Vonn Erbschafften der Erb vnd Lehengüter, wie die nach Sechssischen Landt, Weichbildt, vnd Lehen, auch gemeinen Keiser rechten, ane Testament vnd ab intestato vorerbt, vnd vorfellet werden.: Was doran kinder vnnd ander verwanten, auch Weiber, Erster vnnd ander Ehe, zufordern befugt oder nicht, kurtzer vnd gründtlicher bericht
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lose, Wolf -1554 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Franckfurt [am Main] Zöpfel 1556
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:Beitr.: Dürfeld, Christoph
Bibliogr. Nachweis: VD 16 L 2687
Beschreibung:XXXIII Bl. - 2

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