Codex Justinianus: [aus dem Lateinischen]
Gespeichert in:
Weitere Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Leipzig
Reclam
1991
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Reclams Universal-Bibliothek
1368 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Teilausg. |
Beschreibung: | 348 S. Ill. 18 cm |
ISBN: | 3379005304 |
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EINLEITUNG
.............................................................
...
5
BUCH 1
VON DER HOECHSTEN DREIEINIGKEIT UND VOM KATHOLISCHEN GLAU
BEN UND DASS NIEMAND WAGEN SOLL, OEFFENTLICH DARUEBER ZU
STREITEN (1,1,1; 1,1,2; 1,1,4; 1,1,5; 1,1,8) . ... . . V .Z. . . 29
VON DEN HOCHHEILIGEN KIRCHEN UND VON DEN GUETERN IIND VOR
RECHTEN DERSELBEN (1,2,1; 1,2,5; 1,2,7; 1,2,11; 1,2,12; 1,2,20;
1,2,22) . . . .-............................*R * * * , - * .V * - 40
VON DEN BISCHOEFEN UND GEISTLICHEN, VON DEN VORSTEHERN DER
WAISENHAEUSER, HOSPITAELER, FINDEL- UND KRANKENHAEUSER, VON
KLOESTERN, MOENCHEN UND DEN VORRECHTEN DERSELBEN, VOM
SONDERGUT DER SOLDATEN UND DER AUSLOESUNG DER GEFANGENEN
UND VON DEN VERBOTENEN ODER ERLAUBTEN EHEN DER GEISTLI-
J ZEHEN (1,3,2; 1,3,6; 1,3,7; 1,3,9; 1,3,14; 1,3,15; 1,3,19; 1,3^4;
1,3,25; 1,3,26; 1,3,29; 13,30; 1,3,35; 1,3,36; 1,3,37; 1,3,39;
* 1,3,43; 1,3,46; 1,3,47; 1,3,53) ... I .V. . . . T . : . . .... ; 33
VON DER BISCHOEFLICHEN AUDIENZ UND;DEN VERSCHIEDENEN VER
HAELTNISSEN, DIE SICH AUF DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER BI
SCHOEFE SOWIE AUF DEN DENSELBEN ZU LEISTENDEN GEHORSAM
BEZIEHEN (1,4,3; 1,4,4; 1,4,8; 1,4,9; 1,4,14; 1,4,24; 1,4,28) . 37
VON KETZERN, MANICHAEERN UND SAMARITERN (1,5,2; 1,5,3; 1,5,4; .
1,5,9; 1,5,14) .
.................
: . V.. 1 V V *I Y* ; 39
VON DEN ABTRUENNIGEN (1,7,1; 1,7,4; 1,7,5) . . ./YI LY. 40
DASS ES NIEMAND GESTATTET SEI, DAS ZEICHEN DES ERLOESERS CHFI- V
STUS, IN STEIN ODER MARMOR GEHAUEN ODER DARAUF GEMALT, ZU .
EBENER ERDE ANZUBRINGEN (1,8,1) . . .Z. . . Z* . . . . 40
VON DEN JUDEN UND VON DENEN, DIE DEN HIMMEL ANBETEN Z
(1,9,6; 1,9,14;
1
,
9
,
16
) . . . /. .... . . .... :41
DASS KEIN KETZER, JUDE ODER HEIDE EINEN CHRISTLICHEN SKLAVEN
HABEN, BESITZEN ODER BESCHNEIDEN DUERFE (1,10,1) V7 . .! Z 41
VON HEIDEN, OPFERN UND TEMPELN (1,11,1; 1,11,2) . ... . . ,42
VON DENEN, DIE SICH IN DIE KIRCHEN FLUECHTEN, VON DENEN, DIE
DORT STOERUNG VERURSACHEN (1,12,2) . ... VY/. . .Y . . ... 43
VON DENEN, DIE IN DEN KIRCHEN FREIGELASSEN WERDEN (1,13,1) * 43
VON GESETZEN, KAISERLICHEN KONSTITUTIONEN UND EDIKTEN
(1,14,1; 1,14,3; 1,14,6; 1,14,7;.1,14,9) , . . . . . . . . 43
VON KAISERLICHEN MANDATEN (1,15,1) . . ... . . ... * 44
VON DEN AN DEN KAISER ZU RICHTENDEN BITTSCHFEIBEN UND IN
. WELCHEN ANGELEGENHEITEN MAN BITTEN DUERFE UND IN WELCHEN
NICHT (1,19,6)
.
.................................
.I .
...
.................................
. 45
335
VON VERSCHIEDENEN RESKRIPTEN UND PRAGMATISCHEN SANKTIO
NEN
(1,23,6)........................................................................................
45
VON DENEN, DIE ZU DEN STATUEN FLUECHTEN (1,25,1)
........................
45
VOM AMT DES STADTPRAEFEKTEN
(1,28,3).........................................7 46
VOM AMT DES
MAGISTER MILITUM
(1,29,1)......................
................
46
VOM AMT EINES PROVINZSTATTHALTERS
(1,40,11)............................... 46
VOM AMT DES PRAEFEKTEN DER STADTWACHE (1,43,1)
.
.......................
47
VON DER ART DER GELDSTRAFEN, DIE VON DEN RICHTERN ERKANNT
WERDEN (1,54,1)
...........................................
47
BUCH 2 *
VOM VORZEIGEN (2,1,4; 2,1,5; 2,1,6)
.
............................................... 49
VOM VORLADEN VOR GERICHT (2,2,1; 2,2,3) 1.1...
.................
49
VON DEN VERTRAEGEN (2,3,4; 2,3,6; 2,3,7; 2,3,25)
..............
...
50
VON DEN VERGLEICHEN (2,4,13; 2,4,16; 2,4,18; 2,4,19; 2,4,20;
2,4,26; 2,4,27; 2,4,28; 2,4,29; 2,4,38) .............. 50
VOM AUFTRETEN VOR GERICHT (2,6,2;
2
,
6
,
6
; 2,6,7)
.
..........................
52
VON DEN ADVOKATEN BEI DEN VERSCHIEDENEN RICHTERN (2,7,14) . 54
VON DEN ADVOKATEN DES FISKUS (2,8,2) ............. 55
AUS WELCHEN GRUENDEN UEBER JEMANDEN DIE INFAMIE VERHAENGT
WIRD (2,LIJL; 2,11,8; 2,11115) . ....
1
. .
7
...... 55
VON DEN PROKURATOREN (2,12,6) .........
7
....... . 56
DASS KEINE PRIVATPERSONEN AN IHREN ODER FREMDEN GRUNDSTUEK-
7 KEN AUFSCHRIFTEN BEFESTIGEN ODER KAISERLICHE VORHAENGE AUF-*
, HAENGEN SOLLEN (2,15,2) *V .
1
. . . . . .7 , . . . . . . . . .. 56
VON DER GESCHAEFTSFUEHRUNG (2,18,10; 2,18,13; 2,18,15; 2,18,18) 57
VON DEM, WAS INFOLGE VON GEWALT ODER AUS FURCHT GETAN WOR- .
DEN IST (2,19,1; 2,19,6; 2,19,9; 2,19,11; 2,19,12)
7
. . .
7
7
. . 58
VON DER WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND, WELCHE DEN
JENIGEN ERTEILT WIRD, DIE JUENGER ALS 25 JAHRE ALT SIND (2,21,4;
,
2
,
21
,
8
; 2,21,9)
777.
...... . .. . .
.7
7
.
..
. .
7
7
. . .
7
59
WENN GEGEN EIN RECHTSKRAEFTIGES URTEIL WIEDEREINSETZUNG VER
LANGT WIRD (2,26,3; 2,26,4) . . * * * * * .* * * *
7
7
. . .... 59
WENN GEGEN EINE SCHENKUNG (2,29,1) . . ... ........ . 60
WENN GEGEN EINE FREIHEITSERTEILUNG (2,30,2; 2,30,4) . .... . 60
WENN GEGEN EIN VERGEHEN (2,34,1) .
............
...
.............................. 61
WENN GEGEN DEN FISKUS (2,36,1) ................. 61
WENN GEGEN EINEN GLAEUBIGER (2,37,2)
.
.................
...
62
WENN MAN SICH VON EINER ERBSCHAFT LOSSAGT (2,38,1)
.................
62
IN WELCHEN FAELLEN DIE WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND
NICHT NOTWENDIG IST (2,40,4) ........ 7 ........ . 62
WENN (EIN MINDERJAEHRIGER), ALS ER GROSSJAEHRIG GEWORDEN IST, GE
NEHMIGT HAT (2,45,1; 2,45,2) .................. 63
VON DER AUFHEBUNG DER FORMELN UND DER AUSWIRKUNGEN DER
KLAGEN
(2,57,1).................................................................................
63
VON DEM WEGEN SCHIKANE ZU LEISTENDEN EID (2,58,2)
..............
63
336
BUCH 3
VON DEN PROZESSEN (3,1,3; 3,1,5; 3,1,6; 3,1,8; 3,1,9; 3,1,12;
3,1,13; 3,1,14; 3,1,15; 3,1,17)
.
.........................................................
66
VON DEN IN DEN VERSCHIEDENEN GERICHTEN ZU ZAHLENDEN GE-
BUEHREN UND KOSTEN UND VON DEN VOLLSTRECKERN DER PRO
ZESSE (3,2,1) .
.
................
....................
...
.
.
.......................
70
DASS NIEMAND IN SEINER EIGENEN SACHE RICHTEN ODER SICH SELBST
RECHT SPRECHEN SOLL (3,5,1) . .......
:
....
.
................
70
WER DIE GESETZLICHE BEFUGNIS, IN DEN GERICHTEN AUFZUTRETEN,
HAT ODER WER SIE NICHT HAT (
3
,
6
,
1
) . , .,
..................................
...
70
DASS NIEMAND GEGEN SEINEN WILLEN ZU KLAGEN ODER ANZUKLAGEN
GEZWUNGEN WERDEN SOLL (3,7,1) ................ 71
VON DEN FRISTVERLAENGERUNGEN (3,11,6; 3,11,7) ... . . . . . *. . ,71
VON DEN FERIEN (3,12,2; 3,12,5; 3,12,6; 3,12,7; 3,12,8; 3,12,9). . 71
VON DER GERICHTSBARKEIT ALLER RICHTER UND VOM KOMPETENTEN
GERICHTSSTAND (3,13,2; 3,13,3; 3,13,5) ..... . .
.
................
...
74
WO WEGEN VERBRECHEN GEKLAGT WERDEN MUSS (3,15,1; 3,15,2) . R 75
WO EINE DINGLICHE KLAGE ANGESTELLT WERDEN MUSS (3,19,3) . . . V 75
WO WEGEN EINER ERBSCHAFT GEKLAGT WIRD ODER WO DIE EINGE- *
SETZTEN ERBEN VERLANGEN MUESSEN, IN DEN BESITZ EINGEWIESEN
ZU WERDEN (3,20,1) L .;. . ,76
WO SOWOHL WEGEN OEFFENTLICHER ALS AUCH WEGEN PRIVATRECHNUN- :
GEN GEKLAGT WERDEN MUSS (3,21,1; 3,21,2) . . . ; ... . . 76
WO EINE DEN RECHTSZUSTAND BETREFFENDE SACHE,; VERHANDELT ..
WERDEN MUSS (3,22,1).. . . . . . . . . . . . 77
WO DIE SENATOREN ODER DIE
CLARISSTMI
IN ZIVIL- ODER IN KRIMI
NALSACHEN BELANGT WERDEN (3,24,1) ..... 77
WO DIE RECHTSSACHEN DES FISKUS ODER DES KAISERLICHEN HAUSES .
UND (DIE RECHTSSACHEN) VON DEN ZU DENSELBEN GEHOERENDEN
LEUTEN VERHANDELT WERDEN SOLLEN (3,26,2; 3,26,8; 3,26,9) ; . . 78
IN WELCHEN FAELLEN ES EINEM JEDEN ERLAUBT IST, OHNE DEN RICH
TER ODER (EINEN BRUCH) DER TREUE GEGENUEBER DEM STAAT ZU ,
RAECHEN (3,27,1; 3,27,2) . . . .-. ... . . .. . . ......... 79
VOM LIEBLOSEN TESTAMENT (3,28,9; 3,28,11; 3,28,15) ,. . ... . 80
VON DER EIGENTUMS KLAGE (3,32,7; 3,32,25) . . . I ... . .;:. . . .80
VOM AQUILISCHEN GESETZ (3,35,1; 3,35,3; 3,35,4; 3,35,5) . . . . 81
VON DER ERBTEIL UNGSKLAGE (3,36,11; 3,36,16) ...
.
................
. . 82
VON DER KLAGE AUF TEILUNG DES GEMEINGUTES (3,37,5) .. . . . . 82
GEMEINSCHAFTLICHE GRUNDSAETZE VON BEIDEN KLAGEN, SOWOHL ,
DER ERBTEILUNGSKLAGE ALS AUCH DER KLAGE AUF TEILUNG DES GE- .
MEINGUTES (3,38,11) . . . ... . . . ... . ... . . . ; . . 82
VON DER KLAGE AUF AUSLIEFERUNG (3,42,2) ..... .... . . . * 83
VON DEN GLUECKS SPIELERN UND DEM GLUECKSSPIEL (3,43,1) .... 83
337
BUCH 4
VON ANVERTRAUTEN SACHEN UND VOM EIDE (4,1,2; 4,1,3; 4,1,7) . .
86
WENN ETWAS BESTIMMTES GEFORDERT WIRD (4,2,3; 4,2,11)
86
VON DEN PERSOENLICHEN KLAGEN WEGEN DES AUS EINER URSACHE
GEGEBENEN (4,6,10; 4,6,11) * /*......................
...
87
VON DER PERSOENLICHEN KLAGE WEGEN EINES SCHAENDLICHEN GRUN
DES (4,7,5; 4,7,6) ... ........ . . ... . ..... , ; . 87
VON DER PERSOENLICHEN KLAGE AUS EINEM GRUND UND WEGEN ER
MANGELNDEN UND UNGERECHTEN GRUNDES (4,9,2)
88
VON VERBINDLICHKEITEN UND KLAGEN (4,10,4; 4,10,9; 4,10,12) . .
88
DASS NICHT EIN SOHN ANSTATT SEINES VATERS ODER EIN VATER STATT
SEINES AUS DER GEWALT ENTLASSENEN SOHNES ODER EIN FREIGE
LASSENER STATT EINES FREILASSERS BELANGT WERDE (4,13,4; 4,13,5) 89
OB EIN I. SKLAVE NACH DER FREILASSUNG WEGEN SEINER EIGENEN
HANDLUNGEN VERPFLICHTET IST (4,14,2; 4,14,4; 4,14,6) ; . . . . . 89
VON DEN BEWEISEN (4,19,1; 4,19,4; 4,19,8; 4,19^10; 4,19,17) . . 90
VON ZEUGEN (4,20,2; 4,20,5; 4,20,6; 4,20,8; 4,20,9; 4,20,10;
4,20,11; 4,20,12) . . . . . . . . . . 91
VON DER BEWEISKRAFT DER URKUNDEN, VON IHREM VERLUST, VON
5
DER ABFASSUNG DER GEGENQUITTUNGEN UND VON DEM, WAS
OHNE NIEDERSCHREIBUNG GESCHEHEN KANN (4,21,1; 4,21,6;
4,21,14; 4,21,15) . . . . . . . . . . . . - . . ; . . . . ... 93
DASS DAS WIRKLICH VERHANDELTE VOR DEM ZUM SCHEIN AUSGE
SPROCHENEN GILT (4,22,1) *; . -. *. . . ... ... 93
VON DER PFANDKLAGE (4,24,2; 4,24,3) .....:
.................
