Šlechta, moc a reprezentace ve středověku:
Gespeichert in:
Format: | Buch |
---|---|
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Praha
Filosofia
2007
|
Ausgabe: | Vyd. 1. |
Schriftenreihe: | Colloquia Mediaevalia Pragensia
9 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis Abstract |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. Sprache u.d.T.: Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter |
Beschreibung: | 312 S. |
ISBN: | 9788070072639 |
Internformat
MARC
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Uvod
7
Martin Wihoda
Knize a jeho
verni.
Kosmas o světě předáků a urozených
11
Zbigniew
Dalewski
Władca i możni w Kromce
Galla Anonima
31
Libor Jan
1С
počátkům české Šlechty, Družina,
beneficium,
pozemkové vlastnictví
45
TomaS Velímský
Paní
Bohatej a
její blízcí
53
Tomasz Jurek
Geneza szlachty polskiej
63
Vratislav Vaniček
Sociální mentalita české šlechty: urozenost, rytířství, reprezentace.
Obecné souvislosti, pojetí družiny, „modernizační trend
141
Martin Nodl
Pozdně středověká transformace Kosmova mýtu o počátcích práv
a zákonů kmene Čechů. Kronikáři dvorského okruhu,
Maiestas
Carolina,
Ondřej z Dube a
Viktorin
Kornel ze Všehrd
189
Krzysztof
Kowalewski
Manowie, służebnicy
i naprawnicy. O typologii i
pozycji
królewskich lenników w strukturze stanu szlacheckiego
209
Robert
Novotný
Úloha zemského soudu pro formování panského stavu
241
Martin Šandera
Hynce Ptáček z PirkŠtejna a jeho role ve spojených východočeských
landfrýdech
251
Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter.
Zusammenfassung 301
Seznam zkratek
311
Šlechta, moc a reprezentace ve
stredoveku
Colloquia
meâlaevalia
Pragensia
9,
Praha
2007
ADEL, MACHT UND REPRÄSENTATION
IM MITTELALTER
ZUSAMMENFASSUNG
Der Sammelband Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter ist das Ergebnis eines
tschechisch-polnischen Arbeitstreffens, das am 14. November 2006 in den Räumen des
Zentrums fiir mediävistische Studien (CMS) in Prag stattfand, Allerdings wurde der
ihm zugrunde liegende Gedanke - nämlich der Versuch, die Welt des böhmischen und
des polnischen mittelalterlichen Adels miteinander zu vergleichen - im Rahmen der
Zusammenarbeit des Zentrums für mediävistische Studien der Akademie der Wissen¬
schaften der Tschechischen Republik und der Karlsunivmität in Prag {genauer: des
Projekts LC 521 Christentum und Gesellschaft in Böhmen im Mittelalter: Normen und
Wirklichkeit. Europaische Zusammenhänge eines tschechischen Themas) mit dem Histo¬
rischen Institut der Philosophischen Fakultät der Masaryk-Universität in Brno und des¬
sen Forschungsvorhaben (genauer: des Projekts MSM 0021622426 Forschungszentrum
ßir die Geschichte Mitteleuropas, Quellen, Länder, Kultur) formuliert.
Der vorgelegte Band kann die ertragreiche Diskussion, die durch die einzelnen Re¬
ferate ausgelöst wurde, leider weder erfassen noch vermitteln. Er beschränkt sich auf
die Beiträge selbst, die sich mit der Problematik von Entstehung und Genese des böh¬
mischen und polnischen Adels, den sozialen und kulturellen Aspekten adliger Lebens¬
art und der Rolle des Adels im politischen System des früh- und vor allem spätmittel-
alterJichen böhmischen und polnischen Staates auseinandersetzen. Das Arbeitstreffen
selbst sollte, ebenso wie dieser Sammelband, als kleiner Beitrag und vielleicht auch
als Anregung
fúr
die methodische und thematische Ausrichtung künftiger kompara-
tistischer Forschungen verstanden werden. Zugleich werden Möglichkeiten gezeigt,
wie Erscheinungsformen und Phänomene vergleichend untersucht werden können, die
sich manchmal auf übereinstimmende und manchmal auf abweichende Art und Weise
herausbildeten und die sich in der dynamischen Entwicklung der böhmischen und
polnischen Länder widerspiegelten, in denen der Adel in vielerlei Hinsicht die Rolle
eines gesellschaftlichen Katalysators der sich neu formierenden mächtepolitischen Ver¬
hältnisse spielte.
Am Anfang des Bandes steht die Studie Der Herzog und seine Getreuen, Cosmas von
Prag über die Welt der Adligen und Vornehmen von Martin Wihoda (Brunn). Es handelt
sich um eine theoretisch fundierte Betrachtung der historiographischen Vorgehenswei¬
sen (besonders von der Mitte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart) hinsichtlich des
302 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
Verhältnisses zwischen Herrscher und Eliten in den frühmittelalterlichen böhmischen
Ländern. Wihoda geht dabei von der Beobachtung aus,
dass
alle Überlegungen, die
bemüht sind die Bedeutung jener adligen und gesellschaftlichen Eliten zu definieren,
mit denen die kritische Geschichtsschreibung nicht nur die Staatsbildung, sondern
auch die Anfänge des Landesbewusstseins und des nationalen Bewusstseins in Verbin¬
dung bringt, sich des dauerhaften Interesses der tschechischen Mediävistik erfreuen.
Das wesentliche Ergebnis liegt seiner Ansicht nach in der Schlussfolgerung,
dass
alle
bisher formulierten Ansichten vor allem etwas über ihre eigene Entstehungszeit aus¬
sagen. Beispielhaft belegt er dies an der Diskussion um die Entstehung der Nationen
(gentes),
die in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts geführt wurde. Am Mei¬
nungsaustausch nahmen damals anerkannte wissenschaftliche Autoritäten teil, darun¬
ter
František
Graus, der mit einer scharfen (wissenschaftlich jedoch vollkommen kor¬
rekten) Kritik an der Exklusivität der „germanischen Vasallität auf sich aufmerksam
machte und sich mit gleicher Offenheit zum sakralen Wesen der Herrschermacht, zum
Heiligenkult oder zur mittelalterlichen „Nationalität äußerte. In ähnlichen Wassern
bewegten sich auch
Dušan Třeštík
und Barbara Krzemienska, durch deren Verdienst
der „Staat mitteleuropäischen Typs Eingang in die tschechische historische Literatur
fand. Dieser sollte restlos dem Herrscher gehört haben, der die Einwohner zu Unter¬
tanen gemacht hatte und das ganze Land mit Hilfe eines flächendeckenden Systems
von Ämtern und Dienstdörfern beherrschte. Die notwendigen Beweise hierfür wurden
auf den Seiten der Cosmas-Chronik gefunden, die tatsächlich die Auslegung zulässt,
der böhmische Herzog habe unbeschränkt über das ganze Land geherrscht. Gegen
diese Sichtweise stellt Wihoda seine eigene Analyse der Cosmas-Chronik, die seiner
Ansicht nach auch andere Beispiele bietet, in denen neben dem Herzog die „Ältesten
des Landes als ein von Natur selbstbewusster und politisch handelnder Stand auftre¬
ten. Damit scheint das politische Leben in den
přemyslidischen
Erbländern nicht nur
vom Herrscher allein bestimmt worden zu sein, sondern auch von einer Gemeinschaft
vornehmer Böhmen
(primates
terme),
die von den „Ältesten des Landes , der tatsäch¬
lichen Elite mit erblichem Wahlrecht, bis zu den Beratern und Vertrauensmännern
des Herzogs reichte. Das herrschende Geschlecht bemühte sich verständlicherweise,
die Macht dieser Führer zu schwächen oder sogar zu brechen, und falls dies dem Her¬
zog gelang, konnte er auf jene Art herrschen, die aus Böhmen „ein einziges großes
Herzogsdorf machte; in anderen Fällen setzte dagegen der Stand der Adligen seine
Ansicht durch. Beide Seiten waren dabei durch den
Přemyslidenmythos
gebunden,
gegen den nicht einmal der erste böhmische König Wratislaw etwas ausrichten konnte.
Die Kräfteverteilung auf der einheimischen politischen Bühne erinnerte laut Wihoda
auffällig an die Verhältnisse im Reich. Auch dort leitete sich die Legitimität des Kö¬
nigs von Wahlen ab, und der Herrscher (sei er König oder Kaiser) musste den Willen
der Fürsten und die „Rechtsfindung auf den Hoftagen respektieren. Laut Wihoda
bedeutet dies allerdings nicht,
dass
die böhmischen Gewohnheiten auf dem Vorbild des
Reichs beruhten, sondern er glaubt eher an ein übereinstimmendes kulturelles Muster
symbolischen und rituellen Handelns.
Der Beitrag Herrscher und Adliger in der Chronik des
Gallus
Anonymus von
Zbigniew
Dalewski (Warschau), der eine Art „polnischer Spiegel zu den Überlegungen Martin
Wihodas ist, analysiert im Detail das Idealbild der Herrschermacht, wie es von dem
polnischen Chronisten
Gallus
Anonymus in seiner Chronik aus der ersten Hälfte des
12. Jahrhunderts gezeichnet wird. Dalewski geht davon aus,
dass
Gallus
Anonymus
Zusammenfassung 303
- möglicherweise in gewissem Widerspruch zur historischen Realität - die Notwendig¬
keit verkündete, alle politischen Entscheidungen in Harmonie mit den Vorstellungen
und Meinungen des Herrschers und seiner Berater zu treffen. Der Herrscher und seine
Berater, repräsentiert durch die politischen Eliten, sollten als einander gleich auftreten,
wobei keine Partei bestrebt sein dürfe, das Übergewicht über die andere zu erlangen. Die
Störung dieses Gleichgewichts führe, wie
Gallus
Anonymus an zahlreichen Beispielen
zeigt, zur Destabilisierung der Verhältnisse sowie zur Schwächung der Herrschermacht
und der politischen Gemeinschaft überhaupt, während gegenseitige Zusammenarbeit
und Respekt die politische Bedeutung und die Macht des „Staates nach außen, auch
gegenüber seinen Nachbarn und Feinden, stärke.
