111 Tipps für Arbeitslose:
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main
Bund-Verl.
2004
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Ausgabe: | 10., überarb. Aufl., Stand: April 2004 |
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Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Literaturverz. S. 262 - 265 |
Beschreibung: | 272 S. |
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adam_text | Titel: 111 Tipps für Arbeitslose
Autor: Winkel, Rolf
Jahr: 2004
Inhalt
Vorwort.............................................................. 6
Anwendungshinweise ................................................. 8
Abkürzungsverzeichnis................................................. 10
Neuregelungen in 2004 ................................................ 19
Neuregelungen in 2005 und 2006 ....................................... 21
Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) ..................................... 25
Kapitel A: Gekündigt... was nun? .................................... 30
Tipp 1 Wer gegen seine Kündigung klagen will, hat nur drei Wochen Zeit .. 31
Tipp 2 Bei Abfindung auf die Kündigungsfrist achten -
Sonst muss man oft lange auf das Arbeitslosengeld warten......... 34
Tipp 3 Verhandlungen über Abfindungen 20 Tage nach der Kündigung
beenden..................................................... 36
Tipp 4 Wer einen Aufhebungsvertrag abschließt, verliert meist Arbeitslosen-
geld-Ansprüche - Keine übereilten Unterschriften leisten - Häufig
droht eine Sperrzeit .......................................... 37
Tipp 5 Wenn Sie selbst kündigen, müssen Sie mit einer Sperre des
Arbeitslosengeldes rechnen - Aber: Wenn die Arbeit unzumutbar
war, dürfen Sie nicht bestraft werden ........................... 38
Tipp 6 Resturlaub vor Ablauf der Beschäftigung nehmen -
Wer sich Urlaubstage ausbezahlen lässt, muss zunächst auf
Unterstützung verzichten...................................... 40
Tipp 7 Nach der Kündigung: Anspruch auf angemessenen »Bewerbungs-
urlaub« - Zu Vorstellungsgesprächen und Terminen bei der Agentur
darf man während der bezahlten Arbeitszeit gehen ............... 41
Tipp 8 Nach der Kündigung: Wer sich zu spät bei der Arbeitsagentur meldet,
wird bestraft - Viele Vermittlungs-Leistungen gibt es schon vor
Beginn der Arbeitslosigkeit .................................... 43
Tipp 9 Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen - Meldung als »Arbeit
suchend« reicht nicht - Geld von der Arbeitsagentur gibt es nicht
rückwirkend ................................................. 45
Inhalt 11
Tipp 10 Wer etwas von der Arbeitsagentur will: Morgens früh vorbeigehen
oder E-Mail schicken ......................................... 47
Tipp 11 Zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit: Arbeitsbescheinigung des
Arbeitgebers notwendig - Inhalt immer überprüfen .............. 49
Tipp 12 Wer länger auf Geld von der Agentur für Arbeit warten muss:
Abschlagszahlung möglich .................................... 51
Tipp 13 Wer am Entlassungstag krank ist: Krankengeld statt Arbeitslosen-
geld beantragen .............................................. 53
Tipp 14 Wohngeld, Sozialhilfe, Gebührenermäßigungen - Wer arbeitslos ist,
sollte nicht nur an das Arbeitslosengeld denken .................. 54
Tipp 15 Für Gewerkschaftsmitglieder: Was Ihre Gewerkschaft bei drohender
Arbeitslosigkeit für Sie tun kann................................ 56
Kapitel B: Tipps zu Arbeitsförderung und Vermittlung
Tipp 16 Schon vor dem ersten Besuch bei der Arbeitsagentur klären:
Welche Unterstützung brauchen Sie bei der Arbeitsuche? .......... 62
Tipp 17 Eigene Aktivitäten bei der Arbeitsuche sind ein »Muss«, sonst
gibt es kein Geld von der Agentur für Arbeit - Im Zweifelsfall sind
Aktivitäten nachzuweisen ..................................... 64
Tipp 18 Wer zumutbare Arbeitsangebote ablehnt, wird bestraft ............ 66