...
94
VON DEN ZINSEN (4,32,1; 4,32,7; 4,32,11; 4,32,23) . ... . . . . 94
VON DEN KLAGEN UND RUECKANSPRUECHEN AUS DEM AUFTRAGSKON
TRAKTE (4,35,9; 4,35,13; 4,35,15) ;. : *. *: . . . . . . . . . ... 95
WELCHE; SACHEN NICHT AUSGEFUEHRT WERDEN DUERFEN (4,41,1;
* 4,41,2) . . . V 95
VON DEN KASTRATEN (4,42,1; 4,42,2) . . , . . V ......... 96
VON VAETERN, DIE IHRE KINDER VERKAUFT HABEN (4,43,1; 4,43,2) . . 97
VON DER AUFHEBUNG DES VERTRAGS (4,44,1; 4,44,9; 4,44,17;
- 4,44,18) ... . . ; I ; . : . I . V ; .... . . . 97
VON DEN KAUFS-UND VERKAUFSKLAGEN (4,49,11; 4,49,14) . . ; . 98
WENN EINE SKLAVIN MIT DER BEDINGUNG, NICHT OEFFENTLICH PREIS
GEGEBEN ZU WERDEN, VERKAUFT WORDEN IST (4,56,1; 4,56,3) - . V 99
WENN EIN SKLAVE UNTER DER BEDINGUNG VERAEUSSERT WORDEN IST,
DASS ER FREIGELASSEN WERDE, ODER UMGEKEHRT (4,57,1; 4,57,2;
4,57,4; 4,57,5)-;* - .L ; . . ....... ; . . I
*. **; . V 99
VON DEN KLAGEN AUS DEM EDIKT DER AEDILEN (4,58,1) ...... 101
VON ZOELLEN UND ZOLLKONFISKATIONEN (4,61,4; 4,61,8; 4,61,10) I 101
DASS KEINE NEUEN ZOELLE EINGEFUEHRT WERDEN DUERFEN (4,62,2;
4,62,4)
..................................................................................................
102
VOM HANDEL UND VON KAUFLEUTEN (4,63,2; 4,63,3)
....................
102
338
VOM PACHT- ODER MIETKONTRAKT (4,65,3; 4,65,6; 4,65,11;
4,65,12; 4,65,17) ......
....................
...
103
BUCH 5
VOM VERLOEBNIS, VON DEN BEI VERLOEBNISSEN GEGEBENEN GEL
DERN UND DEM, WAS AN DIE VERMITTLER VON HEIRATEN ENTRICH
TET WIRD (5,1,1; 5,1,2; 5,1,4)
.........................................................
106
VON DEN SCHENKUNGEN VOR , DER HOCHZEIT ODER WEGEN DER
HOCHZEIT UND VON DEN BRAUTGESCHENKEN (5,3,2; 5,3,4; 5,3,5;
5,3,17) . . . .
.................
.
.
. . ......... . . ...... 107
VON DER EHE (5,4,1; 5,4,3; 5,4,4; 5,4,11; 5,4,12; 5,4,14; 5,4,15;
5,4,17; 5,4,19; 5,4,21; 5,4,26; 5,4,27) . ... .... . ... 107
VON BLUTSCHAENDERISCHEN UND UNGUELTIGEN EHEN (5,5,1; 5,5,2;
5,5,7; 5,5,9) .. . .
.
....................
...
.
....................................
...
HO
VON DER NACHFOLGENDEN EHE (5,9,2)., :. .
.
...........................
.
.
. .112
VON DEM BETREFFS DER MITGIFT GELTENDEN RECHT (5,12,4; 5,12,9;
5,12,14)
.
......................
...
... ... ... . . . , ;
..............
112
VON DEN AUFKUENDIGUNGEN DES VERLOEBNISSES ODER DER EHE UND
VON DER AUFHEBUNG DES RECHTSVERFAHRENS WEGEN SCHLECHTEN
VERHALTENS (5,17,2; 5,17,4; 5,17,6; 5,17,7; 5,17,9; 5,17,10). . . 113
UEBER DIE ERNAEHRUNG DER KINDER UND ELTERN (5,25,1; 5,25,3) .. .114
VON DEN KONKUBINEN (5,26,1) . . . .
.................
115
VON DENEN, DIE UM VORMUENDER ODER KURATOREN NACHSUCHEN : .
MUESSEN (5,31,1; 5,31,4; 5,31,5; 5,31,10) ... . 115
WER ZUM VORMUND ODER KURATOR BESTELLT UND WER NICHT BE-U .
STELLT WERDEN KANN (5,34,2; 5,34,3; 5,34,7; 5,34,13) . . ... . 116
VON DER VERANTWORTLICHKEIT DER; VORMUENDER UND; KURATOREN
(5,38,3; 5,38.4) . . . .
..............
. . . ..... . ... 116
VON DEN ZINSEN, DIE MUENDELN ZU ENTRICHTEN SIND (5,56,1;
- 5,56,3)
....................
...........................
.......................
...
. ... ... . . ;117
VON DEN ENTSCHULDIGUNGEN DER VORMUENDER ODER KURATOREN
UND VON DEN FRISTEN (ZUR ANBRINGUNG) DERSELBEN (5,62,1;
5,62,2; 5,62,8; 5,62,9; 5,62,24) . .. .. . ... .......... 117
VON DENEN, DIE SICH WEGEN DER ANZAHL IHRER KINDER ENTSCHUL
DIGEN (5,66,1)* . . .... . . . . .... 118
VON DENEN, DIE SICH WEGEN DES ALTERS (ENTSCHULDIGEN)
(5,67,1)
.
.............................................................
...
.
.
....................
...
118
VON DENEN, DIE SICH WEGEN KRANKHEIT (ENTSCHULDIGEN)
,(5,68,1)......................................
...
119
VOM KURATOR EINES WAHNSINNIGEN ODER EINES VERSCHWENDERS
(5,70,1; 5,70,3)
.............................................................................
.119
339
BUCH
6
VON ENTLAUFENEN SKLAVEN UND DENJENIGEN FREIGELASSENEN UND
SKLAVEN DER STAEDTE, DIE ALS HANDWERKER ZU VERSCHIEDENEN
ARBEITEN ANGEWIESEN SIND UND ZUM PRIVAT- ODER STAATSVER
MOEGEN GEHOEREN (6,1,1; 6,1,2; 6,1,3; 6,1,4; 6,1,5; 6,1,7; 6,1,8) .
VOM DIEBSTAHL UND VON DER VERFUEHRUNG DER SKLAVEN (6,2,4;
6
,
2
,
9
; 6,2,16)
.
.....................................
...
....................
...
VOM DIENSTE DER FREIGELASSENEN (6,3,1; 6,3,2; 6,3,8; 6,3,9;
6,3,11; 6,3,12; 6,3,13) . . :
....................
...
.
........................
VON DEM EHRERBIETIGEN GEHORSAM, DER DEN FREILASSERN ZU ER
WEISEN IST (
6
,
6
,
1
;
6
,
6
,
2
;
6
,
6
,
6
;
6
,
6
,
7
;
6
,
6
,
8
) . . . . .... . . *.
VON DEN FREIGELASSENEN UND DEREN KINDERN (6,7,2; 6,7,3;
6,7,4) .
.
.......................................................... .........
WER ZUM NACHLASSBESITZ ZUGELASSEN UND IN WELCHER ZEIT SOL
CHES GESCHEHEN KANN (6,9,2; 6,9,3; 6,9,8) V .
VOM NACHLASSBESITZ GEGEN DEN INHALT DES TESTAMENTS, DAS DER
* PRAETOR DEN KINDERH VERSPRICHT (6,12,1; 6,12,2) .. .......
WONACH MANN UND FRAU (6,18,1) ^ . . . . .. . . . . . .
VOM TESTAMENT EINES SOLDATEN (6,21,2; 6,21,5; 6,21,17) ;
WELCHE EIN TESTAMENT ERRICHTEN ODER NICHT ERRICHTEN KOENNEN
(
6
,
22
,
2
; 6,22,3; 6,22,5; 6,22,6; 6,22,7; 6,22,8; 6,22,9;
* 6,22,10) . . . . .
.
.....................................
J . V . . . 4 . . . .
VON TESTAMENTEN UND WIE TESTAMENTE ERRICHTET WERDEN MUES
SEN (6,23,1; 6,23,2; 6,23,3; 6,23,4; 6,23,10; 6,23,11; 6,23,12;
6,23,13; 6,23,17; 6,23,22; 6,23,26; 6,23,31)F . . . . ; . .
VON ERBENEINSETZUNGEN UND WEICHE PERSONEN NICHT ZU ERBEN
EINGESETZT WERDEN KOENNEN (6,24,1; 6,24,5; 6,24,8; 6,24,11)
VON DER EINSETZUNG * ODER SUBSTITUTION DER SKLAVEN ALS
ZWANGSERBEN (6,.27*1; 6,27,3) : .
1
. * .
V
. . . . / . . . :
VON DER ERBENEINSETZUNG, ENTERBUNG ODER UEBERGEHUNG DER
NACHGEBORENEN ERBEN (6,29,1; 6,29,2) . .
.
................
*
VON DER ART UND WEISE, WIE TESTAMENTE EROEFFNET, EINGESEHEN
; UND ABSCHRIFTEN DAVON GENOMMEN WERDEN (6,32,1; 6,32,4) .
WENN JEMAND EINEN ANDEREN AN DER ERRICHTUNG DES TESTA-
C MENTS GEHINDERT ODER DAZU GEZWUNGEN HAETTE (6,34,1; 6,34,2;
6,34,3) .
-I
. . . . 1 . ; . . . . . . . . . ...
VON DENEN, WELCHEN ALS UNWUERDIGEN DIE ERBSCHAFTEN WIEDER
ENTZOGEN WERDEN, UND ZUM SILANIANISCHEN SENATSBESCHLUSS
(6,35,5; 6,35,7; 6,35,12)
.
.................................................;
ZU VERMAECHTNISSEN (6,37,1; 6,37,4; 6,37,13; 6,37,14; 6,37,15;
6,37,19; 6,37,20; 6,37,21; 6,37,22)
............................................
...
VON FIDEIKOMMISSEN (6,42,1; 6,42,7; 6,42,8; 6,42,9; 6,42,20;
6,42,22; 6,42,27; 6,42,28)
..................................
................
...
VON DEN GESETZLICHEN ERBEN (6,58,7;
6,58,12)...............................
GEMEINSCHAFTLICHE REGELN UEBER ERBFAELLE (6,59,3; 6,59,4;
6,59,6;
6,59,9).....................................................................................
340
123
124
125
126
127
128
128
129
129
133
.
*
137
137
138
139
139
140
141
143
144
121
145
BUCH 7 ,
VON DER FREILASSUNG DURCH DEN STAB UND DER FREILASSUNG VOR
DEM KONZIL (7,1,4) . . .V... . ... . . . ... . . . . ; . . .. 147
VON DER TESTAMENTARISCHEN FREILASSUNG (7,2,7; 7,2,8) ...... 147
VON DER FIDEIKOMMISSARISCHEN ERTEILUNG DER FREIHEIT (7,4,8;
7,4,9; 7,4,10; 7,4,14) ...............................147
VON DER AUFHEBUNG DER UNTERTAENIGEN FREIHEIT (7,5,1)
..............
149
VON DER FREILASSUNG EINES VERPFAENDETEN SKLAVEN (7,8,5) .... 149
VON SKLAVEN, DIE VON PERSONEN FREIGELASSEN WORDEN SIND, DIE
NICHT DEREN HERREN SIND (7,10,3; 7,10,5) . . . . . . - 149
VON DENEN, DIE NICHT FREILASSEN KOENNEN, UND DASS NICHT ZUM
SCHADEN DER GLAEUBIGER FREIGELASSEN WERDEN DARF (7,11,2;
7,11,3)
....................
...... .... ... 150
WER NICHT ZUR FREIHEIT GELANGEN KANN (7,12,1) .;. , . . ... . . 150
AUS WELCHEN GRUENDEN SKLAVEN ZUR BELOHNUNG DIE FREIHEIT ER
HALTEN (7,13,2; 7,13,3; 7,13,4) .... . ............ 151
VON FREIGELASSENEN FREIGEBORENEN (7,14,3) . .... . . 151
ALLGEMEINE REGELN UEBER DIE FREILASSUNGEN (7,15,3) . . . . . . 152
VON FREIHEITSANGELEGENHEITEN (7,16,3; 7,16,11)
.................
...
. 152
WEM ES NICHT ERLAUBT IST, AUF DIE FREIHEIT ANSPRUCH ZU HABEN,
UND VOM VERMOEGEN DERER, DENEN ES VERBOTEN IST, DIE FREI
HEIT ZU BEANSPRUCHEN (7,18,2) ..... . . ..V .
.
................
...
153
VOM PEKULIUM DESSEN, DER DIE FREIHEIT VERDIENT HAT (7,23,1) . 153
VON DER ERSITZUNG ALS KAEUFER ODER DURCH VERGLEICH (7,26,1;
7.26.2)
...........................
...................................................................
.153
VON DER ERSITZUNG DURCH AUFNAHME IN DIE MITGIFT (7,28,1) .154
VON DER ZEHN- UND ZWANZIGJAEHRIGEN VERJAEHRUNG . (7,33,2;
7,33,3; 7,33,6)
..............
...
. . . .V. . . . ..... 154
IN WELCHEN FAELLEN DIE ORDENTLICHE VERJAEHRUNG WEGFAELLT (7,34;1;
7,34,5).......................................... . :Y . I . . . .155
WAS DER WIRKUNG DER ORDENTLICHEN VERJAEHRUNG ENTGEGENSTEHT .
(7,35,2).......................................
..
. ... . . 155
DASS DIE RUECKFORDERUNG VON SACHEN, DIE DEM KAISER ODER DEN .:
TEMPELN GEHOEREN, KEINER VERJAEHRUNG UNTERLIEGEN SOLL
(7,38,1; 7,38,2) . . ... . . . ; : ... . . 156
VON ANSCHWEMMUNGEN UND FRUCHTBAR GEMACHTEN SUEMPFEN
UND WEIDEN (7,41,3)
........................
...
: . . .... . 156
WIE UND WANN DER RICHTER BEI ANWESENHEIT BEIDER PARTEIEN
ODER BEI ABWESENHEIT EINER PARTEI EIN URTEIL FAELLEN KANN
(7,43,4; 7,43,7)
....................
.
.... ./. .
.
...................................157
VON DER VERLESUNG DES URTEILS AUS DEM PROTOKOLL (7,44,2;
7.44.3) ......... . . . U. ... . ......... 158
VON URTEILEN UND ZWISCHENBESCHEIDEN ALLER RICHTER (7,45,2;
7,45,11; 7,45,12; 7,45,13) .
.
.......................
...
