Wir zur Hochfürstl. Sächsischen Regierung anhero Verordnete Canzlar und Räthe, urkunden und fügen hiermit zu wissen: Demnach Unsers gnädigsten Herrn Hochfürstliche Durchlaucht ... anhero rescribiret, daß wegen des immer mehr über Hand nehmenden Bettelns ... alle ... entstehende grosse Beschwerde abgestellet werden möge ...: [Gegeben Coburg, den 4. Aug. 1772]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: [S.l.] 1772
Schlagworte:
Beschreibung:Verordnung gegen Bettelei
Beschreibung:[2] Bl.

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