"Legale Revolution"?: zu den Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung und der Haltbarkeit eines umstrittenen Begriffs
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Abschlussarbeit Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2008
|
Schriftenreihe: | Schriften zur Verfassungsgeschichte
80 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Literaturverz. S. [366] - 380 |
Beschreibung: | 380 S. |
ISBN: | 9783428128068 |
Internformat
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adam_text | Inhaltsverzeichnis
Einleitung.............................................................. 27
1. Teil
Für die Thematik
wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen;
zum rechtswissenschaftlichen Begriff der Revolution
1. Kapitel
Wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen,
insbesondere der „verfassunggebenden Gewalt
A. Die Begriffe der „Legalität , „Legitimität und „Verfassungsänderung - und ihre
Beziehungen zueinander ............................................... 33
I.
Der Begriff der ..Legalität und die . Jegale Revolution .................... 33
II.
„Legitimität und ihr Begriffsverhältnis zur „Legalität - aus von bestimmten Le¬
gitimitätsideen abstrahierender Perspektive ............................. 35
III.
„Legalität und „Verfassungsänderung - die Unterscheidung zwischen deriva¬
tiver und originärer Rechtserzeugung .................................. 37
B. Die „verfassunggebende Gewalt ......................................... 38
I.
Begriffsbestimmung und Einführung in die mit der „verfassunggebenden Ge¬
walt verbundene Problematik........................................ 38
II.
Verfassungstheoretischer Inkurs zur „verfassunggebenden Gewalt ........... 39
1. Zum begriffsgeschichtlichen Hintergrund ........................... 39
2. Erläuterung und Begründung der Begriffsbestimmung ................. 41
a) Die „verfassunggebende Gewalt im Spannungsfeld zwischen norma¬
tiver Legitimation und empirischer Erfassung eines in eine neue Ver¬
fassungsordnung mündenden Geschehens - und ihre terminlogische Be¬
stimmung als empirischer Begriff .............................. 41
b) Die „verfassunggebende Gewalt als originär rechtsschöpfende Norm¬
setzungsinstanz im Prozeß der einheitlichen Schaffung einer schrift¬
lichen Verfassung........................................... 42
c) „Verfassunggebende Gewalt und geltende Verfassung - zur Lehre von
der „Permanenz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes ........ 44
j
2 Inhaltsverzeichnis
aa)
Die gebotene Differenzierung zwischen „verfassunggebender-, „ver-
fassungsgarantierender und „verfassungserhaltender Gewalt ... 44
bb) Zur Lehre von der „Permanenz der verfassunggebenden Gewalt des
Volkes unter der geltenden Verfassung ....................... 4-
d) Die abstrahierende Lösung des Begriffs der „verfassunggebenden Ge¬
walt vom „Volk als ihrem ausschließlichen Träger................ 46
e) Grundsätzliches zur Bestimmung der Trägerschaft der ..verfassungge¬
benden Gewalt ............................................ 47
aa) Verfassunggebung als „normorientiertes und damit prinzipiell in¬
terpretationsbedürftiges Geschehen..........................
bb)Zur Bestimmung (und Bestimmbarkeit) des Subjekts der „ver¬
fassunggebenden Gewall - insbesondere des „Volkes als ihrem
Träger................................................. 48
2. Kapitel
Zum Begriff der Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft
A. Einführung in den Revolutionsbegriff - die Unterscheidung zwischen normativem
und empirischem Revolutionsbegriff...................................... 55
B. Zur Genese des modernen Revolutionsbegriffs in der Französischen Revolution von
1789 ............................................................... 57
С
Die Definition der politischen Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft 61
1. Einführung....................................................... 61
1. „Revolution und Rechtswissenschaft .............................. 61
2. Zu Ansatz und Zielen der Begriffsbestimmung im Hinblick auf den
Topos
der „legalen Revolution ......................................... 64
il. Die
Bestimmung des Begriffs aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft..... 65
1. Das Definitionselement der „Staatsumwälzung ...................... 65
a) ..Materieller oder „formeller Revolutionsbegriff - die Frage der Illega¬
lität als Definitionsmerkmal................................... 66
aa) Der „formelle Revolutionsbegriff .......................... 66
bb) Die Unzweckmäßigkeit des „formellen Revolutionsbegriffs...... 67
b) Der Inhalt der „Staatsumwälzung nach dem „materiellen Revolutions¬
begriff .................................................... 70
aa) Eine erste Definition und die verschiedenen Aspekte und Ansätze ih¬
rer Konkretisierung im Überblick........................... 70
bbi Murswieks „quasi-formeller Revolutionsbegriff............... 71
cc) Die Staatsumwälzung als „Wechsel der Staatsform ............. 73
( 1 ) Der Wechsel der Staatsform als unabkömmliches Abgrenzungs¬
kriterium eines materiellen Revolutionsbegriffs............. 73
Inhaltsverzeichnis 13
(2) Der Wechsel der Staatsform als „Wechsel des Inhabers der
Staatsgewalt bzw. „Ersetzung des die bisherige Staatsordnung
legitimierenden Prinzips ? ............................. 74
(3) Die „kommissarische Revolution ....................... 81
(4) Fazit............................................... 81
dd) Der Zerfall eines Staates oder seine Umstrukturierung vom Einheits-
zum föderativen Staat als Sonderfälle „revolutionärer Staatsumwäl¬
zungen? ............................................... 82
c) Zwischenergebnis........................................... 83
2. Weitere Definitionsmerkmale den „sozialen Inhalt der Revolution betreffend 83
3. Die Unzweckmäßigkeit einer Integration des Aspekts der weltanschaulichen
Rechtfertigung als eigenständiges Deimitionsmerkmal in den rechtswissen¬
schaftlichen Revolutionsbegriff ................................... 85
2. Teil
Die Bewertung der Errichtung
der Herrschaftsordnung des „Dritten Reichs als
„legale Revolution durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre
und ihr dogmengeschichtlicher Hintergrund
3. Kapitel
Die Weimarer Staatsrechtslehre zur Frage der materiellen Grenzen
von Verfassungsänderungen auf Basis der Regelung des Art. 76 WRV
A. Einfuhrung.......................................................... 86
B. Die zunächst ganz herrschende Meinung der rechtspositivistischen Verfassungsrechts-
lehre von der unbeschränkten Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetz¬
gebers .............................................................. 87
I.
Die an die herrschende Lehrtradition im Kaiserreich anknüpfende Auslegung des
Art 76 WRV ..................................................... 87
II.
Zu den zugrundeliegenden Vorstellungen zum Verfassungsbegriff, zur ..ver¬
fassunggebenden Gewalt und zur verfassungssystematischen Einordnung der
Kompetenz-Kompetenz des Art. 76 WRV............................... 90
1. Zum Begriff der „Verfassung in Art. 76 WRV ....................... 90
2. Zum Begriff der „verfassunggebenden Gewalt und zur Geltungsbegründung
der Verfassung................................................. 92
3. Der verfassungsändernde Gesetzgeber in seinem Verhältnis zum einfachen
Gesetzgeber und zur verfassunggebenden Gewalt - die Lehre von der ein¬
heitlichen und „staatsrechtlich souveränen gesetzgebenden Gewalt ...... 93
a) Die Lehre von der einheitlichen gesetzgebenden Gewalt und die Absage
an den Vorrang der Verfassung................................. 93
j
4 Inhaltsverzeichnis
b)
Die „staatsrechtliche Souveränität der einheitlichen gesetzgebenden
Gewalt und ihr Verhältnis zur verfassunggebenden Gewalt........... ^
c) „Staatsrechtliche Souveränität des verfassungsändemden Gesetzgebers
und ..demokratische Legitimität der Verfassung................... 97
aa) Die zwei Bedeutungsebenen „demokratischer Legitimität und ihre
inhaltlichen Bezugspunkte.................................
bb) Zum Verständnis „demokratischer Legitimität - in der Lehre vom
„staatsrechtlich souveränen Gesetzgeber.....................
ł°0
III.
Zusammenfassung.................................................
IV.
Zeitgenössische Kritik an der durch Anschütz repräsentierten Lehre ohne anti-
rechtspositivistische Stoßrichtung..................................... ü;)
С
Die ab Mitte der 20er Jahre aufkommende Gegenposition..................... l04
1. Einführung - Carl Schmitt als Leitfigur der Opposition gegen die Lehre An-
schützs und Thomas................................................ l^
U. Die Lehre Carl Schmitts ............................................ 107
1. Kernelemente im Rechts- und Staatsdenken Schmitts.................. 107
a) Allgemeines............................................... 107
b) „Dezisionismus , „konkrete Ordnung und „transzendentaler Etatismus
bei Schmitt................................................ 109
aa) „Dezisionismus - der ./aktizistische
Kem
der Geltungsbegrün¬
dung des Rechts im Licht des von Schmitt vertretenen „politischen
Staatsbegriffs........................................... 109
bb) „Konkrete Ordnung und „transzendentaler Etatismus - Elemente
zur begrifflichen Überwindung des Sein-Sollen-Gegensatzes ..... 113
2. Die in der „Verfassungslehre ausgeführte Lehre von der prinzipiellen
Begrenztheit der inhaltlichen Reichweite der Verfassungsänderungskom¬
petenz ....................................................... 116
a) Einführung ................................................ 116
b) Der „absolute Verfassungsbegriff und die Dekonstruktion des einheit¬
lichen normativ-formellen Verfassungsbegriffs.................... 118
aa) Der absolute Verfassungsbegriff als „Semsbegriff ............ 118
bb) Die normative Variante des „absoluten Verfassungsbegriff s und seine
Dekonstruktion ......................................... 121
c) Der „positive Verfassungsbegriff und die prinzipielle inhaltliche Be¬
grenztheit der Verfassungsänderungskompetenz................... 123
aa) Der „positive Verfassungsbegriff - die Scheidung von „Verfassung
und ..Verfassungsgesetz·- und der .Zustand der politischen Einheit 123
bb) Die prinzipielle inhaltliche Begrenztheit der Verfassungsänderungs¬
kompetenz durch das Dogma der rechtlichen Bestandsfestigkeit der
politischen Grundprinzipien der ..Verfassung ........
p
5
3 Zusammenfassung....................... ■
-γ.
