Allen vnd yegklichen Churfürsten, Fürsten, Gaistlichen vnd weltlichen Prelaten, Grauen, Freyen, Herren, vom Adel vnd Stetten, so dem Bundt zu Swaben verwandt vnd zugethan sein: Nach dem vns glauplichen angelangt, wie das ettlich Hawbtleüt ... one zulassen, vnd verwilligen, ettwauil kriegsuolck ... haimlich bestellen, vnd versölden ... Geben auff Donrstag nach Sontags Cantate, Anno &c. imm Fünffundzwaintzigisten
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Augsburg] [Otmar] 1525
Beschreibung:[1] Bl.

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