Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Handbuch für Antragsteller und Genehmigungsbehörden mit Erläuterungen, Abwicklungshilfen und Beispielen
Gespeichert in:
Vorheriger Titel: | Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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Hauptverfasser: | , , |
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
<<Erich>> Schmidt
2003
|
Ausgabe: | 7., neu bearb. Aufl. |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Literaturverzeichnis Seite 595-598 |
Beschreibung: | 602 S. |
ISBN: | 3503066098 |
Internformat
MARC
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ANZEIGE- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH DEM
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ HANDBUCH FUER ANTRAGSTELLER UND
GENEHMIGUNGSBEHOERDEN MIT ERLAEUTERUNGEN, ABWICKLUNGSHILFEN UND BEISPIELEN
VON PROFESSOR DR.-ING. MANFRED PUETZ MINISTERIALDIRIGENT A.D. DORTMUND
DIPL.-ING. KARL-HEINZ BUCHHOLZ OBERAMTSRAT MINISTERIUM FUER UMWELT UND
NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN DUESSELDORF UND DIPL.-ING. KLAUS RUNTE LTD.
REGIERUNGSGEWERBEDIREKTOR LEITER DES STAATL. UMWELTAMTES BIELEFELD ERICH
SCHMIDT VERLAG 7., NEU BEARBEITETE AUFLAGE BIBLIOGRAFISCHE INFORMATION
DER DEUTSCHEN BIBLIOTHEK DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK VERZEICHNET DIESE
PUBLIKATION IN DER DEUTSCHEN NATIONALBIBLIOGRAFIE; DETAILLIERTE
BIBLIOGRAFISCHE DATEN SIND IM INTERNET UE BER HTTP://DNB.DDB.DE ABRUFBAR.
DIE 1. BIS 5. AUFLAGE ERSCHIEN UNTER DEM TITEL * DIE
GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ 6. AUFLAGE
1997 7. AUFLAGE 2003 ISBN 3 503 06609 8 ALLE RECHTE VORBEHALTEN * ERICH
SCHMIDT VERLAG GMBH & CO., BERLIN 2003 WWW.ERICH-SCHMIDT-VERLAG.DE
DIESES PAPIER ERF UE LLT DIE FRANKFURTER FORDERUNGEN DER DEUTSCHEN
BIBLIOTHEK UND DER GESELLSCHAFT F UE R DAS BUCH BEZ UE GLICH DER
ALTERUNGSBEST AE NDIGKEIT UND ENTSPRICHT SOWOHL DEN STRENGEN BESTIMMUNGEN
DER US NORM ANSI/NISO Z 39.48-1992 ALS AUCH DER ISO NORM 9706. GESETZT
AUS DER 9/11 PUNKT HELVETICA SATZ: MULTITEXT, BERLIN DRUCK: OTT-DRUCK,
BERLIN BUCHBINDEREI: L UE DERITZ & BAUER, BERLIN 5 VORWORT ZUR 7. AUFLAGE
SEIT DEM 3. 8. 01 SIND MIT DEM INKRAFTTRETEN DES SOGENANNTEN
ARTIKELGESETZES IN DEUTSCHLAND EINE REIHE VON VORGABEN DER EUROP AE
ISCHEN UNION ZUM UMWELTSCHUTZ, WIE U.A. DIE UVP * AE
