§ 181 BGB als Gläubigerschutzvorschrift des Gesellschaftsrechts unter bes. Beücks. der Einmann-GmbH:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hildebrandt, Klaus (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: 1987
Schlagworte:
Beschreibung:XXXVI, 252 S.

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