Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friederich, Herzog zu Sachsen [Fügen hiermit zu wissen: Obschon in ... der im Jahr 1707 ... publicirten Forst- und Jagd-Ordnung ausdrücklich vestgesetzet worden, daß niemanden einiges Ziegen- oder Geiß-Vieh zu halten erlaubt seyn solle, der selbiges nicht von seinem Eigenthum ernähren kan ... ordnen und befehlen wir hiermit ...]: [... gegeben zu Salfeld den 29sten Jul. 1786]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: [S.l.] 1786
Schlagworte:
Beschreibung:[4] Bl.

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