Die Studie Zu den Anfängen des böhmischen Adels. Gefolge, Benefizium, Grundbesitz
von
Libor
Jan (Brunn) thematisiert die Bedeutung des premyslidischen Gefolges, das
Verhältnis der Führungsschicht zum Herrscher, den Inhalt des Begriffs „Benefizium
und die Existenz des freien Grundbesitzes. Durch eine Analyse des umfangreichen
Quellenmaterials kommt der Autor zum Schluss,
dass
die Existenz von freiem Grund¬
besitz in den Händen von Angehörigen des sich formierenden Adels an der Wende
vom 11. zum 12, Jahrhundert als nachgewiesen gelten kann. Das von Cosmas in seiner
Chronik erwähnte Geschenk des
Mstiš,
Kastellan von Bilina, an die von ihm nach
Mitte des 11. Jahrhunderts gegründete Kirche kann nicht als Entfremdung ursprüng¬
lich herzoglichen Besitzes angesehen werden. Bezüglich des mit der Überlassung eines
Amtes verbundenen Beneflziums lassen Belege aus dem 12. und 13. Jahrhundert ver¬
muten,
dass
das Amt selbst mit Grundbesitz und nicht mit Anteilen an den landes¬
herrlichen Renten ausgestattet war. Die Beispiele, mit denen
Dušan Třeštík
und Josef
Žemlička
die Existenz von Benefizien mit Anteilen an den landesherrlichen Einkünf¬
ten begründeten, beziehen sich nach Ansicht des Autors in Wirklichkeit gar nicht auf
ein „Amtbenefizium . Der Ursprung der Führungsschicht im alten böhmischen Staat
sollte aber nicht nur im Gefolge gesucht werden, sondern auch in den traditionsreichen
Geschlechtern, deren Angehörige freien Boden besaßen, beim Landgericht Recht spra¬
chen und gemeinsam mit dem Herzog Anteil an der Macht hatten.
Auch der Beitrag Frau
Bohatej
und ihre Nächsten von
Tomáš Velímský
(Aussig an
der Elbe) beschäftigt sich mit dem Grundbesitz durch die Magnateneliten des
Pře-
myslidenstaates in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Der Autor analysiert diese
Problematik am Beispiel der fragmentarischen Angaben zu Angehörigen von drei Ge¬
nerationen eines Geschlechts, das leider nur kurz aus der Anonymität der Geschichte
auftauchte. Der Magnat
Stepán
gehörte zu den Vertrauten des Herzogs
Soběslav
L;
er
starb allerdings, bevor sein Herr den böhmischen Herzogsthron an sich reißen konnte.
Seine Ehefrau
Bohatej
kaufte vermutlich noch
ги
Štěpáns
Lebzeiten und mit Zustim¬
mung ihres Sohnes
Bohuñ
in Maskovice (Region
Benešov)
Grundbesitz in der Grö¬
ße von drei Meierhöfen, die sie dem Kloster
Ostrov
schenkte.
Bohuñ
und seine Frau
Božena
finden nur in der Stiftung ihres Sohnes
Zbyhnëv
Erwähnung, der Domherr des
Kapitels von St. Veit war.
Zbyhněvs
Stiftung ist eine Quelle, die in der tschechischen
Historiographie
vielfach analysiert worden ist. Hier interessiert besonders ihre Aussage
über den adligen Residenzhof, den ZbyhnSv vermutlich von seinen Eltern Übernommen
hatte. Die Urkunde belegt nicht nur allgemein die Möglichkeit, Grundbesitz durch den
Kauf von dritten Personen zu erwerben, sondern zeigt konkret auch einen finanziellen
Ausgleich für abgetretenen Grundbesitz zwischen Zbyhnev und seinem Bruder. Die
Position der Magnatenschicht basierte in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zwei-
304 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
feilos weiterhin vor allem auf dem Dienstverhältnis gegenüber dem Herzog, zugleich
gehörte aber der von Generation zu Generation weitergegebene Grundbesitz gemein¬
sam mit dem Bewusstsein von der eigenen Adligkeit zu den wichtigsten Attributen, mit
denen diese Gruppe ihre Rolle in der Gesellschaft rechtfertigte.
Die umfangreiche monographische Studie Die Entstehung des polnischen Adels von
Tomasz Jurek
(Posen) wirft einen neuen Blick auf die Anfänge des mittelalterlichen
polnischen Adels. Bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts basierte die militärische
Macht der Piastenmonarchie wesentlich auf dem Gefolge des Landesherrn. Bereits zu
Beginn der Existenz des polnischen „Staates spielten aber auch die Besatzungen der
einzelnen Burgen eine wichtige Rolle, obwohl ihre gesellschaftliche Stellung im Ver¬
gleich zum Herrschergefolge niedrig war (die Mitglieder dieser Besatzungen konnten
auch aus den Reihen der unfreien Bevölkerung stammen). Unter den Freien konnten
zwar auf militärische Angelegenheiten spezialisierte Gruppen entstehen, aber bis zum
12. Jahrhundert waren diese rechtlich nicht näher definiert. Daneben bildeten sich
auch militärische Gruppierungen kirchlicher Institutionen und der in der Hierarchie
ganz oben stehenden Adligen heraus. Die Elite der Macht rekrutierte sich jedoch mit
größter Wahrscheinlichkeit aus dem Kreis des Gefolges und war somit ein Nebenpro¬
dukt der Staatsbildung. Für das polnische Milieu finden sich laut
Jurek
keine Belege für
das Überleben eines „Geschlechter-Uradels .
Die Elite der Gefolgsleute in der ersten Piastenmonarchie ging höchstwahrschein¬
lich in der Krise des polnischen Staates in den dreißiger Jahren des 11. Jahrhunderts
zugrunde. Nach der Erneuerung des Königtums wurde das Gefolge neu formiert, und
erst aus diesem Gefolge ging die neue Machtelite hervor, die in der zweiten Hälfte des
11. Jahrhunderts bereits in sehr viel stabilerer Gestalt auftrat. Ihre gesellschaftliche Po¬
sition beruhte vermutlich auf ihrer Beteiligung an der Verwaltung des Landes sowie an
der Verteilung und Nutzung der staatlichen Einkünfte und nicht etwa auf der Existenz
privaten Grundbesitzes. Diese Schicht war eine sehr enge und abgeschlossene Schicht
und darf daher nach Ansicht des Autors bereits als Aristokratie bezeichnet werden.
Den Höhepunkt ihrer Macht erlebte sie im 12. Jahrhundert, und zu ihrem Niedergang
kam es erst im Zusammenhang mit dem Zerfall des Einheitsstaates gegen Ende jenes
Jahrhunderts.
Die Elite zerfiel in viele Gruppierungen von lokaler Bedeutung, bei denen auch neue
Träger, die nicht aus dem Kreis der alten Aristokratie stammten, eine markante Rolle
zu spielen begannen. Erst für diese neue, sehr viel breitere Schicht sollte der Begriff
możnowładztwo
(Adlige) verwendet werden. Wegen des wachsenden militärischen Be¬
darfs der einzelnen Teilfürstentümer formten deren Herrscher neue Truppen, die auf
einer anderen Basis beruhten. Im Zusammenhang mit dem Auftauchen der großen
Grundbesitzer geriet die ursprünglich freie Bevölkerung in die Untertanenabhängig¬
keit. Die Teilfürsten verliehen ihren Untertanen geradezu massenhaft Grundbesitz im
Austausch gegen die Militärpflicht. Dieses Verhalten zog sich bis in das 13. Jahrhun¬
dert und dauerte in einigen Gebieten, vor allem in
Masowien,
sogar später noch an.
Und gerade darin ist der Anstoß für die Entstehung der Ritterschaft zu sehen, die zum
größten Teil aus der ursprünglich freien Bevölkerung hervorging.
Bei der polnischen Ritterschaft, die zur Zeit der Zerstückelung der politischen
Macht auftauchte, handelte es sich nach Ansicht des Autors um eine zahlenmäßig sehr
breite Schicht. Die Unterschiede zwischen den ursprünglichen Aristokraten und den
neuen Rittern verschwanden allmählich, und zwar besonders dank der zunehmenden
Zusammenfassung 305
Zahl von Magnaten, dank der Konzentration des Grundbesitzes in den Händen ein¬
zelner Geschlechter und dank des Erwerbs von ursprünglich landesherrlichem Besitz.
Hand in Hand mit dieser Integration kam es - wenn auch in geringerem Maße - zur
Übernahme von Vorbildern der westeuropäischen Ritterkultur. Ein Bestandteil dieses
Prozesses war das Verschwinden von Rechtsunterschieden. In Polen lässt sich im
13. Jahrhundert keine gesellschaftliche Deklassierung der ärmeren Ritter beobachten,
wie sie zur gleichen Zeit in Schlesien vor sich ging. Im Unterschied zu Schlesien gelang
es hier der gesamten Ritterschaft, aus rechtlicher Sicht eine gleichberechtigte Position
gegenüber den Magnaten einzunehmen. Dieser Prozess besaß langfristigen Charakter,
auch wenn hier die militärischen Zusammenstöße, zu denen es im Zusammenhang
mit den Versuchen um eine Einigung des Landes an der Wende vom 13. zum 14. Jahr¬
hundert kam, von grundlegender Bedeutung waren. Im Zusammenhang mit diesen
Veränderungen und abhängig von ihnen verlief gleichzeitig der Formierungsprozess
der Rittergeschlechter, die eigene Familienwappen annahmen. Auf diese Art und Wei¬
se formierte sich der Adel laut
Jurek
als erblicher Stand privilegierter Grundbesitzer,
die dem Adelsrecht unterstanden.
Der Versuch König Kasimirs des Großen, das unkontrollierte Vordringen der
ärmsten Ritter unter den Adel zum Stillstand zu bringen, führte zu der vor allem in
Kleinpolen für kurze Zeit funktionierenden rechtlichen Exklusion der Wladyken, die
allerdings in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts schließlich ebenfalls die voll¬
ständigen Adelsrechte erhielten. In diese Zeit lässt sich die letzte Phase der Formie¬
rung und Abschließung des Adelsstandes beobachten, dem der König aus politischen
Gründen für alle gleiche Privilegien verlieh. Große Bedeutung hatte seit der Mitte des
14. Jahrhunderts auch die Herausbildung der communitaies
terrestres,
die den gesam¬
ten Adel eines Landes erfassten. Diese „Landesgemeinschaften stellten neben den
großen Geschlechtern (in deren Rahmen Magnaten und arme Adlige nebeneinander
existierten) rechtliche und mit Privilegien bedachte Einheiten dar und sollten in Zu¬
kunft das Gefühl der Gleichheit des gesamten Adelsstandes stärken. Parallel zu diesen
Integrationsprozessen lassen sich im 15. Jahrhundert allerdings auch Desmtegrations-
prozesse beobachten.
Der ungewöhnlich zahlreiche polnische Adel besaß eine weitreichende, besonders
den Besitz betreffende Variationsvielfalt. Im Rahmen des Adelsstandes überwogen all¬
mählich kleine und sehr arme Grundbesitzer, deren Lebensstandard sich nicht von
dem der Bauern unterschied und die Probleme mit der Ausübung ihrer Militärpflicht
hatten. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen verloren viele dieser Adligen ihren Besitz.
