Die Regelungsabrede als die neben der Betriebsvereinbarung zulaessige Ausübungsform der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten: (§ 56 BetrVG, § 67 PersVG)
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Adomeit, Klaus (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Düsseldorf Triltsch 1960
Schlagworte:
Beschreibung:111 S.

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