. .... ... . . . 158
WENN EIN NICHT KOMPETENTER RICHTER ENTSCHIEDEN HAT (7,48,1) 159
341
VON DER STRAFE DES RICHTERS, DER UNGERECHT ENTSCHIEDEN HAT,
UND VON DER STRAFE DESSEN, DER VERSUCHT HAT, DEN RICHTER
ODER SEINEN GEGNER ZU BESTECHEN (7,49,1; 7,49,2) . . . . . . * 160
DASS EIN URTEIL NICHT WIEDERAUFGEHOBEN WERDEN KANN (7,50,1) . . ; 160
VON DEN NUTZUNGEN UND DEN PROZESSKOSTEN (7,51,1; 7,51,5) . 160
VON EINER RECHTSKRAEFTIG ENTSCHIEDENEN SACHE (7,52,3; 7,52,4;
7,52,6) ........
.....................
...
. 161
VON DEN ZINSEN EINER RECHTSKRAEFTIG ENTSCHIEDENEN SACHE
(7,54,2) . . . . I. . . . .
.
..............................................................
.
162
ANDROHUNGEN, BRIEFE, AUSSCHREIBEN UND UNTERSCHRIFTEN HA-.
BEN KEINE RECHTSKRAFT (7,57,2; 7,57,3) .
.
..............................
...
. 162
WENN AUS FALSCHEN URKUNDEN ODER ZEUGNISSEN RECHT GESPRO
CHEN WORDEN IST (7,58,2; 7,58,3; 7,58,4) . . .
.
....................
...
. 162
VON DEN GESTAENDIGEN (7,59,1) . ... . .. . . . .
.
.......................
163
VON DEN BERICHTEN AN DEN KAISER (7,61,1; 7,61,2) . . . . . . . 163
VON APPELLATIONEN UND ANFRAGEN (7,62/7; 7,62,12)
.................
...
164
WANN APPELLATION UNNOETIG IST (7,64,1; 7,64,7; 7,64,9) . ... . .. 165
WESSEN APPELLATIONEN NICHT ANGENOMMEN WERDEN (7,65,2;
*7,65,4)
.
...........
.
. . I . . . .... . ............
...
. 165
WENN WAEHREND DER ZEIT DER APPELLATION DER TOD EINGETRETEN .
IST (7,66,4). . . . . . . . .... . . . .. : 166
VON DENEN, DIE AUS FURCHT VOR DEM RICHTER NICHT APPELLIERT
HABEN (7,67,1) . . . .;. . . . . . .... ... .... 166
/ T * * _ * * *
BUCH 8
WELCHEN NACHLASSES (8,2,1) . . . . . . . . . . 168
VON WO MIT GEWALT (8,4,1; 8,4,3) .; V . .
.
..............................
...
. 168
VON PRIVATGEBAEUDEN (8,10,2; 8,10,6; 8,10,7)
..............
...
. . 168
VON OEFFENTLICHEN * BAUTEN (8,11,3; 8,11,5; 8,11,6; 8,11,7; *
8,11,10; 8,11,11; 8,11,16; 8,11,22) . . . . . ... . . : . 169
VON PFAENDERN (8,13,4; 8,13,9; 8,13,13; 8,13,15; .8,13,16; V
8,13,24; 8,13,25) . .
.
.....................
................................
...
171
WENN? EINE FREMDE SACHE ALS PFAND GEGEBEN WORDEN IST
(8,15,2; 8,15,3; 8,15,8) .... ... 1 ... . . ....... .... 172
WELCHE GEGENSTAENDE VERPFAENDET WERDEN KOENNEN UND WELCHE
NICHT, UND AUF WELCHE WEISE EIN PFAND KONTRAHIERT WIRD
(8,16,3; 8,16,5; 8,16,8) ...... . .. ....... 173
WER ALS I PFANDGLAEUBIGER VOR ANDEREN PFANDGLAEUBIGERN BEVOR
ZUGT WIRD (8,17,3; 8,17,8) .... . ............. 174
WENN EIN AELTERER GLAEUBIGER EIN PFAND VERKAUFT HAT (8,19,2;
8,19,3) .
. I
.
........................................
.............
174
WENN EINE GEMEINSCHAFTLICHE SACHE VERPFAENDET WORDEN IST
(8,20,1) . . .
I
... ..... ... ..... . . . . . ... 175
WENN EIN PFAND ALS PFAND GEGEBEN WORDEN IST (8,23,2) .... 175
VOM ERLASS DES PFANDES (8,25,1)
..............
175
342
VOM VERKAUF DES PFANDES (8,27,1; 8,27,6; 8,27,19) . . . . . . . .
DER SCHULDNER KANN DEN VERKAUF DES PFANDES NICHT VERHIN
DERN (8,28,1) 7. . . .
* V.
; :* . .... . . . . . I
VON DER EINLOESUNG DES PFANDES (8,30,1) . . . .
.
................
. . .
VON UNGUELTIGEN STIPULATIONEN (8,38,1; 8,38,2) ..* .....................
VON BUERGEN UND AUFTRAGGEBERN (8,40,8; 8,40,10; 8,40,18;
8,40,20) /. ....... . ; . . : . . .. .... . . . .
VON ZAHLUNGEN UND BEFREIUNGEN (8,42,3; 8,42,11; 8,42,16) . .
VON DER VAETERLICHEN GEWALT (8,46,2; 8,46,3; 8,46,5; 8,46,8;
8,46,10) . . . ... . . . . . . . ; . . . . ... .
VON ADOPTIONEN (8,47,2; 8,47,5) ::. .. . . . . ...........
...
. . .
VON DEN EMANZIPATIONEN DER KINDER (8,48,3) . ; . . . . .
VON UNDANKBAREN KINDERN (8,49,1) ... . ...... .
VOM RUECKKEHRRECHT UND DEN VON DEN* FEINDEN LOSGEKAUFTEN
(8,50,5; 8,50,7; 8,50,10; 8,50,12; 8,50,15; 8,50,19; 8,50,20) .
VON AUSGESETZTEN KINDERN, FREIEN ODER SKLAVEN, UND VON DE
NEN, DIE NEUGEBORENE ZU NAEHREN UEBERNOMMEN HABEN
(8,51,1; 8,51,2)
..........
...
. . . ... .
T
. . ..
WAS LANGJAEHRIGE GEWOHNHEIT SEI (8,52,2). R . .. . . . . . . . :
VON SCHENKUNGEN (8,53,14; 8,53,16; 8,53,26; 8,53,29) . ; . .
VON SCHENKUNGEN, DIE UNTER EINER AUFLAGE ODER BEDINGUNG
ODER EINER BESTIMMTEN ZEITANGABE, VOLLZOGEN WERDEN
(8,54,1; 8,54,4) . . . . : . .....
.......... . . . . F.
VON WIDERRUFENEN SCHENKUNGEN (8,55,1; 8,55,3; 8,55,8) .: . .
VON DER AUFHEBUNG DER STRAFEN FUER EHE- UND KINDERLOSIGKEIT
- UND DER ABSCHAFFUNG DES ZEHNTEN (8,57,2) . . . . . . . ;:.
BUCH
9
. ,
DIE NICHT ANKLAGEN KOENNEN (9,1,6; 9,1,8; 9;1,9; 9,1,13; 9,1,14;
9,1,19; 9,1,20; 9,1,21) . . . . ./. : . . . . . .1. . . U! . . . . .
VON ANKLAGEN UND ANKLAGESCHRIFTEN (9,2,1; 9,2,2; 9,2,5;
9,2,12)
..................
..
. . ... . . . . . . . . .
VON DER BEWACHUNG DER ANGEKLAGTEN (9,4,3; 9,4,4; 9,4,5) .. , .
WENN DER ANGEKLAGTE ODER DER ANKLAEGER GESTORBEN IST (9,6,2)
WENN JEMAND DEN KAISER GESCHMAEHT HAT (9,7,1) ..... . .7.
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER DIE MAJESTAET (9,8,3; 9,8,4) . . .
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER DEN EHEBRUCH UND UEBER DIE
SCHAENDUNG (9,9,1; 9,9,2; 9,9,4; 9,9,11; 9,9,20; 9,9,24; 9,9,26;
9,930) . ...... ... .
7
. . . ...
WENN JEMAND DIEJENIGE, DEREN VORMUND ER GEWESEN IST, VER
FUEHRT HAT (9,10,1) . . . . . . . . . .. . . .. *. . . . . . . / .
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER OEFFENTLICHE UND PRIVATGEWALTTAETIG-,
KEIT (9,12,3; 9,12,6; 9,12,8; 9,12,9) . ... . . . . . . .... .
VON DER ZUECHTIGUNG DER SKLAVEN (9,14,1)
..............................
VON DER ZUECHTIGUNG DER VERWANDTEN (9,15,1) . . . . . . . : .
176
176
. 177
177
177
178
179
180
180
181
181
.
T.
184
184
185
-186
186
187
190
191
192
193
194
194
195
197
197
199
199
343
ZUM CORNELISCHEN GESETZ UEBER DIE MEUCHELMOERDER (9,16,3;
9,16,7) V. . . I ^ * *
................
...
200
VON DENEN, DIE IHRE ELTERN ODER KINDER GETOETET HABEN .
. / (9,17,1) : . . ... * * . . . * *
..............
...
. . .
200
VON ZAUBERERN, STERNDEUTERN UND DERGLEICHEN ANDEREN PERSO- *
NEN (9,18,2; 9,18,3; 9,18,4) ... . / . 201
VON DER ENTEHRUNG DER GRABSTAETTEN (9,19,2; 9,19,5)
.................
202
ZUM FABISCHEN GESETZ (9,20,2; 9,20,7; 9,20,10; 9,20,11; *
9,20,16) . *J L
.
..........................................
...........
... 202
ZUM CORNELISCHEN GESETZ UEBER FAELSCHUNGEN (9,22,6; 9,22,12;
9,22,14) .
.
.................
...
. . ; . . . .
.
....................
...
, 204
VON DENEN, DIE SICH IN EINEM TESTAMENT ETWAS SELBST VERMA- .
DIEN (9,23,4; 9,23,6) ..... . : . . . ........... 204
VON DER FALSCHMUENZEREI (9,24,2) R;*. . . : .
.
.............
...
. 205
ZUM JULISCHEN * GESETZ , UEBER: ZURUECKZUFORDERNDE GELDER
(9,27,1; 9,27,2) .....% . ;
.... . . 205
VOM VERBRECHEN WIDER OEFFENTLICHES VERMOEGEN (9,28,1) . . . . 206
UEBER DAS VERBRECHEN DES SAKRILEGS (9,29,2) . . ... . ... . 206
VON AUFRUEHRERN UND DENEN, DIE DAS VOLK GEGEN OEFFENTLICHEN :
FRIEDEN UND RUHE ZU VERSAMMELN WAGEN (9,30,2) . . .... . 206
VOM VERBRECHEN DER AUSPLUENDERUNG DER ERBSCHAFT (9,32,3;
9.32.5) . .... ... . .U:. . . . ..... . . . 207
VOM RAUB (9,33,4)
.
.....................................
...
207
VOM VERBRECHEN DER ARGLISTIGEN TAEUSCHUNG (9,34,1) . .... . ;207
VON DEN INJURIEN (9,35,3; 9,35,5; 9,35,9) . ; . . . . . .
.... 208
VON SCHMAEHSCHRIFTEN (9,36,2) ... . 208
VON DENEN, DIE RAEUBER ODER AN ANDEREN VERBRECHEN SCHUH
DIGE VERSTECKT HABEN
(9,39,1)................................................ . 7 209
VON DEN VORGELADENEN ANGEKLAGTEN (9,40,2) ;. . . ... , . . . 209
VON DEN PEINLICHEN FRAGEN (9,41,6; 9,41,12) . ..... . . . ; . 210
DASS INNERHALB EINER BESTIMMTEN FRIST EINE KRIMINALSACHE BE
WENDET WERDEN SOLL (9,44,3) . . .
.
.....................................210
VON DENEN; .DIE WIDER BESSERES WISSEN ANKLAGE ERHEBEN
(9,46,3; 9,46,10) *: . . ... . * . . . . . ; . V . .
I
210
VON DEN STRAFEN (9,47,4; 9,47,5; 9,47,7; 9,47,10; 9,47,11;
9,47,25) . . .... ... . .. .
1
211
VOM VERMOEGEN DER VERBANNTEN ODER VERURTEILTEN (9,49,4;
9.49.6) . . . ... . . . .... . .
.
.................212
VOM VERMOEGEN DERER, DIE SELBSTMORD BEGANGEN HABEN
(9,50,1) . ... . . ... .......... .... ... . 212
VON DEN VERURTEILTEN UND WIEDER IN IHREN STAND EINGESETZTEN *
(9,51,2; 9,51,6) . ... . . . . . ............... 213
BUCH 10
VOM RECHT DES FISKUS (10,1,2; 10,1,8; 10,1,10) . . . . ... . . 215
344
VON DEN ZU BELANGENDEN SCHULDNERN DES FISKUS (10,2,4) V.. . 215
DASS DER FISKUS VON IHM VERKAUFTE SACHEN NICHT WIEDER ENT-
ZIEHE (10,5,2) ^ . ..... . . . . . . . . . . ... . 216
VON DENEN,. DIE AUS OEFFENTLICHEN KASSEN GELD ALS DARLEHEN - *V
EMPFANGEN HABEN (
10
,
6
,
2
) :* .
J
..; . 216
VON FISKALISCHEN ZINSEN (10,8,3) . . . ......= . . . . . . 216
VON WIEDERAUFHEBUNG DER GEGEN DEN FISKUS ERGANGENEN UR-
TEILE (10,9,1) ; . : . . ......
...... . . . . . . . . 217
VON HERRENLOSEN GUETERN UND DER EINVERLEIBUNG (10,10,4) . * 217
VON ANGEBERN (10,11,3; 10,11,4;
10
,
11
,
6
) ; . . . V . 217
VOM VERBOT DER PETITIONEN UM VERLEIHUNG EINES KONFISZIER-
TEN VERAIOEGENS (10,12,1) . . T ; . . ..T . ;I . . . . . . . :. 218
WENN EIN TEILHABER KAISERLICHER FREIGEBIGKEIT OHNE ERBEN GE- R
STORBENIST (10,14,1) ... . . . ^ .V.I. . . .* 218
VON DEN SCHAETZEN (10,15,1) .... .
___
_
.; T 219
VON NATURALABGABEN UND STEUERN (10,16,9; 10,16,11) I. . .... 219
VON DER STEUERERHEBUNG UEBER :DAS NORMALE- MASS? HINAUS
(10,20,1) ... . .
.
...........................................................................
...................
: 220
VON AUSPFAENDUNG UND PFANDVERKAUF , WEGEN RUECKSTAENDIGER
STEUERN (10,21,2) ... . . .,. ...... . ; . . I . . . ... . ..
220
DASS KEINE DIENSTE VOM DEN STEUERPFLICHTIGEN GEFORDERT WER- ,
DEN (10,24,1) . . . V . . .;.... . 221
VON DER NIEMANDEM ZU BEWILLIGENDEN FREIHEIT VON OEFFENTLT- /
CHEN LASTEN (10,25,2)
-I/I
.. . ; ^ . I ...... . . . 221
VON DEN . GETREIDEVORRAETEN IN?V;OEFFENTLICHEN 4 MAGAZINEN
*(10,26,1; 10,26,3) 1 . *: . . .,. . . . . . U R. .. . . 221
VON DEN STEUERPRUEFERN (10,30,1) H *.S . ...... ^ . . . 222
VON DEN DEKURIONEN UND DEREN SOEHNEN, UND WER FUER EINEN ?