Auf der anderen Seite wurde der Besitz der Magnaten noch größer. Auch wenn es
in Wirklichkeit nie zu einer rechtlichen Exklusion der Magnaten (die diese Bezeich¬
nung nun bereits tatsächlich verdienten) kam, spalteten sie sich faktisch vom Kleinadel
ab. Dieser geriet in eine Art Klientelverhältnis, auf das allerdings auch die Bildung
hierarchisch strukturierter Geschlechter nicht ohne Einfluss war. Hierdurch wurden
die ärmsten Adelsschichten zugleich vor einer gesellschaftlichen Deklassierung geret¬
tet. Auch der arme Adlige konnte seine individuelle Rechtsstellung bewahren, was bei
der Herausbildung eines kollektiven Bewusstseins des Adels eine entscheidende Rolle
spielen sollte. Gegen Ende des Mittelalters hatte sich der polnische Adel so trotz der
riesigen Unterschiede in den Besitzverhältnissen seine einzigartige Stellung erhalten
und konnte jene Gestalt der Ständemonarchie ausformen, die mehrere Jahrhunderte
überdauern sollte.
306 Adel,
Maciit
und Repräsentation im Mittelalter
Die anthropologisch angelegte Betrachtung Die soziale Mentalität des böhmischen
Adels; Vornehmheit, Rittertum, Repräsentation (allgemeine Zusammenhänge, Interpreta¬
tion des Gefolges, „Modernisierungstrend ) von
Vratislav Vaniček
(Prag) hat sich zum
Ziel gesetzt, die bisherige Sichtweise der tschechischen Historiographie zu andern,
die den Adel und dessen Welt lange auf wirtschaftliche Zusammenhänge einengte (so
Josef
Susta
bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts) und den Adel durch das Prisma sei¬
ner negativen „egoistischen Rolle gegenüber den gemeinsamen Interessen des Staates
betrachtete. Obwohl Jan
Slavík
bereits vor dem Zweiten Weltkrieg alternative sozio¬
logische Betrachtungsweisen angeboten hatte, spitzte sich dieser Blickwinkel nach An¬
sicht des Autors noch zu, als das marxistische Interpretationsschema zu dominieren
begann, wie die deutschsprachigen Studien von
František
Graus aus den fünfziger und
sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts zeigen.
In der marxistischen Historiographie wurde laut
Vaniček
der Aufstieg des Adels
auf die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert datiert und mit der „Privatisierung des
staatlichen Grundbesitzes in Verbindung gebracht. Diese Entwicklung habe angeblich
die Herrschermacht bedroht und fast zum Zerfall des Staates geführt.
Vaniček
verlässt
dieses Paradigma jedoch, da er es für einseitig ideologisch motiviert hält, und bietet
eine neue Definition des Gefolges nicht etwa als bloße Kämpfer, sondern als „Gefähr¬
ten der Herzöge im Sinne von Trägern von Identität und politischer Kultur an. Die
Stellung der Herzöge und des Adels war seiner Ansicht nach im Falle Böhmens auf
„alteuropäische Weise fundiert, und ähnlich verliefen hier auch die Rezeption des
Christentums oder der Zufluss von Innovationen aus dem Frankenreich und aus dem
Mittelmeerraum (Systemanalogie Böhmens im 10. Jahrhundert mit den Skandinaviern
und Iren im Frühmittelalter). Typisch waren die Kontinuität der Geschlechter und das
Auftreten der
memoria
seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die strukturelle
Entwicklung ging laut
Vaniček
aber keineswegs nur auf dem Weg der Entfremdung
von Herrscherbesitz voran, sondern eine gewichtige Rolle spielte vor allem die innere
Differenzierung in die Bereiche königlicher Fiskus, Kirchenbesitz und freier Grundbe¬
sitz. Im Verlauf dieses Prozesses schuf der Adel „Böhmen (vom regnum
Bohemorum
zum regnum Bohemiae), das auf symbolischer Ebene durch den hl. Wenzel verwaltet
und vom Herrscher unter Mitwirkung führender Herren (Beisitzer des Landgerichts)
regiert wurde. Der böhmische Staat zerfiel nicht und wurde auch nicht germanisiert,
sondern er modernisierte sich (unter Beteiligung von für das Reichsmilieu typischen
Schichten, sozial ähnlich, aber politisch doch anders, nämlich stärker monarchistisch,
analog zur Entwicklung im englischen Königreich).
Die äußere Wende fand nach Ansicht des Autors im Burgenbau ihre Verkörperung,
der Bestandteil der modernisierenden Veränderungen zu Beginn des 13. Jahrhunderts
war. Sowohl die Burgen des Adels wie die der Pfemysliden besaßen laut
Vaniček
tsche¬
chische und deutsche Namensäquivalente, wobei das Landesrecht als Stütze der tsche¬
chischen (sprachlichen) Identität diente, während der Prager Herrscherhof die auslän¬
dische Ritterkultur absorbierte. Seit Ende des 13. Jahrhunderts entwickelte sich eine
reife, tschechischsprachige Adelskultur, die - ähnlich wie im Frühmittelalter - über
direkte Äquivalente im Milieu der böhmischen Kleriker verfügte. Bei dieser Entwick¬
lung sollte - soziologisch betrachtet - nach Meinung des Autors vor allem die Fähig¬
keit einer europa-orientierten Rezeption gegenüber dem konservativen Imperativ der
kulturellen Herkunft hoch eingeschätzt werden. Auf diese Weise betrachtet, spiegelt
laut
Vaniček
die Daiimil-Chronik in erster Linie die Befürchtungen des einheimischen
Zusammenfassung 307
Adels wider, die ihren Burgenbesitz in der Zeit nach Aussterben der Pfemysliden im
Jahr 1306 bedroht sahen. Typischer für die ganze Adelsgemeinde war jedoch eine natio¬
nal tolerante und später auch moralistisch orientierte Adelskultur, die vom Milieu der
Universitätsstadt Prag beeinflusst war (Thomas von
Štítne).
Auf vollkommen konzise
Weise verlief dann über ganze Generationen hinweg die Konsolidierung der beiden
Adelsstände, der Herren und der Ritter, wobei zu Anfang nur die Herren den Herr¬
scher inthronisierten, die Kastellanien verwalteten, Klöster gründeten, Burgen bauten,
Marktstädte anlegten und seit 1276 den Staat neben dem König auch nach außen hin
repräsentierten.
Die Studie Die spätmittelalterliche Transformation des Cosmas-Mythos über die Anfän¬
ge des Rechts und der Gesetze beim Stamm der Tschechen (Chronisten aus dem Hoßcreis,
Maiestas Carolina, Andreas von Dauba und
Viktóriu Kornel
von Vsehrdy) von Martin
Nodi
(Prag) versucht eine Analyse der spätmittelalterlichen Veränderungen in der
Auffassung des Cosmas-Mythos von den Anfängen des Rechts und der Gesetze beim
Stamm der Tschechen. Der Autor stellt fest,
dass
abgesehen von dem adligen Juristen
Andreas von Dauba, der in seinen Ansichten die Meinungen des böhmischen Her¬
renstandes repräsentierte, welcher sich bereits seit den Zeiten
Přemysl
Ottokars
II.
vehement gegen die Einführung einer Kodifikation des Landesrechts zur Wehr setzte,
keine der Personen, die mit dem Cosmas-Mythos arbeiteten, die Berechtigung des
Herrschers bestritt, Gesetze zu erlassen und das Recht zu verschriftlichen.
Entlang den Intentionen jener Ausprägung der legislativen Souveränität der böh¬
mischen Herzöge und Könige, wie sie der Chronist Cosmas in der ersten Hälfte des
12. Jahrhunderts wahrgenommen hatte, dachten auch die mit dem Hof Karls
IV.
verbun¬
denen Chronisten. Einige von ihnen, wie Giovanni Marignola, übernahmen den Text
des Cosmas sogar ohne jede Veränderung und ohne den Versuch einer Interpretation.
Andere, besonders
Přibík Pulkava,
nahmen im Hinblick auf die politische Realität ihrer
Zeit, die eindeutig von der Ablehnung der Maiestas Carolina beeinflusst war, Zuflucht
zu einer Auslegung, die die legislavive Souveränität auf gewisse Weise beschränkte.
Den Tschechen wurde das Recht zur Richterwahl zugesprochen, weiter das Recht, Aus¬
erwählte zum Herzog zu erheben, und vor allem das Recht, die vom Herrscher erlas¬
senen Gesetze beim Landtag anzunehmen. Damit erhielt der Stamm der Tschechen in
dieser Interpretation einen Anteil nicht nur an der politischen Entscheidungsfindung,
was ganz den Intentionen des Autors der Dalimil-Chronik entsprach, sondern zugleich
wurde ihm das Recht zugesprochen, zumindest durch Akklamation über die Annah¬
me der vom Herrscher formulierten Gesetze zu entscheiden. Andreas von Dauba ging
noch weiter und ersetzte diese Akklamation durch eine aktive Mitbeteiligung an der
Formierung des Rechts und dem Erlassen der Gesetze. Viktorin
Kornel
von
Všehrdy,
der die gültigen Rechtsnormen kurz vor Vollendung der Wladislaw schen Landesord¬
nung auslegte, in der wohl programmatisch auf die Auslegung der Herkunft des Rechts
verzichtet und sich mit der Zustimmung des Herrschers begnügt wurde, kehrte erneut
zu der Ansicht zurück,
dass
der Erlass von Gesetzen Bestandteil der Souveränität des
Herrschers sei. Dies ist die Interpretation des Cosmas, allerdings ist sich
Kornel
im
Unterschied zu dem Prager Domherrn bewusst,
dass
das vom Herrscher formell vor¬
gelegte Landesgesetz von Repräsentanten aller Stände angenommen werden
muss, die
damit nicht nur seine Gestalt, sondern auch seine reale Geltung beeinflussen.
Die Rückkehr zum Cosmas-Mythos von den Anfängen des Rechts und der Gesetze
beim Stamm der Tschechen war also nur eine scheinbare. In Wirklichkeit wurde sie
308 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
von dem ßewusstsein überdeckt,
dass
die legislative Souveränität der Herzöge und Kö¬
nige an die Zustimmung (oder eben fehlende Zustimmung, wie die drei gescheiterten
Versuche einer Kodifizierung des Landesrechts unter
Přemysl
Ottokar
IL,
Wenzel
II.
und Karl
IV.
zeigen) und Mitentscheidung der Vertreter der politischen Nation gebun¬
den war, die auf diese Weise nicht nur die politische, sondern auch die Rechtskultur
des mittelalterlichen Böhmens bestimmten. Ein weiterer Bestandteil der Studie ist die
Frage nach der möglicherweise gezielten Beeinflussung der Präambel von Karls Ge¬
setzbuch (Maiestas Carolina) durch die Cosmas-Chronik, durch deren Betonung der
souveränen Macht des Herrschers, Gesetze zu erlassen, sowie durch die Argumenta¬
tion mit den idyllischen Anfängen des Stamms der Tschechen, also im Geiste des im
Mittelalter so beliebten Mythos vom goldenen Zeitalter. Detailliert zeigt der Autor, wie
die Chronisten des Hofs mit ihren literarischen Texten versuchten, Karls Bemühungen
zum Erlass eines Landesgesetzbuchs zu legitimieren und wie sie systematisch die Idee
seiner (hier kaiserlichen) souveränen Macht stärkten. Die Analyse des Ideengehalts der
Maiestas Carolina wird durch in der Literatur bisher vernachlässigte Betrachtungen zu
Karls Vorstellungen von Erlass und Annahme der Gesetzbücher ergänzt: Hier sollte
ein kollektiver Eid des Herrschers und der Stände als Garanten ihrer universellen Gel¬
tung und Unverletzlichkeit Verwendung finden.
