Ivra secvndi: = Germanis: Von dem Recht, das der naechste Theilhaber an einer Sache hat, besonders dessen, was zum andern und also zu wiederholten Malen geschehen kann
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lyncker, Nicolaus C. von (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:Undetermined
Ausgabe:[Neuausg.]
Schlagworte:
Beschreibung:92 S.

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