DEKURIONEN GEHALTEN WIRD, UND AUF WELCHE WEISE MAN,VOM.
AMT DES DEKURIONEN BEFREIT WIRD (10,32,3; .10,32,4; ?10,32,6;
10,32,10; 10,32,13; 10,32,16; 10,32,17; T0,32,18; 10,32,24; :
10,32,29; 10,32,34; 10,32,42; 10,32,44; 10,32,52) . .222
WENN EIN FREIGELASSENER ODER EIN SKLAVE NACH DEM DEKURIO-
NAT GESTREBT HAT (10,33,1)
.................
.,.
.
.....................................225
WENN ES EIN KURIALE VORGEZOGEN HAT, DIE STADT ZU VERLASSEN
UND AUF DEM LAND ZU WOHNEN (10,38,1) , . U . . . . ... 226
VON MUNIZIPALBUERGERN UND DEN GEBUERTIGEN (10,39,1; 10,39,3) . .: 226
VON DEN EINWOHNERN, UND WO JEMAND SEINEN WOHNSITZ ZU
HABEN SCHEINT, UND VON DENEN, DIE DER STUDIEN WEGEN IN EI
NER ANDEREN STADT LEBEN (10,40,3; 10,40,5) . /.
__
. . .... 226
VON DER NICHTFORTSETZUNG DER EHRENSTELLEN UND AMTSLASTEN
ZWISCHEN VATER UND SOHN UND VON DEN INTERVALLEN (10,41,2) . -. 227
VON DEN AUF DAS VERMOEGEN FALLENDEN LASTEN (10,42,5; 10,42,6;.
10,42,9) . . . . ... ......... .-. .... .... . 227
345
AUF WELCHE WEISE STAEDTISCHE AEMTER AUFERLEGT WERDEN
VON DENEN, DIE VOM KAISER VAKANZ ERHALTEN HABEN (10,45,1) . 228
VON DEN DEKRETEN DER DEKURIONEN UEBER DIE JEMANDEM ZU BE
WILLIGENDE BEFREIUNG VON AMTSLASTEN (10,47,1; 10,47,2) . V . 228
VON DEN ABLEHNUNGSGRUENDEN OEFFENTLICHER AEMTER (10,48,13;
10,48,16) ..
..............
........................................
229
DIE DURCH IHR ALTER BEFREIUNG VON AMTSLASTEN ERLANGEN
(10.50.1) .;. . . ... V
..............
...
...
.
.
.........................229
VON DENEN, DIE SICH WEGEN KRANKHEIT ENTSCHULDIGEN (10,51,1;
10,51,4) .: . . . . . . .... . .
-----
229
VON DENEN, DIE WEGEN DER ANZAHL DER KINDER ODER WEGEN AR-,
MUT BEFREIUNG (VON AMTSLASTEN ERHALTEN (10,52,6) . . . . . 230
VON PROFESSOREN UND AERZTEN (10,53,2; 10,53,3)
..............
...
230
VON DEN ATHLETEN (10,54,1) . .
-----
. . . ..... . . . 231
VON DENEN, DIE OHNE VOLLENDUNG DER DIENSTZEIT IHRES SOLDA
TENEIDES ENTBUNDEN WORDEN SIND (10,55,1) .:. . . ... . . . 231
VON DEN INFAMIERTEN (10,59,1)
..................................
...
231
VON DEN HAUSSOEHNEN UND AUF WELCHE WEISE DER VATER FUER SIE
HAFTET (10,62,1; 10,62,3) .
.
...........................
...
.... 231
VON DEN GESANDTSCHAFTEN (10,65,1; 10,65,3) . .. . . . . . . . . 232
VON DEN BEFREIUNGEN DER KUENSTLER (10,66,1) . . . .... . . . 232
WENN AUS FEINDSCHAFT EINE WAHL GESCHEHEN IST (10,68,1) :. . . 233
VON DER RUECKFORDERUNG DER KOSTEN (10,69,1) ... 233
VON STEUEREINNEHMERN, MAGAZINVERWALTERN UND DEN KASSIE
RERN BEI DER KAISERLICHEN SCHATZKAMMER (10,72,7; 10,72,12) . ; 234
VON DEN WAEGERN UND DER ENTRICHTUNG DES GOLDES (10,73,2) . 234
VOM VERBOT DER VERGREIFUNG AN EINGELIEFERTEN STEUERBEITRAE
GEN (10,75,1) . . . . ::V. . . . ...... ...... . 234
VOM KRONENGOLD (10,76,1) . . .
............
!. . - 235
VON DEN IRENARCHEN (10,77,1) . ................. 235
VOM WERT DES SILBERS, DAS AN DEN SCHATZ GELIEFERT WIRD
(10.78.1) . . ... ... . ....... . . ... . 235
BUCH UE .
VON DEN SCHIFFSFUEHRERN UND SCHIFFSHERREN, DIE OEFFENTLICHES
GETREIDE TRANSPORTIEREN (
11
,
2
,
1
; 11,2,3; 11,2,5) ; . . . ... 237
VON SCHIFFEN, DENEN NICHT ZUSTEHT, IHREN DIENST ZU VERWEI
GERN (11,4,1) ; . . . ... . .
.
.......................
...
. . 237
DASS DER TRANSPORT VON STAATSGUETERN NICHT ZU PRIVATZWECKEN
MISSBRAUCHT WIRD (11,5,1) . . . . . .
___
. . . . . 238
VON DEN BERGLEUTEN, DEN BERGWERKEN UND DEN PROKURATOREN
DER BERGWERKE (11,7,1) . . . . .
.
................
.................
...
. . . . 238
VON DEN PURPURFISCHERN, DEN WEBERN, DEN PROKURATOREN DER
WEBEREIEN, DEN MUENZPRAEGERN UND DEN LASTVIEHTREIBERN
(11,8,1; 11,8,3; 11,8,5; 11,8,11;
11,8,12)......................................239
346
VON DEN PURPURNEN UND DEN IN GOLD GEWIRKTEN KLEIDERN UND
VON DER FAERBUNG MIT KAISERLICHEM PURPUR (11,9,2; 11,9,4) . .
VON DEN WAFFENSCHMIEDEN (11,10,3) . . . .I. I ....
I .VK
.
VON DEN PRIVILEGIEN DER IN . KORPORATIONEN ? ZUSAMMENGE
SCHLOSSENEN IN ROM (11,15,1) .......... V* V .
VON DEN SCHWEINEHAENDLEM UND WEINSCHENKEN UND DEN UEBRI
GEN IN KORPORATIONEN ZUSAMMENGESCHLOSSENEN (11,17,1) .
VON DEN FEUERLOESCHERN, DEN PAPIERHAENDLEM UND DEN WECHS
LERN (11,18,1)
.
.....................................................
..........................
...
VON DEN STUDIEN DER FREIEN WISSENSCHAFTEN ZU ROM UND KON
STANTINOPEL (11,19,1)
..............
*- 1 ....... . ;
VON DEN WAGEN DERER, DIE EHRENAEMTER BEKLEIDEN (11,20,1) . R.
VON RUESTIGEN BETTLERN (11,26,1)^ : . . ..... ...... . . .
VON DEN TIBERSCHIFFERN (11,27,1) ................
VOM GETREIDE FUER ALEXANDRIA (11,28,2) . . . . . . . ... . .
VOM RECHT DES STAEDTISCHEN GEMEINWESENS (11,30,4) .... . . :.
VON DEN SCHULDNERN DER STAEDTE (11,33,1)
.................
V
........................
VON DER VERANTWORTLICHKEIT DERER, DIE FUER STAEDTISCHE BEAMTE
GEBUERGT HABEN (11,35,1) :...... . : . . ; . ... . :
VON SCHAUSPIELEN, SCHAUSPIELERN ; UND BBRDELLBESITZERN
(11,41,1; 11,41,3; 11,41,4; 11,41,6) : . . IV. . ... .
VON WASSERLEITUNGEN (11,*4311; 11,43,2) . . . . . . . . . . 1 .
VON DER GAENZLICHEN AUFHEBUNG DER GLADIATORENKAEMPFE
(11.44.1)
....................................
VON DER JAGD AUF WILDE TIERE (11,45,1) , . *. . : . . . . .?
DASS DER GEBRAUCH VON WAFFEN OHNE WISSEN DES KAISERS VER
BOTEN SEI (11,47,1) . : V ... . . . . . . . . . V R. : :
VON DEN ACKERBAUERN, DEN ZINSBAREN LEUTEN UND DEN KOLO
NNEN (11,48,1; 11,48,3; 11,48,6; 11148,11; 11,48,12; 11,48,15;
11,48,21; 11,48,23; 11,48,24) .... . / . . /T; . . ;
IN WELCHEN FAELLEN DIE KOLONEN IHRE HERREN ANKLAGEN KOENNEN
(11.50.1) .............
...
.
.
.......................
...
. . . . . . .
1
. . . .
VON DEN SCHAETZUNGEN, DEN SCHAETZUNGSBEAMTEN, DEN STEUER-
AUSGLEICHEM UND DEN AUFSICHTSFUEHRENDEN (11,58,1;
11,58,2)................................................................
VON DEN GUETERN UND WALDUNGEN DES KAISERLICHEN PRIVATBESIT
ZES (11,67,1) ...... R. . ... . . . V
........ . . .
VON DEN KAISERLICHEN ODER FISKALISCHEN ODER ZUM KAISERLICHEN
PRIVATVERMOEGEN GEHOERENDEN BAUERN UND SKLAVEN (11,68,1;
11,68,4)..................................
...
... ...
VON DEN PRIVILEGIEN DES KAISERLICHEN HAUSES ODER PRIVATVEF-
MOEGENS, UND WELCHE LASTEN DIESE NICHT ZU UEBERNEHMEN
BRAUCHEN (11,75,1; 11,75,4) . . . . . . . : . . .*.0 . *.
240
.240
241
241
242
242
243
243
244
244
244
245
245
245
247
247
248
J
248
248
251
252
252
253
253
347
BUCH 12 .
VON DEN WUERDEN (
12
,
14
;
12
,
1
,
2
; 124,4; 12,1,7; 12,1,8; 12,1,9;
12440; 12443; 12,145)
...........................
...
256
VON DER GLEICHSTELLUNG DER PRAETORIANERPRAEFEKTEN ODER DER .
STADTPRAEFEKTEN UND DER
MAGISTRI MILITUM
IN IHREN WUERDEN
(12.4.1) ; . ... * . .*
...........................
.................
. 257
VON DEN PROFESSOREN, DIE, IN. KONSTANTINOPEL LEHREND, NACH
DEM GESETZ DIE
COMITIVA
ERLANGT HABEN (12,15,1) ... . . . 258
VON DEN
DECURIONES
UND
SILENTIARII
(12,16,2)
..............
...
.
. .. . . . 258
VON DEN
DOMESTICI
UND
PROTECTORES
(12,17,1) .....................
...
. 259
VON DEN
AGENTES IN REBUS
(12,20,1; 12,20,2) .
.
.............................
. 259
VON DEN
CURIOSI
(12,22,1) . . . . . . *. ... ... 260
VON DEN PALATINEN DES STAATSSCHATZES UND DES KAISERLICHEN
PRIVATVERMOEGENS (12,23,2) . . ... . . . .
.
...................
... 260
VON DEN
STRATORES
(12,24,1) . . . ................
..
V :
..........................
. 260
VON DEN PRIVILEGIEN DERER, DIE IM KAISERLICHEN PALAST DIENST
TUN (12,28,3) ..... . ;/. . .
..............
...
. .... . . ... 261
VON DER RITTERWUERDE (12,31,1) .... . .
261
WER EIN AMT BEKLEIDEN KANN ODER NICHT, .VON DEN NACH EINEM
AMT ODER EINER WUERDE STREBENDEN SKLAVEN UND DASS NIE- ,
MAND EIN DOPPELTES AMT ODER EINE WUERDE UND EIN AMT
I.
GLEICHZEITIG BEKLEIDEN SOLL (12,33,2; 12,33,3; 12,33,6) . . R. 261
VOM KRIEGSWESEN (12,35,1; 12,35,2; 12,35,6; 12,35,8; 12,35,9; .
12,35,11; 12,35,15) .....
.
...................
. 262
UEBER DAS MILITAERISCHE SONDERGUT DER SOLDATEN UND
PRAEFECTIANII
(12,36,1;,12,36,3) :. . I:. : . . . . . . . . . . . ....... 264
VON DER AUSGABE DES PROVIANTS DER SOLDATEN (12,37,1; 12,37,2;
12,37,3; 12,37,10) . . . .. . ....... 1 ..... . ..... 265
VON DER SOLDATENKLEIDUNG (12,394) , ... . . 266
VON DEN EINQUARTIERUNGEN UND DEN FUER DIE BEFREIUNG VON DER
EINQUARTIERUNGSLAST GEZAHLTEN
GELDERN . (12,40,1; 12,40,4;
,12,40,6; 12,40,7; 12,40,8)
.
..........................
..............................
...
.; 266
DASS DEN EINQUARTIERTEN
SALGAMUM
NICHT ZU LEISTEN IST
(12.41.1) ..... .
.
.......................... . 267
VOM URLAUB (12,42,1)
.
................................................................
...
268
VON DEN REKRUTEN (12,43,1; 12,43,2) *;... . . .. . . . . . . 268
VON DER BEWACHUNG DER UFER UND WEGE (12,44,1)
..............
: *. 269
VON DESERTEUREN UND DENEN, DIE SIE VERSTECKT HABEN (12,45,1;
12,45,3)....
.
...............................................................
......... 269
VON DEN VETERANEN (12,46,3) . 270
VON DEN SOEHNEN DER MILITAERBEAMTEN, DIE IM KRIEG STERBEN .
(12.47.2) . . . .
.
........................................
...
270
VON DER DARBIETUNG DER WUENSCHE (12,48,1)
..............
................
271
VON DER STAATSPOST UND DEN SPANNDIENSTEN AUF HAUPT- UND
NEBENSTRASSEN (12,50,1; 12,50,5; 12,50,7; 12,50,8; 12,50,11;
12,50,16; 12,50,19; 12,50,21)
.........................................
................
348
271
VON DER DIENERSCHAFT DES STADTPRAEFEKTEN (12,53,2) ....... 273
VON DER DIENERSCHAFT DER
MAGISTRI MLLITUM
UND DEREN PRIVILE
GIEN (12,54,2; 12,54,3) . . .
....................................................... 273
VON DER DIENERSCHAFT DES PRAEFEKTEN FUER DAS GETREIDEWESEN
(12,58,1).
.
........................................
...
. .... .
.
.......................
274
VON DEN VERSCHIEDENEN UNTERBEAMTEN UND DIENERN DER STATT
HALTER UND DEREN BESTAETIGUNGSSCHREIBEN (12,59,5; 12,59,7) . 274
VON DEN EINTREIBEM UND EINNEHMERN (12,60,4) . . . ... . . 275
VON DEN GEWINNEN DER ADVOKATEN UND DEN ERPRESSUNGEN
DER UNTERBEAMTEN ODER DIENER (12,61,2; 12,61,3; 12,61,4) . 275
DASS DIE .UEBERBRINGER EINES OEFFENTLICHEN FREUDIGEN EREIGNISSES
... AUS DER STEUERAUFLAGE NICHTS IM UEBERMASS ODER VON DE
NEN, DIE NICHTS GEBEN WOLLEN, NEHMEN SOLLEN (12,63,1) . . 276
NACHWORT . . . . . ...