Die materialreich angelegte Arbeit Vasallen, Diener und Dienstmannen. Zur Typolo¬
gie und Position der königlichen Diener in der Struktur des Adelsstandes von
Krzysztof
Kowalewski (Warschau) ist der Problematik der Herausbildung und Applikation der
Lehnsverhältnisse in Böhmen im 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gewid¬
met. Die Rechtsstellung der königlichen Lehnsmänner war nach Ansicht des Autors
in Böhmen im 14. und 15. Jahrhundert rechtlich eindeutig durch das Hofgericht und
die bei diesem Gericht geführten Hoftafeln verankert. Ob die Nutzung der Lehngüter
den gleichen Konventionen unterlag wie die Pflichten, die sich aus diesem Verhält¬
nis ergaben, unterschied sich von Fall zu Fall und liefert damit eines der Kriterien
für die rechtliche Vielfalt der königlichen Lehnsmänner als solcher. Die königlichen
Lehnsmänner bildeten aber in Böhmen im 14. und 15. Jahrhundert auf gar keinen Fall
einen eigenständigen Adelsstand, sondern treten ausschließlich als rechtlich definierte
Gruppe auf.
Laut Kowalewski erscheinen im Untersuchungszeitraum gleich mehrere Kategorien
königlicher Lehen:
feudum
/¡onorabile,
Ritterlehen und Dienstlehen. Diese Kategori-
sierung königlicher Lehnsmänner spiegelte nach Ansicht des Autors zum Teil die zeit¬
genössische Hierarchie in der Phase der Formierung des böhmischen Adels als Stand
wider. Das entscheidende Element bei der Herausbildung des böhmischen Adels war
der Besitz von Allodialgütern. Die Besitzer von Lehngütern, eine nicht allzu große
Gruppe des Adels, mussten sich in die Hierarchie des Adelsstandes einfügen. Während
man die Gruppe der Lehnsmänner, also der königlichen Diener, laut Kowalewski wohl
in gewisser Weise mit den Edelknechten identifizieren kann, bleibt die Position der
eher kleinen Schicht der Dienstmannen, die in der königlichen Domäne auftauchen,
mehr oder weniger unklar und schwer definierbar.
Der Beitrag Die Rolle des Landgerichts bei der Formierung des Herrenstandes von Ro¬
bert
Novotný
(Prag) ist der Problematik des symbolischen Handelns bei den Sitzungen
des Landgerichts gewidmet, und zwar vor allem unter Betonung der Entwicklung des
Herrenstandes. Dem Landgericht kam bei dessen Formierung nach Ansicht des Autors
konstitutiver Charakter zu, da sich hier die Normen herausbildeten, nach denen sich
Zusammenfassung 309
diese soziale Gruppe richtete. Die zeitlich und institutionell verankerten Sitzungen er¬
möglichten ein regelmäßiges Zusammentreffen der mächtigsten Mitglieder der Adels¬
gesellschaft, deren kollektives Bewusstsein sich gerade auf der Grundlage der Zugehö¬
rigkeit zum Landgericht formte. Das Landgericht wurde so nicht nur zum Instrument
der Selbstidentifizierung der Angehörigen des höheren Adels, sondern es half diesen
Personen auch dabei, ihren Machtanspruch gegenüber den übrigen sozialen Schichten
zu demonstrieren.
Die Einführung in die Richterbank und das Ablegen des Eides war das zentrale
Ritual, mit dem Angehörige neuer Geschlechter in den Herrenstand aufgenommen
wurden. Dieser Akt spielte für den Status des Herrn eine wichtigere Rolle als die Stan¬
deserhebung durch den Herrscher, denn gerade durch die Aufnahme unter die Lan¬
desrichter wurde der betreffende Adlige zum vollwertigen Mitglied des Herrenstandes.
Während der umstürzenden Ereignisse der Hussitenzeit kam es zu Verschiebungen
in der Kräfteverteilung zwischen den einzelnen sozialen Schichten, indem sich der
Herrenstand Machtansprüchen des niederen Adels und der Städte ausgesetzt sah, und
zugleich erfolgte eine institutionelle Veränderung auf der politischen Bühne, in deren
Zentrum jetzt die Landtage standen.
Das Landgericht, das in dieser veränderten Konstellation seinen neuen Platz suchte,
stabilisierte sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Der Versuch, die Kontrolle über
die soziale Mobilität zu erhalten, der sich gerade von der Zugehörigkeit zum Landge¬
richt ableitete, führte laut
Novotný
zur Definition von Regeln für die Aufnahme in den
Herrenstand und zur Verschriftlichung einer vollständigen Aufzählung der bisherigen
Herrengeschlechter. Dieser Schritt hatte aber statt einer weiteren Stabilisierung eine
dynamische Entwicklung zur Folge, in deren Verlauf sich die Reihen des Herrenstandes
sehr viel schneller erweiterten. Zugleich verblieben in seinen Reihen aber zahlreiche
Geschlechter, die weder in ihrer Machtposition noch in ihren Besitzverhältnissen dem
Standard des Standes entsprachen. Auch wenn sich die Quelle des sozialen Kapitals
zur Zeit der Habsburgerherrschaft von den Landesinstitutionen zum Herrscherhof ver¬
lagerte, spielte der Platz im Landgericht auch während des 16. Jahrhunderts bei der
Frage des adligen Prestiges eine zentrale Rolle. Rangstreitigkeiten, die diese Tatsache
belegen, hatten neben der Herausbildung einer Sitzordnung beim Landgericht und der
Präzisierung der Adelshierarchie noch eine weitere Bedeutung. Während des schwie¬
rigen Beweisprozesses wurde für jedes Argument beurteilt, inwieweit es das Ausmaß
der Adligkeit belegte. Das Bedürfnis einer ständigen Präztsierung oder Neudefinierung
dieser Grundsätze trug so nach Ansicht des Autors auf fundamentale Weise zur For¬
mulierung der Regeln für das Funktionieren der „Herrengesellschaft bei.
Die zentrale Figur der umfangreichen Studie
Hynce Ptáček
von
Pirkśtejn
und seine
Rolle in den vereinigten ostböhmischen Landfrieden von Martin
Šandera
(Königsgrätz)
ist ein Adliger, der sich auf der böhmischen politischen Bühne zu Beginn der dreißiger
Jahre des 15. Jahrhunderts als Angehöriger der utraquistischen Partei durchsetzte.
Auch wenn er bedeutenden Anteil an der Niederlage der radikalen Hussitenverbände
hatte, an den wichtigen Verhandlungen zur Rückkehr Sigismunds von Luxemburg auf
den böhmischen Thron teilnahm und das einflussreiche Amt des Obersthofmeisters
des böhmischen Königreichs erhielt, war er doch ein überzeugter Utraquist. Vom Kai¬
ser und der Herrenfraktion um seinen bisherigen Verbündeten Meinhard von Neuhaus
wendete er sich ab, als deren Politik die Stellung der böhmischen Utraquisten zu be¬
drohen begann. Er bemühte sich, den Utraquisten bei Sigismunds Schwiegersohn und
310 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
Nachfolger Albrecht von Habsburg feste Garantien in der religiösen und politischen
Sphäre zu sichern, und als dies abgelehnt wurde, manifestierte er sich als einer der
Führer der pro-jagiellonischen Partei. Bald verstand er jedoch,
dass
die Polen keine
tatsächliche Stütze für die Utraquisten darstellten, und setzte sich für eine Verlage¬
rung der weiteren Verhandlungen mit den Gegnern auf heimatlichen Boden ein. In
diesem Moment nutzte er meisterhaft die Schwäche der pro-österreichischen Partei
nach dem Tod König Albrechts und errang einen diplomatischen Sieg in Gestalt des so
genannten List
mírný
(Friedensbrief). Während des Interregnums, in den Jahren des
Chaos und der egoistischen Beutezüge seiner Zeitgenossen trat er mit einer klaren po¬
litischen Konzeption auf. Und auch wenn es ihm nicht vergönnt war, sie umzusetzen,
unternahm er doch vieles dafür,
dass
sie verwirklicht werden konnte. Als Stütze
fúr
seine Partei und sein politisches Programm nutzte er den Bund der vier ostböhmischen
Landfrieden und wurde faktisch zu dessen Führer.
Die Landfrieden, die ursprünglich als militärisch-administrative Organisationen ent¬
standen waren, gewannen dank
Ptáček
eine weitere Dimension: Der Landfrieden und
der Bund der Landfrieden wurden zu einer politischen Kraft, die zudem die geistige
Richtung um Jan Rokycana schützte und von deren Verbreitung profitierte. In den Jah¬
ren 1440-1444 gelang es
Ptáček
- wenn auch um den Preis von manchmal nicht allzu
ehrenhaften Koalitionen und Kompromissen -, in Ostböhmen die Hauptzentrale des
böhmischen Utraquismus einzurichten und diese Region zu einem der entscheidenden
Machtfaktoren im Königreich zu machen. Während der langen Reihe von Landtagen,
Landfriedentreflen und kirchlichen Synoden gelang es dem ostböhmischen Magnaten
laut
Śandera,
einen klaren und unumkehrbaren Schritt hin zur Überwindung der Zer¬
splitterung des utraquistischen Lagers zu machen, die als Hauptbremse bei der Be¬
endigung der Anarchie gelten musste. Die Beseitigung der wichtigsten Streitigkeiten
zwischen der utraquistischen Mitte und den Pragern sowie das Verwerfen der tabori-
tischen Lehre durch den Landtag machten es Georg von Podiebrad nach Ansicht des
Autors möglich,
Ptáčeks
Hauptziel zu erreichen: die geistige und politische Vereini¬
gung der Utraquisten.
Die zehn hier versammelten Beiträge belegen in erster Linie die respektheischende
Breite von Fragen und Antworten, mit denen sich die Autoren auf verschiedene Weise
darum bemühen, den Horizont unserer Erkenntnisse über die Welt des polnischen und
böhmischen mittelalterlichen Adels zu erweitern. Dieser Sammelband zeigt zudem,
welche Möglichkeiten eine offene „grenzüberschreitende Diskussion bietet und wie
sie zu weiteren Untersuchungen anregen kann.
|
adam_txt |
Obsah
Uvod
7
Martin Wihoda
Knize a jeho
verni.
