Bergrechtliche Gedanken von Erb-Kux: Was er sey? wem er gehöre? wenn er zu vertheilen: wenn statt dessen Abtrag zu thun: wie die Schäden zu taxiren? ob ein Grund-Herr den Erb-Kux loß sagen, und dafür Abtrag alleine von der Gewerkschaft fordern könne? und ob von Tage-Gebäuden und Wasserläuften dergleichen auch verlanget werden könne?
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lehmann, Christian Gottlob (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Freyberg ; Leipzig Reinhold 1753
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Bamberg, Staatsbibliothek -- Bip.Jus.q.37#1
Beschreibung:Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Freyberg und Leipzig, 1753. Verlegts Theodor Gottlieb Reinhold, Buchh.
Beschreibung:24 S.

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