.
..................... ... . . ... . . . ... 277
ANMERKUNGEN . .
.
..............................
...
. .
........ . . . . 282
LISTE DER ROEMISCHEN KAISER VON AUGUSTUS BIS JUSTINIAN I. . ^ . 307
REGISTER DER PERSONENNAMEN UND GEOGRAPHISCHEN BEZEICH
NUNGEN . .
...............
...
. ^ . . . . I . . . .* , . . . . 310
BILDNACHWEIS . . . .
.... . . ... . . . : . ..... ... . 335
|
adam_txt |
INHALT
EINLEITUNG
.
.
5
BUCH 1
VON DER HOECHSTEN DREIEINIGKEIT UND VOM KATHOLISCHEN GLAU
BEN UND DASS NIEMAND WAGEN SOLL, OEFFENTLICH DARUEBER ZU
STREITEN (1,1,1; 1,1,2; 1,1,4; 1,1,5; 1,1,8) . . . . V .Z. . . 29
VON DEN HOCHHEILIGEN KIRCHEN UND VON DEN GUETERN IIND VOR
RECHTEN DERSELBEN (1,2,1; 1,2,5; 1,2,7; 1,2,11; 1,2,12; 1,2,20;
1,2,22) . . . .-.*R * * * , - * .V * - 40
VON DEN BISCHOEFEN UND GEISTLICHEN,' VON DEN VORSTEHERN DER
WAISENHAEUSER, HOSPITAELER, FINDEL- UND KRANKENHAEUSER, VON
KLOESTERN, MOENCHEN UND DEN VORRECHTEN DERSELBEN, VOM
SONDERGUT DER SOLDATEN UND DER AUSLOESUNG DER GEFANGENEN
UND VON DEN VERBOTENEN ODER ERLAUBTEN EHEN DER GEISTLI-
J ZEHEN (1,3,2; 1,3,6; 1,3,7; 1,3,9; 1,3,14; 1,3,15; 1,3,19; 1,3^4; '
1,3,25; 1,3,26; 1,3,29; 13,30; 1,3,35; 1,3,36; 1,3,37; 1,3,39;
* 1,3,43; 1,3,46; 1,3,47; 1,3,53) . I .V. . . . T . : . . . ; 33
VON DER BISCHOEFLICHEN AUDIENZ UND;DEN VERSCHIEDENEN VER
HAELTNISSEN, DIE SICH AUF DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER BI
SCHOEFE SOWIE AUF DEN DENSELBEN ZU LEISTENDEN GEHORSAM
BEZIEHEN (1,4,3; 1,4,4; 1,4,8; 1,4,9; 1,4,14;' 1,4,24; 1,4,28) . 37
VON KETZERN, MANICHAEERN UND SAMARITERN (1,5,2;'1,5,3; 1,5,4; .
1,5,9; 1,5,14) .
.
: . V. 1 V'V *I Y*'; 39
VON DEN ABTRUENNIGEN (1,7,1; 1,7,4; 1,7,5) . . ./YI'LY. 40
DASS ES NIEMAND GESTATTET SEI, DAS ZEICHEN DES ERLOESERS CHFI- V
STUS, IN STEIN ODER MARMOR GEHAUEN ODER DARAUF GEMALT, ZU .
EBENER ERDE ANZUBRINGEN (1,8,1) . . .Z. . . Z* . . . . 40
VON DEN JUDEN UND VON DENEN, DIE DEN HIMMEL ANBETEN Z
(1,9,6; 1,9,14;
1
,
9
,
16
) . . . /. . . . . :41
DASS KEIN KETZER, JUDE ODER HEIDE EINEN CHRISTLICHEN SKLAVEN
HABEN, BESITZEN ODER BESCHNEIDEN DUERFE (1,10,1) ' V7 . '.! Z' 41
VON HEIDEN, OPFERN UND TEMPELN (1,11,1; 1,11,2) . . . . ,42
VON DENEN, DIE SICH IN DIE KIRCHEN FLUECHTEN, VON DENEN, DIE '
DORT STOERUNG VERURSACHEN (1,12,2) . . VY/.'. .Y . . . 43
VON DENEN, DIE IN DEN KIRCHEN FREIGELASSEN WERDEN (1,13,1) * 43
VON GESETZEN, KAISERLICHEN KONSTITUTIONEN UND EDIKTEN
(1,14,1; 1,14,3; 1,14,6; 1,14,7;.1,14,9) , . . . . . . . . 43
VON KAISERLICHEN MANDATEN (1,15,1) . . . . . . * 44
VON DEN AN DEN KAISER ZU RICHTENDEN BITTSCHFEIBEN UND IN
. WELCHEN ANGELEGENHEITEN MAN BITTEN DUERFE UND IN WELCHEN
NICHT (1,19,6)
.
.
.I\ .
.
.
. 45
335
VON VERSCHIEDENEN RESKRIPTEN UND PRAGMATISCHEN SANKTIO
NEN
(1,23,6).
45
VON DENEN, DIE ZU DEN STATUEN FLUECHTEN (1,25,1)
.
45
VOM AMT DES STADTPRAEFEKTEN
(1,28,3).7 46
VOM AMT DES
MAGISTER MILITUM
(1,29,1).
.
46
VOM AMT EINES PROVINZSTATTHALTERS
(1,40,11). 46
VOM AMT DES PRAEFEKTEN DER STADTWACHE (1,43,1)
.
.
47
VON DER ART DER GELDSTRAFEN, DIE VON DEN RICHTERN ERKANNT
WERDEN (1,54,1)
.
47
BUCH 2 *
VOM VORZEIGEN (2,1,4; 2,1,5; 2,1,6)
.
. 49
VOM VORLADEN VOR GERICHT (2,2,1; 2,2,3) 1.1.'
.
49
VON DEN VERTRAEGEN (2,3,4; 2,3,6; 2,3,7; 2,3,25)
.
.
50
VON DEN VERGLEICHEN (2,4,13; 2,4,16; 2,4,18; 2,4,19; 2,4,20;
2,4,26; 2,4,27; 2,4,28; 2,4,29; 2,4,38) . 50
VOM AUFTRETEN VOR GERICHT (2,6,2;
2
,
6
,
6
; 2,6,7)
.
.
52
VON DEN ADVOKATEN BEI DEN VERSCHIEDENEN RICHTERN (2,7,14) . 54
VON DEN ADVOKATEN DES FISKUS (2,8,2) . 55
AUS WELCHEN GRUENDEN UEBER JEMANDEN DIE INFAMIE VERHAENGT
WIRD (2,LIJL; 2,11,8; 2,11115) . .
1
. .
7
. 55
VON DEN PROKURATOREN (2,12,6) .
7
. . 56
DASS KEINE PRIVATPERSONEN AN IHREN ODER FREMDEN GRUNDSTUEK-
7 KEN AUFSCHRIFTEN BEFESTIGEN ODER KAISERLICHE VORHAENGE AUF-*
, HAENGEN SOLLEN (2,15,2) *V .
1
. . . . . .7 , . . . . . . . . . 56
VON DER GESCHAEFTSFUEHRUNG (2,18,10; 2,18,13; 2,18,15; 2,18,18) 57
VON DEM, WAS INFOLGE VON GEWALT ODER AUS FURCHT GETAN WOR- .
DEN IST (2,19,1; 2,19,6; 2,19,9; 2,19,11; 2,19,12)
7
. . .
7
7
. . 58
VON DER WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND, WELCHE DEN
JENIGEN ERTEILT WIRD, DIE JUENGER ALS 25 JAHRE ALT SIND (2,21,4;
,
2
,
21
,
8
; 2,21,9)
777.
. . . . .
.7
7
.
.
. .
7
7
.'. .
7
59
WENN GEGEN EIN RECHTSKRAEFTIGES URTEIL WIEDEREINSETZUNG VER
LANGT WIRD (2,26,3; 2,26,4) . . * * * * * .* * * *
7
7
. . . 59
WENN GEGEN EINE SCHENKUNG (2,29,1) . . . . . 60
WENN GEGEN EINE FREIHEITSERTEILUNG (2,30,2; 2,30,4) . . . 60
WENN GEGEN EIN VERGEHEN (2,34,1) .
.
.
. 61
WENN GEGEN DEN FISKUS (2,36,1) . 61
WENN GEGEN EINEN GLAEUBIGER (2,37,2)
.
.
.
62
WENN MAN SICH VON EINER ERBSCHAFT LOSSAGT (2,38,1)
.
62
IN WELCHEN FAELLEN DIE WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND
NICHT NOTWENDIG IST (2,40,4) . 7 . . 62
WENN (EIN MINDERJAEHRIGER), ALS ER GROSSJAEHRIG GEWORDEN IST, GE
NEHMIGT HAT (2,45,1; 2,45,2) . 63
VON DER AUFHEBUNG DER FORMELN UND DER AUSWIRKUNGEN DER
KLAGEN
(2,57,1).
63
VON DEM WEGEN SCHIKANE ZU LEISTENDEN EID (2,58,2)
.
63
336
BUCH 3
VON DEN PROZESSEN (3,1,3; 3,1,5; 3,1,6; 3,1,8; 3,1,9; 3,1,12;
3,1,13; 3,1,14; 3,1,15; 3,1,17)
.
.
66
VON DEN IN DEN VERSCHIEDENEN GERICHTEN ZU ZAHLENDEN GE-
BUEHREN UND KOSTEN UND VON DEN VOLLSTRECKERN DER PRO
ZESSE (3,2,1) .
.
.
.
.
.
.
.
70
DASS NIEMAND IN SEINER EIGENEN SACHE RICHTEN ODER SICH SELBST
RECHT SPRECHEN SOLL (3,5,1) . .
:
.
.
.
70
WER DIE GESETZLICHE BEFUGNIS, IN DEN GERICHTEN AUFZUTRETEN,
HAT ODER WER SIE NICHT HAT (
3
,
6
,
1
) . , .,
.
.
70
DASS NIEMAND GEGEN SEINEN WILLEN ZU KLAGEN ODER ANZUKLAGEN
GEZWUNGEN WERDEN SOLL (3,7,1) . 71
VON DEN FRISTVERLAENGERUNGEN (3,11,6; 3,11,7) . . . . . . *. . ,71
VON DEN FERIEN (3,12,2; 3,12,5; 3,12,6; 3,12,7; 3,12,8; 3,12,9). . 71
VON DER GERICHTSBARKEIT ALLER RICHTER UND VOM KOMPETENTEN
GERICHTSSTAND (3,13,2; 3,13,3; 3,13,5) . . .
.
.
.
74
WO WEGEN VERBRECHEN GEKLAGT WERDEN MUSS (3,15,1; 3,15,2) . R 75
WO EINE DINGLICHE KLAGE ANGESTELLT WERDEN MUSS (3,19,3) . . . V 75
WO WEGEN EINER ERBSCHAFT GEKLAGT WIRD ODER WO DIE EINGE- *
SETZTEN ERBEN VERLANGEN MUESSEN, IN DEN BESITZ EINGEWIESEN
ZU WERDEN (3,20,1) L .;. . ,76
WO SOWOHL WEGEN OEFFENTLICHER ALS AUCH WEGEN PRIVATRECHNUN- :
GEN GEKLAGT WERDEN MUSS (3,21,1; 3,21,2) . . . ; . . . 76
WO EINE DEN RECHTSZUSTAND BETREFFENDE SACHE,; VERHANDELT .
WERDEN MUSS (3,22,1). . . . . . . . . . . . 77
WO DIE SENATOREN ODER DIE
CLARISSTMI
IN ZIVIL- ODER IN KRIMI
NALSACHEN BELANGT WERDEN (3,24,1) . 77
WO DIE RECHTSSACHEN DES FISKUS ODER DES KAISERLICHEN HAUSES .
UND (DIE RECHTSSACHEN) VON DEN ZU DENSELBEN GEHOERENDEN
LEUTEN VERHANDELT WERDEN SOLLEN (3,26,2; 3,26,8; 3,26,9) ; . . 78
IN WELCHEN FAELLEN ES EINEM JEDEN ERLAUBT IST, OHNE DEN RICH
TER ODER (EINEN BRUCH) DER TREUE GEGENUEBER DEM STAAT ZU ,
RAECHEN (3,27,1; 3,27,2) . . . .-. . . . . . . . 79
VOM LIEBLOSEN TESTAMENT (3,28,9; 3,28,11; 3,28,15) ,. . . . 80
VON DER EIGENTUMS KLAGE (3,32,7; 3,32,25) . . . I . . .;:. . . .80
VOM AQUILISCHEN GESETZ (3,35,1; 3,35,3; 3,35,4; 3,35,5) . . . . 81
VON DER ERBTEIL UNGSKLAGE (3,36,11; 3,36,16) .
.
.
. . 82
VON DER KLAGE AUF TEILUNG DES GEMEINGUTES (3,37,5) . . . . . 82
GEMEINSCHAFTLICHE GRUNDSAETZE VON BEIDEN KLAGEN, SOWOHL ,
DER ERBTEILUNGSKLAGE ALS AUCH DER KLAGE AUF TEILUNG DES GE- .
MEINGUTES (3,38,11) . . . . . . . . . . . . . ; . . 82
VON DER KLAGE AUF AUSLIEFERUNG (3,42,2) . . . . . * 83
VON DEN GLUECKS SPIELERN UND DEM GLUECKSSPIEL (3,43,1) . 83
337
BUCH 4
VON ANVERTRAUTEN SACHEN UND VOM EIDE (4,1,2; 4,1,3; 4,1,7) . .
86
WENN ETWAS BESTIMMTES GEFORDERT WIRD (4,2,3; 4,2,11)
86
VON DEN PERSOENLICHEN KLAGEN WEGEN DES AUS EINER URSACHE
GEGEBENEN (4,6,10; 4,6,11) * /*.
.
87
VON DER PERSOENLICHEN KLAGE WEGEN EINES SCHAENDLICHEN GRUN
DES (4,7,5; 4,7,6) . . . . . . . , ; . 87
VON DER PERSOENLICHEN KLAGE AUS EINEM GRUND UND WEGEN ER
MANGELNDEN UND UNGERECHTEN GRUNDES (4,9,2)
88
VON VERBINDLICHKEITEN UND KLAGEN (4,10,4; 4,10,9; 4,10,12) . .
88
DASS NICHT EIN SOHN ANSTATT SEINES VATERS ODER EIN VATER STATT
SEINES AUS DER GEWALT ENTLASSENEN SOHNES ODER EIN FREIGE
LASSENER STATT EINES FREILASSERS BELANGT WERDE (4,13,4; 4,13,5) 89
OB EIN I. SKLAVE NACH DER FREILASSUNG WEGEN SEINER EIGENEN
HANDLUNGEN VERPFLICHTET IST (4,14,2; 4,14,4; 4,14,6) ; . . . . . 89
VON DEN BEWEISEN (4,19,1; 4,19,4; 4,19,8; 4,19^10; 4,19,17) . . 90
VON ZEUGEN (4,20,2; 4,20,5; 4,20,6; 4,20,8; 4,20,9; 4,20,10;
4,20,11; 4,20,12) . . . . . . . . . . 91
VON DER BEWEISKRAFT DER URKUNDEN, VON IHREM VERLUST, VON
5
DER ABFASSUNG DER GEGENQUITTUNGEN UND VON DEM, WAS
OHNE NIEDERSCHREIBUNG GESCHEHEN KANN (4,21,1; 4,21,6;
4,21,14; 4,21,15) . . . . . . . . . . . . - . . ; . . . . . 93
DASS'DAS WIRKLICH VERHANDELTE VOR DEM ZUM SCHEIN AUSGE
SPROCHENEN GILT (4,22,1) *;'. -. *. . . . . 93
VON DER PFANDKLAGE (4,24,2; 4,24,3) .:
.