Tipp 19 Eingliederungsvereinbarung und Chanceneinschätzung -
worauf dabei zu achten ist ..................................... 70
Tipp 20 Vermittlung in neue Personal-Service-Agentur kann Chance auf
dauerhafte Stelle erhöhen - Ablehnung kann »Stütze« kosten....... 74
Tipp 21 ABM-Stellen, Lohnkostenzuschüsse und Vermittlungsgutscheine -
Was die Arbeitsagenturen sonst noch bieten...................... 77
Tipp 22 Wenn die Arbeitsagentur ein Stellenangebot schickt: »Arbeits-
vereitelndes Verhalten« kann zu einer Sperrzeit führen -
Welche Rechte Sie im Vorstellungsgespräch haben ................ 79
Tipp 23 Auch für die Arbeitsuche gibt es Zuschüsse - Arbeitsagentur zahlt
auch für Arbeitslose ohne Versicherungsansprüche ............... 83
Tipp 24 Mobilitäts-Hilfen gibt s bereits nach der Kündigung -
Arbeitsagentur kannUmzug verlangen - zahlt aber auch........... 84
Tipp 25 Für arbeitslose Existenzgründer: Zwei Förderungen zur Auswahl -
Überbrückungsgeld oder Zuschuss für »Ich-AG«? ................ 85
Tipp 26 Nicht übereilt in die Selbstständigkeit starten -
Erst testen - dann gründen! .................................... 89
Tipp 27 Berufliche Weiterbildung: Bringt Chancen und kann von der
Arbeitsagentur finanziert werden - Schneller Antrag und
gute Argumente notwendig.................................... 91
12 Inhalt
Tipp 28 Bildungsgutschein bewilligt - was nun? Von der Arbeitsagentur eine
Trägerliste verlangen und »Lotsen« suchen....................... 94
Tipp 29 Weiterbildungsteilnehmer erhalten meist auch Unterhaltsgeld -
Schneller Weiterbildungsantrag zahlt sich auch beim Unterhaltsgeld
aus ......................................................... 96
Tipp 30 Wenn die Arbeitsagentur vorlädt, sollte man unbedingt hingehen -
Sonst kann die Unterstützung vorübergehend gestrichen werden ... 100
Tipp 31 Krankmeldung ist wichtig - Für Kranke gibt s weiter Unterstützung 103
Tipp 32 Auch Arbeitslose dürfen (angemeldet) Urlaub machen -
Das »Okay« gibt es aber meist nur kurzfristig .................... 105
Kapitel C: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe -
Wer hat Anspruch darauf?.................................. 108
Tipp 33 Arbeitslosengeld und -hilfe: Übersicht über die Anspruchs-
voraussetzungen ............................................. 109
Tipp 34 Wichtigste Voraussetzung fürs Arbeitslosengeld: Beitragszahlungen
zur Arbeitslosenversicherung .................................. 110
Tipp 35 Seit 2003: Auch Kindererziehung kann Anspruch auf Arbeitslosen-
geld bringen - Wann Zeiten der Mutterschaft und Kleinkind-
Betreuung zählen............................................. 113
Tipp 36 Nach Pflegezeiten gibt es manchmal sogar zehn Jahre nach
Beschäftigungsende noch Arbeitslosengeld - Regelung läuft 2006 aus -
Fristverlängerung auch nach Selbstständigkeit und Fortbildung .... 114
Tipp 37 Fußangel nach Kindererziehung oder Pflegezeit: Nach Bezug von
Arbeitslosengeld bleibt der Versicherungsanspruch nicht länger
erhalten ..................................................... 117
Tipp 38 Wichtig für Kellner, Land- und Bauarbeiter: Für Saisonarbeitslose
gibt es schon nach einem halben Beitragsjahr Arbeitslosengeld ..... 118
Tipp 39 Für unter 45-Jährige: Arbeitslosengeld gibt es höchstens ein Jahr lang 120
Tipp 40 45-Jährige und Ältere können länger Arbeitslosengeld erhalten -
Regelung läuft im Februar 2006 aus - Eventuell bis zum Geburtstag
mit dem Antrag warten........................................ 121
Tipp 41 Für alle, die erneut arbeitslos werden: Nicht aufgebrauchte
Arbeitslosengeld-Ansprüche verfallen erst nach vier Jahren ........ 124
Tipp 42 Für Mehrfach-Arbeitslose mit neuem Anspruch auf Arbeitslosengeld:
Alter und neuer Anspruch können addiert werden................ 125
Tipp 43 Arbeitslosenhilfe nach längerer Krankheit oder Abwesenheit -
Wer seinen Anspruch behalten will, muss auf die zwölfmonatige
Verfallsfrist achten............................................ 127