Hl. Weitere Vertreter der neuen Lehre.................... 12g
Inhaltsverzeichnis 15
4. Kapitel
Das Absegnen der Errichtung der nationalsozialistischen
Herrschaftsordnung als „legale Revolution durch die zeitgenössische
Staatsrechtslehre und die Frage der Schranken
der Verfassungsänderung nach Art. 76 WRV
A. Einführung .......................................................... 130
B. „Legale Revolution und „Nationale Revolution als Schlüsselbegriffe der national¬
sozialistischen Machtergreifung.......................................... 131
I.
„Legale Revolution und das Wesen der NS-Herrschaft.................... ¡32
1. Die Strategie der „legalen Revolution .............................. 132
2. Die schrittweise, verfassungsrechtlich unabgeschlossene Errichtung der NS-
Herrschaftsordnung, ihr finales „Wesen - und die hierdurch bedingte Rela¬
tivierung des Legalitätsanspruchs der NS-Revolution................... 132
II.
„Nationale Revolution ............................................. 137
C. Folgen der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Staatsrechtslehre ...... 138
D. Der Revolutionsbegriff der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre im Lichte der
allgemeinen rechts- und staatstheoretischen Entwicklung...................... 143
I.
Zu Sinn und Zweck der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen
Staatsrechtslehre .................................................. 143
II. Der Revolutionsbegriff der NS-Staatsrechtslehre in seiner rechts- und staatstheo¬
retischen Einbettung ............................................... 144
1. Die Hinwendung zu einem materiellen Revolutionsbegriff - Revolution als
„Durchbruch einer neuen Staatsidee ............................... 144
2. Der „Durchbruch einer neuen Staatsidee in seiner Gegensätzlichkeit zum
Weimarer Rechtspositivismus..................................... 146
a) Die zunehmende und sich verschärfende Kritik am Rechtspositivismus
in der Weimarer Staatsrechtslehre .............................. 146
b) Die neue anti-rechtspositivistische Grundhaltung und ihre finale Anrei¬
cherung durch das Gedankengut nationalsozialistischen Staatsdenkens 150
c) Der „Durchbruch einer neuen Staatsidee in seiner anti-rechtspositivisti-
schen Einbettung - und der Legalitätsanspruch der NS-Revolution .... 151
E. Der „Ernstfall - das ErmG als „Grundgesetz des „Dritten Reichs und die Frage der
materiellen Reichweite des Art. 76 WRV im Spiegel der zeitgenössischen staatsrecht¬
lichen Literatur....................................................... 153
I.
Inhalt und verfassungsrechtliche Bedeutung des ErmG im Lichte des Legalitäts¬
anspruchs der „nationalen Revolution ................................. 153
1. Das ErmG - „Grundgesetz des „Dritten Reichs ..................... 153
2. Das ErmG und die Frage der materiellen Reichweite von Art. 76 WRV im
Lichte der Weimarer Diskussion................................... 156
II.
Die Stellungnahmen in der zeitgenössischen Staatsrechtslehre zur materiellen
Verfassungsmäßigkeit des ErmG gem. Art. 76 WRV ...................... 157
g
Inhaltsverzeichnis
1. Stellungnahmen der Vertreter der „neuen Lehre von der Irrevisibilität der
politischen Grundprinzipien der Verfassung..........................
a) С
Schmitt................................................. 157
b) Sonstige Vertreter........................................... l58
1 CQ
2. Zu den übrigen Stellungnahmen................................... ljy
F. Die Problematik teilweisen Geltungsverfalls (wie teilweiser Fortgeltung) von Vor¬
schriften der WRV und die weitere Entwicklung des Legalilätsanspruchs der „natio¬
nalen Revolution .....................................................
I. Schwierigkeiten im Hinblick auf den Legalitätsanspruch der Revolution - ins¬
besondere die Problematik des faktischen Geltungsverfalls von Vorschriften der
WRV ........................................................... 161
II.
Legalitätsanspruch der „nationalen Revolution und Geltungsbegründung der
neuen Ordnung im weiteren Verlauf der staatsrechtlichen Kommentierung des
Geschehens ...................................................... l62
1. Verfechter eines
resthaltens
an Legalität und verfassungsstruktureller Rechts-
konlinuität bei Durchsetzung einer neuen Legitimitätsidee.............. 162
2. Das Erstarken der einen Bruch der Verfassungskontinuität und eine orignär
rechtsschöpfende Geltungsbegründung der neuen Ordnung vertretenden Ge¬
genmeinung ................................................... 162
III.
Zu den Konsequenzen im Hinblick auf die Problematik teilweisen Geltungs-
vcrfalls wie teilweiser Fortgeltung von Vorschriften der WRV............... 164
G. Fazit ............................................................... 165
3. Teil
Grenzen und Möglichkeiten
verfassungsändernder Rechtsetzung - zur Haltbarkeit
des Begriffs der „legalen Revolution
5. Kapitel
Das Meinungsspektrum in der bundesrepublikanischen
Verfassungsrechtslehre zu den Schranken von Verfassungsänderungen -
Art. 79 Abs. 3 GG und die Diskussion um seine Rechtsnatur
A. Einführung..............................
I.
Die Aushöhlung und Beseitigung der WRV als verfassungs- und dogmenge-
schichtliches Lehrstück für die Schöpfer des GG wie für diebundesrepublikani-
sche Verfassungsrechtslehre ....................
1. Die Unzulänglichkeiten der WRV und die Regelung der Verfassungsände¬
rungskompetenz in Art. 79 GG.....................
2. Überblick über das Meinungsspektrum zu den Schranken von Verfassungs¬
änderungen - im Lichte der verfassungsrechtlichen und dogmengeschicht-
lichen Ausgangsgegebenheiten........................
Inhaltsverzeichnis 17
II.
Zu Ansatz und Perspektive der weiteren Erörterung, insbesondere der vorläufigen
Ausklammerung der normhierarchischen Aspekte und rechtstheoretischen Prä¬
missen der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst............ 172
B. Zur verfassungstheoretisch-funktionellen Einordnung von Art. 79 GG durch die bun¬
desrepublikanische Verfassungslehre...................................... 173
I.
Art. 79 GG als Regelung des
pouvoir constituant constitué
und sein Verhältnis
zur „verfassunggebenden Gewalt ..................................... 173
1. Art. 79 GG als Regelung des
pouvoir constituant constitué
.............. 173
2. Verfassungsändernder Gesetzgeber und „verfassunggebende Gewalt ..... 174
II.
Art. 79 Abs. 3 GG als heteronom von der verfassunggebenden Gewalt gesetzte
Kompetenzbeschränkung des verfassungsändernden Gesetzgebers........... 178
С
„Unmöglichkeit der in Art. 79 Abs. 3 GG angeordneten Unantastbarkeit oder Über¬
schreitung der ..Gestaltungsbefugnis des Verfassunggebers durch Statuierung der
Bestandsgarantie ?..................................................... 179
D. Art. 79 Abs. 3 GG - konsumtive oder deklaratorische Regelung? ............... 181
I.
Art. 79 Abs. 3 GG als .Positivierung der Lehre Carl Schmitts?............. 181
1. Zur zugrundeliegenden Fragestellung............................... 181
2. Überblick über die verschiedenen Ansichten......................... 182
a) Eindeutige Verfechter des Standpunkts Schmitts................... 182
b) Eine ,Positivierung der Lehre Schmitts bejahende Äußerungen...... 184
cl Eine .Positivierung der Lehre Schmitts ablehnende Ansichten in ihrer
grundlegenden Divergenz untereinander......................... 185
aa) Ansichten, die für einen konstitutiven Charakter von Art. 79 Abs. 3
GG eintreten ........................................... 186
bb) Ansichten, die in Distanz zur Begründung Schmitts dennoch für ei¬
nen deklaratorischen Charakter von Art. 79 Abs. 3 GG eintreten ... 186
3. Stellungnahme................................................. 187
a) Zu Sinn und Unsinn der Diskussion über die .Positivierung der Lehre
Schmitts durch Art. 79 Abs. 3 GG.............................. 187
b) Die Unhaltbarkeit von Schmitts Lehre in ihren Begründungszusammen¬
hängen ................................................... 188
aa) Der grundlegende methodologisch-rechtstheoretische Einwand .... 189
bb) Zur verfassungstheoretischen Substanz - die Unhaltbarkeit der
Schmittschen Differenzierung von „Verfassung und ..Verfassungs¬
gesetz ................................................ 191
cc) Fazit.................................................. 195
4. Zusammenfassung.............................................. 195
II.