.
94
VON DEN ZINSEN (4,32,1; 4,32,7; 4,32,11; 4,32,23) . . . . . . 94
VON DEN KLAGEN UND RUECKANSPRUECHEN AUS DEM AUFTRAGSKON
TRAKTE (4,35,9; 4,35,13; 4,35,15) ;. : *. *: . . . . . . . . . . 95
WELCHE; SACHEN NICHT AUSGEFUEHRT WERDEN DUERFEN (4,41,1;
* 4,41,2) . . . V 95
VON DEN KASTRATEN (4,42,1; 4,42,2) . . , . . V . 96
VON VAETERN, DIE IHRE KINDER VERKAUFT HABEN (4,43,1; 4,43,2) . . 97
VON DER AUFHEBUNG DES VERTRAGS (4,44,1; 4,44,9; 4,44,17;
- 4,44,18) . . . ; I ; . : . I . V ; . . . . 97
VON DEN KAUFS-UND VERKAUFSKLAGEN (4,49,11; 4,49,14) . . ; . 98
WENN EINE SKLAVIN MIT DER BEDINGUNG, NICHT OEFFENTLICH PREIS
GEGEBEN ZU WERDEN, VERKAUFT WORDEN IST (4,56,1; 4,56,3) - . V 99
WENN EIN SKLAVE UNTER DER BEDINGUNG VERAEUSSERT WORDEN IST,
DASS ER FREIGELASSEN WERDE,'ODER UMGEKEHRT (4,57,1; 4,57,2;
4,57,4; 4,57,5)-;* - .L ; . . . ; . . I
*. **; '. V 99
VON DEN KLAGEN AUS DEM EDIKT DER AEDILEN (4,58,1) . 101
VON ZOELLEN UND ZOLLKONFISKATIONEN (4,61,4; 4,61,8; 4,61,10) I 101
DASS KEINE NEUEN ZOELLE EINGEFUEHRT WERDEN DUERFEN (4,62,2;
4,62,4)
.
102
VOM HANDEL UND VON KAUFLEUTEN (4,63,2; 4,63,3)
.
102
338
VOM PACHT- ODER MIETKONTRAKT (4,65,3; 4,65,6; 4,65,11;
4,65,12; 4,65,17) .
.
.
103
BUCH 5
VOM VERLOEBNIS, VON DEN BEI VERLOEBNISSEN GEGEBENEN GEL
DERN UND DEM, WAS AN DIE VERMITTLER VON HEIRATEN ENTRICH
TET WIRD (5,1,1; 5,1,2; 5,1,4)
.
106
VON DEN SCHENKUNGEN VOR , DER HOCHZEIT ODER WEGEN DER
HOCHZEIT UND VON DEN BRAUTGESCHENKEN (5,3,2; 5,3,4; 5,3,5;
5,3,17) . . . .
.
.
.
. . . . . . 107
VON DER EHE (5,4,1; 5,4,3; 5,4,4; 5,4,11; 5,4,12; 5,4,14; 5,4,15;
5,4,17; 5,4,19; 5,4,21; 5,4,26; 5,4,27) . . . . . 107
VON BLUTSCHAENDERISCHEN UND UNGUELTIGEN EHEN (5,5,1; 5,5,2;
5,5,7; 5,5,9) . . .
.
.
.
.
.
.
HO
VON DER NACHFOLGENDEN EHE (5,9,2)., :. .
.
.
.
.
. .112
VON DEM BETREFFS DER MITGIFT GELTENDEN RECHT (5,12,4; 5,12,9;
5,12,14)
.
.
.
. . . . . . , ;
.
112
VON DEN AUFKUENDIGUNGEN DES VERLOEBNISSES ODER DER EHE UND
VON DER AUFHEBUNG DES RECHTSVERFAHRENS WEGEN SCHLECHTEN
VERHALTENS (5,17,2; 5,17,4; 5,17,6; 5,17,7; 5,17,9; 5,17,10). . . 113
UEBER DIE ERNAEHRUNG DER KINDER UND ELTERN (5,25,1; 5,25,3) . .114
VON DEN KONKUBINEN (5,26,1) . . . .
.
115
VON DENEN, DIE UM VORMUENDER ODER KURATOREN NACHSUCHEN : .
MUESSEN (5,31,1; 5,31,4; 5,31,5; 5,31,10) . . 115
WER ZUM VORMUND ODER KURATOR BESTELLT UND WER NICHT BE-U .
STELLT WERDEN KANN (5,34,2; 5,34,3; 5,34,7; 5,34,13) . . . . 116
VON DER VERANTWORTLICHKEIT DER; VORMUENDER UND; KURATOREN
(5,38,3; 5,38.4) . . . .
.
. . . . . . 116
VON DEN ZINSEN, DIE MUENDELN ZU ENTRICHTEN SIND (5,56,1;
- 5,56,3)
.
.
.
.
. . . . . ;117
VON DEN ENTSCHULDIGUNGEN DER VORMUENDER ODER KURATOREN
UND VON DEN FRISTEN (ZUR ANBRINGUNG) DERSELBEN (5,62,1;
5,62,2; 5,62,8; 5,62,9; 5,62,24) . . . . . . 117
VON DENEN, DIE SICH WEGEN DER ANZAHL IHRER KINDER ENTSCHUL
DIGEN (5,66,1)* . . . . . . . . 118
VON DENEN, DIE SICH WEGEN DES ALTERS (ENTSCHULDIGEN)
(5,67,1)
.
.
.
.
.
.
.
118
VON DENEN, DIE SICH WEGEN KRANKHEIT (ENTSCHULDIGEN)
,(5,68,1).
.
119
VOM KURATOR EINES WAHNSINNIGEN ODER EINES VERSCHWENDERS
(5,70,1; 5,70,3)
.
.119
339
BUCH
6
VON ENTLAUFENEN SKLAVEN UND DENJENIGEN FREIGELASSENEN UND
SKLAVEN DER STAEDTE, DIE ALS HANDWERKER ZU VERSCHIEDENEN
ARBEITEN ANGEWIESEN SIND UND ZUM PRIVAT- ODER STAATSVER
MOEGEN GEHOEREN (6,1,1; 6,1,2; 6,1,3; 6,1,4; 6,1,5; 6,1,7; 6,1,8) .
VOM DIEBSTAHL UND VON DER VERFUEHRUNG DER SKLAVEN (6,2,4;
6
,
2
,
9
; 6,2,16)
.
.
.
.
.
VOM DIENSTE DER FREIGELASSENEN (6,3,1; 6,3,2; 6,3,8; 6,3,9;
6,3,11; 6,3,12; 6,3,13) . . :
.
.
.
.
VON DEM EHRERBIETIGEN GEHORSAM, DER DEN FREILASSERN ZU ER
WEISEN IST (
6
,
6
,
1
;
6
,
6
,
2
;
6
,
6
,
6
;
6
,
6
,
7
;
6
,
6
,
8
) . . . . . . . *.
VON DEN FREIGELASSENEN UND DEREN KINDERN (6,7,2; 6,7,3;
6,7,4) '.
.
. .
WER ZUM NACHLASSBESITZ ZUGELASSEN UND IN WELCHER ZEIT SOL
CHES GESCHEHEN KANN (6,9,2; 6,9,3; 6,9,8) V' '.
VOM NACHLASSBESITZ GEGEN DEN INHALT DES TESTAMENTS, DAS DER
* PRAETOR DEN KINDERH VERSPRICHT (6,12,1; 6,12,2) . .
WONACH MANN UND FRAU (6,18,1) ^ . . . . . . . . . . .
VOM TESTAMENT EINES SOLDATEN (6,21,2; 6,21,5; 6,21,17) ;
WELCHE EIN TESTAMENT ERRICHTEN ODER NICHT ERRICHTEN KOENNEN
(
6
,
22
,
2
; 6,22,3; 6,22,5; 6,22,6; 6,22,7; 6,22,8; 6,22,9;
* 6,22,10) . . . '. .
.
.
J . V . . . 4 . . . .
VON TESTAMENTEN UND WIE TESTAMENTE ERRICHTET WERDEN MUES
SEN (6,23,1; 6,23,2; 6,23,3; 6,23,4; 6,23,10; 6,23,11; 6,23,12;
6,23,13; 6,23,17; 6,23,22; 6,23,26; 6,23,31)F . . . . ; . .
VON ERBENEINSETZUNGEN UND WEICHE PERSONEN NICHT ZU ERBEN
EINGESETZT WERDEN KOENNEN (6,24,1; 6,24,5; 6,24,8; 6,24,11)
VON DER EINSETZUNG * ODER SUBSTITUTION DER SKLAVEN ALS
ZWANGSERBEN (6,.27*1; 6,27,3) : .
1
. * '.
V
. . . . / . . . :
VON DER ERBENEINSETZUNG, ENTERBUNG ODER UEBERGEHUNG DER
NACHGEBORENEN ERBEN (6,29,1; 6,29,2) . .
.
.
*
VON DER ART UND WEISE, WIE TESTAMENTE EROEFFNET, EINGESEHEN '
; UND ABSCHRIFTEN DAVON GENOMMEN WERDEN (6,32,1; 6,32,4) .
WENN JEMAND EINEN ANDEREN AN DER ERRICHTUNG DES TESTA-
C MENTS GEHINDERT ODER DAZU GEZWUNGEN HAETTE (6,34,1; 6,34,2;
6,34,3) .
\'-I
. . . . 1 . ; . . . . . . . . . .
VON DENEN, WELCHEN ALS UNWUERDIGEN DIE ERBSCHAFTEN WIEDER
ENTZOGEN WERDEN, UND ZUM SILANIANISCHEN SENATSBESCHLUSS
(6,35,5; 6,35,7; 6,35,12)
.
.;
ZU VERMAECHTNISSEN (6,37,1; 6,37,4; 6,37,13; 6,37,14; 6,37,15;
6,37,19; 6,37,20; 6,37,21; 6,37,22)
.
.
VON FIDEIKOMMISSEN (6,42,1; 6,42,7; 6,42,8; 6,42,9; 6,42,20;
6,42,22; 6,42,27; 6,42,28)
.
.
.
VON DEN GESETZLICHEN ERBEN (6,58,7;
6,58,12).
GEMEINSCHAFTLICHE REGELN UEBER ERBFAELLE (6,59,3; 6,59,4;
6,59,6;
6,59,9).
340
123
124
125
126
127
128
128
129
129
133
.
*
137
137
138
139
139
140
141
143
144
121
145
BUCH 7 ,
VON DER FREILASSUNG DURCH DEN STAB UND DER FREILASSUNG VOR
DEM KONZIL (7,1,4) . . .V. '. . . . . . . . . . ; . . . 147
VON DER TESTAMENTARISCHEN FREILASSUNG (7,2,7; 7,2,8) . 147
VON DER FIDEIKOMMISSARISCHEN ERTEILUNG DER FREIHEIT (7,4,8;
7,4,9; 7,4,10; 7,4,14) .147
VON DER AUFHEBUNG DER UNTERTAENIGEN FREIHEIT (7,5,1)
.
149
VON DER FREILASSUNG EINES VERPFAENDETEN SKLAVEN (7,8,5) . 149
VON SKLAVEN, DIE VON PERSONEN FREIGELASSEN WORDEN SIND, DIE
NICHT DEREN HERREN SIND (7,10,3; 7,10,5) . . . . . . - 149
VON DENEN, DIE NICHT FREILASSEN KOENNEN, UND DASS NICHT ZUM
SCHADEN DER GLAEUBIGER FREIGELASSEN WERDEN DARF (7,11,2;
7,11,3)
.
. . . 150
WER NICHT ZUR FREIHEIT GELANGEN KANN (7,12,1) .;. , . . . . . 150
AUS WELCHEN GRUENDEN SKLAVEN ZUR BELOHNUNG DIE FREIHEIT ER
HALTEN (7,13,2; 7,13,3; 7,13,4) . . . 151
VON FREIGELASSENEN FREIGEBORENEN (7,14,3) . . . . 151
ALLGEMEINE REGELN UEBER DIE FREILASSUNGEN (7,15,3) . . . . . . 152
VON FREIHEITSANGELEGENHEITEN (7,16,3; 7,16,11)
.
.
. 152
WEM ES NICHT ERLAUBT IST, AUF DIE FREIHEIT ANSPRUCH ZU HABEN,
UND VOM VERMOEGEN DERER, DENEN ES VERBOTEN IST, DIE FREI
HEIT ZU BEANSPRUCHEN (7,18,2) . . . .V .
.
.
.
153
VOM PEKULIUM DESSEN, DER DIE FREIHEIT VERDIENT HAT (7,23,1) . 153
VON DER ERSITZUNG ALS KAEUFER ODER DURCH VERGLEICH (7,26,1;
7.26.2)
.
.
.153
VON DER ERSITZUNG DURCH AUFNAHME IN DIE MITGIFT (7,28,1) .154
VON DER ZEHN- UND ZWANZIGJAEHRIGEN VERJAEHRUNG . (7,33,2;
\ 7,33,3; 7,33,6)
.
.
. . . .V. . . . . 154
IN WELCHEN FAELLEN DIE ORDENTLICHE VERJAEHRUNG WEGFAELLT (7,34;1;
7,34,5). . :Y . I . . . .155
WAS DER WIRKUNG DER ORDENTLICHEN VERJAEHRUNG ENTGEGENSTEHT .
(7,35,2).
.
. . . . '155
DASS DIE RUECKFORDERUNG VON SACHEN, DIE DEM KAISER ODER DEN .:
TEMPELN GEHOEREN, KEINER VERJAEHRUNG UNTERLIEGEN SOLL
(7,38,1; 7,38,2) . . . . . . ; : . . . 156
VON ANSCHWEMMUNGEN UND FRUCHTBAR GEMACHTEN SUEMPFEN
UND WEIDEN (7,41,3)
.
.
: . . . . 156
WIE UND WANN DER RICHTER BEI ANWESENHEIT BEIDER PARTEIEN
ODER BEI ABWESENHEIT EINER PARTEI EIN URTEIL FAELLEN KANN
(7,43,4; 7,43,7)
.
.
. ./. .
.
.157
VON DER VERLESUNG DES URTEILS AUS DEM PROTOKOLL (7,44,2;
7.44.3) . . . . U. . . . 158
VON URTEILEN UND ZWISCHENBESCHEIDEN ALLER RICHTER (7,45,2;
7,45,11; 7,45,12; 7,45,13) .
.
.
.
