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(1936). Gesichtspunkte für den Bau und die Einrichtung von Schießsportplätzen: Durch Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 6.2.1935 - III D 292 II/34 sind die Landesregierungen, in Preußen die Polizeibehörden, angewiesen, bei Abnahme und Prüfung von Schießständen diese "Gesichtspunkte für den Bau und die Einrichtung von Schießsportplätzen" zugrunde zu legen (8., verb. Aufl.). Dt. Versuchsanst. für Handfeuerwaffen.

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Gesichtspunkte Für Den Bau Und Die Einrichtung Von Schießsportplätzen: Durch Runderlaß Des Reichs- Und Preußischen Ministers Des Innern Vom 6.2.1935 - III D 292 II/34 Sind Die Landesregierungen, in Preußen Die Polizeibehörden, Angewiesen, Bei Abnahme Und Prüfung Von Schießständen Diese "Gesichtspunkte Für Den Bau Und Die Einrichtung Von Schießsportplätzen" Zugrunde Zu Legen. 8., verb. Aufl. Berlin: Dt. Versuchsanst. für Handfeuerwaffen, 1936.

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Gesichtspunkte Für Den Bau Und Die Einrichtung Von Schießsportplätzen: Durch Runderlaß Des Reichs- Und Preußischen Ministers Des Innern Vom 6.2.1935 - III D 292 II/34 Sind Die Landesregierungen, in Preußen Die Polizeibehörden, Angewiesen, Bei Abnahme Und Prüfung Von Schießständen Diese "Gesichtspunkte Für Den Bau Und Die Einrichtung Von Schießsportplätzen" Zugrunde Zu Legen. 8., verb. Aufl. Dt. Versuchsanst. für Handfeuerwaffen, 1936.

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