Deckung des Unterrichtsbedarfs in den Schulen in Nordrhein-Westfalen: Vorschriftensammlung
Gespeichert in:
Format: | Buch |
---|---|
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Koeln
Dt. Gemeindeverl.
1980
|
Ausgabe: | 2., neubearb. Aufl. |
Schriftenreihe: | Kommunale Schriftenfür Nordrhein-Westfalen : Abteilung Schule und Schulverwaltung
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | 284 S. |
ISBN: | 3555301810 |
Internformat
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adam_text | Titel: Deckung des Unterrichtsbedarfs in den Schulen in Nordrhein-Westfalen
Autor: Schreiner, Ferdinand
Jahr: 1980
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
A Einführung..................................................1
1. Vorbemerkung..........................................1
2. Schulorganisatorische Größen des Unterrichtsbedarfs und der Unter-
richtserteilung ............................................2
2.1 Methodische Grundlagen....................................2
2.2 Bedarf an Lehrerwochenstunden bei Klassenunterricht..............6
2.3 Bedarf an Lehrerwochenstunden bei Kursunterricht (Auflösung des Klas-
senverbandes) ............................................11
2.4 Einrichtung der Klassen....................................11
2.5 Lehrerarbeitszeit..........................................13
2.6 Beispiele für die gegenseitige Abhängigkeit der Grundgrößen .... 16
2.7 Vergleich mit dem Bildungsgesamtplan........................18
3. Besonderer Unterrichtsbedarf................................20
3.1 Sonderaufgaben..........................................20
3.2 Abwesenheit von Lehrern..................................22
4. Zuweisung und Besetzung der Lehrerstellen....................24
4.1 Stellenzuweisung........................................24
4.2 Besetzung der Lehrerstellen................................26
5. Die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung....................30
B Rechts- und Verwaltungsvorschriften..............................37
1. Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzge-
setz - SchFG)............................................37
2. Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz
(VO zu §5 SchFG)........................................37
3. Richtlinien zur Errechnung des Lehrerstellenbedarfs und zur Bildung der
Klassen für das Schuljahr 1980/81 ............................41
4. Voraussetzungen für die Gewährung eines Ganztagszuschlags . ... 55
5. Finanzierung der Ersatzschulen;
hier: Änderung der Verwaltungsverordnung zur Durchführung des Ersatz-
schulfinanzgesetzes (VVOzEFG)..............................56
6. Stundentafeln ..........................................57
6.1 Grundschule............................................57
6.1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungs-
ordnung gemäß § 26 b SchVG-AO-GS)........................57
6.1.2 Verwaltungsvorschriften zu der Verordnung über den Bildungsgang in
der Grundschule (VVzAO-GS)................................58
6.2 Sekundarstufe I........................60
6.2.1 Hauptschule............................................62
6.2.1.1 Stundentafeln für die Sekundarstufe I..........................62
6.2.1.2 Unterricht in Klasse 9 der Hauptschule..........................63
6.2.1.3 Verordnung über die Bildungsgänge in Klasse 10 der Hauptschule . . 65
6.2.2 Realschule..............................................67
6.2.2.1 Stundentafeln für die Sekundarstufe I..........................67
6.2.2.2 Differenzierung in der Realschule............................67
6.2.2.3 Differenzierung in der Realschule............................72
6.2.3 Gymnasium..............................................74
V
Inhaltsverzeichnis
6.2.3.1
6.2.3.2
6.2.3.3
6.2.3.4
6.2.4
6.2.4.1
6.2.4.2
6.2.5
6.2.5.1
6.2.5.2
6.2.6
6.3
6.3.1
6.3.1.1
6.3.1.2
6.3.1.3
6.3.1.4
6.3.1.5
6.3.1.6
6.3.1.7
6.3.1.8
6.3.1.9
6.3.1.10
6.3.1.11
6.3.1.12
6.3.1.13
6.3.1.14
6.3.1.15
6.3.1.16
Stundentafeln für die Sekundarstufe I............
Stundentafeln für die Sekundarstufe I;
hier: Lernbereich Gesellschaftslehre im Gymnasium (RdErl. 1975) • •
Stundentafeln für die Sekundarstufe I;
hier: Lernbereich Gesellschaftslehre im Gymnasium (RdErl. 1978). .
Stundentafeln für die Aufbaugymnasien...........
Gesamtschule.....................
Stundentafel für die Klassen 5-10 der Gesamtschulen......
Richtlinien für die Differenzierung in der Sekundarstufe l der Gesaml
schule.......................
Ganztagsschulen...................•
Voraussetzungen für die Gewährung eines Ganztagszuschlags . •
Gesamtschule als Ganztagsschule;
hier: Ganztagsbereich.................
Abendrealschule...................
Berufsbildende Schulen................
Berufsschule....................
Durchführung des Berufsvorbereitungsjahres........
Richtlinien zum Berufsgrundschuljahr...........
Richtlinien zum Berufsgrundschuljahr (BGJ);
hier: Anpassung der Rahmenstundentafel gemäß BGJ-Anrechnungsver-
ordnung........................