. . . . . . 158
WENN EIN NICHT KOMPETENTER RICHTER ENTSCHIEDEN HAT (7,48,1) 159
341
VON DER STRAFE DES RICHTERS, DER UNGERECHT ENTSCHIEDEN HAT,
UND VON DER STRAFE DESSEN, DER VERSUCHT HAT, DEN RICHTER
ODER SEINEN GEGNER ZU BESTECHEN (7,49,1; 7,49,2) . . . . . . * 160
DASS EIN URTEIL NICHT WIEDERAUFGEHOBEN WERDEN KANN (7,50,1) . . ; 160
VON DEN NUTZUNGEN UND DEN PROZESSKOSTEN (7,51,1; 7,51,5) . 160
VON EINER RECHTSKRAEFTIG ENTSCHIEDENEN SACHE (7,52,3; 7,52,4;
7,52,6) .
.
.
. 161
VON DEN ZINSEN EINER RECHTSKRAEFTIG ENTSCHIEDENEN SACHE
(7,54,2) . . . . I. . . . .
.
.
.
162
ANDROHUNGEN, BRIEFE, AUSSCHREIBEN UND UNTERSCHRIFTEN HA-.
BEN KEINE RECHTSKRAFT (7,57,2; 7,57,3) .
.
.
.
. 162
WENN AUS FALSCHEN URKUNDEN ODER ZEUGNISSEN RECHT GESPRO
CHEN WORDEN IST (7,58,2; 7,58,3; 7,58,4) . . .
.
.
.
. 162
VON DEN GESTAENDIGEN (7,59,1) . . . . . . . .
.
.
163
VON DEN BERICHTEN AN DEN KAISER (7,61,1; 7,61,2) . . . . . . . 163
VON APPELLATIONEN UND ANFRAGEN (7,62/7; 7,62,12)
.
.
164
WANN APPELLATION UNNOETIG IST (7,64,1; 7,64,7; 7,64,9) . . . . 165
WESSEN APPELLATIONEN NICHT ANGENOMMEN WERDEN (7,65,2;
*7,65,4)
.
.
.
. . I . . . . .'.
.
. 165
WENN WAEHREND DER ZEIT DER APPELLATION DER TOD EINGETRETEN .
IST (7,66,4). . . . . . . . . . . . . : 166
VON DENEN, DIE AUS FURCHT VOR DEM RICHTER NICHT APPELLIERT
HABEN (7,67,1)' . . . .;. . . . . . . . . 166
/ ' T * * _ * * ' *
BUCH 8
WELCHEN NACHLASSES (8,2,1) . . . . . . . . . . 168
VON WO MIT GEWALT (8,4,1; 8,4,3) .; V . .
.
.
.
. 168
VON PRIVATGEBAEUDEN (8,10,2; 8,10,6; 8,10,7)
.
.
. . 168
VON OEFFENTLICHEN * BAUTEN (8,11,3; 8,11,5; 8,11,6; 8,11,7; *
8,11,10; 8,11,11; 8,11,16; 8,11,22) . . . . . . . . : . 169
VON PFAENDERN (8,13,4; 8,13,9; 8,13,13; 8,13,15; .8,13,16; V
8,13,24; 8,13,25) . .
.
.
.
.
171
WENN? EINE FREMDE SACHE ALS PFAND GEGEBEN WORDEN IST
(8,15,2; 8,15,3; 8,15,8) . . 1 . . . . . 172
WELCHE GEGENSTAENDE VERPFAENDET WERDEN KOENNEN UND WELCHE
NICHT, UND AUF WELCHE WEISE EIN PFAND KONTRAHIERT WIRD
(8,16,3; 8,16,5; 8,16,8) . . . . 173
WER ALS I PFANDGLAEUBIGER VOR ANDEREN PFANDGLAEUBIGERN BEVOR
ZUGT WIRD (8,17,3; 8,17,8) . . . 174
WENN EIN AELTERER GLAEUBIGER EIN PFAND VERKAUFT HAT (8,19,2;
8,19,3) .
. I
.
.
.
174
WENN EINE GEMEINSCHAFTLICHE SACHE VERPFAENDET WORDEN IST
(8,20,1) . . .
I
. . . . . . . . . . 175
WENN EIN PFAND ALS PFAND GEGEBEN WORDEN IST (8,23,2) . 175
VOM ERLASS DES PFANDES (8,25,1)
.
175
342
VOM VERKAUF DES PFANDES (8,27,1; 8,27,6; 8,27,19) . . . . . . . .
DER SCHULDNER KANN DEN VERKAUF DES PFANDES NICHT VERHIN
DERN (8,28,1) 7. . . .
* V.
; :* . . . . . . . I
VON DER EINLOESUNG DES PFANDES (8,30,1) . . . .
.
.
. . .
VON UNGUELTIGEN STIPULATIONEN (8,38,1; 8,38,2) .* .
VON BUERGEN UND AUFTRAGGEBERN (8,40,8; 8,40,10; 8,40,18;
8,40,20) /. . . ; . . : . . . . . . . .
VON ZAHLUNGEN UND BEFREIUNGEN (8,42,3; 8,42,11; 8,42,16) . .
VON DER VAETERLICHEN GEWALT (8,46,2; 8,46,3; 8,46,5; 8,46,8;
8,46,10) . . . . . . . . . . . ; . . . . . .
VON ADOPTIONEN (8,47,2; 8,47,5) ::. . . ' . . . .
.
. . .
VON DEN EMANZIPATIONEN DER KINDER (8,48,3) . ; . . . . .
VON UNDANKBAREN KINDERN (8,49,1) . . . .
VOM RUECKKEHRRECHT UND DEN VON DEN* FEINDEN LOSGEKAUFTEN
(8,50,5; 8,50,7; 8,50,10; 8,50,12; 8,50,15; 8,50,19; 8,50,20) .
VON AUSGESETZTEN KINDERN, FREIEN ODER SKLAVEN, UND VON DE
NEN, DIE NEUGEBORENE ZU NAEHREN UEBERNOMMEN HABEN
(8,51,1; 8,51,2)
.
.
. . . . .
T
. . .
WAS LANGJAEHRIGE GEWOHNHEIT SEI (8,52,2). R . . . . . . . . . :
VON SCHENKUNGEN (8,53,14; 8,53,16; 8,53,26; 8,53,29) . ; . .
VON SCHENKUNGEN, DIE UNTER EINER AUFLAGE ODER BEDINGUNG
ODER EINER BESTIMMTEN ZEITANGABE, VOLLZOGEN WERDEN
(8,54,1; 8,54,4) . . . . : . .
. . . . . F.
VON WIDERRUFENEN SCHENKUNGEN (8,55,1; 8,55,3; 8,55,8) .: . .
VON DER AUFHEBUNG DER STRAFEN FUER EHE- UND KINDERLOSIGKEIT
- UND DER ABSCHAFFUNG DES ZEHNTEN (8,57,2) . . . . . . . ;:.
BUCH
9
. ,
DIE NICHT ANKLAGEN KOENNEN (9,1,6; 9,1,8; 9;1,9; 9,1,13; 9,1,14;
9,1,19; 9,1,20; 9,1,21) . . . . ./. : . . . . . .1. . . U! . . . . .
VON ANKLAGEN UND ANKLAGESCHRIFTEN (9,2,1; 9,2,2; 9,2,5;
9,2,12)
.
.
. . . . . . . . . . . .
VON DER BEWACHUNG DER ANGEKLAGTEN (9,4,3; 9,4,4; 9,4,5) . , .
WENN DER ANGEKLAGTE ODER DER ANKLAEGER GESTORBEN IST (9,6,2)
WENN JEMAND DEN KAISER GESCHMAEHT HAT (9,7,1) . . .7.
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER DIE MAJESTAET (9,8,3; 9,8,4) . . .
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER DEN EHEBRUCH UND UEBER DIE
SCHAENDUNG (9,9,1; 9,9,2; 9,9,4; 9,9,11; 9,9,20; 9,9,24; 9,9,26;
9,930) . . . .
7
. . . .
WENN JEMAND DIEJENIGE, DEREN VORMUND ER GEWESEN IST, VER
FUEHRT HAT (9,10,1) . . . . . . . . . . . . . *. .'. . . . .' / .
ZUM JULISCHEN GESETZ UEBER OEFFENTLICHE UND PRIVATGEWALTTAETIG-,
KEIT (9,12,3; 9,12,6; 9,12,8; 9,12,9) . . . . . . . . . .
VON DER ZUECHTIGUNG DER SKLAVEN (9,14,1)
.
VON DER ZUECHTIGUNG DER VERWANDTEN (9,15,1) . . . . . . . : .
176
176
. 177
177
177
178
' 179
180
180
181
181
.
T.
184
184
185
-186
186
187
190
191
192
193
194
194
195
197
197
199
199
343
ZUM CORNELISCHEN GESETZ UEBER DIE MEUCHELMOERDER (9,16,3;
' 9,16,7) V. . . I ^ * *
.
.
200
VON DENEN, DIE IHRE ELTERN ODER KINDER GETOETET HABEN ' .
. / (9,17,1) : . . . * * . . . * *
.
.
. . .
200
VON ZAUBERERN, STERNDEUTERN UND DERGLEICHEN ANDEREN PERSO- *
NEN (9,18,2; 9,18,3; 9,18,4) . . / . 201
VON DER ENTEHRUNG DER GRABSTAETTEN (9,19,2; 9,19,5)
.
202
ZUM FABISCHEN GESETZ (9,20,2; 9,20,7; \9,20,10; 9,20,11; *
9,20,16) . *J L
.
.
.
. 202
ZUM CORNELISCHEN GESETZ UEBER FAELSCHUNGEN (9,22,6; 9,22,12;
9,22,14) .
.
.
.
. . ; . . . .
.
.
.
, 204
VON DENEN, DIE SICH IN EINEM TESTAMENT ETWAS SELBST VERMA- .
DIEN (9,23,4; 9,23,6) . . : . . . . 204
VON DER FALSCHMUENZEREI (9,24,2) R;*. . . : .
.
.
.
. 205
ZUM JULISCHEN * GESETZ , UEBER: ZURUECKZUFORDERNDE GELDER
(9,27,1; 9,27,2) .% . ;
. . . 205
VOM VERBRECHEN WIDER OEFFENTLICHES VERMOEGEN (9,28,1) . . . . 206
UEBER DAS VERBRECHEN DES SAKRILEGS (9,29,2) . . . . . . 206
VON AUFRUEHRERN UND DENEN, DIE DAS VOLK GEGEN OEFFENTLICHEN :
FRIEDEN UND RUHE ZU VERSAMMELN WAGEN (9,30,2) . . . . 206
VOM VERBRECHEN DER AUSPLUENDERUNG DER ERBSCHAFT (9,32,3;
9.32.5) . . . . .U:. . . . . . . . 207
VOM RAUB (9,33,4)
.
.
.
207
VOM VERBRECHEN DER ARGLISTIGEN TAEUSCHUNG (9,34,1) . . . ;207
VON DEN INJURIEN (9,35,3; 9,35,5; 9,35,9) . ; . . . . . .
. 208
VON SCHMAEHSCHRIFTEN (9,36,2) . . 208
VON DENEN, DIE RAEUBER ODER AN ANDEREN VERBRECHEN SCHUH
DIGE VERSTECKT HABEN
(9,39,1).'. 7 209
VON DEN VORGELADENEN ANGEKLAGTEN (9,40,2) ;. . . . , . . . 209
VON DEN PEINLICHEN FRAGEN (9,41,6; 9,41,12) . . . . . ; . 210
DASS INNERHALB EINER BESTIMMTEN FRIST EINE KRIMINALSACHE BE
WENDET WERDEN SOLL (9,44,3) . . .
.
.210
VON DENEN; .DIE WIDER BESSERES WISSEN ANKLAGE ERHEBEN
(9,46,3; 9,46,10) *: . . . . * . . . . . ; . V . .
I
210
VON DEN STRAFEN (9,47,4; 9,47,5; 9,47,7; 9,47,10; 9,47,11;
9,47,25) . . . . . . .
1
211
VOM VERMOEGEN DER VERBANNTEN ODER VERURTEILTEN (9,49,4;
9.49.6) . . . . . . . . . .
.
.212
VOM VERMOEGEN DERER, DIE SELBSTMORD BEGANGEN HABEN
(9,50,1) . . . . . . . . . 212
VON DEN VERURTEILTEN UND WIEDER IN IHREN STAND EINGESETZTEN *
(9,51,2; 9,51,6) . . . . . . . . 213
BUCH 10 "
VOM RECHT DES FISKUS (10,1,2; 10,1,8; 10,1,10) . . . . . . . 215
344
VON DEN ZU BELANGENDEN SCHULDNERN DES FISKUS (10,2,4) V. . 215
DASS DER FISKUS VON IHM VERKAUFTE SACHEN NICHT WIEDER ENT-
ZIEHE (10,5,2) ^ . . . . . . . . . . . . . . 216
VON DENEN,. DIE AUS OEFFENTLICHEN KASSEN GELD ALS DARLEHEN - *V
EMPFANGEN HABEN (
10
,
6
,
2
) :* .
J
.; . 216
VON FISKALISCHEN ZINSEN (10,8,3) . . . .= . . . . . . 216
VON WIEDERAUFHEBUNG DER GEGEN DEN FISKUS ERGANGENEN UR-
TEILE (10,9,1) ; . : . . .
. . . . . . . . . 217
VON HERRENLOSEN GUETERN UND DER EINVERLEIBUNG (10,10,4) . * 217
VON ANGEBERN (10,11,3; 10,11,4;
10
,
11
,
6
) ; . . . V . 217
VOM VERBOT DER PETITIONEN UM VERLEIHUNG EINES KONFISZIER-
TEN VERAIOEGENS (10,12,1) . . T ; . . .T . ;I . . . . . . . :. 218
WENN EIN TEILHABER KAISERLICHER FREIGEBIGKEIT OHNE ERBEN GE- R
STORBENIST (10,14,1) . . . . ^ .V.I. . . .* 218
VON DEN SCHAETZEN (10,15,1) . .
_
_
.; T 219
VON NATURALABGABEN UND STEUERN (10,16,9; 10,16,11) I. . . 219
VON DER STEUERERHEBUNG UEBER :DAS NORMALE- MASS? HINAUS
(10,20,1) . . .
.
.
.
: 220
VON AUSPFAENDUNG UND PFANDVERKAUF , WEGEN RUECKSTAENDIGER
STEUERN (10,21,2) . . . .,. . . ; . . I . . . . . .
220
DASS KEINE DIENSTE VOM DEN STEUERPFLICHTIGEN GEFORDERT WER- ,
DEN (10,24,1) . . . V . . .;. . 221
VON DER NIEMANDEM ZU BEWILLIGENDEN FREIHEIT VON OEFFENTLT- /
CHEN LASTEN (10,25,2)
-I/I
. . ; ^ . I . . . . 221
VON DEN . GETREIDEVORRAETEN IN?V;OEFFENTLICHEN 4 MAGAZINEN
*(10,26,1; 10,26,3) 1 . *: . . .,. . . . . . U R. . . . 221
VON DEN STEUERPRUEFERN (10,30,1) H *.S . . ^ . . . 222
VON DEN DEKURIONEN UND DEREN SOEHNEN, UND WER FUER EINEN ?
DEKURIONEN GEHALTEN WIRD, UND AUF WELCHE WEISE MAN,VOM.