Zu den weiteren Lehren von einer „prinzipiellen materiellen Beschränktheit der
Verfassungsänderungskompetenz nach Art. 79 GG........................ 195
1. Verfechter einer prinzipiellen Beschränktheit aus einem
„materialen
Verfas¬
sungsverständnis heraus ......................................... 195
ι ο
Inhaltsverzeichnis
a) Die
materialen
Uhren zu den Grenzen von Verfassungsänderungen.. 195
.. 198
b) Stellungnahme .........................................
2. Brun-Otto Brydes Lehre von den materiellen Grenzen der Verfassungsände¬
rung nach ,jdentnärem Verfassungsverständnis ...................... 19
a) Materielle Grenzen von Verfassungsänderungen nach Bryde ......... 199
b) Stellungnahme .............................................
103
E. Zusammenfassung ....................................................
6. Kapitel
Die Frage der Schranken
von Verfassungsänderungen im Falle „offener Regelungen
der Verfassungsänderungskompetenz wie Art. 76 WRV und
Art. 78
KRV
- aus „rein verfassungsdogmatischer Sicht
A. Einführung.......................................................... 204
I.
Ausdrücklich beschränkte und dem Wortlaut nach „offene Normierungen der
Verfassungsänderungskompetenz ..................................... 204
II.
Die Anknüpfung an Art. 76 WRV sowie Art. 78
KRV
..................... 206
III. Die
vorhandene geschriebene Verfassungsnorm als maßgeblicher Anknüpfungs¬
punkt für die Gewinnung verfassungsnormativer Ergebnisse................ 207
B. Zu Fragen der Methodologie, vor allem dem Stellenwert der „normativen Absicht
der verfassunggebenden Gewalt.......................................... 207
I.
Der Auslegungsspielraum der Normtexte „offener Verfassungsänderungsrege¬
lungen und die ..Grenze des möglichen Wortsinns ....................... 207
H. Die Frage ..subjektiver oder „objektiver Auslegung im verfassungsrechtlichen
Kontext „offener Regelungen für Verfassungsänderungen ................. 209
1. Zur Problemstellung............................................ 209
2. ..Subjektive oder „objektive Auslegung von „offen formulierten Verfas¬
sungsänderungsregelungen? ...................................... 211
a) Die Vorzugswürdigkeit „subjektiver Auslegung in ihrem methodolo¬
gisch-verfassungstheoretischen Ansatz .......................... 211
b) Einwände gegen die „subjektive Auslegung ...................... 213
c) Die Relativierung des „subjektiven Ansatzes durch die ihm anhaftenden
methodologischen Probleme bis hin zur „im Ergebnis objektiven Ausle¬
gung - und die ..Argumentationslastregel zugunsten der ..subjektiven
Auslegung ................................................ 216
d) Verfassungsauslegung, insbesondere der Verfassungsänderangsregelung,
und ..normative Absicht der Normsetzungsinstanz(en) ............ 218
aa) Verfassungsauslegung und „normative Absicht von verfassungge¬
bender Gewalt und verfassungsändemdem Gesetzgeber.......... 219
bb) Auslegung der Verfassungsimderungsregelung und „normative Ab¬
sicht der verfassunggebenden Gewalt............... 221
Inhaltsverzeichnis 19
С.
Zur sachlichen Reichweite von Art. 76 WRV - zwischen verfassungspolitischer Fle¬
xibilität und demokratischer Legitimität der Verfassung....................... 222
I.
Die Frage der völligen Unbeschränktheit von Art. 76 WRV - zur ehedem herr¬
schenden Weimarer Lehre........................................... 222
1. Art. 76 WRV als Normierung „hochgradiger verfassungspolitischer Flexibi¬
lität der Verfassung durch die verfassunggebende Gewalt............... 222
2. Die Limitierung der „hochgradigen verfassungspolitischen Flexibilität der
WRV durch die Schranke der „demokratischen Identität der verfassungsän-
demden Gesetzgebung selbst ..................................... 225
a) Verfassungsdogmatische Bedeutung und Konsequenzen einer „staats¬
rechtlichen Souveränität des verfassungsändernden Gesetzgebers..... 225
aa) Grundsätzliches......................................... 225
bb) Verfassungsdogmatische Einordnung einer „staatsrechtlichen Sou¬
veränität des verfassungsändernden Gesetzgebers - die „Totalrela-
tivierung der der Verfassunggebung und -ausgestaltung zugrunde¬
liegenden Legitimitätsidee durch die verfassunggebende Gewalt
selbst ................................................. 227
b) Der Schluß auf die „demokratische Identität der verfassungsändernden
Gesetzgebung selbst als Schranke der Verfassungsänderung gem. Art. 76
WRV - im Lichte der normativen Absichten in der Weimarer National¬
versammlung .............................................. 232
II.
Die sachliche Reichweite von An. 76 WRV - Aufriß einer Lehre von den Schran¬
ken der Verfassungsänderung für die WRV als Verfassung einer „pluralistischen
Demokratie höherer Ordnung ....................................... 238
1. Verfassungsnormative Bedeutung und Implikationen der Schranke der „de¬
mokratischen Identität verfassungsändernder Gesetzgebung............ 238
a) Das intrakonstitutionelle Selbstbestimmungsrecht des Volkes als be¬
standsfester, höchster Verfassungsgrundsatz - die WRV als Verfassung
einer „pluralistischen Demokratie höherer Ordnung ............... 238
b) Was heißt „demokratische Identität ? - Zu den Strukturvoraussetzungen
der verfassungsändernden Gesetzgebung auf Grundlage der durch die
WRV konstituierten „pluralistischen Demokratie höherer Ordnung . . .. 239
c) Was heißt „demokratische Identität ? - Politische Teilhabe- und Frei¬
heitsrechte des einzelnen als unerläßliches Element der „pluralistischen
Demokratie höherer Ordnung ................................. 244
d) Fazit ..................................................... 247
2. Zur Frage weiterer Schranken der Verfassungsänderungskompetenz nach
Art. 76 WRV.................................................. 247
a) Das zentrale Argument gegen die Annahme weiterer Schranken - das
Entfallen des Einwandes der „Totalrelativierung der demokratischen
Legitimitätsgrundlage der WRV durch die verfassunggebende Gewalt 247
b) Zur Frage weiterer Schranken betreffend die Organisationsstruktur der
verfaßten Staatsgewalt ....................................... 248
Inhaltsverzeichnis
aa)
Im Hinblick auf die Gestaltung der einfachen Gesetzgebung...... 248
bb) Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Implementierung einer
demokratischen Legitimation der Regierung................... 25°
cc) Im Hinblick auf die funktioneile Gewaltengliederung als Element
des „Rechtsstaatsprinzips - unter besonderer Berücksichtigung der
Funktion der Rechtsprechung in der „pluralistischen Demokratie hö¬
herer Ordnung ......................................... 251
(1) Grundsatz .......................................... 251
(2) Zulässigkeit einer Aufhebung der Unabhängigkeit der Recht¬
sprechung? ......................................... 254
c) Zur Frage weiterer Schranken betreffend das Verhältnis der Staatsgewalt
zur Bevölkerung - zu Umfang und Reichweite der unbedingten Geltung
des ..Rechtsstaatsprinzips und der Grundrechte................... 254
aa) Rechtsstaatliche Mindeststandards zur Absicherung der aus dem in¬
trakonstitutionellen Selbstbestimmungsrecht des Volkes abzuleiten¬
den Garantie von Grundrechten............................. 254
bb) Rechtsstaatliche Mindeststandards, Wfflkürverbot und Achtung des
..existentiellen Status des einzelnen als allgemeine Schranken im
Verhältnis „Staatsgewalt - Bürger .......................... 256
cc) Allgemeines Willkürverbot und Achtungsgebot des „existentiel¬
len Status des einzelnen als Ausdruck der allgemeinen Menschen¬
würde und damit einer menschenrechtlichen Gebundenheit demo¬
kratisch legitimierter Staatsgewalt........................... 259
3. Folgerungen für den Übergang zu anderen politischen Systemen.......... 259
a) Die
„pluralistische
Demokratie höherer Ordnung in ihrem Verhältnis zu
totalitären politischen Systemen................................ 260
b) Die
..pluralistische
Demokratie höherer Ordnung in ihrem Verhältnis
zur Monarchie.............................................. 262
Ш.
Zusammenfassung................................................. 263
D. Zur Frage von Schranken der Verfassungsänderungskompetenz gem. Art. 78
KRV
263
I.
Zur historischen Entstehung der
KRV
und normativen Legitimität der Verfas-
sunggebung................................................... 264
1. Für die Thematik wesentliche Elemente des verfassungsgeschichtlichen Ge¬
schehens .................................. 264
2. Zur effektiven normativen Legitimität der Verfassunggebung............. 265
II.
