Ist die Einwilligung bei allen Delikten, soweit überhaupt von strafrechtlicher Erbeblichkeit, stets Rechtfertigungsgrund?: Wenn nein, was ist sie sonst? Wie kann man sie bezeichnen?
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Herkert, Josef (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: München 1955
Schlagworte:
Beschreibung:III, 116 Seiten

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