Mindestsätze der Unterhaltungskosten die nach der Praxis der deutschen Amtsgerichte von dem Erzeugern unehelicher Kinder zu zahlen sind (§. 1708. B. G. B.):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Lübeck (Druck von Charles Coleman) 1909
Schriftenreihe:Wochenschrift, Juristische. Zugaben. [2]
Beschreibung:28 S.

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