Grandzüge einer an den bisherigen Kriterien orientierten verfassungsdogmati-
sehen Positionierung.................. *,-»·
1. Die dualistische Legitimität der Verfassunggebung der
KRV
und die Ausge¬
staltung der verfassungsändemden Gesetzgebung in der
KRV
........... 266
2. Zur Frage materieller Grenzen von Verfassungsänderungen auf Basis der
dualistischen Legitimitätsgrundlage der
KRV
........... ->67
Inhaltsverzeichnis 21
a)
Dualistische Legitimität der
KRV
und die Grundsatzentscheidung für die
verfassungspolitische Flexibilität............................... 267
b) Zur Reichweite der verfassungspolitischen Flexibilität der
KRV
- totale
Unbeschränktheit von Art. 78
KRV?
............................. 268
E.
Fazit................................................................ 270
7. Kapitel
Normhierarchische Beziehungen der und innerhalb der Verfassung und
die Frage der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst
A. Einführung........................................................... 272
B. Die Verfassungsänderungsregelung als eigenständige Rechtserzeugungsnorm und die
Frage des Vorrangs der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz - zur Weimarer
Lehre von der einheitlichen Gesetzgebungsgewalt............................ 273
I.
Der spezifische Rechtserzeugungsmodus der Verfassungsänderungsregelung und
ihre Eigenständigkeit als Rechtserzeugungsnorm......................... 273
II.
Der Vorrang der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz als Konsequenz aus
spezifischem Rechtserzeugungsmodus und Funktion der Verfassungsänderungs¬
regelung ......................................................... 275
III.
Fazit............................................................ 276
С
Zur Rangfrage innerhalb der Verfassung, insbesondere zur Stellung der Verfassungs¬
änderungsregelung im Verfassungsgefüge.................................. 277
I.
Überblick über das Spektrum der verschiedenen Ansichten in der bundesrepubli¬
kanischen Verfassungsrechtslehre..................................... 277
II.
Stellungnahme.................................................... 278
1. Die mangelnde Differenzierung zwischen dem Stufenbau nach der recht¬
lichen Bedingtheit und der Normenhierarchie nach der derogatorischen Kraft
der Rechtssatzform............................................. 278
2. Rangverhältnisse innerhalb der Verfassung .......................... 282
a) Der im weiteren Sinne „selbstbezügliche Rechtserzeugungsmodus der
Verfassungsänderungsregelung als Ursache für die Divergenz beider
Rangordnungen auf Verfassungsebene........................... 282
b) Die Höherrangigkeit der Regelung für Verfassungsänderungen im Stu-
fenbau der rechtlichen Bedingtheit ............................. 283
c) Die Einheitlichkeit des GG als Rechtssatzform und Gleichrangigkeit seiner
Vorschriften in der Nonnenhierarchie nach der derogatorischen Kraft 285
D. Zur Problematik der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst - vor dem
Hintergrund der in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zur Revisibi¬
lität von Art. 79 GG vertretenen Ansichten ................................. 288
I.
Einführung....................................................... 288
II.
Die Anwendbarkeit der Verfassungsänderungsregelung auf sich selbst aus rechts-
erzeugungstheoretischer Perspektive................................... 290
22 Inhaltsverzeichnis
1. Argumente aus der Rechtstheorie für einen prinzipiellen Ausschluß....... 290
2. Zum Argument der rechtslogischen Widersprüchlichkeit................ 291
3. Zum Argument der prinzipiellen Selbstreferentialität und damit Sinnlosigkeit
der Normaussagen selbstbezüglich anwendbarer Rechtserzeugungsnormen 293
4. Funktionsweise und mögliche Inhalte selbstbezüglicher Normerzeugung
durch den verfassungsändemden Gesetzgeber - das „AHmachtsparadoxon
und die „rechtliche Allmacht des verfassungsändemden Gesetzgebers----- 296
a) Allgemeines...............................................
b) Selbstbezügliche Änderungen der formell-rechtlichen Bestandteile der
Verfassungsänderungsregelung ................................ 297
c) Inhaltliche Kompetenzbeschränkungen und die Frage selbstbezüglicher
Normerzeugung - das „Allmachtsparadoxon und die kontinuierliche
„rechtliche Allmacht des selbstbezüglich berechtigten verfassungsän¬
demden Gesetzgebers........................................ 298
5. Zwischenergebnis.............................................. 303
6. Der rechlsnormative Anknüpfungspunkt für die Beantwortung der Frage
nach der Zulässigkeit der Anwendung der Verfassungsänderungsregelung
auf sich selbst ................................................. 304
7. Selbstbezügliche Anwendung der Verfassungsänderungsregelung und Or¬
ganidentität von einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung....... 304
a) Zur Fragestellung........................................... 304
b) Zur rechtserzeugungstheoreüschen Aufschlüsselung und „Bewältigung
der Problematik ............................................ 305
III.
Zur Frage der Revisibilität von Art. 79 GG.............................. 307
1. Einführung - die drei theoretisch möglichen Antworten auf die Frage der Re¬
visibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst und ihre verfassungsnor¬
mativen Implikationen .......................................... 307
2. Übersicht über das betreffende Meinungsspektrum in der bundesrepublikani¬
schen Verfassungsrechtslehre ..................................... 308
a) Hinsichtlich der Revisibilität von Art. 79 Abs. 3 GG................ 308
b) Hinsichtlich der Revisibilität von Art. 79 Abs. 1 und 2 GG........... 310
3. Stellungnahme.................................. 312
a) Der zwar nicht rein normlogisch, aber verfassungsdogmatisch gebotene
Schluß auf die Unantastbarkeit von Art. 79 Abs. 3 GG selbst durch Ver¬
fassungsänderungen ......................... 3)2
b) Zur Revisibilität von Art. 79 Abs. 1 und 2 GG 313
aa) Kritik an der bisherigen Behandlung der Problematik durch die Ver-
fassungsrechtslehre ........................ 3!3
bb) Zur Annahme des Bestehens einer eigenständigen Kompetenzre¬
gelung für die Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung des
Art. 79 GG - als einzig haltbarer Möglichkeit für Änderun°en an
Art. 79 Abs. 1 und 2 GG............... 315
Inhaltsverzeichnis 23
IV.
Fazit - mit Blick auf reelle Revisionen landesverfassungsrechllicher Kompetenz-
Kompetenz-Regelungen sowie die Revisibilität von Art. 76 WRV und Art. 78
KRV
............................................................ 317
8. Kapitel
Das Volk als Subjekt der verfassunggebenden Gewalt unter der Geltung
der Verfassung - Art 146 GG (a.F. und n.F.) als intrakonstitutionelle
Rechtserzeugungsregelung für den
„pouvoir constituant !
Α.
Zur Fragestellung und ihrer verfassungstheoretischen Grundlegung.............. 319
B. Zum normativen Gehalt von Art. 146 GG a.F. und n.F. ....................... 321
I.
Die drei Möglichkeiten der Interpretation von Art. 146 a. F. wie n.F........... 321
II.
Die Unhaltbarkeit der Deutung von Art. 146 GG (a.F. und n.F.) als intrakonsti¬
tutionelle Rechtserzeugungsregelung für das ..Volk - und die Abwegigkeit der
h. M. von der Gebundenheit von Art. 146 GG n. F. an den Inhalt von Art. 79 GG 322
III.
Art. 146 GG a. F. und n. F. als eine demokratische Verfassunggebung verfassungs¬
normativ legalisierende Norm........................................ 325
1. Art. 146 GG a.F. und n.F. als einheitlich eine Verfassunggebung durch das
gesamte deutsche Volk legalisierende Norm.......................... 325
2. Zu ..Verfahren und „Schranken des .Art. 146 GG .................... 327
9. Kapitel
Zu verfassungsdogmatischer Haltbarkeit
nie verfassungsgeschichtlicher Realität des Begriffs der „legalen Revolution
A. Einführung .......................................................... 329
B. Zur Haltbarkeit des Begriffs der ..legalen Revolution aus verfassungstheoretischer
und -dogmatischer Perspektive .......................................... 330
I.
Die Realitätsferne des Begriffs bei Zugrundelegung eines engen, auf einen ein¬
deutigen Wechsel des Legitimitatsprinzips der verfassunggebenden Gewalt ab¬
stellenden, Revolutionsbegriffs....................................... 330
II.
Die „legale Revolution als reelle verfassungsnormative Möglichkeit auf Basis
des hiesigen weiteren Revolutionsbegriffs .............................. 331
С
Die materielle Verfassungswidrigkeit des ErmG und die Errichtung der nationalso¬
zialistischen Diktatur als „scheinlegale Revolution .......................... 332
I. Die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur als
„legalistische
Revolu¬
tion — doch ohnehin nur in eingeschränktem Ausmaß..................... 332
II.
Die
materieîle
Verfassungswidrigkeit des ErmG als „Grundgesetz des „Dritten
Reichs .......................................................... 334
III.
Fazit............................................................ 336
24 Inhaltsverzeichnis
D.
Die „friedliche Revolution 1989/90 in der DDR als zwar
„legalistische ,
doch auch
als ..legale Revolution?................................................ 337
I.