Richtlinien zur Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen (Schul
versuch) im Schuljahr 1974/75 ...............
Verordnung über die Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen
(Blockunterrichtsverordnung)..............
Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen......
Richtlinien zur Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen
Einführung des Blockunterrichts für die Berufe der Bauwirtschaft (Stu
fenausbildung)...................
Rahmenstundentafel für Berufsschulen..........
Berufsschulunterricht;
hier: Unterricht für berufsschulpflichtige ausländische Jugendliche, die
nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen.........
Berufsschulunterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag . .
Berufsschule;
hier: Lehrplan und Stundentafel für den Ausbildungsberuf Bergmechan
ker.........................
Lehrpläne für kaufmännische Berufsschulen.........
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Stundentafeln und Lehrpläne für den Unterricht der Ausbildungsbe-
rufe Industriekaufmann, Bankkaufmann, Kaufmann im Groß- und Außen-
handel, Versicherungskaufmann, Bürogehilfin, Sozialversicherungs-
fachangestellte .....................
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufs „Verwaltungs-
fachangestellte .....................
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Bankkaufmann (Planungsstand März 1980)
Seite
74
1
1
1
VI
Inhaltsverzeichnis
Seite
6.3.1.17 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Richtlinien für den Unterricht des Ausbildungsberufs
„Buchhändler ..................... 131
6.3.1.18 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Planungsstand
März 1980)....................... 133
6.3.1.19 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Industriekaufmann (Planungsstand März 1980) .... 134
6.3.1.20 Lehrpläne für die Kaufmännische Berufsschule;
hier: Änderung der Stuhdentafel für den Unterricht der Auszubildenden
zum Justizangestellten im Kanzleidienst............ 135
6.3.1.21 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufes „Kaufmann im
Gaststätten- und Hotelgewerbe ............... 136
6.3.1.22 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Stundentafel und Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberu-
fes „Datenverarbeitungskaufmann .............. 137
6.3.1.23 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Fachgehilfe in Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
(Planungsstand März 1980)................. 139
6.3.1.24 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Sozialversicherungsangestellter (Planungsstand März
1980)......................... 140
6.3.1.25 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Versicherungskaufmann (Planungsstand März 1980) . . 141
6.3.1.26 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufes „Werbekauf-
mann ........................ 142
6.3.2 Berufsfachschule.................... 144
6.3.2.1 Einjährige Berufsfachschulen für Realschulabsolventen und Schüler mit
gleichwertigem Bildungsabschluß;
hier: Änderung der Bezeichnung und Neufassung der Stundentafel . . 144
6.3.2.2 Berufsfachschule für Technische Assistenten;
hier: Ausbildungsordnung für Chemisch-technische und Physikalisch-
technische Assistenten .................. 145
6.3.2.3 Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule für Technische Assi-
stenten der Fachrichtungen Chemie und Physik......... 146
6.3.2.4 Stundentafeln für zweijährige Berufsfachschulen, die zur Fachoberschul-
reife führen....................... 149
6.3.2.5 Stundentafel für die zweijährige Höhere Handelsschule...... 152
6.3.3 Berufsaufbauschule - Verordnung über den Bildungsgang in der Berufs-
aufbauschule (Ausbildungsordnung Berufsaufbauschule - AO-BAS) 152
6.3.4 Fachoberschulen..................... 155
6.3.4.1 Fachoberschulen;
hier: Neufassung der Stundentafeln.............. 155
6.3.4.2 Fachoberschule;
hier: Stundentafel für das Fach Mathematik in der Klasse 12 .... 158
6.3.5 Fachschulen...................... 159
VII
Inhaltsverzeichnis
Seite
6.3.5.1 Ordnung der Ausbildung an einjährigen Fachschulen für Gartenbau im
Lande Nordrhein-Westfalen;
hier; Genehmigung.................... 15^
6.3.5.2 Umwandlung der Fachschule für Zeichner in der Staatlichen Glasfach-
schule Rheinbach in eine zweijährige Berufsfachschule für Technische
Assistenten, Fachrichtung Gestaltung;
hier: Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule für Technische
Assistenten der Fachrichtung Gestaltung............ 184
6.3.5.3 Errichtung von Fachschulen für die Hauswirtschaft und für die Beklei-
dungsindustrie;
hier; Ausbildungsordnung und Stundentafel........... 16(5
6.3.5.4 Fachschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft;
hier; Ausbildungsordnung, Aufnahmebedingungen und Stundentafel 169
6.3.5.5 Fachschule für Ernährungs- undd Hauswirtschaft;
hier; Stundentafel für Berufsschulklassen für Praktikanten zur Aufnahme
in die Fachschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft....... 172
6.3.5.6 Stundentafel für die Fachschule für Wirtschafterinnen;
hier: Neufassung................................. 173
6.3.5.7 Wirtschaftsfachschulen;
hier; Stundentafel, Rahmenlehrplan, Abschlußzeugnis....... 173
6.3.5.8 Wirtschaftsfachschulen;
hier; Stundentafeln für die branchenbezogenen Wirtschaftsfachschulen . 175
6.4 Gymnasiale Oberstufe................... 173
6.4.1 Einführung in die Verordnung über den Bildungsgang und die Abitur-
prüfung in der Oberstufe des Gymnasiums ........... 179
6.4.2 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Ober-
stufe des Gymnasiums (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 26 b
SchVG - APO-OStG)................... 18°
6.5 Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer........ 183
6.6 Unterricht für Spätaussiedler................ 192
Unterricht für spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche...... 192
6.7 Silentien in den Schulen des Landes NW
Richtlinien für Silentien in den Schulen des Landes NW...... 212
7. Lehrerarbeitszeit..................... 215
7.1 Pflichtstunden der Lehrer................. 215
7.1.1 Verordnung zur Durchführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5
SchFG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. 8. 1979 - GV. NW. S. 548 -
zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. März 1980 - GV. NW. S 206 /
GABI. NW. S. 166..................... 215
7.1.2 Sechste Verordnung zur Ermittlung der Zahl der Lehrerstellen, die zur
Deckung des normalen Unterrichtsbedarfs an öffentlichen Schulen erfor-
derlich sind - 6. AVOzSchFG - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Juni 1969 (GV. NW. S. 216);
hier: Pflichtstunden..............................215
7.1.3 Pflichtstunden der Lehrer................ 216
7.1.4 Wöchentliche Pflichtstunden für Lehrer an den Sonderformen der Berufs-
schulen (Berufshilfsschulen)......................216
7.1.5 Pflichtstunden für Lehrer an Gesamtschulen............216
VIII
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.1.6 Pflichtstundenzahl der Lehrer und Leiter an Kollegs und Abendgymna-
sien ......................... 217
7.1.7 Pflichtstundenzahl eines hauptamtlich an einer Abendrealschule beschäf-
tigten Realschullehrers.................. 219
7.1.8 Modellversuch Kollegschule;
hier: Rechts-, Organisations- und Verfahrensfragen........ 220
7.1.9 Werkstattlehrer an berufsbildenden Schulen;
hier: 1. Voraussetzungen für die Einstellung, Probezeit; 2. Aufgabenbe-
reich; 3. Arbeitsmaß.................... 220
7.2 Schulleitung...................... 221
7.2.1 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Volksschule und seines ständigen Vertreters.......... 221
7.2.2 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Mittel- (Real-)schule und seines ständigen Vertreters....... 221
7.2.3 Wöchentliche Pflichtstunden des Leiters einer Sonderform der Volks-
schule (Hilfsschule) und seines ständigen Vertreters........ 222
7.2.4 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Schulleiter
und deren ständige Vertreter an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschu-
len;
hier: Herabsetzung der Pflichtstundenzahl für die Schulleitung größerer
Schulsysteme aufgrund erhöhten Verwaltungsaufwands...... 223
7.2.5 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
höheren Schule und seines ständigen Vertreters......... 224
7.2.6 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters eines
Gymnasiums und seines ständigen Vertreters;
hier: Pflichtstunden für einen Verwaltungsoberstudienrat an größeren
Schulsystemen..................... 225
7.2.7 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Berufsschule, seines ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters . . 225
7.2.8 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Berufsaufbau-, Berufsfach- oder Fachschule und seines ständigen
Vertreters....................... 226
7.2.9 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
berufsbildenden Schule, die Berufs-, Berufsaufbau-, Berufsfach-, Fach-
oder höhere Fachschulen mit Ausnahme der Ingenieurschulen für Ma-
schinenwesen und der Ingenieurschulen für Bauwesen umfaßt, seines
ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters.......... 227
7.2.10 Ermäßigung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des ständigen
Vertreters bei Erkrankung oder Beurlaubung des Schulleiters sowie bei
vorübergehender Nichtbesetzung der Schulleiterstelle....... 229
7.2.11 Ermäßigung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des ständigen
Vertreters bei Erkrankung oder Beurlaubung des Schulleiters .... 230
7.2.12 Pflichtstunden für Lehrer an berufsbildenden Schulen;
hier: Pflichtstundenregelung für Lehrer, die Verwaltungsaufgaben wahr-
nehmen ........................ 230
7.2.13 Pflichtstundenermäßigung des Schulleiters einer Realschule in Normal-
form bei Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten des Schulleiters
