Schutz der Landschaft ist bindendes Verfassungsrecht: bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan der Gemeinde Ofterschwang für nichtig
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wölzmüller, Martin (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2006
Beschreibung:Ill.
ISSN:0177-4492

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