NDERUNGSRICHTLINIE, DIE IVU * RICHTLINIE, DIE UMWELTINFORMATIONS-
RICHTLINIE UND WEITERE EU * RICHTLINIEN, IN NATIONALES RECHT VOLLZOGEN
WORDEN. DIE AUF DIESEN GEBIETEN BESTEHENDEN FACHGESETZE WURDEN
DEMENTSPRECHEND GE AE NDERT. DA- VON BETROFFEN IST WESENTLICH AUCH DER
IMMISSIONSSCHUTZ. INSBESONDERE DIE IVU * RICHT- LINIE (96/61/EG) *
RICHTLINIE UE BER DIE INTEGRIERTE VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG VON
UMWELTVERSCHMUTZUNG UND DIE UVP * RICHTLINIE MIT AE NDERUNGEN DES
BIMSCHG, DES UVPG UND DER TA * LUFT BEWIRKEN EINEN BEDEUTENDEN
EINSCHNITT IN DAS IMMISSIONS- SCHUTZRECHT, BEGR UE NDET WIRD DAMIT ABER
AUCH GLEICHZEITIG EINE CHANCE F UE R MEHR LE- BENSQUALIT AE T IN DER
ZUKUNFT. DAS MEDIEN UE BERGREIFENDE KONZEPT IM BEREICH DER ZULASSUNG VON
INDUSTRIEANLAGEN IM GEMEINSCHAFTSRECHT WIRD NUNMEHR DIE
GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH BIMSCHG BEHERRSCHEN. DEM INTEGRATIVEN ANSATZ
ZU SCHUTZ UND VORSORGE GEGEN SCH AE DLICHE UM- WELTEINWIRKUNGEN IM § 5
ABS. 1 ZIFF. 1 * 4 BIMSCHG WIRD MEHR ALS BISHER RECHNUNG ZU TRAGEN SEIN
UND DIE PR UE FUNG DER GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN DES § 6 BIMSCHG WIRD
EINE INTENSIVERE BEFASSUNG DER ZULASSUNGSBEH OE RDEN MIT DEN MEDIEN UE
BERGREIFEN- DEN FRAGEN ZUR FOLGE HABEN. EIN WEITERER, BISHER SO NICHT
VORGEGEBENER SCHWERPUNKT WIRD DIE WESENTLICH UMFANG- REICHERE
BETEILIGUNG DER OE FFENTLICHKEIT IN ALLEN BEREICHEN SEIN. DIE B UE RGER
DER GEMEIN- SCHAFT SOLLEN UE BER ALLE VORG AE NGE, DIE AUSWIRKUNGEN AUF
DIE ALLGEMEINHEIT HABEN K OE N- NEN, INFORMIERT WERDEN. SO SOLLEN IHNEN
IN DER REGEL ETWA ALLE UNTERLAGEN EINES ZULASSUNGSVERFAHRENS ZUG AE
NGLICH SEIN, ALLE EMISSIONSRELEVANTEN DATEN EINER INDUS- TRIEANLAGE
SOLLEN IHNEN ZUR VERF UE GUNG GESTELLT WERDEN, GRENZ UE BERSCHREITENDE B UE
RGER- BETEILIGUNG AN ZULASSUNGSVERFAHREN WERDEN SELBSTVERST AE NDLICHE
VERPFLICHTUNG. INSGE- SAMT SOLL MIT DEN NEUREGELUNGEN ZUR
UMWELTINFORMATION EINE VERBESSERUNG DES UMWELTSCHUTZES ERREICHT WERDEN.
DIE WEITREICHENDEN VORSCHRIFTEN AE NDERUNGEN IM IMMISSIONSSCHUTZ,
INSBESONDERE DIE AE NDERUNGEN DES BIMSCHG, DES UVPG, DES
UMWELTINFORMATIONSGESETZES UND VOR ALLEM DIE GRUNDLEGENDE AE NDERUNG DER
TA * LUFT BEGR UE NDETEN DIE NOTWENDIGKEIT DER UE BERARBEITUNG DES
VORLIEGENDEN HANDBUCHES. SO IST DIE 7. AUFLAGE NICHT NUR EINE NEU
BEARBEITETE FASSUNG, SONDERN AUCH EINE WESENTLICH ERWEITERTE AUFLAGE.