der angegliederten Realschule in Aufbauform.......... 230
IX
/
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.2.14 Pflichtstundenzahl der Leiter der Schulen für Gehörlose und der Schulen
für Blinde (Sonderschulen)................. 231
7.2.15 Pflichtstundenzahl der Leiter der Schulen für Gehörlose und der Schulen
für Blinde (Sonderschulen)................. 231
7.2.16 Organisation und Geschäftsverteilung für die Gesamtschulen in Nord-
rhein-Westfalen ..................... 232
7.2.17 Organisation und Geschäftsverteilung für die Gesamtschulen in Nord-
rhein-Westfalen;
hier; Pflichtstundenermäßigung............... 232
7.3 Individuelle Pflichtstundenermäßigungen........... 233
7.3.1 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1962)......... 233
7.3.2 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. März 67)....... 234
7.3.3 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. Okt. 67)........ 235
7.3.4 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1968)......... 235
7.3.5 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1969)......... 236
7.3.6 Stundentafeln für das Gymnasium;
hier: Änderung..................... 236
7.3.7 Stundenentlastung für Lehrer an den Gymnasien......... 237
7.3.8 Individuelle Pflichtstundenermäßigungen für die differenzierte Oberstufe
(KMK-Modell)...................... 237
7.3.9 Gewährung individueller Pflichtstundenermäßigung........ 237
7.3.10 Stundenentlastung für Lehrer an Ingenieurschulen und berufsbildenden
Schulen........................ 238
7.3.11 Herabsetzung der Zahl der Pflichtstunden der Lehrer an berufsbildenden
Schulen;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung.............. 239
7.3.12 Pflichtstunden für Lehrer an Gesamtschulen;
hier: Ermäßigungen für Sonderaufgaben und versuchsbedingte Aufga-
ben - Kürzungen bei Stellenunterbesetzung.......... 240
7.3.13 Herabsetzung der Zahl wöchentlicher Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Arbeit und Sprachlehranlagen an Schulen......... 241
7.4 Fachleiter....................... 242
7.4.1 Pflichtstunden der Lehrer als Fachleiter an den Ausbildungsgruppen an
Bezirksseminaren für das Lehramt an der Realschule, am Gymnasium, an
berufsbildenden Schulen, an Sonderschulen, für die Primarstufe, für die
Sekundarstufe I, für die Sekundarstufe II und für Sonderpädagogik;
hier: Ermäßigung der Pflichtstundenzahl............ 242
7.4.2 Gesamtseminare;
hier: Fachleiter an Ausbildungsgruppen für das Lehramt an der Grund-
schule und Hauptschule
1. Freistellung von Ausbildungsaufgaben; 2. Angebot, in der Lehrerfortbil-
dung tätig zu werden........................243
7.5 Altersermäßigungen..............................244
X
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.5.1 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer nach
Vollendung des 50. und 60. Lebensjahres............ 244
7.5.2 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters ei-
ner Schule, seines ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters nach
Vollendung des 50. und 60. Lebensjahres............ 245
7.5.3 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Volksschule und seines ständigen Vertreters nach Vollendung des 50.
und 60. Lebensjahres................... 246
7.6 Schwerbehinderte
Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffent-
lichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen.......... 247
7.7 Religionslehrer..................... 250
7.7.1 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufsschulen und Berufsfachschulen.......... 250
7.7.2 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufs- und Berufsfachschulen als Bezirksbeauftragte (RdErl.
1961)......................... 251
7.7.3 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufs- und Berufsfachschulen als Bezirksbeauftragte (RdErl.
1965)......................... 252
7.7.4 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufsschulen und Berufsfachschulen.......... 252
7.8 Fachberater Sport - Landessportfest der Schulen;
hier: Fachberater der Leibeserziehung............. 252
7.9 SMV-Verbindungslehrer.................. 253
7.9.1 Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmit-
wirkungsgesetz (SV-Erlaß)................. 253
7.9.2 Schülermitverwaltung;
hier: Landessprecher der Verbindungslehrer.......... 254
7.9.3 Pflichtstundenermäßigung für gewählte SMV-Bezirksverbindungslehrer. 254
7.10 Pflichtstundenermäßigungen Personalrat - Freistellung der Mitglieder
der Lehrer-Hauptpersonalräte von ihrer dienstlichen Tätigkeit .... 255
7.11 Bildstellenleiter..................... 256
7.11.1 Nebenamtliche Mitarbeit von Lehrern bei Stadt- und Kreisbildstellen 256
7.11.2 Pflichtstundenermäßigung für Bildstellenleiter.......... 256
7.11.3 Pflichtstundenermäßigung für Bildstellenleiter;
hier: Schulleiter..................... 257
7.12 Länderabkommen
Abkommen zwischen den Regierungen der Länder der Bundesrepublik
Deutschland zur Sicherung einheitlicher Regelungen über die Arbeitszeit