Die „friedliche Revolution als
legalistische
Revolution ................... 337
1. Die
legalistische
Umgestaltung der DDR-Verfassung .................. 337
2. Zum revolutionären Charakter des Geschehens ..................... 342
II. Die „friedliche Revolution als Jegale Revolution ? - Zur verfassungsjuristi¬
schen Beurteilung des Geschehens .................................... 344
1. Einführung ................................................... 344
2. Zu den Schranken von Verfassungsänderungen nach der DDR-Verf. - die
„friedliche Revolution als „illegale Revolution ...................... 345
3. Folgerungen für die Frage der rechtlichen Kontinuität im Verfassungsrecht
der DDR ..................................................... 346
III.
Fazit............................................................ 349
Zusammenfassung und Schlußbetrachtung.................................... 350
Literatur- und Quellenverzeichnis ........................................... 366
|
adam_txt |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 27
1. Teil
Für die Thematik
wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen;
zum rechtswissenschaftlichen Begriff der Revolution
1. Kapitel
Wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen,
insbesondere der „verfassunggebenden Gewalt"
A. Die Begriffe der „Legalität", „Legitimität" und „Verfassungsänderung" - und ihre
Beziehungen zueinander . 33
I.
Der Begriff der .Legalität" und die . Jegale Revolution". 33
II.
„Legitimität" und ihr Begriffsverhältnis zur „Legalität" - aus von bestimmten Le¬
gitimitätsideen abstrahierender Perspektive . 35
III.
„Legalität" und „Verfassungsänderung" - die Unterscheidung zwischen deriva¬
tiver und originärer Rechtserzeugung . 37
B. Die „verfassunggebende Gewalt". 38
I.
Begriffsbestimmung und Einführung in die mit der „verfassunggebenden Ge¬
walt" verbundene Problematik. 38
II.
Verfassungstheoretischer Inkurs zur „verfassunggebenden Gewalt". 39
1. Zum begriffsgeschichtlichen Hintergrund . 39
2. Erläuterung und Begründung der Begriffsbestimmung . 41
a) Die „verfassunggebende Gewalt" im Spannungsfeld zwischen norma¬
tiver Legitimation und empirischer Erfassung eines in eine neue Ver¬
fassungsordnung mündenden Geschehens - und ihre terminlogische Be¬
stimmung als empirischer Begriff . 41
b) Die „verfassunggebende Gewalt" als originär rechtsschöpfende Norm¬
setzungsinstanz im Prozeß der einheitlichen Schaffung einer schrift¬
lichen Verfassung. 42
c) „Verfassunggebende Gewalt" und geltende Verfassung - zur Lehre von
der „Permanenz" der verfassunggebenden Gewalt des Volkes . 44
j
2 Inhaltsverzeichnis
aa)
Die gebotene Differenzierung zwischen „verfassunggebender-, „ver-
fassungsgarantierender" und „verfassungserhaltender Gewalt" . 44
bb) Zur Lehre von der „Permanenz" der verfassunggebenden Gewalt des
Volkes unter der geltenden Verfassung . 4-
d) Die abstrahierende Lösung des Begriffs der „verfassunggebenden Ge¬
walt" vom „Volk" als ihrem ausschließlichen Träger. 46
e) Grundsätzliches zur Bestimmung der Trägerschaft der .verfassungge¬
benden Gewalt" . 47
aa) Verfassunggebung als „normorientiertes" und damit prinzipiell in¬
terpretationsbedürftiges Geschehen.
bb)Zur Bestimmung (und Bestimmbarkeit) des Subjekts der „ver¬
fassunggebenden Gewall" - insbesondere des „Volkes" als ihrem
Träger. 48
2. Kapitel
Zum Begriff der Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft
A. Einführung in den Revolutionsbegriff - die Unterscheidung zwischen normativem
und empirischem Revolutionsbegriff. 55
B. Zur Genese des modernen Revolutionsbegriffs in der Französischen Revolution von
1789 . 57
С
Die Definition der politischen Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft 61
1. Einführung. 61
1. „Revolution" und Rechtswissenschaft . 61
2. Zu Ansatz und Zielen der Begriffsbestimmung im Hinblick auf den
Topos
der „legalen Revolution". 64
il. Die
Bestimmung des Begriffs aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft. 65
1. Das Definitionselement der „Staatsumwälzung" . 65
a) .Materieller" oder „formeller" Revolutionsbegriff - die Frage der Illega¬
lität als Definitionsmerkmal. 66
aa) Der „formelle" Revolutionsbegriff . 66
bb) Die Unzweckmäßigkeit des „formellen" Revolutionsbegriffs. 67
b) Der Inhalt der „Staatsumwälzung" nach dem „materiellen" Revolutions¬
begriff . 70
aa) Eine erste Definition und die verschiedenen Aspekte und Ansätze ih¬
rer Konkretisierung im Überblick. 70
bbi Murswieks „quasi-formeller" Revolutionsbegriff. 71
cc) Die Staatsumwälzung als „Wechsel der Staatsform". 73
( 1 ) Der Wechsel der Staatsform als unabkömmliches Abgrenzungs¬
kriterium eines materiellen Revolutionsbegriffs. 73
Inhaltsverzeichnis 13
(2) Der Wechsel der Staatsform als „Wechsel des Inhabers der
Staatsgewalt" bzw. „Ersetzung des die bisherige Staatsordnung
legitimierenden Prinzips"? . 74
(3) Die „kommissarische Revolution" . 81
(4) Fazit. 81
dd) Der Zerfall eines Staates oder seine Umstrukturierung vom Einheits-
zum föderativen Staat als Sonderfälle „revolutionärer" Staatsumwäl¬
zungen? . 82
c) Zwischenergebnis. 83
2. Weitere Definitionsmerkmale den „sozialen Inhalt" der Revolution betreffend 83
3. Die Unzweckmäßigkeit einer Integration des Aspekts der weltanschaulichen
Rechtfertigung als eigenständiges Deimitionsmerkmal in den rechtswissen¬
schaftlichen Revolutionsbegriff . 85
2. Teil
Die Bewertung der Errichtung
der Herrschaftsordnung des „Dritten Reichs" als
„legale Revolution" durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre
und ihr dogmengeschichtlicher Hintergrund
3. Kapitel
Die Weimarer Staatsrechtslehre zur Frage der materiellen Grenzen
von Verfassungsänderungen auf Basis der Regelung des Art. 76 WRV
A. Einfuhrung. 86
B. Die zunächst ganz herrschende Meinung der rechtspositivistischen Verfassungsrechts-
lehre von der unbeschränkten Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetz¬
gebers . 87
I.
Die an die herrschende Lehrtradition im Kaiserreich anknüpfende Auslegung des
Art 76 WRV . 87
II.
Zu den zugrundeliegenden Vorstellungen zum Verfassungsbegriff, zur .ver¬
fassunggebenden Gewalt" und zur verfassungssystematischen Einordnung der
Kompetenz-Kompetenz des Art. 76 WRV. 90
1. Zum Begriff der „Verfassung" in Art. 76 WRV . 90
2. Zum Begriff der „verfassunggebenden Gewalt" und zur Geltungsbegründung
der Verfassung. 92
3. Der verfassungsändernde Gesetzgeber in seinem Verhältnis zum einfachen
Gesetzgeber und zur verfassunggebenden Gewalt - die Lehre von der ein¬
heitlichen und „staatsrechtlich souveränen" gesetzgebenden Gewalt . 93
a) Die Lehre von der einheitlichen gesetzgebenden Gewalt und die Absage
an den Vorrang der Verfassung. 93
j
4 Inhaltsverzeichnis
b)
Die „staatsrechtliche Souveränität" der einheitlichen gesetzgebenden
Gewalt und ihr Verhältnis zur verfassunggebenden Gewalt. ^
c) „Staatsrechtliche Souveränität" des verfassungsändemden Gesetzgebers
und .demokratische Legitimität" der Verfassung. 97
aa) Die zwei Bedeutungsebenen „demokratischer Legitimität" und ihre
inhaltlichen Bezugspunkte.
bb) Zum Verständnis „demokratischer Legitimität'- in der Lehre vom
„staatsrechtlich souveränen" Gesetzgeber.
ł°0
III.
Zusammenfassung.
IV.