DAS HAND- BUCH SOLL AKTUELLE UND PRAGMATISCHE HILFE ZUR DURCHF UE HRUNG
VON ANZEIGE- UND GENEH- MIGUNGSVERFAHREN NACH DEM BIMSCHG SEIN. D UE
SSELDORF, IM SEPTEMBER 2002 DIE VERFASSER 6 GELEITWORT DAS
IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNGSVERFAHREN HAT NACH EINER LANGEN
UND WECHSELHAFTEN GESCHICHTE HEUTE EINEN AUSGEPR AE GTEN, RECHTSSTAATLICH
ORIENTIERTEN UND DEN BED UE RFNISSEN DER GENEHMIGUNGSPRAXIS FOLGENDEN
ANSPRUCHSVOLLEN STANDARD ER- REICHT. BETREIBER GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGER
ANLAGEN BEKLAGEN OFTMALS DIE LAST DER AN- FORDERUNGEN * ABER SIE SCH AE
TZEN DIE RECHTSSICHERHEIT, DIE MIT DER ERTEILUNG EINER BE- STANDSKR AE
FTIGEN IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNG VERBUNDEN IST. UNTER
DIESEN PR AE MISSEN STEHT AUCH DIE HEUTIGE POLITISCHE DISKUSSION UM DIE
VEREIN- FACHUNG UND STRAFF UNG DER INDUSTRIEZULASSUNGSVERFAHREN.
BESCHLEUNIGUNG UM JEDEN PREIS WIDERSPR AE CHE UNSEREN BEM UE HUNGEN, DIE
MODERNE INDUSTRIEGESELLSCHAFT AUF DAS UNERL AESS LICH NOTWENDIGE MA SS
UMWELTRECHTLICHER ANFORDERUNGEN ZU VERPFLICHTEN. AUCH DER INDUSTRIE
SELBST IST NICHT GEDIENT, WENN DER STAAT UM KURZFRISTIGER VORTEILE
WILLEN DIE PR UE FUNG UMWELTRECHTLICHER ANFORDERUNGEN UNZUL AE SSIG VERK UE
RZEN W UE RDE. OBERSTE MA- XIME STAATLICHEN HANDELNS IST DAHER, DEM BED UE
RFNIS NACH EINER AUCH IN ZEITLICHER HIN- SICHT KALKULIERBAREN
INVESTITION SOWEIT WIE IRGEND M OE GLICH ZU ENTSPRECHEN, DABEI ABER
ZUGLEICH DIE STANDARDS DURCHZUSETZEN, DIE ZUR ERHALTUNG GESUNDER LEBENS-
UND UM- WELTBEDINGUNGEN IN UNSEREM HOCHINDUSTRIALISIERTEN LANDE
UNVERZICHTBAR SIND. DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN IST EINE GRATWANDERUNG: ES
DIENT EINEM NACHHALTIGEN AUSGLEICH DER BETEILIGTEN INTERESSEN.
PRAKTIKABLES UND RECHTSSTAATLICH ABGESICHERTES VERFAHRENSRECHT ZWINGT
ALLE BETEILIGTEN ZU EINEM KOOPERATIVEN VORGEHEN. DIES SETZT JE- DOCH
VORAUS, DA SS DIE VERFAHRENSVORSCHRIFTEN VON DEN BETEILIGTEN AKZEPTIERT
UND ZUM * KONSTRUKTIVEN DIALOG * GENUTZT WERDEN. IN MODERNEN ER OE
RTERUNGSTERMINEN IST DIES NICHT IMMER DER FALL. DIE DURCHF UE HRUNG VON
MASSENVERFAHREN MIT TAUSENDEN VON EIN- WENDERN STELLT H OE CHSTE ANSPR UE
CHE AN DIE SORGFALT DER VORBEREITUNG UND DER DURCHF UE H- RUNG DURCH DIE
ZUST AE NDIGE LANDESBEH OE RDE. EMPIRISCHE UNTERSUCHUNGEN HABEN ERGEBEN,
DA SS DIE Z UE GIGKEIT DER VERFAHREN SEHR STARK DURCH DEN ANTRAGSTELLER
UND DAS VON IHM EINGESETZTE VERFAHRENSMANAGEMENT BEEINFLU SS T WERDEN
KANN. SEINE KENNTNIS DER VERFAHRENSRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN IST OFTMALS
ENTSCHEIDENDE VORAUSSETZUNG DAF UE R, DA SS ANTRAG UND UNTERLAGEN VOLLST AE
NDIG VORLIEGEN UND DAS VERFAHREN ZWECKM AESS IG UND STRAFF DURCHGEF UE HRT
WERDEN KANN. DAS VON P UE TZ UND BUCHHOLZ NUNMEHR IN DER 5. AUFLAGE
VORGELEGTE STANDARDWERK ZUM IM- MISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN
GENEHMIGUNGSVERFAHREN ENTH AE LT ALLE WESENTLICHEN HIN- WEISE UND DAR UE
BER HINAUS EINE F UE LLE VON EINZELHEITEN, AUF DIE ES BEI DEN VERSCHIEDE-
NEN ANLAGEN ANKOMMT. DIE VERFASSER DES WERKES HABEN IHREN MARKT EROBERT;
ES BLEIBT ZU W UE NSCHEN, DA SS AUCH DIE 5. AUFLAGE EINE GUTE VERBREITUNG
FINDET. IM HERBST 1993 PROF. DR. KLAUS T OE PFER (BUNDESMINISTER F UE R
UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT) 7 GELEITWORT DIE KONKRETE UND
Z UE GIGE DURCHF UE HRUNG IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHER GENEHMIGUNGS-
VERFAHREN IST EIN UNVERZICHTBARER BEITRAG ZUR OE KOLOGISCHEN ERNEUERUNG
UNSERER INDUS- TRIEGESELLSCHAFT. AUCH WENN DER GR OESS TE TEIL DER
GENEHMIGUNGSVERFAHREN F UE R BEIDE SEITEN * ANTRAG- STELLER WIE
GENEHMIGUNGSBEH OE RDE * SCHON Z UE GIG DURCHGEF UE HRT WIRD, SO IST EINE
BE- SCHLEUNIGUNG DER VERFAHREN NOTWENDIG, UM MEHR UMWELTSCHUTZ IN UE
BERSCHAUBAREN ZEITR AE UMEN ZU VERWIRKLICHEN. DABEI M UE SSEN DIE
MATERIELL-RECHTLICHEN, RECHTSSTAATLI- CHEN UND DEMOKRATISCHEN
VERFAHRENSSTANDARDS BER UE CKSICHTIG WERDEN. DIE VERFAHRENSWEGE M UE SSEN
F UE R ALLE BETEILIGTEN KALKULIERBAR SEIN UND IN VERTRETBAREN ZEITR AE
UMEN ABGEWICKELT WERDEN. EINE ARBEITSGRUPPE DER NORDRHEIN-WESTF AE
LISCHEN LANDESREGIERUNG HAT VORSCHL AE GE F UE R EINE BESCHLEUNIGUNG DER
VERFAHREN VORGELEGT. DABEI WURDE U.A. EINE ZEITLICHE ENT-
SCHEIDUNGSFRIST BEI BESTIMMTEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ODER VERGLEICHBAR
WIRKSAME MITTEL ZUR BESCHLEUNIGUNG GENAUSO IN BETRACHT GEZOGEN WIE DIE
DURCHF UE HRUNG SOGE- NANNTER STERNVERFAHREN, DAS EINE GLEICHZEITIGE
STATT EINE NACHEINANDER FOLGENDE BE- TEILIGUNG ALLER ZU BETEILIGENDEN
BEH OE RDEN VORSIEHT. ZIEL DIESER UE BERLEGUNGEN IST AUCH HIER, MEHR
UMWELTSCHUTZ IN UE BERSCHAUBAREN ZEITR AE UMEN ZU REALISIEREN. ICH BEGR UESS
E DAS VORHABEN DER VERFASSER DIESES HANDBUCHES, ANLEITUNGEN ZUR Z UE -
GIGEN UND REIBUNGSLOSEN ABWICKLUNG IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHER
GENEHMIGUNGSVER- FAHREN VORZULEGEN. DESWEGEN IST DIESES HANDBUCH EINE
WERTVOLLE ARBEITSHILFE F UE R ALLE AM VERFAHREN BETEILIGTEN. DIE
VERFASSER VERWEISEN INSBESONDERE AUF DIE NOTWENDIGKEIT DER VORLAGE
VOLLST AE N- DIGER ANTRAGSUNTERLAGEN. DIE NOTWENDIGEN EINZELHEITEN ZUR
DURCHF UE HRUNG DER GENEH- MIGUNGSVERFAHREN WERDEN AN ZAHLREICHEN
PRAKTISCHEN ANTRAGSBEISPIELEN DEUTLICH GE- MACHT. ICH HOFFE, DA SS
