Vorhalt: Wir die Aeltere Bürgermeister und Rath dieser des heiligen Römischen Reichs Stadt Ulm, entbieten Unsern geliebten Bürgern und allen Einwohnern dieser Stadt Unsern geneigten Willen, und geben ihnen hiemit zu vernehmen. [Decretum in Senatu Ulmensi, Montags den 14. Junius 1802.]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1802
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 18 b,1#Beibd.8
Beschreibung:Kopftitel
Beschreibung:[2] Bl.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!