der Lehrer....................... 258
8 Stellenbesetzung..................... 259
8.1 Schulverwaltungsgesetz (SchVG)............... 259
8.2 Mehrarbeit / nebenamtlicher Unterricht............ 261
8.2.1 Vergütung der Mehrarbeit im Schuldienst, des nebenamtlichen Unter-
richts und des zusätzlichen Unterrichts durch Studienreferendare und
Lehramtsanwärter;
hier: Neufassung der seit dem Jahre 1974 ergangenen Erlaßregelungen 261
XI
Inhaltsverzeichnis
Seite
8.2.2 Vergütung der Mehrheit im Schuldienst, des nebenamtlichen Unterrichts
und des zusätzlichen Unterrichts durch Studienreferendare und Lehrer-
amtsanwärter;
hier; Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit......... 272
8.2.3 Erteilung von Unterrichtsstunden durch Lehramtsanwärter gegen Vergü-
tung ............. ........... 273
8.3 Richtlinien zur Stellenausschreibung............. 273
8.4 Lehrerzuweisungsverfahren................. 276
8.5 Mutterschutz...................... 278
8.5.1 Mutterschutzverordnung.................. 278
8.5.2 Einführung des Mutterschaftsurlaubs;
hier: Übergangsregelung für den Lehrerbereich........ 279
8.5.3 Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäf-
tigten Arbeitnehmerinnen................. 280
8.5.4 Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäf-
tigten Arbeitnehmerinnen................. 283
XII
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Titel: Deckung des Unterrichtsbedarfs in den Schulen in Nordrhein-Westfalen
Autor: Schreiner, Ferdinand
Jahr: 1980
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
A Einführung.1
1. Vorbemerkung.1
2. Schulorganisatorische Größen des Unterrichtsbedarfs und der Unter-
richtserteilung .2
2.1 Methodische Grundlagen.2
2.2 Bedarf an Lehrerwochenstunden bei Klassenunterricht.6
2.3 Bedarf an Lehrerwochenstunden bei Kursunterricht (Auflösung des Klas-
senverbandes) .11
2.4 Einrichtung der Klassen.11
2.5 Lehrerarbeitszeit.13
2.6 Beispiele für die gegenseitige Abhängigkeit der Grundgrößen . 16
2.7 Vergleich mit dem Bildungsgesamtplan.18
3. Besonderer Unterrichtsbedarf.20
3.1 Sonderaufgaben.20
3.2 Abwesenheit von Lehrern.22
4. Zuweisung und Besetzung der Lehrerstellen.24
4.1 Stellenzuweisung.24
4.2 Besetzung der Lehrerstellen.26
5. Die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung.30
B Rechts- und Verwaltungsvorschriften.37
1. Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzge-
setz - SchFG).37
2. Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz
(VO zu §5 SchFG).37
3. Richtlinien zur Errechnung des Lehrerstellenbedarfs und zur Bildung der
Klassen für das Schuljahr 1980/81 .41
4. Voraussetzungen für die Gewährung eines Ganztagszuschlags . . 55
5. Finanzierung der Ersatzschulen;
hier: Änderung der Verwaltungsverordnung zur Durchführung des Ersatz-
schulfinanzgesetzes (VVOzEFG).56
6. Stundentafeln .57
6.1 Grundschule.57
6.1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungs-
ordnung gemäß § 26 b SchVG-AO-GS).57
6.1.2 Verwaltungsvorschriften zu der Verordnung über den Bildungsgang in
der Grundschule (VVzAO-GS).58
6.2 Sekundarstufe I.60
6.2.1 Hauptschule.62
6.2.1.1 Stundentafeln für die Sekundarstufe I.62
6.2.1.2 Unterricht in Klasse 9 der Hauptschule.63
6.2.1.3 Verordnung über die Bildungsgänge in Klasse 10 der Hauptschule . . 65
6.2.2 Realschule.67
6.2.2.1 Stundentafeln für die Sekundarstufe I.67
6.2.2.2 Differenzierung in der Realschule.67
6.2.2.3 Differenzierung in der Realschule.72
6.2.3 Gymnasium.74
V
Inhaltsverzeichnis
6.2.3.1
6.2.3.2
6.2.3.3
6.2.3.4
6.2.4
6.2.4.1
6.2.4.2
6.2.5
6.2.5.1
6.2.5.2
6.2.6
6.3
6.3.1
6.3.1.1
6.3.1.2
6.3.1.3
6.3.1.4
6.3.1.5
6.3.1.6
6.3.1.7
6.3.1.8
6.3.1.9
6.3.1.10
6.3.1.11
6.3.1.12
6.3.1.13
6.3.1.14
6.3.1.15
6.3.1.16
Stundentafeln für die Sekundarstufe I.
Stundentafeln für die Sekundarstufe I;
hier: Lernbereich Gesellschaftslehre im Gymnasium (RdErl. 1975) • •
Stundentafeln für die Sekundarstufe I;
hier: Lernbereich Gesellschaftslehre im Gymnasium (RdErl. 1978). .
Stundentafeln für die Aufbaugymnasien.
Gesamtschule.
Stundentafel für die Klassen 5-10 der Gesamtschulen.
Richtlinien für die Differenzierung in der Sekundarstufe l der Gesaml
schule.
Ganztagsschulen.•
Voraussetzungen für die Gewährung eines Ganztagszuschlags . •
Gesamtschule als Ganztagsschule;
hier: Ganztagsbereich.
Abendrealschule.
Berufsbildende Schulen.
Berufsschule.
Durchführung des Berufsvorbereitungsjahres.
Richtlinien zum Berufsgrundschuljahr.
Richtlinien zum Berufsgrundschuljahr (BGJ);
hier: Anpassung der Rahmenstundentafel gemäß BGJ-Anrechnungsver-
ordnung.
Richtlinien zur Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen (Schul
versuch) im Schuljahr 1974/75 .
Verordnung über die Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen
(Blockunterrichtsverordnung).
Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen.
Richtlinien zur Einführung des Blockunterrichts an Berufsschulen
Einführung des Blockunterrichts für die Berufe der Bauwirtschaft (Stu
fenausbildung).