BESSERE KENNTNISSE UE BER ART UND INHALT VON ANTRAGSUNTERLAGEN SOWIE ZUM
ABLAUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHER GENEHMIGUNGSVERFAHREN DAZU BEITRAGEN
K OE NNEN, DIE DAUER DER VERFAHREN POSITIV ZU BEEINFLUSSEN, UM DIE OE
KOLOGISCH UNVER- ZICHTBAREN UND VOLKSWIRTSCHAFTLICH NOTWENDIGEN
UMWELTINVESTITIONEN SCHNELLSTM OE GLICH ZUM TRAGEN KOMMEN ZU LASSEN. IM
FR UE HJAHR 1989 KLAUS MATTHIESEN (MINISTER F UE R UMWELT, RAUMORDNUNG UND
LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) 8 GELEITWORT IN DER
MODERNEN INDUSTRIEGESELLSCHAFT WIRD DAS HANDELN DES B UE RGERS DURCH EIN
IMMER DICHTER WERDENDES NETZ STAATLICHER GEBOTE UND VERBOTE GELENKT UND
BESCHR AE NKT. SELBST EXPERTEN DES JEWEILIGEN RECHTSGEBIETES VERM OE GEN
NICHT MEHR OHNE WEITERES DIE REGELUNGSVIELFALT ZU DURCHBLICKEN. VOR
ALLEM DER EIN GEWERBE BETREIBENDE UNTER- NEHMER SIEHT SICH IN SEINEN
INITIATIVEN, NEUE WERTE UND AUCH ARBEITSPL AE TZE ZU SCHAFFEN, DURCH DAS
KOMPLEXE NETZ STAATLICHER REGELUNGEN BEHINDERT. REGELUNGSDICHTE ALS IN-
VESTITIONSHEMMNIS UND B UE ROKRATIEKRITIK SIND VORHERRSCHENDE THEMEN DER
POLITISCHEN DISKUSSION IN DEN WESTLICHEN INDUSTRIESTAATEN GEWORDEN.
NIMMT MAN DIESE KRITIK ERNST * UND MAN MU SS DAS TUN * , DANN GILT ES AN
ZWEI STELLEN ANZUSETZEN: EINMAL AN DEN REGELUNGEN SELBST, DIE KRITISCH
ZU UE BERPR UE FEN UND ZU STRAF- FEN, EINE DER WICHTIGSTEN AUFGABEN DER K
UE NFTIGEN UMWELTPOLITIK IST. DA ABER EINE KOM- PLEXE
INDUSTRIEGESELLSCHAFT AUCH BEI GR OESS TER ZUR UE CKHALTUNG DES
GESETZGEBERS NIE OHNE DIFFERENZIERENDE RECHTLICHE REGELUNGEN WIRD
AUSKOMMEN K OE NNEN, WIRD MAN AU- SS ERDEM DEM RECHTSUNTERWORFENEN B UE
RGER HILFEN GEBEN M UE SSEN, WIE ER SICH IM GE- STR UE PP DER STAATLICHEN
NORMEN ZURECHTFINDEN KANN. DEM DIENT DIESES BUCH AUS DER FEDER ZWEIER
ERFAHRENER PRAKTIKER DER GEWERBEAUF- SICHT AUS EINEM INDUSTRIELL DICHTEN
UND VIELF AE LTIG BELASTETEN RAUM. M OE GE ES DAZU BEI- TRAGEN, DIE
ANFORDERUNGEN DES UMWELTSCHUTZES AN GEWERBLICHE ANLAGEN DURCHSICHTIGER
ZU MACHEN UND DIE VERST AE NDLICHE SCHEU VOR B UE ROKRATISCHEN H UE RDEN
VOR ALLEM BEI DEN- JENIGEN UNTERNEHMERN UND IHREN MITARBEITERN
ABZUBAUEN, DIE SICH KEINEN STAB QUALI- FIZIERTER EXPERTEN F UE R DIE
VORBEREITUNG IHRER GENEHMIGUNGSVERFAHREN LEISTEN K OE NNEN. DIE OFT LANGE
DAUER SOLCHER VERFAHREN WIRD H AE UFIG ALS GRUND F UE R DAS AUSBLEIBEN
VOLKSWIRTSCHAFTLICH ERW UE NSCHTER INVESTITIONEN GENANNT. INVESTITIONEN,
DIE AUCH ZUM ER- SATZ ODER ZUR SANIERUNG UMWELTBELASTENDER ALTER ANLAGEN
F UE HREN K OE NNEN. EIN GRUND F UE R DIE LANGE DAUER MANCHER
GENEHMIGUNGSVERFAHREN IST DIE NICHT AUSREICHENDE VOR- BEREITUNG DER ANTR
AE GE. WENN DIESES BUCH MIT SEINEN BEISPIELEN UND RATSCHL AE GEN ZUR VERK