Zeitgenössische Kritik an der durch Anschütz repräsentierten Lehre ohne anti-
rechtspositivistische Stoßrichtung. 'ü;)
С
Die ab Mitte der 20er Jahre aufkommende Gegenposition. l04
1. Einführung - Carl Schmitt als Leitfigur der Opposition gegen die Lehre An-
schützs und Thomas. l^"
U. Die Lehre Carl Schmitts . 107
1. Kernelemente im Rechts- und Staatsdenken Schmitts. 107
a) Allgemeines. 107
b) „Dezisionismus", „konkrete Ordnung" und „transzendentaler Etatismus"
bei Schmitt. 109
aa) „Dezisionismus" - der ./aktizistische"
Kem
der Geltungsbegrün¬
dung des Rechts im Licht des von Schmitt vertretenen „politischen"
Staatsbegriffs. 109
bb) „Konkrete Ordnung" und „transzendentaler Etatismus" - Elemente
zur begrifflichen Überwindung des Sein-Sollen-Gegensatzes . 113
2. Die in der „Verfassungslehre" ausgeführte Lehre von der prinzipiellen
Begrenztheit der inhaltlichen Reichweite der Verfassungsänderungskom¬
petenz . 116
a) Einführung . 116
b) Der „absolute" Verfassungsbegriff und die Dekonstruktion des einheit¬
lichen normativ-formellen Verfassungsbegriffs. 118
aa) Der absolute Verfassungsbegriff" als „Semsbegriff". 118
bb) Die normative Variante des „absoluten Verfassungsbegriff s" und seine
Dekonstruktion . 121
c) Der „positive Verfassungsbegriff' und die prinzipielle inhaltliche Be¬
grenztheit der Verfassungsänderungskompetenz. 123
aa) Der „positive Verfassungsbegriff' - die Scheidung von „Verfassung"
und .Verfassungsgesetz·- und der .Zustand der politischen Einheit" 123
bb) Die prinzipielle inhaltliche Begrenztheit der Verfassungsänderungs¬
kompetenz durch das Dogma der rechtlichen Bestandsfestigkeit der
politischen Grundprinzipien der .Verfassung".
p
5
3 Zusammenfassung. ■
-γ.
Hl. Weitere Vertreter der neuen Lehre. 12g
Inhaltsverzeichnis 15
4. Kapitel
Das Absegnen der Errichtung der nationalsozialistischen
Herrschaftsordnung als „legale Revolution" durch die zeitgenössische
Staatsrechtslehre und die Frage der Schranken
der Verfassungsänderung nach Art. 76 WRV
A. Einführung . 130
B. „Legale Revolution" und „Nationale Revolution" als Schlüsselbegriffe der national¬
sozialistischen Machtergreifung. 131
I.
„Legale Revolution" und das Wesen der NS-Herrschaft. ¡32
1. Die Strategie der „legalen Revolution". 132
2. Die schrittweise, verfassungsrechtlich unabgeschlossene Errichtung der NS-
Herrschaftsordnung, ihr finales „Wesen" - und die hierdurch bedingte Rela¬
tivierung des Legalitätsanspruchs der NS-Revolution. 132
II.
„Nationale Revolution". 137
C. Folgen der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Staatsrechtslehre . 138
D. Der Revolutionsbegriff der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre im Lichte der
allgemeinen rechts- und staatstheoretischen Entwicklung. 143
I.
Zu Sinn und Zweck der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen
Staatsrechtslehre . 143
II. Der Revolutionsbegriff der NS-Staatsrechtslehre in seiner rechts- und staatstheo¬
retischen Einbettung . 144
1. Die Hinwendung zu einem materiellen Revolutionsbegriff - Revolution als
„Durchbruch einer neuen Staatsidee". 144
2. Der „Durchbruch einer neuen Staatsidee" in seiner Gegensätzlichkeit zum
Weimarer Rechtspositivismus. 146
a) Die zunehmende und sich verschärfende Kritik am Rechtspositivismus
in der Weimarer Staatsrechtslehre . 146
b) Die neue anti-rechtspositivistische Grundhaltung und ihre finale Anrei¬
cherung durch das Gedankengut nationalsozialistischen Staatsdenkens 150
c) Der „Durchbruch einer neuen Staatsidee" in seiner anti-rechtspositivisti-
schen Einbettung - und der Legalitätsanspruch der NS-Revolution . 151
E. Der „Ernstfall" - das ErmG als „Grundgesetz" des „Dritten Reichs" und die Frage der
materiellen Reichweite des Art. 76 WRV im Spiegel der zeitgenössischen staatsrecht¬
lichen Literatur. 153
I.
Inhalt und verfassungsrechtliche Bedeutung des ErmG im Lichte des Legalitäts¬
anspruchs der „nationalen Revolution". 153
1. Das ErmG - „Grundgesetz" des „Dritten Reichs". 153
2. Das ErmG und die Frage der materiellen Reichweite von Art. 76 WRV im
Lichte der Weimarer Diskussion. 156
II.
Die Stellungnahmen in der zeitgenössischen Staatsrechtslehre zur materiellen
Verfassungsmäßigkeit des ErmG gem. Art. 76 WRV . 157
g
Inhaltsverzeichnis
1. Stellungnahmen der Vertreter der „neuen Lehre" von der Irrevisibilität der
politischen Grundprinzipien der Verfassung.
a) С
Schmitt. 157
b) Sonstige Vertreter. l58
1 CQ
2. Zu den übrigen Stellungnahmen. ljy
F. Die Problematik teilweisen Geltungsverfalls (wie teilweiser Fortgeltung) von Vor¬
schriften der WRV und die weitere Entwicklung des Legalilätsanspruchs der „natio¬
nalen Revolution". '
I. Schwierigkeiten im Hinblick auf den Legalitätsanspruch der Revolution - ins¬
besondere die Problematik des faktischen Geltungsverfalls von Vorschriften der
WRV . 161
II.
Legalitätsanspruch der „nationalen Revolution" und Geltungsbegründung der
neuen Ordnung im weiteren Verlauf der staatsrechtlichen Kommentierung des
Geschehens . l62
1. Verfechter eines
resthaltens
an Legalität und verfassungsstruktureller Rechts-
konlinuität bei Durchsetzung einer neuen Legitimitätsidee. 162
2. Das Erstarken der einen Bruch der Verfassungskontinuität und eine orignär
rechtsschöpfende Geltungsbegründung der neuen Ordnung vertretenden Ge¬
genmeinung . 162
III.
Zu den Konsequenzen im Hinblick auf die Problematik teilweisen Geltungs-
vcrfalls wie teilweiser Fortgeltung von Vorschriften der WRV. 164
G. Fazit . 165
3. Teil
Grenzen und Möglichkeiten
verfassungsändernder Rechtsetzung - zur Haltbarkeit
des Begriffs der „legalen Revolution"
5. Kapitel
Das Meinungsspektrum in der bundesrepublikanischen
Verfassungsrechtslehre zu den Schranken von Verfassungsänderungen -
Art. 79 Abs. 3 GG und die Diskussion um seine Rechtsnatur
A. Einführung.
I.
Die Aushöhlung und Beseitigung der WRV als verfassungs- und dogmenge-
schichtliches Lehrstück für die Schöpfer des GG wie für diebundesrepublikani-
sche Verfassungsrechtslehre .
1. Die Unzulänglichkeiten der WRV und die Regelung der Verfassungsände¬
rungskompetenz in Art. 79 GG.
2. Überblick über das Meinungsspektrum zu den Schranken von Verfassungs¬
änderungen - im Lichte der verfassungsrechtlichen und dogmengeschicht-
lichen Ausgangsgegebenheiten.
Inhaltsverzeichnis 17
II.
Zu Ansatz und Perspektive der weiteren Erörterung, insbesondere der vorläufigen
Ausklammerung der normhierarchischen Aspekte und rechtstheoretischen Prä¬
missen der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst. 172
B. Zur verfassungstheoretisch-funktionellen Einordnung von Art. 79 GG durch die bun¬
desrepublikanische Verfassungslehre. 173
I.
Art. 79 GG als Regelung des
pouvoir constituant constitué
und sein Verhältnis
zur „verfassunggebenden Gewalt". 173
1. Art. 79 GG als Regelung des
pouvoir constituant constitué
. 173
2. Verfassungsändernder Gesetzgeber und „verfassunggebende Gewalt" . 174
II.
Art. 79 Abs. 3 GG als heteronom von der verfassunggebenden Gewalt gesetzte
Kompetenzbeschränkung des verfassungsändernden Gesetzgebers. 178
С
„Unmöglichkeit" der in Art. 79 Abs. 3 GG angeordneten Unantastbarkeit oder Über¬
schreitung der .Gestaltungsbefugnis" des Verfassunggebers durch Statuierung der
Bestandsgarantie'?. 179
D. Art. 79 Abs. 3 GG - konsumtive oder deklaratorische Regelung? . 181
I.
Art. 79 Abs. 3 GG als .Positivierung" der Lehre Carl Schmitts?. 181
1. Zur zugrundeliegenden Fragestellung. 181
2. Überblick über die verschiedenen Ansichten. 182
a) Eindeutige Verfechter des Standpunkts Schmitts. 182
b) Eine ,Positivierung" der Lehre Schmitts bejahende Äußerungen. 184
cl Eine .Positivierung" der Lehre Schmitts ablehnende Ansichten in ihrer
grundlegenden Divergenz untereinander. 185
aa) Ansichten, die für einen konstitutiven Charakter von Art. 79 Abs. 3
GG eintreten . 186
bb) Ansichten, die in Distanz zur Begründung Schmitts dennoch für ei¬
nen deklaratorischen Charakter von Art. 79 Abs. 3 GG eintreten . 186
3. Stellungnahme. 187
a) Zu Sinn und Unsinn der Diskussion über die .Positivierung" der Lehre
Schmitts durch Art. 79 Abs. 3 GG. 187
b) Die Unhaltbarkeit von Schmitts Lehre in ihren Begründungszusammen¬
hängen . 188
aa) Der grundlegende methodologisch-rechtstheoretische Einwand . 189
bb) Zur verfassungstheoretischen Substanz - die Unhaltbarkeit der
Schmittschen Differenzierung von „Verfassung" und .Verfassungs¬
gesetz" . 191
cc) Fazit. 195
4. Zusammenfassung. 195
II.