Tipp 44 Bei gesunkenem Haushaltseinkommen - Drei Jahre lang (erneuter)
Antrag auf Arbeitslosenhilfe möglich............................ 129
Inhalt 13
Kapitel D: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe -
Wie viel zahlt die Arbeitsagentur? .......................... 130
Tipp 45 Die Höhe von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Auf das Ein-
kommen der letzten zwölf Arbeitsmonate kommt es meistens an ... . 131
Tipp 46 Wenn Sie Arbeitslosenhilfe beantragen: Verlangen Sie die Berück-
sichtigung der Einmalzahlungen - Bewilligung kann »vorläufig«
gestellt werden............................................... 136
Tipp 47 Auf die richtige Leistungstabelle und Leistungsgruppe kommt es
an - Wie man findet, wie viel die Arbeitsagentur zahlen muss ...... 137
Tipp 48 Wenn der neue Job schlechter bezahlt oder eine TeiJzeitarbeit ist -
Bei erneuter Arbeitslosigkeit wird meist die frühere Unterstützungs-
höhe garantiert .............................................. 141
Tipp 49 Bei Nachzahlungen des früheren Arbeitgebers:
Höhere Ansprüche von der Arbeitsagentur....................... 142
Tipp 50 Auch nach Teilzeitbeschäftigung gibt es häufig
Vollzeit-Arbeitslosengeld ...................................... 143
Tipp 51 Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem erlernten
Beruf arbeiten kann, muss mit Herabstufung bei der Arbeitslosen-
hilfe rechnen ................................................ 146
Tipp 52 Wichtig für Arbeitslose mit Kindern: Kinderzuschlag bei
Leistungen der Arbeitsagentur ................................. 147
Tipp 53 Achtung bei Familienstandsänderungen: Wie sich Heirat und
Scheidung auf Arbeitslosengeld und -hilfe auswirken ............. 148
Tipp 54 Für Verheiratete, die schon im Vorjahr wissen, dass sie arbeitslos
werden: Durch frühzeitigen Steuerklassenwechsel mehr
Unterstützung ............................................... 149
Tipp 55 Achtung beim Steuerklassenwechsel im Jahr der Arbeitslosigkeit:
Wechsel kann weniger Arbeitslosengeld bringen - Vorteile nur in
Ausnahmefällen ............................................. 150
Tipp 56 Wenn der Ehepartner im Ausland lebt - Einkommensbescheinigung
kann bei der Arbeitslosenunterstützung bares Geld wert sein....... 151
Kapitel E: Arbeitslosenhilfe - Wer ist bedürftig?....................... 153
Tipp 57 Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe: Eltern und
(erwachsene) Kinder müssen nicht füreinander aufkommen -
Von welchen Angehörigen Einkommen angerechnet werden ....... 153
Tipp 58 Wenn die Ehe auseinander gebrochen ist: Getrennt lebenden
Arbeitslosen droht meist keine Kürzung der Arbeitslosenhilfe ..... 155
Tipp 59 Einkommen und Vermögen des Lebensgefährten können
angerechnet werden - Aber nur, wenn die Partnerschaft
tatsächlich »eheähnlich« ist .................................... 157
14 Inhalt
Tipp 60 Kindergeld, Arbeitslosenhilfe des Partners und Erziehungsgeld
zählen nicht - Welche Einkommensarten bei der Arbeitslosenhilfe
angerechnet werden .......................................... 159
Tipp 61 Freibeträge mindern Einkommensanrechnung - Niedrige
Einkommen des (Ehe-)Partners werden nicht angerechnet ......... 161
Tipp 62 Bei Familien mit Kindern bleibt die Arbeitslosenhilfe häufig
ungekürzt - Je Kind Mindestfreibetrag von 199 € im Monat ........ 165
Tipp 63 Für Arbeitslose, die ab 1948 geboren wurden:
Nur noch ein Vermögen von 200 € pro Lebensjahr ist frei .......... 167
Tipp 64 Auch wenn Ihr Vermögen die Freibeträge der Arbeitsagentur
übersteigt, kann es Arbeitslosenhilfe geben ...................... 173
Tipp 65 Arbeitslosenhilfe auch für erwerbslose Hausbesitzer -
Im Zweifelsfall »Angemessenheit« der Immobilie nachweisen ..... 174
Tipp 66 Vermögens-Angaben korrekt beantworten - Falsche Angaben fallen
häufig auf und führen zu Strafanzeigen.......................... 176
Tipp 67 Oft ist es sinnvoll, vor dem Antrag auf Arbeitslosenhilfe