Rahmenstundentafel für Berufsschulen.
Berufsschulunterricht;
hier: Unterricht für berufsschulpflichtige ausländische Jugendliche, die
nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Berufsschulunterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag . .
Berufsschule;
hier: Lehrplan und Stundentafel für den Ausbildungsberuf Bergmechan
ker.
Lehrpläne für kaufmännische Berufsschulen.
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Stundentafeln und Lehrpläne für den Unterricht der Ausbildungsbe-
rufe Industriekaufmann, Bankkaufmann, Kaufmann im Groß- und Außen-
handel, Versicherungskaufmann, Bürogehilfin, Sozialversicherungs-
fachangestellte .
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufs „Verwaltungs-
fachangestellte" .
Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Bankkaufmann (Planungsstand März 1980)
Seite
74
1
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1
VI
Inhaltsverzeichnis
Seite
6.3.1.17 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Richtlinien für den Unterricht des Ausbildungsberufs
„Buchhändler". 131
6.3.1.18 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Planungsstand
März 1980). 133
6.3.1.19 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Industriekaufmann (Planungsstand März 1980) . 134
6.3.1.20 Lehrpläne für die Kaufmännische Berufsschule;
hier: Änderung der Stuhdentafel für den Unterricht der Auszubildenden
zum Justizangestellten im Kanzleidienst. 135
6.3.1.21 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufes „Kaufmann im
Gaststätten- und Hotelgewerbe". 136
6.3.1.22 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Stundentafel und Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberu-
fes „Datenverarbeitungskaufmann". 137
6.3.1.23 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Fachgehilfe in Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
(Planungsstand März 1980). 139
6.3.1.24 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Sozialversicherungsangestellter (Planungsstand März
1980). 140
6.3.1.25 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan Versicherungskaufmann (Planungsstand März 1980) . . 141
6.3.1.26 Kaufmännische Berufsschule;
hier: Lehrplan für den Unterricht des Ausbildungsberufes „Werbekauf-
mann" . 142
6.3.2 Berufsfachschule. 144
6.3.2.1 Einjährige Berufsfachschulen für Realschulabsolventen und Schüler mit
gleichwertigem Bildungsabschluß;
hier: Änderung der Bezeichnung und Neufassung der Stundentafel . . 144
6.3.2.2 Berufsfachschule für Technische Assistenten;
hier: Ausbildungsordnung für Chemisch-technische und Physikalisch-
technische Assistenten . 145
6.3.2.3 Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule für Technische Assi-
stenten der Fachrichtungen Chemie und Physik. 146
6.3.2.4 Stundentafeln für zweijährige Berufsfachschulen, die zur Fachoberschul-
reife führen. 149
6.3.2.5 Stundentafel für die zweijährige Höhere Handelsschule. 152
6.3.3 Berufsaufbauschule - Verordnung über den Bildungsgang in der Berufs-
aufbauschule (Ausbildungsordnung Berufsaufbauschule - AO-BAS) 152
6.3.4 Fachoberschulen. 155
6.3.4.1 Fachoberschulen;
hier: Neufassung der Stundentafeln. 155
6.3.4.2 Fachoberschule;
hier: Stundentafel für das Fach Mathematik in der Klasse 12 . 158
6.3.5 Fachschulen. 159
VII
Inhaltsverzeichnis
Seite
6.3.5.1 Ordnung der Ausbildung an einjährigen Fachschulen für Gartenbau im
Lande Nordrhein-Westfalen;
hier; Genehmigung. 15^
6.3.5.2 Umwandlung der Fachschule für Zeichner in der Staatlichen Glasfach-
schule Rheinbach in eine zweijährige Berufsfachschule für Technische
Assistenten, Fachrichtung Gestaltung;
hier: Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule für Technische
Assistenten der Fachrichtung Gestaltung. 184
6.3.5.3 Errichtung von Fachschulen für die Hauswirtschaft und für die Beklei-
dungsindustrie;
hier; Ausbildungsordnung und Stundentafel. 16(5
6.3.5.4 Fachschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft;
hier; Ausbildungsordnung, Aufnahmebedingungen und Stundentafel 169
6.3.5.5 Fachschule für Ernährungs- undd Hauswirtschaft;
hier; Stundentafel für Berufsschulklassen für Praktikanten zur Aufnahme
in die Fachschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft. 172
6.3.5.6 Stundentafel für die Fachschule für Wirtschafterinnen;
hier: Neufassung. 173
6.3.5.7 Wirtschaftsfachschulen;
hier; Stundentafel, Rahmenlehrplan, Abschlußzeugnis. 173
6.3.5.8 Wirtschaftsfachschulen;
hier; Stundentafeln für die branchenbezogenen Wirtschaftsfachschulen . 175
6.4 Gymnasiale Oberstufe. 173
6.4.1 Einführung in die Verordnung über den Bildungsgang und die Abitur-
prüfung in der Oberstufe des Gymnasiums . 179
6.4.2 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Ober-
stufe des Gymnasiums (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 26 b
