Hoffgerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz: allen vnd jeden so an Gerichten zuhandeln haben vast dienstlich fuerderlich vnd behülff lich. Jetzt newlich geordent vnd auffgericht
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Meyntz Behem 1572
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Bamberg, Staatsbibliothek -- J.c.f.128#2
Beschreibung:XVIII Blätter Illustrationen

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