Schulden zu tilgen ........................................... 178
Tipp 68 Nur erworbenes und selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt -
»Kaufpläne« reichen nicht mehr ................................ 179
Kapitel F: Nebeneinkommen - Wie viel kassiert die Agentur für Arbeit? 180
Tipp 69 Arbeitslose dürfen Nebenbeschäftigung ausüben -
Aber: gesetzliche Regeln einhalten.............................. 180
Tipp 70 Arbeitsvermittlung hat Vorrang vor Nebentätigkeit ............... 182
Tipp 71 14,9-Stunden-Grenze bei Nebentätigkeiten genau beachten -
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit nutzen ............. 184
Tipp 72 Nebeneinkommen wird auf die Unterstützung angerechnet -
Wie viel die Agentur für Arbeit mitverdient...................... 186
Tipp 73 Bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen kassiert die Arbeits-
agentur nicht mit - Wichtig für VHS-Kursleiter, Trainer und
ehrenamtliche Helfer.......................................... 189
Tipp 74 Werbungskosten nur auf Antrag absetzbar -
Rückseite des Formblatts zum Nebeneinkommen beachten ........ 190
Tipp 75 Bei selbstständigem Nebenjob: Sonderregelungen für Tätigkeiten, die
schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurden - Bei gelegentlichen
Aufträgen bringt die Abmeldung bei der Arbeitsagentur Vorteile ... 192
Inhalt 15
Kapitel G: Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für Arbeitslose .... 195
Tipp 76 Arbeitslosigkeit und Rente - Wer länger ohne Job ist,
dem droht Armut im Alter..................................... 195
Tipp 77 Wer bisher nicht rentenversicherungspflichtig war:
Pflichtversicherung kann beantragt werden ...................... 197
Tipp 78 Auch wer keine Unterstützung bekommt, sollte sich sofort
arbeitslos melden - Sonst werden Rentenansprüche verschenkt..... 198
Tipp 79 Riester-Zulagen gibt es auch für Arbeitslose - Karge Ansprüche
nicht in den Wind schreiben.................................... 199
Tipp 80 An die Kranken- und Pflegeversicherung denken -
Wer Leistungen der Arbeitsagentur erhält, ist weiterhin versichert .. 201
Tipp 81 Wichtig für privat Versicherte: Wechsel in gesetzliche Kranken-
versicherung möglich - Agentur für Arbeit übernimmt aber auch
Beiträge zur privaten Versicherung.............................. 205
Kapitel H: Tipps für arbeitslose Mütter und Väter ...................... 207
Tipp 82 Wenn Jugendliche arbeitslos oder ohne Ausbildung sind:
Länger Kindergeld für Söhne und Töchter -
Höheres Arbeitslosengeld für die Eltern ......................... 207
Stichwort Kindergeld ......................................... 210
Tipp 83 Erhöhtes Arbeitslosengeld, auch wenn Kinder in Ankara oder
Belgrad leben - Voraussetzung: Kindergeldantrag und steuerliche
Anerkennung der Kinder...................................... 212
Tipp 84 Richtige Steuerklasse bringt allein Erziehenden weniger
Steuerbelastung und mehr Arbeitslosengeld ..................... 212
Tipp 85 Arbeitslose Eltern können auf Vermittlung in Teilzeitarbeit
bestehen - Ansonsten keine Sonderregelungen für arbeitslose
Mütter und Väter ............................................ 214
Tipp 86 Kinderbetreuung muss bei Arbeits- oder Bildungsangeboten
gesichert sein - Aber: Nur in Ausnahmefällen wird Verfügbarkeit
überprüft.................................................... 215
Tipp 87 Für schwangere Arbeitslose: Für das Mutterschaftsgeld
ist die Krankenkasse zuständig................................. 216
Tipp 88 Wenn das Arbeitslosengeld vor der Mutterschutzfrist ausläuft:
Mutterschaftsgeld gibt es nur bei Leistungsbezug bis zum Beginn
der Frist..................................................... 218
Tipp 89 Für Mütter und Väter kleiner Kinder: Wer auf »Stütze« verzichtet,
erwirbt häufig einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld ........ 219
16 Inhalt
Tipp 90 Wichtig für arbeitslose Eltern kleiner Kinder: Sie können meist
