Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friederich, Herzog zu Sachsen ... Fügen hiermit zu wissen: Nachdem Wir zu Erhaltung der Waldungen für nöthig finden, die im Jahr 1753 bereits [ergangene Verordnung wider die denselben so schädliche Abhauung der Mayenbäume zu erneuern und zu bestätigen ...]: [Gegeben Koburg zur Ehrenburg den 2. May 1789]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: [S.l.] 1789
Schlagworte:
Beschreibung:[2] Bl.

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