Kosmas o světě předáků a urozených
11
Zbigniew
Dalewski
Władca i możni w Kromce
Galla Anonima
31
Libor Jan
1С
počátkům české Šlechty, Družina,
beneficium,
pozemkové vlastnictví
45
TomaS Velímský
Paní
Bohatej a
její blízcí
53
Tomasz Jurek
Geneza szlachty polskiej
63
Vratislav Vaniček
Sociální mentalita české šlechty: urozenost, rytířství, reprezentace.
Obecné souvislosti, pojetí družiny, „modernizační" trend
141
Martin Nodl
Pozdně středověká transformace Kosmova mýtu o počátcích práv
a zákonů kmene Čechů. Kronikáři dvorského okruhu,
Maiestas
Carolina,
Ondřej z Dube a
Viktorin
Kornel ze Všehrd
189
Krzysztof
Kowalewski
Manowie, służebnicy
i naprawnicy. O typologii i
pozycji
królewskich lenników w strukturze stanu szlacheckiego
209
Robert
Novotný
Úloha zemského soudu pro formování panského stavu
241
Martin Šandera
Hynce Ptáček z PirkŠtejna a jeho role ve spojených východočeských
landfrýdech
251
Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter.
Zusammenfassung 301
Seznam zkratek
311
Šlechta, moc a reprezentace ve
stredoveku
Colloquia
meâlaevalia
Pragensia
9,
Praha
2007
ADEL, MACHT UND REPRÄSENTATION
IM MITTELALTER
ZUSAMMENFASSUNG
Der Sammelband Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter ist das Ergebnis eines
tschechisch-polnischen Arbeitstreffens, das am 14. November 2006 in den Räumen des
Zentrums fiir mediävistische Studien (CMS) in Prag stattfand, Allerdings wurde der
ihm zugrunde liegende Gedanke - nämlich der Versuch, die Welt des böhmischen und
des polnischen mittelalterlichen Adels miteinander zu vergleichen - im Rahmen der
Zusammenarbeit des Zentrums für mediävistische Studien der Akademie der Wissen¬
schaften der Tschechischen Republik und der Karlsunivmität in Prag {genauer: des
Projekts LC 521 Christentum und Gesellschaft in Böhmen im Mittelalter: Normen und
Wirklichkeit. Europaische Zusammenhänge eines tschechischen Themas) mit dem Histo¬
rischen Institut der Philosophischen Fakultät der Masaryk-Universität in Brno und des¬
sen Forschungsvorhaben (genauer: des Projekts MSM 0021622426 Forschungszentrum
ßir die Geschichte Mitteleuropas, Quellen, Länder, Kultur) formuliert.
Der vorgelegte Band kann die ertragreiche Diskussion, die durch die einzelnen Re¬
ferate ausgelöst wurde, leider weder erfassen noch vermitteln. Er beschränkt sich auf
die Beiträge selbst, die sich mit der Problematik von Entstehung und Genese des böh¬
mischen und polnischen Adels, den sozialen und kulturellen Aspekten adliger Lebens¬
art und der Rolle des Adels im politischen System des früh- und vor allem spätmittel-
alterJichen böhmischen und polnischen Staates auseinandersetzen. Das Arbeitstreffen
selbst sollte, ebenso wie dieser Sammelband, als kleiner Beitrag und vielleicht auch
als Anregung
fúr
die methodische und thematische Ausrichtung künftiger kompara-
tistischer Forschungen verstanden werden. Zugleich werden Möglichkeiten gezeigt,
wie Erscheinungsformen und Phänomene vergleichend untersucht werden können, die
sich manchmal auf übereinstimmende und manchmal auf abweichende Art und Weise
herausbildeten und die sich in der dynamischen Entwicklung der böhmischen und
polnischen Länder widerspiegelten, in denen der Adel in vielerlei Hinsicht die Rolle
eines gesellschaftlichen Katalysators der sich neu formierenden mächtepolitischen Ver¬
hältnisse spielte.
Am Anfang des Bandes steht die Studie Der Herzog und seine Getreuen, Cosmas von
Prag über die Welt der Adligen und Vornehmen von Martin Wihoda (Brunn). Es handelt
sich um eine theoretisch fundierte Betrachtung der historiographischen Vorgehenswei¬
sen (besonders von der Mitte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart) hinsichtlich des
302 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
Verhältnisses zwischen Herrscher und Eliten in den frühmittelalterlichen böhmischen
Ländern. Wihoda geht dabei von der Beobachtung aus,
dass
alle Überlegungen, die
bemüht sind die Bedeutung jener adligen und gesellschaftlichen Eliten zu definieren,
mit denen die kritische Geschichtsschreibung nicht nur die Staatsbildung, sondern
auch die Anfänge des Landesbewusstseins und des nationalen Bewusstseins in Verbin¬
dung bringt, sich des dauerhaften Interesses der tschechischen Mediävistik erfreuen.
Das wesentliche Ergebnis liegt seiner Ansicht nach in der Schlussfolgerung,
dass
alle
bisher formulierten Ansichten vor allem etwas über ihre eigene Entstehungszeit aus¬
sagen. Beispielhaft belegt er dies an der Diskussion um die Entstehung der Nationen
(gentes),
die in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts geführt wurde. Am Mei¬
nungsaustausch nahmen damals anerkannte wissenschaftliche Autoritäten teil, darun¬
ter
František
Graus, der mit einer scharfen (wissenschaftlich jedoch vollkommen kor¬
rekten) Kritik an der Exklusivität der „germanischen" Vasallität auf sich aufmerksam
machte und sich mit gleicher Offenheit zum sakralen Wesen der Herrschermacht, zum
Heiligenkult oder zur mittelalterlichen „Nationalität" äußerte. In ähnlichen Wassern
bewegten sich auch
Dušan Třeštík
und Barbara Krzemienska, durch deren Verdienst
der „Staat mitteleuropäischen Typs" Eingang in die tschechische historische Literatur
fand. Dieser sollte restlos dem Herrscher gehört haben, der die Einwohner zu Unter¬
tanen gemacht hatte und das ganze Land mit Hilfe eines flächendeckenden Systems
von Ämtern und Dienstdörfern beherrschte. Die notwendigen Beweise hierfür wurden
auf den Seiten der Cosmas-Chronik gefunden, die tatsächlich die Auslegung zulässt,
der böhmische Herzog habe unbeschränkt über das ganze Land geherrscht. Gegen
diese Sichtweise stellt Wihoda seine eigene Analyse der Cosmas-Chronik, die seiner
Ansicht nach auch andere Beispiele bietet, in denen neben dem Herzog die „Ältesten
des Landes" als ein von Natur selbstbewusster und politisch handelnder Stand auftre¬
ten. Damit scheint das politische Leben in den
přemyslidischen
Erbländern nicht nur
vom Herrscher allein bestimmt worden zu sein, sondern auch von einer Gemeinschaft
vornehmer Böhmen
(primates
terme),
die von den „Ältesten des Landes", der tatsäch¬
lichen Elite mit erblichem Wahlrecht, bis zu den Beratern und Vertrauensmännern
des Herzogs reichte. Das herrschende Geschlecht bemühte sich verständlicherweise,
die Macht dieser Führer zu schwächen oder sogar zu brechen, und falls dies dem Her¬
zog gelang, konnte er auf jene Art herrschen, die aus Böhmen „ein einziges großes
Herzogsdorf" machte; in anderen Fällen setzte dagegen der Stand der Adligen seine
Ansicht durch. Beide Seiten waren dabei durch den
Přemyslidenmythos
gebunden,
gegen den nicht einmal der erste böhmische König Wratislaw etwas ausrichten konnte.
Die Kräfteverteilung auf der einheimischen politischen Bühne erinnerte laut Wihoda
auffällig an die Verhältnisse im Reich. Auch dort leitete sich die Legitimität des Kö¬
nigs von Wahlen ab, und der Herrscher (sei er König oder Kaiser) musste den Willen
der Fürsten und die „Rechtsfindung" auf den Hoftagen respektieren. Laut Wihoda
bedeutet dies allerdings nicht,
dass
die böhmischen Gewohnheiten auf dem Vorbild des
Reichs beruhten, sondern er glaubt eher an ein übereinstimmendes kulturelles Muster
symbolischen und rituellen Handelns.
Der Beitrag Herrscher und Adliger in der Chronik des
Gallus
Anonymus von
Zbigniew
Dalewski (Warschau), der eine Art „polnischer Spiegel" zu den Überlegungen Martin
Wihodas ist, analysiert im Detail das Idealbild der Herrschermacht, wie es von dem
polnischen Chronisten
Gallus
Anonymus in seiner Chronik aus der ersten Hälfte des
12. Jahrhunderts gezeichnet wird. Dalewski geht davon aus,
dass
Gallus
Anonymus
Zusammenfassung 303
- möglicherweise in gewissem Widerspruch zur historischen Realität - die Notwendig¬
keit verkündete, alle politischen Entscheidungen in Harmonie mit den Vorstellungen
und Meinungen des Herrschers und seiner Berater zu treffen. Der Herrscher und seine
Berater, repräsentiert durch die politischen Eliten, sollten als einander gleich auftreten,
wobei keine Partei bestrebt sein dürfe, das Übergewicht über die andere zu erlangen. Die
Störung dieses Gleichgewichts führe, wie
Gallus
Anonymus an zahlreichen Beispielen
zeigt, zur Destabilisierung der Verhältnisse sowie zur Schwächung der Herrschermacht
und der politischen Gemeinschaft überhaupt, während gegenseitige Zusammenarbeit
und Respekt die politische Bedeutung und die Macht des „Staates" nach außen, auch
gegenüber seinen Nachbarn und Feinden, stärke.