SchVG - APO-OStG). 18°
6.5 Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer. 183
6.6 Unterricht für Spätaussiedler. 192
Unterricht für spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche. 192
6.7 Silentien in den Schulen des Landes NW
Richtlinien für Silentien in den Schulen des Landes NW. 212
7. Lehrerarbeitszeit. 215
7.1 Pflichtstunden der Lehrer. 215
7.1.1 Verordnung zur Durchführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5
SchFG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. 8. 1979 - GV. NW. S. 548 -
zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. März 1980 - GV. NW. S 206 /
GABI. NW. S. 166. 215
7.1.2 Sechste Verordnung zur Ermittlung der Zahl der Lehrerstellen, die zur
Deckung des normalen Unterrichtsbedarfs an öffentlichen Schulen erfor-
derlich sind - 6. AVOzSchFG - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Juni 1969 (GV. NW. S. 216);
hier: Pflichtstunden.215
7.1.3 Pflichtstunden der Lehrer. 216
7.1.4 Wöchentliche Pflichtstunden für Lehrer an den Sonderformen der Berufs-
schulen (Berufshilfsschulen).216
7.1.5 Pflichtstunden für Lehrer an Gesamtschulen.216
VIII
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.1.6 Pflichtstundenzahl der Lehrer und Leiter an Kollegs und Abendgymna-
sien . 217
7.1.7 Pflichtstundenzahl eines hauptamtlich an einer Abendrealschule beschäf-
tigten Realschullehrers. 219
7.1.8 Modellversuch Kollegschule;
hier: Rechts-, Organisations- und Verfahrensfragen. 220
7.1.9 Werkstattlehrer an berufsbildenden Schulen;
hier: 1. Voraussetzungen für die Einstellung, Probezeit; 2. Aufgabenbe-
reich; 3. Arbeitsmaß. 220
7.2 Schulleitung. 221
7.2.1 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Volksschule und seines ständigen Vertreters. 221
7.2.2 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Mittel- (Real-)schule und seines ständigen Vertreters. 221
7.2.3 Wöchentliche Pflichtstunden des Leiters einer Sonderform der Volks-
schule (Hilfsschule) und seines ständigen Vertreters. 222
7.2.4 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Schulleiter
und deren ständige Vertreter an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschu-
len;
hier: Herabsetzung der Pflichtstundenzahl für die Schulleitung größerer
Schulsysteme aufgrund erhöhten Verwaltungsaufwands. 223
7.2.5 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
höheren Schule und seines ständigen Vertreters. 224
7.2.6 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters eines
Gymnasiums und seines ständigen Vertreters;
hier: Pflichtstunden für einen Verwaltungsoberstudienrat an größeren
Schulsystemen. 225
7.2.7 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Berufsschule, seines ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters . . 225
7.2.8 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Berufsaufbau-, Berufsfach- oder Fachschule und seines ständigen
Vertreters. 226
7.2.9 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
berufsbildenden Schule, die Berufs-, Berufsaufbau-, Berufsfach-, Fach-
oder höhere Fachschulen mit Ausnahme der Ingenieurschulen für Ma-
schinenwesen und der Ingenieurschulen für Bauwesen umfaßt, seines
ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters. 227
7.2.10 Ermäßigung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des ständigen
Vertreters bei Erkrankung oder Beurlaubung des Schulleiters sowie bei
vorübergehender Nichtbesetzung der Schulleiterstelle. 229
7.2.11 Ermäßigung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des ständigen
Vertreters bei Erkrankung oder Beurlaubung des Schulleiters . 230
7.2.12 Pflichtstunden für Lehrer an berufsbildenden Schulen;
hier: Pflichtstundenregelung für Lehrer, die Verwaltungsaufgaben wahr-
nehmen . 230
7.2.13 Pflichtstundenermäßigung des Schulleiters einer Realschule in Normal-
form bei Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten des Schulleiters
der angegliederten Realschule in Aufbauform. 230
IX
/
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.2.14 Pflichtstundenzahl der Leiter der Schulen für Gehörlose und der Schulen
für Blinde (Sonderschulen). 231
7.2.15 Pflichtstundenzahl der Leiter der Schulen für Gehörlose und der Schulen
für Blinde (Sonderschulen). 231
7.2.16 Organisation und Geschäftsverteilung für die Gesamtschulen in Nord-
rhein-Westfalen . 232
7.2.17 Organisation und Geschäftsverteilung für die Gesamtschulen in Nord-
rhein-Westfalen;
hier; Pflichtstundenermäßigung. 232
7.3 Individuelle Pflichtstundenermäßigungen. 233
7.3.1 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1962). 233
7.3.2 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. März 67). 234
7.3.3 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. Okt. 67). 235