AMT DES DEKURIONEN BEFREIT WIRD (10,32,3; .10,32,4; ?10,32,6;
10,32,10; 10,32,13; 10,32,16; 10,32,17;\T0,32,18; 10,32,24; :
10,32,29; 10,32,34; 10,32,42; 10,32,44; 10,32,52) . .222
WENN EIN FREIGELASSENER ODER EIN SKLAVE NACH DEM DEKURIO-
NAT GESTREBT HAT (10,33,1)
.
'.,.
.
.225
WENN ES EIN KURIALE VORGEZOGEN HAT, DIE STADT ZU VERLASSEN
UND AUF DEM LAND ZU WOHNEN (10,38,1) , . U . . . . . 226
VON MUNIZIPALBUERGERN UND DEN GEBUERTIGEN (10,39,1; 10,39,3) . .: 226
VON DEN EINWOHNERN, UND WO JEMAND SEINEN WOHNSITZ ZU
HABEN SCHEINT, UND VON DENEN, DIE DER STUDIEN WEGEN IN EI
NER ANDEREN STADT LEBEN (10,40,3; 10,40,5) . /.
_
. . . 226
VON DER NICHTFORTSETZUNG DER EHRENSTELLEN UND AMTSLASTEN
ZWISCHEN VATER UND SOHN UND VON DEN INTERVALLEN (10,41,2) . -. 227
VON DEN AUF DAS VERMOEGEN FALLENDEN LASTEN (10,42,5; 10,42,6;.
10,42,9) . . . . . . .-. . . . 227
345
AUF WELCHE WEISE STAEDTISCHE AEMTER AUFERLEGT WERDEN
VON DENEN, DIE VOM KAISER VAKANZ ERHALTEN HABEN (10,45,1) . 228
VON DEN DEKRETEN DER DEKURIONEN UEBER DIE JEMANDEM ZU BE
WILLIGENDE BEFREIUNG VON AMTSLASTEN (10,47,1; 10,47,2) . V . ' 228
VON DEN ABLEHNUNGSGRUENDEN OEFFENTLICHER AEMTER (10,48,13;
10,48,16) .
.
.
229
DIE DURCH IHR ALTER BEFREIUNG VON AMTSLASTEN ERLANGEN
(10.50.1) .;. . . . V
.
.
.
.
.
.229
VON DENEN, DIE SICH WEGEN KRANKHEIT ENTSCHULDIGEN (10,51,1;
10,51,4) .: . . . . . . . . .
-----
229
VON DENEN, DIE WEGEN DER ANZAHL DER KINDER ODER WEGEN AR-,
MUT BEFREIUNG (VON AMTSLASTEN ERHALTEN (10,52,6) . . . . . 230
VON PROFESSOREN UND AERZTEN (10,53,2; 10,53,3)
.
.
230
VON DEN ATHLETEN (10,54,1) . .
-----
. . . . . . . 231
VON DENEN, DIE OHNE VOLLENDUNG DER DIENSTZEIT IHRES SOLDA
TENEIDES ENTBUNDEN WORDEN SIND (10,55,1) .:. . . . . . . 231
VON DEN INFAMIERTEN (10,59,1)
.
.
231
VON DEN HAUSSOEHNEN UND AUF WELCHE WEISE DER VATER FUER SIE
HAFTET (10,62,1; 10,62,3) .
.
.
.
. 231
VON DEN GESANDTSCHAFTEN (10,65,1; 10,65,3) . . . . . . . . . . 232
VON DEN BEFREIUNGEN DER KUENSTLER (10,66,1) . . . . . . . 232
WENN AUS FEINDSCHAFT EINE WAHL GESCHEHEN IST (10,68,1) :. . . 233
VON DER RUECKFORDERUNG DER KOSTEN (10,69,1) . 233
VON STEUEREINNEHMERN, MAGAZINVERWALTERN UND DEN KASSIE
RERN BEI DER KAISERLICHEN SCHATZKAMMER (10,72,7; 10,72,12) . ; 234
VON DEN WAEGERN UND DER ENTRICHTUNG DES GOLDES (10,73,2) . 234
VOM VERBOT DER VERGREIFUNG AN EINGELIEFERTEN STEUERBEITRAE
GEN (10,75,1) . . . . ::V. . . . . . . 234
VOM KRONENGOLD (10,76,1) . . .
.
!. . - 235
VON DEN IRENARCHEN (10,77,1) . . 235
VOM WERT DES SILBERS, DAS AN DEN SCHATZ GELIEFERT WIRD
(10.78.1) . . . . . . . . . . 235
BUCH UE .
VON DEN SCHIFFSFUEHRERN UND SCHIFFSHERREN, DIE OEFFENTLICHES
GETREIDE TRANSPORTIEREN (
11
,
2
,
1
; 11,2,3; 11,2,5) ; . . . . 237
VON SCHIFFEN, DENEN NICHT ZUSTEHT, IHREN DIENST ZU VERWEI
GERN (11,4,1) ; . . . . . .
.
.
.
. . 237
DASS DER TRANSPORT VON STAATSGUETERN NICHT ZU PRIVATZWECKEN
MISSBRAUCHT WIRD (11,5,1) . . . . . .
_
. . . . . 238
VON DEN BERGLEUTEN, DEN BERGWERKEN UND DEN PROKURATOREN
DER BERGWERKE (11,7,1) . . . . .
.
.
.
.
. . . . 238
VON DEN PURPURFISCHERN, DEN WEBERN, DEN PROKURATOREN DER
WEBEREIEN, DEN MUENZPRAEGERN UND DEN LASTVIEHTREIBERN
(11,8,1; 11,8,3; 11,8,5; 11,8,11;
11,8,12).239
346
VON DEN PURPURNEN UND DEN IN GOLD GEWIRKTEN KLEIDERN UND
VON DER FAERBUNG MIT KAISERLICHEM PURPUR (11,9,2; 11,9,4) . .
VON DEN WAFFENSCHMIEDEN (11,10,3) . . .'.I. I .
I .VK
.
VON DEN PRIVILEGIEN DER IN . KORPORATIONEN ? ZUSAMMENGE
SCHLOSSENEN IN ROM (11,15,1) . V* V .
VON DEN SCHWEINEHAENDLEM UND WEINSCHENKEN UND DEN UEBRI
GEN IN KORPORATIONEN ZUSAMMENGESCHLOSSENEN (11,17,1) .
VON DEN FEUERLOESCHERN, DEN PAPIERHAENDLEM UND DEN WECHS
LERN (11,18,1)
.
.
.
.
VON DEN STUDIEN DER FREIEN WISSENSCHAFTEN ZU ROM UND KON
STANTINOPEL (11,19,1)
.
*- 1 . . ;
VON DEN WAGEN DERER, DIE EHRENAEMTER BEKLEIDEN (11,20,1) . R.
VON RUESTIGEN BETTLERN (11,26,1)^ : . . . . . . .
VON DEN TIBERSCHIFFERN (11,27,1) .
VOM GETREIDE FUER ALEXANDRIA (11,28,2) . . . . . . . . . .
VOM RECHT DES STAEDTISCHEN GEMEINWESENS (11,30,4) . . . :.
VON DEN SCHULDNERN DER STAEDTE (11,33,1)
.
V
.
VON DER VERANTWORTLICHKEIT DERER, DIE FUER STAEDTISCHE BEAMTE
GEBUERGT HABEN (11,35,1) :. . : . . ; . . . :
VON SCHAUSPIELEN, SCHAUSPIELERN ; UND BBRDELLBESITZERN
(11,41,1; 11,41,3; 11,41,4; 11,41,6) : . . IV. . . .
VON WASSERLEITUNGEN (11,*4311; 11,43,2) .'. . . . . . . . . 1 .
VON DER GAENZLICHEN AUFHEBUNG DER GLADIATORENKAEMPFE
(11.44.1)
.
VON DER JAGD AUF WILDE TIERE (11,45,1) , . *. . : . . . . .?
DASS DER GEBRAUCH VON WAFFEN OHNE WISSEN DES KAISERS VER
BOTEN SEI (11,47,1) . : V . . . . . . . . . . V R. : :
VON DEN ACKERBAUERN, DEN ZINSBAREN LEUTEN UND DEN KOLO
NNEN (11,48,1; 11,48,3; 11,48,6; '11148,11; 11,48,12; 11,48,15;
11,48,21; 11,48,23; 11,48,24) . . / . . /T; . . ;
IN WELCHEN FAELLEN DIE KOLONEN IHRE HERREN ANKLAGEN KOENNEN
(11.50.1) .
.
.
.
.
.
. . . . . . .
1
. . . .
VON DEN SCHAETZUNGEN, DEN SCHAETZUNGSBEAMTEN, DEN STEUER-
AUSGLEICHEM UND DEN AUFSICHTSFUEHRENDEN (11,58,1;
11,58,2).
VON DEN GUETERN UND WALDUNGEN DES KAISERLICHEN PRIVATBESIT
ZES (11,67,1) . R. . . . . . V
. . . .
VON DEN KAISERLICHEN ODER FISKALISCHEN ODER ZUM KAISERLICHEN
PRIVATVERMOEGEN GEHOERENDEN BAUERN UND SKLAVEN (11,68,1;
11,68,4).
.
. .
VON DEN PRIVILEGIEN DES KAISERLICHEN HAUSES ODER PRIVATVEF-
MOEGENS, UND WELCHE LASTEN DIESE NICHT ZU UEBERNEHMEN
BRAUCHEN (11,75,1; 11,75,4) . . . . . . . : . . .*.0 '. *.
240
.240
241
241
242
242
243
243
244
244
244
245
245
245
247
247
248
J
248
248
251
252
252
253
253
347
BUCH 12 .
VON DEN WUERDEN (
12
,
14
;
12
,
1
,
2
; 124,4; 12,1,7; 12,1,8; 12,1,9;
12440; 12443; 12,145)
.
.
256
VON DER GLEICHSTELLUNG DER PRAETORIANERPRAEFEKTEN ODER DER .
STADTPRAEFEKTEN UND DER
MAGISTRI MILITUM
IN IHREN WUERDEN
(12.4.1) ; . . * . .*
.
.
. 257
VON DEN PROFESSOREN, DIE, IN. KONSTANTINOPEL LEHREND, NACH
DEM GESETZ DIE
COMITIVA
ERLANGT HABEN (12,15,1) . . . . 258
VON DEN
DECURIONES
UND
SILENTIARII
(12,16,2)
.
.
.
. . . . . 258
VON DEN
DOMESTICI
UND
PROTECTORES
(12,17,1) .
.
. 259
VON DEN
AGENTES IN REBUS
(12,20,1; 12,20,2) .
.
.
. 259
VON DEN
CURIOSI
(12,22,1) . . . . . . *. . . 260
VON DEN PALATINEN DES STAATSSCHATZES UND DES KAISERLICHEN
PRIVATVERMOEGENS (12,23,2) . . . . . . .
.
.
. 260
VON DEN
STRATORES
(12,24,1) . . .'.
.
V :
.
. 260
VON DEN PRIVILEGIEN DERER, DIE IM KAISERLICHEN PALAST DIENST
TUN (12,28,3) . . ;/. . .
.
.
. . . . . 261
VON DER RITTERWUERDE (12,31,1) . . .
261
WER EIN AMT BEKLEIDEN KANN ODER NICHT, .VON DEN NACH EINEM
AMT ODER EINER WUERDE STREBENDEN SKLAVEN UND DASS NIE- ,
MAND EIN DOPPELTES AMT ODER EINE WUERDE UND EIN AMT
I.
GLEICHZEITIG BEKLEIDEN SOLL (12,33,2; 12,33,3; 12,33,6) . . R. 261
VOM KRIEGSWESEN (12,35,1; 12,35,2; 12,35,6; 12,35,8; 12,35,9; .
12,35,11; 12,35,15) .
.
.
. 262
UEBER DAS MILITAERISCHE SONDERGUT DER SOLDATEN UND
PRAEFECTIANII
(12,36,1;,12,36,3) :. . I:. : . . . . . . . . . . . . 264
VON DER AUSGABE DES PROVIANTS DER SOLDATEN (12,37,1; 12,37,2;
12,37,3; 12,37,10) . . . . . . 1 . . . 265
VON DER SOLDATENKLEIDUNG (12,394) , . . . 266
VON DEN EINQUARTIERUNGEN UND DEN FUER DIE BEFREIUNG VON DER
EINQUARTIERUNGSLAST GEZAHLTEN
GELDERN . (12,40,1; 12,40,4;
,12,40,6; 12,40,7; 12,40,8)
.
.
.
.
.; 266
DASS DEN EINQUARTIERTEN
SALGAMUM
NICHT ZU LEISTEN IST
(12.41.1) . .
.
. . 267
VOM URLAUB (12,42,1)
.
.
.
268
VON DEN REKRUTEN (12,43,1; 12,43,2) *;. . . . . . . . . . 268
VON DER BEWACHUNG DER UFER UND WEGE (12,44,1)
.
: *. 269
VON DESERTEUREN UND DENEN, DIE SIE VERSTECKT HABEN (12,45,1;
12,45,3).
.
.
. 269
VON DEN VETERANEN (12,46,3) . 270
VON DEN SOEHNEN DER MILITAERBEAMTEN, DIE IM KRIEG STERBEN .
(12.47.2) . . . .
.
.
.
270
VON DER DARBIETUNG DER WUENSCHE (12,48,1)
.
.
271
VON DER STAATSPOST UND DEN SPANNDIENSTEN AUF HAUPT- UND
NEBENSTRASSEN (12,50,1; 12,50,5; 12,50,7; 12,50,8; 12,50,11;
12,50,16; 12,50,19; 12,50,21)
.
.
348
271
VON DER DIENERSCHAFT DES STADTPRAEFEKTEN (12,53,2) . 273
VON DER DIENERSCHAFT DER
MAGISTRI MLLITUM
UND DEREN PRIVILE
GIEN (12,54,2; 12,54,3) . . .
. 273
VON DER DIENERSCHAFT DES PRAEFEKTEN FUER DAS GETREIDEWESEN
(12,58,1).
.
.
.
. . .
.
.
274
VON DEN VERSCHIEDENEN UNTERBEAMTEN UND DIENERN DER STATT
HALTER UND DEREN BESTAETIGUNGSSCHREIBEN (12,59,5; 12,59,7) . 274
VON DEN EINTREIBEM UND EINNEHMERN (12,60,4) . . . . . . 275
VON DEN GEWINNEN DER ADVOKATEN UND DEN ERPRESSUNGEN
DER UNTERBEAMTEN ODER DIENER (12,61,2; 12,61,3; 12,61,4) . 275
DASS DIE .UEBERBRINGER EINES OEFFENTLICHEN FREUDIGEN EREIGNISSES
. AUS DER STEUERAUFLAGE NICHTS IM UEBERMASS ODER VON DE
NEN, DIE NICHTS GEBEN WOLLEN, NEHMEN SOLLEN (12,63,1) . . 276
NACHWORT . . . . . .
.
. . . . . . . . . 277
ANMERKUNGEN . .
.
.
.
. .
. . . . . 282
LISTE DER ROEMISCHEN KAISER VON AUGUSTUS BIS JUSTINIAN I. . ^ . 307
REGISTER DER PERSONENNAMEN UND GEOGRAPHISCHEN BEZEICH
NUNGEN . .
.
.
. ^ . . . . I . . . .* , . . . . 310
BILDNACHWEIS . . . .
. . . . . . . : . . . . 335 |
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