Zu den weiteren Lehren von einer „prinzipiellen" materiellen Beschränktheit der
Verfassungsänderungskompetenz nach Art. 79 GG. 195
1. Verfechter einer prinzipiellen Beschränktheit aus einem
„materialen"
Verfas¬
sungsverständnis heraus . 195
ι ο
Inhaltsverzeichnis
a) Die
materialen"
Uhren zu den Grenzen von Verfassungsänderungen. 195
" . 198
b) Stellungnahme .
2. Brun-Otto Brydes Lehre von den materiellen Grenzen der Verfassungsände¬
rung nach ,jdentnärem Verfassungsverständnis". 19
a) Materielle Grenzen von Verfassungsänderungen nach Bryde . 199
b) Stellungnahme .
103
E. Zusammenfassung .
6. Kapitel
Die Frage der Schranken
von Verfassungsänderungen im Falle „offener" Regelungen
der Verfassungsänderungskompetenz wie Art. 76 WRV und
Art. 78
KRV
- aus „rein verfassungsdogmatischer" Sicht
A. Einführung. 204
I.
Ausdrücklich beschränkte und dem Wortlaut nach „offene" Normierungen der
Verfassungsänderungskompetenz . 204
II.
Die Anknüpfung an Art. 76 WRV sowie Art. 78
KRV
. 206
III. Die
vorhandene geschriebene Verfassungsnorm als maßgeblicher Anknüpfungs¬
punkt für die Gewinnung verfassungsnormativer Ergebnisse. 207
B. Zu Fragen der Methodologie, vor allem dem Stellenwert der „normativen Absicht"
der verfassunggebenden Gewalt. 207
I.
Der Auslegungsspielraum der Normtexte „offener" Verfassungsänderungsrege¬
lungen und die .Grenze des möglichen Wortsinns" . 207
H. Die Frage .subjektiver" oder „objektiver Auslegung" im verfassungsrechtlichen
Kontext „offener" Regelungen für Verfassungsänderungen . 209
1. Zur Problemstellung. 209
2. .Subjektive" oder „objektive" Auslegung von „offen" formulierten Verfas¬
sungsänderungsregelungen? . 211
a) Die Vorzugswürdigkeit „subjektiver Auslegung" in ihrem methodolo¬
gisch-verfassungstheoretischen Ansatz . 211
b) Einwände gegen die „subjektive Auslegung". 213
c) Die Relativierung des „subjektiven" Ansatzes durch die ihm anhaftenden
methodologischen Probleme bis hin zur „im Ergebnis objektiven Ausle¬
gung" - und die .Argumentationslastregel" zugunsten der .subjektiven
Auslegung". 216
d) Verfassungsauslegung, insbesondere der Verfassungsänderangsregelung,
und .normative Absicht" der Normsetzungsinstanz(en) . 218
aa) Verfassungsauslegung und „normative Absicht" von verfassungge¬
bender Gewalt und verfassungsändemdem Gesetzgeber. 219
bb) Auslegung der Verfassungsimderungsregelung und „normative Ab¬
sicht" der verfassunggebenden Gewalt. 221
Inhaltsverzeichnis 19
С.
Zur sachlichen Reichweite von Art. 76 WRV - zwischen verfassungspolitischer Fle¬
xibilität und demokratischer Legitimität der Verfassung. 222
I.
Die Frage der völligen Unbeschränktheit von Art. 76 WRV - zur ehedem herr¬
schenden Weimarer Lehre. 222
1. Art. 76 WRV als Normierung „hochgradiger" verfassungspolitischer Flexibi¬
lität der Verfassung durch die verfassunggebende Gewalt. 222
2. Die Limitierung der „hochgradigen verfassungspolitischen Flexibilität" der
WRV durch die Schranke der „demokratischen Identität" der verfassungsän-
demden Gesetzgebung selbst . 225
a) Verfassungsdogmatische Bedeutung und Konsequenzen einer „staats¬
rechtlichen Souveränität" des verfassungsändernden Gesetzgebers. 225
aa) Grundsätzliches. 225
bb) Verfassungsdogmatische Einordnung einer „staatsrechtlichen Sou¬
veränität" des verfassungsändernden Gesetzgebers - die „Totalrela-
tivierung" der der Verfassunggebung und -ausgestaltung zugrunde¬
liegenden Legitimitätsidee durch die verfassunggebende Gewalt
selbst . 227
b) Der Schluß auf die „demokratische Identität" der verfassungsändernden
Gesetzgebung selbst als Schranke der Verfassungsänderung gem. Art. 76
WRV - im Lichte der normativen Absichten in der Weimarer National¬
versammlung . 232
II.
Die sachliche Reichweite von An. 76 WRV - Aufriß einer Lehre von den Schran¬
ken der Verfassungsänderung für die WRV als Verfassung einer „pluralistischen
Demokratie höherer Ordnung" . 238
1. Verfassungsnormative Bedeutung und Implikationen der Schranke der „de¬
mokratischen Identität" verfassungsändernder Gesetzgebung. 238
a) Das intrakonstitutionelle Selbstbestimmungsrecht des Volkes als be¬
standsfester, höchster Verfassungsgrundsatz - die WRV als Verfassung
einer „pluralistischen Demokratie höherer Ordnung". 238
b) Was heißt „demokratische Identität"? - Zu den Strukturvoraussetzungen
der verfassungsändernden Gesetzgebung auf Grundlage der durch die
WRV konstituierten „pluralistischen Demokratie höherer Ordnung". . . 239
c) Was heißt „demokratische Identität"? - Politische Teilhabe- und Frei¬
heitsrechte des einzelnen als unerläßliches Element der „pluralistischen
Demokratie höherer Ordnung". 244
d) Fazit . 247
2. Zur Frage weiterer Schranken der Verfassungsänderungskompetenz nach
Art. 76 WRV. 247
a) Das zentrale Argument gegen die Annahme weiterer Schranken - das
Entfallen des Einwandes der „Totalrelativierung" der demokratischen
Legitimitätsgrundlage der WRV durch die verfassunggebende Gewalt 247
b) Zur Frage weiterer Schranken betreffend die Organisationsstruktur der
verfaßten Staatsgewalt . 248
Inhaltsverzeichnis
aa)
Im Hinblick auf die Gestaltung der einfachen Gesetzgebung. 248
bb) Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Implementierung einer
demokratischen Legitimation der Regierung. 25°
cc) Im Hinblick auf die funktioneile Gewaltengliederung als Element
des „Rechtsstaatsprinzips" - unter besonderer Berücksichtigung der
Funktion der Rechtsprechung in der „pluralistischen Demokratie hö¬
herer Ordnung" . 251
(1) Grundsatz . 251
(2) Zulässigkeit einer Aufhebung der Unabhängigkeit der Recht¬
sprechung? . 254
c) Zur Frage weiterer Schranken betreffend das Verhältnis der Staatsgewalt
zur Bevölkerung - zu Umfang und Reichweite der unbedingten Geltung
des .Rechtsstaatsprinzips" und der Grundrechte. 254
aa) Rechtsstaatliche Mindeststandards zur Absicherung der aus dem in¬
trakonstitutionellen Selbstbestimmungsrecht des Volkes abzuleiten¬
den Garantie von Grundrechten. 254
bb) Rechtsstaatliche Mindeststandards, Wfflkürverbot und Achtung des
.existentiellen Status des einzelnen" als allgemeine Schranken im
Verhältnis „Staatsgewalt - Bürger". 256
cc) Allgemeines Willkürverbot und Achtungsgebot des „existentiel¬
len Status des einzelnen" als Ausdruck der allgemeinen Menschen¬
würde und damit einer menschenrechtlichen Gebundenheit demo¬
kratisch legitimierter Staatsgewalt. 259
3. Folgerungen für den Übergang zu anderen politischen Systemen. 259
a) Die
„pluralistische
Demokratie höherer Ordnung" in ihrem Verhältnis zu
totalitären politischen Systemen. 260
b) Die
.pluralistische
Demokratie höherer Ordnung" in ihrem Verhältnis
zur Monarchie. 262
Ш.
Zusammenfassung. 263
D. Zur Frage von Schranken der Verfassungsänderungskompetenz gem. Art. 78
KRV
263
I.
Zur historischen Entstehung der
KRV
und normativen Legitimität der Verfas-
sunggebung. 264
1. Für die Thematik wesentliche Elemente des verfassungsgeschichtlichen Ge¬
schehens . 264
2. Zur effektiven normativen Legitimität der Verfassunggebung. 265
II.
Grandzüge einer an den bisherigen Kriterien orientierten verfassungsdogmati-
sehen Positionierung. " *,-»·
1. Die dualistische Legitimität der Verfassunggebung der
KRV
und die Ausge¬
staltung der verfassungsändemden Gesetzgebung in der
KRV
. 266
2. Zur Frage materieller Grenzen von Verfassungsänderungen auf Basis der
dualistischen Legitimitätsgrundlage der
KRV
. ->67
Inhaltsverzeichnis 21
a)
Dualistische Legitimität der
KRV
und die Grundsatzentscheidung für die
verfassungspolitische Flexibilität. 267
b) Zur Reichweite der verfassungspolitischen Flexibilität der
KRV
- totale
Unbeschränktheit von Art. 78
KRV?
