Beitrag zur Lehre von dem Consens der Agnaten zur Veräusserung eines Lehns, insbesondere nach sächsischem Recht: erläutert durch Darstellung und Begutachtung eines Rechtsfalles in Sachen der Gebrüder Freiherrn von Gleichen gen. Ruswurm, Kläger und Appellanten, gegen den Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Kammer-Fiscus, Beklagten und Appellaten, Vindication der lehnbaren Rittergüter Tanneroda, Cottendorf und Saufeld betr. [2] Durch nachträgliche Mittheilung der durch die Juristen-Facultät zu Berlin erfolgten Entscheidung des Rechtsfalls in Sachen der Gebrüder Freiherrn von Gleichen gen. Ruswurm, Kläger und Appellanten gegen den Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Kammer-Fiscus, Beklagten und Appellaten, Vindication der lehnbaren Rittergüter Tanneroda, Cottendorf und Saufeld betr.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kraft, F. (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Darmstadt Leske 1853
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:16 S.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen