Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni <§ 5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz>:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Richter, Alarich (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: 1968
Schlagworte:

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