Vertheidigung derer Hoheitsrechte, welche auf der uralten westphälischen Reichsfeste, der Burg zu Wulften unläugbar haften: Im Namen des jetzigen Besitzers, Freyherrn Philipp Ludwig von Moltke, beyder römisch kaiserlich-königlichen Mayestäten wirklichen geheimen Rathes ... Wobey nicht nur die wahre Verfassung Deutschlandes in der mittlern Zeit, die Einrichtung, Absicht und Zubehörungen der Königshöfe unter dem fränkischen Zepter, die Beschaffenheit derer aus ihnen entstandenen Schlösser, der Zustand der Burgherren, Dynasten und andrer mehr, diplomatisch erläutert ; sondern auch durch viele ungedruckte Charten erwiesen wird, daß auf solchen Schlössern mancherley Hoheitsrechte haften, insonderheit die Schirmvogtey, Gerichtbarkeit und das Geleit. Nebst einer genealogischen Nachricht von dem uralten Geschlechte der Freyherrn von Moltke, und vielen andern Abhandlungen von dem deutschen Stammadel, von dessen Ministerialen oder Burgleuten, von den Vorrechten der Landstände, Ritterschaften u.d.m.
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1767
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