Gesichtspunkte für den Bau und die Einrichtung von Schießsportplätzen: durch Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 6.2.1935 - III D 292 II/34 sind die Landesregierungen, in Preußen die Polizeibehörden, angewiesen, bei Abnahme und Prüfung von Schießständen diese "Gesichtspunkte für den Bau und die Einrichtung von Schießsportplätzen" zugrunde zu legen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Dt. Versuchsanst. für Handfeuerwaffen 1936
Ausgabe:8., verb. Aufl.
Schlagworte:
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:63 S. Ill., graph. Darst.

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