Erziehungsgeld und Geld von der Arbeitsagentur beziehen ....... 221
Stichwort Erziehungsgeld .................................... 222
Tipp 91 Für Bezieher von Erziehungsgeld: Wenn der (Ehe-)Partner
den Job verliert, lohnt sich häufig ein neuer Antrag auf
Erziehungsgeld ............................................. 223
Kapitel I: Tipps für ältere Arbeitslose ................................ 225
Tipp 92 Bei der Wahl zwischen »Stütze« und Rente: Arbeitslosengeld bringt
häufig Vorteile - Im Grundsatz zahlen die Arbeitsagenturen bis zum
65. Geburtstag............................................... 225
Tipp 93 Wichtig für ältere Arbeitslose: Viele können vorzeitig in Rente
gehen ...................................................... 227
Tipp 94 Altersgrenzen angehoben, Ansprüche reduziert: Vorzeitige Alters-
ruhegelder werden abgebaut - Wer vor dem 65. Geburtstag in Rente
geht, muss häufig mit Abschlägen rechnen...................... 228
Tipp 95 Für 58-jährige und ältere Bezieher von Arbeitslosengeld:
Wer nicht aufpasst, kann frühzeitig in Rente ausgesteuert werden -
»Erleichterter« Leistungsbezug kann Probleme bringen........... 231
Tipp 96 Dreiste Post von der Arbeitsagentur zum 60. Geburtstag -
Arbeitslosenhilfebezieher sollten sich von der Aufforderung zum
Rentenantrag nicht unnötig beeindrucken lassen................. 232
Tipp 97 Für Arbeitslose ab 50: Arbeitsagentur stockt bei Jobaufnahme
niedrigen Lohn auf - Zuschüsse auch zur Rentenversicherung..... 234
Kapitel J: Tipps für andere Personengruppen ......................... 237
Tipp 98 Für Teilzeitarbeit Suchende: Wer keinen Vollzeit-Job annehmen will,
setzt häufig die Unterstützung aufs Spiel ....................... 237
Tipp 99 Für Arbeitslose, die Vollzeitstellen hatten: Wer künftig nur
Teilzeitarbeit sucht, verschenkt Unterstützung................... 239
Tipp 100 Vor dem Wehr- oder Zivildienst: Job suchen oder rechtzeitig
arbeitslos melden - Dann gibt s nachher Arbeitslosengeld......... 240
Tipp 101 Für erwerbslose Studierende gibt es nur in Ausnahmefällen
Arbeitslosengeld............................................. 242
Tipp 102 Bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen: Wenn die Kranken-
versicherung nicht mehr zahlt, springen die Arbeitsagenturen
vorübergehend ein........................................... 245
Tipp 103 Bei Aufnahme einer Beschäftigung im EU-Ausland:
An die soziale Absicherung bei Rückkehr denken................ 247
Inhalt 17
Kapitel K: Wenn eine Sperrzeit droht ................................. 248
Tipp 104 Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit -
Wann die Arbeitslosenunterstützung gesperrt wird .............. 248
Tipp 105 Strafkonto wie in Flensburg - Bei 21 Sperrzeit-Wochen
wird Unterstützung ganz gestrichen ........................... 250
Tipp 106 Auch Sperrzeiten »verjähren« - Zwölf Wochen nach Arbeitsplatz-
verlust gibt es in jedem Fall Arbeitslosengeld.................... 251
Tipp 107 Sperrzeiten bei Kündigungen sind häufig nicht gerechtfertigt -
Widerspruch und Klage lohnen sich oft......................... 253
Tipp 108 Aus zwölf Wochen können sechs Wochen Sperrzeit werden -
In Härtefällen müssen Sperrzeiten verkürzt werden.............. 255
Tipp 109 Bei längerer Sperrzeit: Sozialhilfe beantragen ................... 256
Kapitel L: Arbeitslos, doch nicht wehrlos -
Wie setze ich meine Rechte durch?.......................... 257
Tipp 110 Gegen Bescheide von den Ämtern: Widerspruch und Klage
lohnen sich ................................................. 257
Tipp 111 Gemeinsam sind auch Arbeitslose stärker -
Was Arbeitsloseninitiativen bringen können..................... 259
Wo man sich schlau machen kann:
Bücher und Broschüren zur Arbeitslosigkeit..................... 262
Stichwortverzeichnis .................................................. 266
18 Inhalt
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