Rechtsgutachten des ordentlichen Universitätsprofessors Dr. Hans Carl Nipperdey, Köln, erstattet dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie, Sitz Chemnitz, über 1. Die arbeitsrechtliche Bedeutung der tariflichen Bestimmung: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 48 Stunden": 2. Die Möglichkeit einer Arbeitszeitverkürzung, wenn die zu 1 genannte Klausel besteht
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Nipperdey, Hans Carl (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Chemnitz Göldner + Höppner [ca. 1928]
Schlagworte:
Beschreibung:46 S.

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