Die Studie Zu den Anfängen des böhmischen Adels. Gefolge, Benefizium, Grundbesitz
von
Libor
Jan (Brunn) thematisiert die Bedeutung des premyslidischen Gefolges, das
Verhältnis der Führungsschicht zum Herrscher, den Inhalt des Begriffs „Benefizium"
und die Existenz des freien Grundbesitzes. Durch eine Analyse des umfangreichen
Quellenmaterials kommt der Autor zum Schluss,
dass
die Existenz von freiem Grund¬
besitz in den Händen von Angehörigen des sich formierenden Adels an der Wende
vom 11. zum 12, Jahrhundert als nachgewiesen gelten kann. Das von Cosmas in seiner
Chronik erwähnte Geschenk des
Mstiš,
Kastellan von Bilina, an die von ihm nach
Mitte des 11. Jahrhunderts gegründete Kirche kann nicht als Entfremdung ursprüng¬
lich herzoglichen Besitzes angesehen werden. Bezüglich des mit der Überlassung eines
Amtes verbundenen Beneflziums lassen Belege aus dem 12. und 13. Jahrhundert ver¬
muten,
dass
das Amt selbst mit Grundbesitz und nicht mit Anteilen an den landes¬
herrlichen Renten ausgestattet war. Die Beispiele, mit denen
Dušan Třeštík
und Josef
Žemlička
die Existenz von Benefizien mit Anteilen an den landesherrlichen Einkünf¬
ten begründeten, beziehen sich nach Ansicht des Autors in Wirklichkeit gar nicht auf
ein „Amtbenefizium". Der Ursprung der Führungsschicht im alten böhmischen Staat
sollte aber nicht nur im Gefolge gesucht werden, sondern auch in den traditionsreichen
Geschlechtern, deren Angehörige freien Boden besaßen, beim Landgericht Recht spra¬
chen und gemeinsam mit dem Herzog Anteil an der Macht hatten.
Auch der Beitrag Frau
Bohatej
und ihre Nächsten von
Tomáš Velímský
(Aussig an
der Elbe) beschäftigt sich mit dem Grundbesitz durch die Magnateneliten des
Pře-
myslidenstaates in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Der Autor analysiert diese
Problematik am Beispiel der fragmentarischen Angaben zu Angehörigen von drei Ge¬
nerationen eines Geschlechts, das leider nur kurz aus der Anonymität der Geschichte
auftauchte. Der Magnat
Stepán
gehörte zu den Vertrauten des Herzogs
Soběslav
L;
er
starb allerdings, bevor sein Herr den böhmischen Herzogsthron an sich reißen konnte.
Seine Ehefrau
Bohatej
kaufte vermutlich noch
ги
Štěpáns
Lebzeiten und mit Zustim¬
mung ihres Sohnes
Bohuñ
in Maskovice (Region
Benešov)
Grundbesitz in der Grö¬
ße von drei Meierhöfen, die sie dem Kloster
Ostrov
schenkte.
Bohuñ
und seine Frau
Božena
finden nur in der Stiftung ihres Sohnes
Zbyhnëv
Erwähnung, der Domherr des
Kapitels von St. Veit war.
Zbyhněvs
Stiftung ist eine Quelle, die in der tschechischen
Historiographie
vielfach analysiert worden ist. Hier interessiert besonders ihre Aussage
über den adligen Residenzhof, den ZbyhnSv vermutlich von seinen Eltern Übernommen
hatte. Die Urkunde belegt nicht nur allgemein die Möglichkeit, Grundbesitz durch den
Kauf von dritten Personen zu erwerben, sondern zeigt konkret auch einen finanziellen
Ausgleich für abgetretenen Grundbesitz zwischen Zbyhnev und seinem Bruder. Die
Position der Magnatenschicht basierte in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zwei-
304 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
feilos weiterhin vor allem auf dem Dienstverhältnis gegenüber dem Herzog, zugleich
gehörte aber der von Generation zu Generation weitergegebene Grundbesitz gemein¬
sam mit dem Bewusstsein von der eigenen Adligkeit zu den wichtigsten Attributen, mit
denen diese Gruppe ihre Rolle in der Gesellschaft rechtfertigte.
Die umfangreiche monographische Studie Die Entstehung des polnischen Adels von
Tomasz Jurek
(Posen) wirft einen neuen Blick auf die Anfänge des mittelalterlichen
polnischen Adels. Bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts basierte die militärische
Macht der Piastenmonarchie wesentlich auf dem Gefolge des Landesherrn. Bereits zu
Beginn der Existenz des polnischen „Staates" spielten aber auch die Besatzungen der
einzelnen Burgen eine wichtige Rolle, obwohl ihre gesellschaftliche Stellung im Ver¬
gleich zum Herrschergefolge niedrig war (die Mitglieder dieser Besatzungen konnten
auch aus den Reihen der unfreien Bevölkerung stammen). Unter den Freien konnten
zwar auf militärische Angelegenheiten spezialisierte Gruppen entstehen, aber bis zum
12. Jahrhundert waren diese rechtlich nicht näher definiert. Daneben bildeten sich
auch militärische Gruppierungen kirchlicher Institutionen und der in der Hierarchie
ganz oben stehenden Adligen heraus. Die Elite der Macht rekrutierte sich jedoch mit
größter Wahrscheinlichkeit aus dem Kreis des Gefolges und war somit ein Nebenpro¬
dukt der Staatsbildung. Für das polnische Milieu finden sich laut
Jurek
keine Belege für
das Überleben eines „Geschlechter-Uradels".
Die Elite der Gefolgsleute in der ersten Piastenmonarchie ging höchstwahrschein¬
lich in der Krise des polnischen Staates in den dreißiger Jahren des 11. Jahrhunderts
zugrunde. Nach der Erneuerung des Königtums wurde das Gefolge neu formiert, und
erst aus diesem Gefolge ging die neue Machtelite hervor, die in der zweiten Hälfte des
11. Jahrhunderts bereits in sehr viel stabilerer Gestalt auftrat. Ihre gesellschaftliche Po¬
sition beruhte vermutlich auf ihrer Beteiligung an der Verwaltung des Landes sowie an
der Verteilung und Nutzung der staatlichen Einkünfte und nicht etwa auf der Existenz
privaten Grundbesitzes. Diese Schicht war eine sehr enge und abgeschlossene Schicht
und darf daher nach Ansicht des Autors bereits als Aristokratie bezeichnet werden.
Den Höhepunkt ihrer Macht erlebte sie im 12. Jahrhundert, und zu ihrem Niedergang
kam es erst im Zusammenhang mit dem Zerfall des Einheitsstaates gegen Ende jenes
Jahrhunderts.
Die Elite zerfiel in viele Gruppierungen von lokaler Bedeutung, bei denen auch neue
Träger, die nicht aus dem Kreis der alten Aristokratie stammten, eine markante Rolle
zu spielen begannen. Erst für diese neue, sehr viel breitere Schicht sollte der Begriff
możnowładztwo
(Adlige) verwendet werden. Wegen des wachsenden militärischen Be¬
darfs der einzelnen Teilfürstentümer formten deren Herrscher neue Truppen, die auf
einer anderen Basis beruhten. Im Zusammenhang mit dem Auftauchen der großen
Grundbesitzer geriet die ursprünglich freie Bevölkerung in die Untertanenabhängig¬
keit. Die Teilfürsten verliehen ihren Untertanen geradezu massenhaft Grundbesitz im
Austausch gegen die Militärpflicht. Dieses Verhalten zog sich bis in das 13. Jahrhun¬
dert und dauerte in einigen Gebieten, vor allem in
Masowien,
sogar später noch an.
Und gerade darin ist der Anstoß für die Entstehung der Ritterschaft zu sehen, die zum
größten Teil aus der ursprünglich freien Bevölkerung hervorging.
Bei der polnischen Ritterschaft, die zur Zeit der Zerstückelung der politischen
Macht auftauchte, handelte es sich nach Ansicht des Autors um eine zahlenmäßig sehr
breite Schicht. Die Unterschiede zwischen den ursprünglichen Aristokraten und den
neuen Rittern verschwanden allmählich, und zwar besonders dank der zunehmenden
Zusammenfassung 305
Zahl von Magnaten, dank der Konzentration des Grundbesitzes in den Händen ein¬
zelner Geschlechter und dank des Erwerbs von ursprünglich landesherrlichem Besitz.
Hand in Hand mit dieser Integration kam es - wenn auch in geringerem Maße - zur
Übernahme von Vorbildern der westeuropäischen Ritterkultur. Ein Bestandteil dieses
Prozesses war das Verschwinden von Rechtsunterschieden. In Polen lässt sich im
13. Jahrhundert keine gesellschaftliche Deklassierung der ärmeren Ritter beobachten,
wie sie zur gleichen Zeit in Schlesien vor sich ging. Im Unterschied zu Schlesien gelang
es hier der gesamten Ritterschaft, aus rechtlicher Sicht eine gleichberechtigte Position
gegenüber den Magnaten einzunehmen. Dieser Prozess besaß langfristigen Charakter,
auch wenn hier die militärischen Zusammenstöße, zu denen es im Zusammenhang
mit den Versuchen um eine Einigung des Landes an der Wende vom 13. zum 14. Jahr¬
hundert kam, von grundlegender Bedeutung waren. Im Zusammenhang mit diesen
Veränderungen und abhängig von ihnen verlief gleichzeitig der Formierungsprozess
der Rittergeschlechter, die eigene Familienwappen annahmen. Auf diese Art und Wei¬
se formierte sich der Adel laut
Jurek
als erblicher Stand privilegierter Grundbesitzer,
die dem Adelsrecht unterstanden.
Der Versuch König Kasimirs des Großen, das unkontrollierte Vordringen der
ärmsten Ritter unter den Adel zum Stillstand zu bringen, führte zu der vor allem in
Kleinpolen für kurze Zeit funktionierenden rechtlichen Exklusion der Wladyken, die
allerdings in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts schließlich ebenfalls die voll¬
ständigen Adelsrechte erhielten. In diese Zeit lässt sich die letzte Phase der Formie¬
rung und Abschließung des Adelsstandes beobachten, dem der König aus politischen
Gründen für alle gleiche Privilegien verlieh. Große Bedeutung hatte seit der Mitte des
14. Jahrhunderts auch die Herausbildung der communitaies
terrestres,
die den gesam¬
ten Adel eines Landes erfassten. Diese „Landesgemeinschaften" stellten neben den
großen Geschlechtern (in deren Rahmen Magnaten und arme Adlige nebeneinander
existierten) rechtliche und mit Privilegien bedachte Einheiten dar und sollten in Zu¬
kunft das Gefühl der Gleichheit des gesamten Adelsstandes stärken. Parallel zu diesen
Integrationsprozessen lassen sich im 15. Jahrhundert allerdings auch Desmtegrations-
prozesse beobachten.
Der ungewöhnlich zahlreiche polnische Adel besaß eine weitreichende, besonders
den Besitz betreffende Variationsvielfalt. Im Rahmen des Adelsstandes überwogen all¬
mählich kleine und sehr arme Grundbesitzer, deren Lebensstandard sich nicht von
dem der Bauern unterschied und die Probleme mit der Ausübung ihrer Militärpflicht
hatten. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen verloren viele dieser Adligen ihren Besitz.