7.3.4 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1968). 235
7.3.5 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung (RdErl. 1969). 236
7.3.6 Stundentafeln für das Gymnasium;
hier: Änderung. 236
7.3.7 Stundenentlastung für Lehrer an den Gymnasien. 237
7.3.8 Individuelle Pflichtstundenermäßigungen für die differenzierte Oberstufe
(KMK-Modell). 237
7.3.9 Gewährung individueller Pflichtstundenermäßigung. 237
7.3.10 Stundenentlastung für Lehrer an Ingenieurschulen und berufsbildenden
Schulen. 238
7.3.11 Herabsetzung der Zahl der Pflichtstunden der Lehrer an berufsbildenden
Schulen;
hier: Sonderaufgaben, Verwendung. 239
7.3.12 Pflichtstunden für Lehrer an Gesamtschulen;
hier: Ermäßigungen für Sonderaufgaben und versuchsbedingte Aufga-
ben - Kürzungen bei Stellenunterbesetzung. 240
7.3.13 Herabsetzung der Zahl wöchentlicher Pflichtstunden der Lehrer;
hier: Arbeit und Sprachlehranlagen an Schulen. 241
7.4 Fachleiter. 242
7.4.1 Pflichtstunden der Lehrer als Fachleiter an den Ausbildungsgruppen an
Bezirksseminaren für das Lehramt an der Realschule, am Gymnasium, an
berufsbildenden Schulen, an Sonderschulen, für die Primarstufe, für die
Sekundarstufe I, für die Sekundarstufe II und für Sonderpädagogik;
hier: Ermäßigung der Pflichtstundenzahl. 242
7.4.2 Gesamtseminare;
hier: Fachleiter an Ausbildungsgruppen für das Lehramt an der Grund-
schule und Hauptschule
1. Freistellung von Ausbildungsaufgaben; 2. Angebot, in der Lehrerfortbil-
dung tätig zu werden.243
7.5 Altersermäßigungen.244
X
Inhaltsverzeichnis
Seite
7.5.1 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer nach
Vollendung des 50. und 60. Lebensjahres. 244
7.5.2 Herabsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters ei-
ner Schule, seines ständigen Vertreters und des Abteilungsleiters nach
Vollendung des 50. und 60. Lebensjahres. 245
7.5.3 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden des Leiters einer
Volksschule und seines ständigen Vertreters nach Vollendung des 50.
und 60. Lebensjahres. 246
7.6 Schwerbehinderte
Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffent-
lichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen. 247
7.7 Religionslehrer. 250
7.7.1 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufsschulen und Berufsfachschulen. 250
7.7.2 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufs- und Berufsfachschulen als Bezirksbeauftragte (RdErl.
1961). 251
7.7.3 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufs- und Berufsfachschulen als Bezirksbeauftragte (RdErl.
1965). 252
7.7.4 Festsetzung der Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für Religionsleh-
rer an Berufsschulen und Berufsfachschulen. 252
7.8 Fachberater Sport - Landessportfest der Schulen;
hier: Fachberater der Leibeserziehung. 252
7.9 SMV-Verbindungslehrer. 253
7.9.1 Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmit-
wirkungsgesetz (SV-Erlaß). 253
7.9.2 Schülermitverwaltung;
hier: Landessprecher der Verbindungslehrer. 254
7.9.3 Pflichtstundenermäßigung für gewählte SMV-Bezirksverbindungslehrer. 254
7.10 Pflichtstundenermäßigungen Personalrat - Freistellung der Mitglieder
der Lehrer-Hauptpersonalräte von ihrer dienstlichen Tätigkeit . 255
7.11 Bildstellenleiter. 256
7.11.1 Nebenamtliche Mitarbeit von Lehrern bei Stadt- und Kreisbildstellen 256
7.11.2 Pflichtstundenermäßigung für Bildstellenleiter. 256
7.11.3 Pflichtstundenermäßigung für Bildstellenleiter;
hier: Schulleiter. 257
7.12 Länderabkommen
Abkommen zwischen den Regierungen der Länder der Bundesrepublik
Deutschland zur Sicherung einheitlicher Regelungen über die Arbeitszeit
der Lehrer. 258
8 Stellenbesetzung. 259
8.1 Schulverwaltungsgesetz (SchVG). 259
8.2 Mehrarbeit / nebenamtlicher Unterricht. 261
8.2.1 Vergütung der Mehrarbeit im Schuldienst, des nebenamtlichen Unter-
richts und des zusätzlichen Unterrichts durch Studienreferendare und
Lehramtsanwärter;
hier: Neufassung der seit dem Jahre 1974 ergangenen Erlaßregelungen 261
XI
Inhaltsverzeichnis
Seite
8.2.2 Vergütung der Mehrheit im Schuldienst, des nebenamtlichen Unterrichts
und des zusätzlichen Unterrichts durch Studienreferendare und Lehrer-
amtsanwärter;
hier; Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit. 272
8.2.3 Erteilung von Unterrichtsstunden durch Lehramtsanwärter gegen Vergü-
tung . . 273
8.3 Richtlinien zur Stellenausschreibung. 273
8.4 Lehrerzuweisungsverfahren. 276
8.5 Mutterschutz. 278
8.5.1 Mutterschutzverordnung. 278
8.5.2 Einführung des Mutterschaftsurlaubs;
hier: Übergangsregelung für den Lehrerbereich. 279
8.5.3 Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäf-
tigten Arbeitnehmerinnen. 280
8.5.4 Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäf-
tigten Arbeitnehmerinnen. 283
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