. 268
E.
Fazit. 270
7. Kapitel
Normhierarchische Beziehungen der und innerhalb der Verfassung und
die Frage der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst
A. Einführung. 272
B. Die Verfassungsänderungsregelung als eigenständige Rechtserzeugungsnorm und die
Frage des Vorrangs der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz - zur Weimarer
Lehre von der einheitlichen Gesetzgebungsgewalt. 273
I.
Der spezifische Rechtserzeugungsmodus der Verfassungsänderungsregelung und
ihre Eigenständigkeit als Rechtserzeugungsnorm. 273
II.
Der Vorrang der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz als Konsequenz aus
spezifischem Rechtserzeugungsmodus und Funktion der Verfassungsänderungs¬
regelung . 275
III.
Fazit. 276
С
Zur Rangfrage innerhalb der Verfassung, insbesondere zur Stellung der Verfassungs¬
änderungsregelung im Verfassungsgefüge. 277
I.
Überblick über das Spektrum der verschiedenen Ansichten in der bundesrepubli¬
kanischen Verfassungsrechtslehre. 277
II.
Stellungnahme. 278
1. Die mangelnde Differenzierung zwischen dem Stufenbau nach der recht¬
lichen Bedingtheit und der Normenhierarchie nach der derogatorischen Kraft
der Rechtssatzform. 278
2. Rangverhältnisse innerhalb der Verfassung . 282
a) Der im weiteren Sinne „selbstbezügliche" Rechtserzeugungsmodus der
Verfassungsänderungsregelung als Ursache für die Divergenz beider
Rangordnungen auf Verfassungsebene. 282
b) Die Höherrangigkeit der Regelung für Verfassungsänderungen im Stu-
fenbau der rechtlichen Bedingtheit . 283
c) Die Einheitlichkeit des GG als Rechtssatzform und Gleichrangigkeit seiner
Vorschriften in der Nonnenhierarchie nach der derogatorischen Kraft 285
D. Zur Problematik der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst - vor dem
Hintergrund der in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zur Revisibi¬
lität von Art. 79 GG vertretenen Ansichten . 288
I.
Einführung. 288
II.
Die Anwendbarkeit der Verfassungsänderungsregelung auf sich selbst aus rechts-
erzeugungstheoretischer Perspektive. 290
22 Inhaltsverzeichnis
1. Argumente aus der Rechtstheorie für einen prinzipiellen Ausschluß. 290
2. Zum Argument der rechtslogischen Widersprüchlichkeit. 291
3. Zum Argument der prinzipiellen Selbstreferentialität und damit Sinnlosigkeit
der Normaussagen selbstbezüglich anwendbarer Rechtserzeugungsnormen 293
4. Funktionsweise und mögliche Inhalte selbstbezüglicher Normerzeugung
durch den verfassungsändemden Gesetzgeber - das „AHmachtsparadoxon"
und die „rechtliche Allmacht" des verfassungsändemden Gesetzgebers----- 296
a) Allgemeines.
b) Selbstbezügliche Änderungen der formell-rechtlichen Bestandteile der
Verfassungsänderungsregelung . 297
c) Inhaltliche Kompetenzbeschränkungen und die Frage selbstbezüglicher
Normerzeugung - das „Allmachtsparadoxon" und die kontinuierliche
„rechtliche Allmacht" des selbstbezüglich berechtigten verfassungsän¬
demden Gesetzgebers. 298
5. Zwischenergebnis. 303
6. Der rechlsnormative Anknüpfungspunkt für die Beantwortung der Frage
nach der Zulässigkeit der Anwendung der Verfassungsänderungsregelung
auf sich selbst . 304
7. Selbstbezügliche Anwendung der Verfassungsänderungsregelung und Or¬
ganidentität von einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung. 304
a) Zur Fragestellung. 304
b) Zur rechtserzeugungstheoreüschen Aufschlüsselung und „Bewältigung"
der Problematik . 305
III.
Zur Frage der Revisibilität von Art. 79 GG. 307
1. Einführung - die drei theoretisch möglichen Antworten auf die Frage der Re¬
visibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst und ihre verfassungsnor¬
mativen Implikationen . 307
2. Übersicht über das betreffende Meinungsspektrum in der bundesrepublikani¬
schen Verfassungsrechtslehre . 308
a) Hinsichtlich der Revisibilität von Art. 79 Abs. 3 GG. 308
b) Hinsichtlich der Revisibilität von Art. 79 Abs. 1 und 2 GG. 310
3. Stellungnahme. 312
a) Der zwar nicht rein normlogisch, aber verfassungsdogmatisch gebotene
Schluß auf die Unantastbarkeit von Art. 79 Abs. 3 GG selbst durch Ver¬
fassungsänderungen . 3)2
b) Zur Revisibilität von Art. 79 Abs. 1 und 2 GG 313
aa) Kritik an der bisherigen Behandlung der Problematik durch die Ver-
fassungsrechtslehre . 3!3
bb) Zur Annahme des Bestehens einer eigenständigen Kompetenzre¬
gelung für die Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung des
Art. 79 GG - als einzig haltbarer Möglichkeit für Änderun°en an
Art. 79 Abs. 1 und 2 GG. 315
Inhaltsverzeichnis 23
IV.
Fazit - mit Blick auf reelle Revisionen landesverfassungsrechllicher Kompetenz-
Kompetenz-Regelungen sowie die Revisibilität von Art. 76 WRV und Art. 78
KRV
. 317
8. Kapitel
Das Volk als Subjekt der verfassunggebenden Gewalt unter der Geltung
der Verfassung - Art 146 GG (a.F. und n.F.) als intrakonstitutionelle
Rechtserzeugungsregelung für den
„pouvoir constituant''!
Α.
Zur Fragestellung und ihrer verfassungstheoretischen Grundlegung. 319
B. Zum normativen Gehalt von Art. 146 GG a.F. und n.F. . 321
I.
Die drei Möglichkeiten der Interpretation von Art. 146 a. F. wie n.F. 321
II.
Die Unhaltbarkeit der Deutung von Art. 146 GG (a.F. und n.F.) als intrakonsti¬
tutionelle Rechtserzeugungsregelung für das .Volk" - und die Abwegigkeit der
h. M. von der Gebundenheit von Art. 146 GG n. F. an den Inhalt von Art. 79 GG 322
III.
Art. 146 GG a. F. und n. F. als eine demokratische Verfassunggebung verfassungs¬
normativ legalisierende Norm. 325
1. Art. 146 GG a.F. und n.F. als einheitlich eine Verfassunggebung durch das
gesamte deutsche Volk legalisierende Norm. 325
2. Zu .Verfahren" und „Schranken" des .Art. 146 GG . 327
9. Kapitel
Zu verfassungsdogmatischer Haltbarkeit
nie verfassungsgeschichtlicher Realität des Begriffs der „legalen Revolution"
A. Einführung . 329
B. Zur Haltbarkeit des Begriffs der .legalen Revolution" aus verfassungstheoretischer
und -dogmatischer Perspektive . 330
I.
Die Realitätsferne des Begriffs bei Zugrundelegung eines engen, auf einen ein¬
deutigen Wechsel des Legitimitatsprinzips der verfassunggebenden Gewalt ab¬
stellenden, Revolutionsbegriffs. 330
II.
Die „legale Revolution" als reelle verfassungsnormative Möglichkeit auf Basis
des hiesigen weiteren Revolutionsbegriffs . 331
С
Die materielle Verfassungswidrigkeit des ErmG und die Errichtung der nationalso¬
zialistischen Diktatur als „scheinlegale Revolution". 332
I. Die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur als
„legalistische
Revolu¬
tion" — doch ohnehin nur in eingeschränktem Ausmaß. 332
II.
Die
materieîle
Verfassungswidrigkeit des ErmG als „Grundgesetz" des „Dritten
Reichs". 334
III.
Fazit. 336
24 Inhaltsverzeichnis
D.
Die „friedliche Revolution" 1989/90 in der DDR als zwar
„legalistische",
doch auch
als .legale" Revolution?. 337
I.
Die „friedliche Revolution" als
legalistische
Revolution . 337
1. Die
legalistische
Umgestaltung der DDR-Verfassung . 337
2. Zum revolutionären" Charakter des Geschehens . 342
II. Die „friedliche Revolution" als Jegale Revolution"? - Zur verfassungsjuristi¬
schen Beurteilung des Geschehens . 344
1. Einführung . 344
2. Zu den Schranken von Verfassungsänderungen nach der DDR-Verf. - die
„friedliche Revolution" als „illegale Revolution". 345
3. Folgerungen für die Frage der rechtlichen Kontinuität im Verfassungsrecht
der DDR . 346
III.
Fazit. 349
Zusammenfassung und Schlußbetrachtung. 350
Literatur- und Quellenverzeichnis . 366 |
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