Auf der anderen Seite wurde der Besitz der Magnaten noch größer. Auch wenn es
in Wirklichkeit nie zu einer rechtlichen Exklusion der Magnaten (die diese Bezeich¬
nung nun bereits tatsächlich verdienten) kam, spalteten sie sich faktisch vom Kleinadel
ab. Dieser geriet in eine Art Klientelverhältnis, auf das allerdings auch die Bildung
hierarchisch strukturierter Geschlechter nicht ohne Einfluss war. Hierdurch wurden
die ärmsten Adelsschichten zugleich vor einer gesellschaftlichen Deklassierung geret¬
tet. Auch der arme Adlige konnte seine individuelle Rechtsstellung bewahren, was bei
der Herausbildung eines kollektiven Bewusstseins des Adels eine entscheidende Rolle
spielen sollte. Gegen Ende des Mittelalters hatte sich der polnische Adel so trotz der
riesigen Unterschiede in den Besitzverhältnissen seine einzigartige Stellung erhalten
und konnte jene Gestalt der Ständemonarchie ausformen, die mehrere Jahrhunderte
überdauern sollte.
306 Adel,
Maciit
und Repräsentation im Mittelalter
Die anthropologisch angelegte Betrachtung Die soziale Mentalität des böhmischen
Adels; Vornehmheit, Rittertum, Repräsentation (allgemeine Zusammenhänge, Interpreta¬
tion des Gefolges, „Modernisierungstrend") von
Vratislav Vaniček
(Prag) hat sich zum
Ziel gesetzt, die bisherige Sichtweise der tschechischen Historiographie zu andern,
die den Adel und dessen Welt lange auf wirtschaftliche Zusammenhänge einengte (so
Josef
Susta
bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts) und den Adel durch das Prisma sei¬
ner negativen „egoistischen" Rolle gegenüber den gemeinsamen Interessen des Staates
betrachtete. Obwohl Jan
Slavík
bereits vor dem Zweiten Weltkrieg alternative sozio¬
logische Betrachtungsweisen angeboten hatte, spitzte sich dieser Blickwinkel nach An¬
sicht des Autors noch zu, als das marxistische Interpretationsschema zu dominieren
begann, wie die deutschsprachigen Studien von
František
Graus aus den fünfziger und
sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts zeigen.
In der marxistischen Historiographie wurde laut
Vaniček
der Aufstieg des Adels
auf die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert datiert und mit der „Privatisierung" des
staatlichen Grundbesitzes in Verbindung gebracht. Diese Entwicklung habe angeblich
die Herrschermacht bedroht und fast zum Zerfall des Staates geführt.
Vaniček
verlässt
dieses Paradigma jedoch, da er es für einseitig ideologisch motiviert hält, und bietet
eine neue Definition des Gefolges nicht etwa als bloße Kämpfer, sondern als „Gefähr¬
ten" der Herzöge im Sinne von Trägern von Identität und politischer Kultur an. Die
Stellung der Herzöge und des Adels war seiner Ansicht nach im Falle Böhmens auf
„alteuropäische Weise" fundiert, und ähnlich verliefen hier auch die Rezeption des
Christentums oder der Zufluss von Innovationen aus dem Frankenreich und aus dem
Mittelmeerraum (Systemanalogie Böhmens im 10. Jahrhundert mit den Skandinaviern
und Iren im Frühmittelalter). Typisch waren die Kontinuität der Geschlechter und das
Auftreten der
memoria
seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die strukturelle
Entwicklung ging laut
Vaniček
aber keineswegs nur auf dem Weg der Entfremdung
von Herrscherbesitz voran, sondern eine gewichtige Rolle spielte vor allem die innere
Differenzierung in die Bereiche königlicher Fiskus, Kirchenbesitz und freier Grundbe¬
sitz. Im Verlauf dieses Prozesses schuf der Adel „Böhmen" (vom regnum
Bohemorum
zum regnum Bohemiae), das auf symbolischer Ebene durch den hl. Wenzel verwaltet
und vom Herrscher unter Mitwirkung führender Herren (Beisitzer des Landgerichts)
regiert wurde. Der böhmische Staat zerfiel nicht und wurde auch nicht germanisiert,
sondern er modernisierte sich (unter Beteiligung von für das Reichsmilieu typischen
Schichten, sozial ähnlich, aber politisch doch anders, nämlich stärker monarchistisch,
analog zur Entwicklung im englischen Königreich).
Die äußere Wende fand nach Ansicht des Autors im Burgenbau ihre Verkörperung,
der Bestandteil der modernisierenden Veränderungen zu Beginn des 13. Jahrhunderts
war. Sowohl die Burgen des Adels wie die der Pfemysliden besaßen laut
Vaniček
tsche¬
chische und deutsche Namensäquivalente, wobei das Landesrecht als Stütze der tsche¬
chischen (sprachlichen) Identität diente, während der Prager Herrscherhof die auslän¬
dische Ritterkultur absorbierte. Seit Ende des 13. Jahrhunderts entwickelte sich eine
reife, tschechischsprachige Adelskultur, die - ähnlich wie im Frühmittelalter - über
direkte Äquivalente im Milieu der böhmischen Kleriker verfügte. Bei dieser Entwick¬
lung sollte - soziologisch betrachtet - nach Meinung des Autors vor allem die Fähig¬
keit einer europa-orientierten Rezeption gegenüber dem konservativen Imperativ der
kulturellen Herkunft hoch eingeschätzt werden. Auf diese Weise betrachtet, spiegelt
laut
Vaniček
die Daiimil-Chronik in erster Linie die Befürchtungen des einheimischen
Zusammenfassung 307
Adels wider, die ihren Burgenbesitz in der Zeit nach Aussterben der Pfemysliden im
Jahr 1306 bedroht sahen. Typischer für die ganze Adelsgemeinde war jedoch eine natio¬
nal tolerante und später auch moralistisch orientierte Adelskultur, die vom Milieu der
Universitätsstadt Prag beeinflusst war (Thomas von
Štítne).
Auf vollkommen konzise
Weise verlief dann über ganze Generationen hinweg die Konsolidierung der beiden
Adelsstände, der Herren und der Ritter, wobei zu Anfang nur die Herren den Herr¬
scher inthronisierten, die Kastellanien verwalteten, Klöster gründeten, Burgen bauten,
Marktstädte anlegten und seit 1276 den Staat neben dem König auch nach außen hin
repräsentierten.
Die Studie Die spätmittelalterliche Transformation des Cosmas-Mythos über die Anfän¬
ge des Rechts und der Gesetze beim Stamm der Tschechen (Chronisten aus dem Hoßcreis,
Maiestas Carolina, Andreas von Dauba und
Viktóriu Kornel
von Vsehrdy) von Martin
Nodi
(Prag) versucht eine Analyse der spätmittelalterlichen Veränderungen in der
Auffassung des Cosmas-Mythos von den Anfängen des Rechts und der Gesetze beim
Stamm der Tschechen. Der Autor stellt fest,
dass
abgesehen von dem adligen Juristen
Andreas von Dauba, der in seinen Ansichten die Meinungen des böhmischen Her¬
renstandes repräsentierte, welcher sich bereits seit den Zeiten
Přemysl
Ottokars
II.
vehement gegen die Einführung einer Kodifikation des Landesrechts zur Wehr setzte,
keine der Personen, die mit dem Cosmas-Mythos arbeiteten, die Berechtigung des
Herrschers bestritt, Gesetze zu erlassen und das Recht zu verschriftlichen.
Entlang den Intentionen jener Ausprägung der legislativen Souveränität der böh¬
mischen Herzöge und Könige, wie sie der Chronist Cosmas in der ersten Hälfte des
12. Jahrhunderts wahrgenommen hatte, dachten auch die mit dem Hof Karls
IV.
verbun¬
denen Chronisten. Einige von ihnen, wie Giovanni Marignola, übernahmen den Text
des Cosmas sogar ohne jede Veränderung und ohne den Versuch einer Interpretation.
Andere, besonders
Přibík Pulkava,
nahmen im Hinblick auf die politische Realität ihrer
Zeit, die eindeutig von der Ablehnung der Maiestas Carolina beeinflusst war, Zuflucht
zu einer Auslegung, die die legislavive Souveränität auf gewisse Weise beschränkte.
Den Tschechen wurde das Recht zur Richterwahl zugesprochen, weiter das Recht, Aus¬
erwählte zum Herzog zu erheben, und vor allem das Recht, die vom Herrscher erlas¬
senen Gesetze beim Landtag anzunehmen. Damit erhielt der Stamm der Tschechen in
dieser Interpretation einen Anteil nicht nur an der politischen Entscheidungsfindung,
was ganz den Intentionen des Autors der Dalimil-Chronik entsprach, sondern zugleich
wurde ihm das Recht zugesprochen, zumindest durch Akklamation über die Annah¬
me der vom Herrscher formulierten Gesetze zu entscheiden. Andreas von Dauba ging
noch weiter und ersetzte diese Akklamation durch eine aktive Mitbeteiligung an der
Formierung des Rechts und dem Erlassen der Gesetze. Viktorin
Kornel
von
Všehrdy,
der die gültigen Rechtsnormen kurz vor Vollendung der Wladislaw'schen Landesord¬
nung auslegte, in der wohl programmatisch auf die Auslegung der Herkunft des Rechts
verzichtet und sich mit der Zustimmung des Herrschers begnügt wurde, kehrte erneut
zu der Ansicht zurück,
dass
der Erlass von Gesetzen Bestandteil der Souveränität des
Herrschers sei. Dies ist die Interpretation des Cosmas, allerdings ist sich
Kornel
im
Unterschied zu dem Prager Domherrn bewusst,
dass
das vom Herrscher formell vor¬
gelegte Landesgesetz von Repräsentanten aller Stände angenommen werden
muss, die
damit nicht nur seine Gestalt, sondern auch seine reale Geltung beeinflussen.
Die Rückkehr zum Cosmas-Mythos von den Anfängen des Rechts und der Gesetze
beim Stamm der Tschechen war also nur eine scheinbare. In Wirklichkeit wurde sie
308 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
von dem ßewusstsein überdeckt,
dass
die legislative Souveränität der Herzöge und Kö¬
nige an die Zustimmung (oder eben fehlende Zustimmung, wie die drei gescheiterten
Versuche einer Kodifizierung des Landesrechts unter
Přemysl
Ottokar
IL,
Wenzel
II.
und Karl
IV.
zeigen) und Mitentscheidung der Vertreter der politischen Nation gebun¬
den war, die auf diese Weise nicht nur die politische, sondern auch die Rechtskultur
des mittelalterlichen Böhmens bestimmten. Ein weiterer Bestandteil der Studie ist die
Frage nach der möglicherweise gezielten Beeinflussung der Präambel von Karls Ge¬
setzbuch (Maiestas Carolina) durch die Cosmas-Chronik, durch deren Betonung der
souveränen Macht des Herrschers, Gesetze zu erlassen, sowie durch die Argumenta¬
tion mit den idyllischen Anfängen des Stamms der Tschechen, also im Geiste des im
Mittelalter so beliebten Mythos vom goldenen Zeitalter. Detailliert zeigt der Autor, wie
die Chronisten des Hofs mit ihren literarischen Texten versuchten, Karls Bemühungen
zum Erlass eines Landesgesetzbuchs zu legitimieren und wie sie systematisch die Idee
seiner (hier kaiserlichen) souveränen Macht stärkten. Die Analyse des Ideengehalts der
Maiestas Carolina wird durch in der Literatur bisher vernachlässigte Betrachtungen zu
Karls Vorstellungen von Erlass und Annahme der Gesetzbücher ergänzt: Hier sollte
ein kollektiver Eid des Herrschers und der Stände als Garanten ihrer universellen Gel¬
tung und Unverletzlichkeit Verwendung finden.
Die materialreich angelegte Arbeit Vasallen, Diener und Dienstmannen. Zur Typolo¬
gie und Position der königlichen Diener in der Struktur des Adelsstandes von
Krzysztof
Kowalewski (Warschau) ist der Problematik der Herausbildung und Applikation der
Lehnsverhältnisse in Böhmen im 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gewid¬
met. Die Rechtsstellung der königlichen Lehnsmänner war nach Ansicht des Autors
in Böhmen im 14. und 15. Jahrhundert rechtlich eindeutig durch das Hofgericht und
die bei diesem Gericht geführten Hoftafeln verankert. Ob die Nutzung der Lehngüter
den gleichen Konventionen unterlag wie die Pflichten, die sich aus diesem Verhält¬
nis ergaben, unterschied sich von Fall zu Fall und liefert damit eines der Kriterien
für die rechtliche Vielfalt der königlichen Lehnsmänner als solcher. Die königlichen
Lehnsmänner bildeten aber in Böhmen im 14. und 15. Jahrhundert auf gar keinen Fall
einen eigenständigen Adelsstand, sondern treten ausschließlich als rechtlich definierte
Gruppe auf.
Laut Kowalewski erscheinen im Untersuchungszeitraum gleich mehrere Kategorien
königlicher Lehen:
feudum
/¡onorabile,
Ritterlehen und Dienstlehen. Diese Kategori-
sierung königlicher Lehnsmänner spiegelte nach Ansicht des Autors zum Teil die zeit¬
genössische Hierarchie in der Phase der Formierung des böhmischen Adels als Stand
wider. Das entscheidende Element bei der Herausbildung des böhmischen Adels war
der Besitz von Allodialgütern. Die Besitzer von Lehngütern, eine nicht allzu große
Gruppe des Adels, mussten sich in die Hierarchie des Adelsstandes einfügen. Während
man die Gruppe der Lehnsmänner, also der königlichen Diener, laut Kowalewski wohl
in gewisser Weise mit den Edelknechten identifizieren kann, bleibt die Position der
eher kleinen Schicht der Dienstmannen, die in der königlichen Domäne auftauchen,
mehr oder weniger unklar und schwer definierbar.
Der Beitrag Die Rolle des Landgerichts bei der Formierung des Herrenstandes von Ro¬
bert
Novotný
(Prag) ist der Problematik des symbolischen Handelns bei den Sitzungen
des Landgerichts gewidmet, und zwar vor allem unter Betonung der Entwicklung des
Herrenstandes. Dem Landgericht kam bei dessen Formierung nach Ansicht des Autors
konstitutiver Charakter zu, da sich hier die Normen herausbildeten, nach denen sich
Zusammenfassung 309
diese soziale Gruppe richtete. Die zeitlich und institutionell verankerten Sitzungen er¬
möglichten ein regelmäßiges Zusammentreffen der mächtigsten Mitglieder der Adels¬
gesellschaft, deren kollektives Bewusstsein sich gerade auf der Grundlage der Zugehö¬
rigkeit zum Landgericht formte. Das Landgericht wurde so nicht nur zum Instrument
der Selbstidentifizierung der Angehörigen des höheren Adels, sondern es half diesen
Personen auch dabei, ihren Machtanspruch gegenüber den übrigen sozialen Schichten
zu demonstrieren.
Die Einführung in die Richterbank und das Ablegen des Eides war das zentrale
Ritual, mit dem Angehörige neuer Geschlechter in den Herrenstand aufgenommen
wurden. Dieser Akt spielte für den Status des Herrn eine wichtigere Rolle als die Stan¬
deserhebung durch den Herrscher, denn gerade durch die Aufnahme unter die Lan¬
desrichter wurde der betreffende Adlige zum vollwertigen Mitglied des Herrenstandes.
Während der umstürzenden Ereignisse der Hussitenzeit kam es zu Verschiebungen
in der Kräfteverteilung zwischen den einzelnen sozialen Schichten, indem sich der
Herrenstand Machtansprüchen des niederen Adels und der Städte ausgesetzt sah, und
zugleich erfolgte eine institutionelle Veränderung auf der politischen Bühne, in deren
Zentrum jetzt die Landtage standen.
Das Landgericht, das in dieser veränderten Konstellation seinen neuen Platz suchte,
stabilisierte sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Der Versuch, die Kontrolle über
die soziale Mobilität zu erhalten, der sich gerade von der Zugehörigkeit zum Landge¬
richt ableitete, führte laut
Novotný
zur Definition von Regeln für die Aufnahme in den
Herrenstand und zur Verschriftlichung einer vollständigen Aufzählung der bisherigen
Herrengeschlechter. Dieser Schritt hatte aber statt einer weiteren Stabilisierung eine
dynamische Entwicklung zur Folge, in deren Verlauf sich die Reihen des Herrenstandes
sehr viel schneller erweiterten. Zugleich verblieben in seinen Reihen aber zahlreiche
Geschlechter, die weder in ihrer Machtposition noch in ihren Besitzverhältnissen dem
Standard des Standes entsprachen. Auch wenn sich die Quelle des sozialen Kapitals
zur Zeit der Habsburgerherrschaft von den Landesinstitutionen zum Herrscherhof ver¬
lagerte, spielte der Platz im Landgericht auch während des 16. Jahrhunderts bei der
Frage des adligen Prestiges eine zentrale Rolle. Rangstreitigkeiten, die diese Tatsache
belegen, hatten neben der Herausbildung einer Sitzordnung beim Landgericht und der
Präzisierung der Adelshierarchie noch eine weitere Bedeutung. Während des schwie¬
rigen Beweisprozesses wurde für jedes Argument beurteilt, inwieweit es das Ausmaß
der Adligkeit belegte. Das Bedürfnis einer ständigen Präztsierung oder Neudefinierung
dieser Grundsätze trug so nach Ansicht des Autors auf fundamentale Weise zur For¬
mulierung der Regeln für das Funktionieren der „Herrengesellschaft" bei.
Die zentrale Figur der umfangreichen Studie
Hynce Ptáček
von
Pirkśtejn
und seine
Rolle in den vereinigten ostböhmischen Landfrieden von Martin
Šandera
(Königsgrätz)
ist ein Adliger, der sich auf der böhmischen politischen Bühne zu Beginn der dreißiger
Jahre des 15. Jahrhunderts als Angehöriger der utraquistischen Partei durchsetzte.
Auch wenn er bedeutenden Anteil an der Niederlage der radikalen Hussitenverbände
hatte, an den wichtigen Verhandlungen zur Rückkehr Sigismunds von Luxemburg auf
den böhmischen Thron teilnahm und das einflussreiche Amt des Obersthofmeisters
des böhmischen Königreichs erhielt, war er doch ein überzeugter Utraquist. Vom Kai¬
ser und der Herrenfraktion um seinen bisherigen Verbündeten Meinhard von Neuhaus
wendete er sich ab, als deren Politik die Stellung der böhmischen Utraquisten zu be¬
drohen begann. Er bemühte sich, den Utraquisten bei Sigismunds Schwiegersohn und
310 Adel, Macht und Repräsentation im Mittelalter
Nachfolger Albrecht von Habsburg feste Garantien in der religiösen und politischen
Sphäre zu sichern, und als dies abgelehnt wurde, manifestierte er sich als einer der
Führer der pro-jagiellonischen Partei. Bald verstand er jedoch,
dass
die Polen keine
tatsächliche Stütze für die Utraquisten darstellten, und setzte sich für eine Verlage¬
rung der weiteren Verhandlungen mit den Gegnern auf heimatlichen Boden ein. In
diesem Moment nutzte er meisterhaft die Schwäche der pro-österreichischen Partei
nach dem Tod König Albrechts und errang einen diplomatischen Sieg in Gestalt des so
genannten List
mírný
(Friedensbrief). Während des Interregnums, in den Jahren des
Chaos und der egoistischen Beutezüge seiner Zeitgenossen trat er mit einer klaren po¬
litischen Konzeption auf. Und auch wenn es ihm nicht vergönnt war, sie umzusetzen,
unternahm er doch vieles dafür,
dass
sie verwirklicht werden konnte. Als Stütze
fúr
seine Partei und sein politisches Programm nutzte er den Bund der vier ostböhmischen
Landfrieden und wurde faktisch zu dessen Führer.
Die Landfrieden, die ursprünglich als militärisch-administrative Organisationen ent¬
standen waren, gewannen dank
Ptáček
eine weitere Dimension: Der Landfrieden und
der Bund der Landfrieden wurden zu einer politischen Kraft, die zudem die geistige
Richtung um Jan Rokycana schützte und von deren Verbreitung profitierte. In den Jah¬
ren 1440-1444 gelang es
Ptáček
- wenn auch um den Preis von manchmal nicht allzu
ehrenhaften Koalitionen und Kompromissen -, in Ostböhmen die Hauptzentrale des
böhmischen Utraquismus einzurichten und diese Region zu einem der entscheidenden
Machtfaktoren im Königreich zu machen. Während der langen Reihe von Landtagen,
Landfriedentreflen und kirchlichen Synoden gelang es dem ostböhmischen Magnaten
laut
Śandera,
einen klaren und unumkehrbaren Schritt hin zur Überwindung der Zer¬
splitterung des utraquistischen Lagers zu machen, die als Hauptbremse bei der Be¬
endigung der Anarchie gelten musste. Die Beseitigung der wichtigsten Streitigkeiten
zwischen der utraquistischen Mitte und den Pragern sowie das Verwerfen der tabori-
tischen Lehre durch den Landtag machten es Georg von Podiebrad nach Ansicht des
Autors möglich,
Ptáčeks
Hauptziel zu erreichen: die geistige und politische Vereini¬
gung der Utraquisten.
Die zehn hier versammelten Beiträge belegen in erster Linie die respektheischende
Breite von Fragen und Antworten, mit denen sich die Autoren auf verschiedene Weise
darum bemühen, den Horizont unserer Erkenntnisse über die Welt des polnischen und
böhmischen mittelalterlichen Adels zu erweitern. Dieser Sammelband zeigt zudem,
welche Möglichkeiten eine offene „grenzüberschreitende" Diskussion bietet und wie
sie zu weiteren Untersuchungen anregen kann. |
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