UE RZUNG DER VERFAHREN BEITR AE GT, DANN DIENT ES NICHT NUR DEM
UMWELTSCHUTZ, SON- DERN AUCH DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN INNOVATION. IM
HERBST 1981 DR. HEINRICH FRHR. V. LERSNER (PR AE SIDENT DES
UMWELTBUNDESAMTES) 9 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 5 GELEITWORTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.
ZWECK UND BEDEUTUNG DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . .
. . . 13 2. SCHWERPUNKTE DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 17 2.1 GRUNDS AE TZE F UE R ERRICHTUNG UND BETRIEB
GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGER ANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.1.1
ERSTER GRUNDSATZ (LMMISSIONSBEGRENZUNG) . . . . . . . . . . . . . . . .
. 17 2.1.2 ZWEITER GRUNDSATZ (EMISSIONSBEGRENZUNG) . . . . . . . . . . .
. . . . . . 19 2.1.3 DRITTER GRUNDSATZ (ABFALLVERMEIDUNG) . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 21 2.1.4 VIERTER GRUNDSATZ (SPARSAME UND
EFFIZIENTE ENERGIE- VERWENDUNG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2.1.5 BETRIEBSEINSTELLUNG . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.2 BEGRIFF * ANLAGE * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.3 VERSUCHSANLAGEN . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.4 BEGRIFF * STAND DER TECHNIK * . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 26 2.5 GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN F UE R
NEU- BZW. AE NDERUNGS- GENEHMIGUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2.6 BER UE
CKSICHTIGUNG BESONDERER OE FFENTLICH-RECHTLICHER VORSCHRIFTEN . . . . . .
29 2.6.1 STANDORTBEURTEILUNG NACH BAUPLANUNGSRECHT . . . . . . . . . . .
. . . . . 29 2.6.2 STANDORTBEURTEILUNG NACH IMMISSIONSSCHUTZRECHT . . .
. . . . . . . . . 69 2.6.3 EIGNUNGSFESTSTELLUNG NACH WASSERRECHT . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 70 2.7 IMMISSIONSSCHUTZ UND
IMMISSIONSPROGNOSE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 2.7.1
LUFTREINHALTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 74 2.7.1.1 KRITERIEN ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN
LUFTVERUN- REINIGENDER STOFFE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 76 A) IMMISSIONSVORBELASTUNG . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . 76 B) EIGENSCHAFTEN DER EMISSIONEN (GEF AE HRLICHKEIT,
TOXIZIT AE T) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 80 C) STAND DER TECHNIK * EMISSIONSBEGRENZUNG,
EMISSIONSVERMEIDUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
2.7.1.2 EMISSIONSBEGRENZUNGEN F UE R BESTIMMTE ANLAGEARTEN . . . 84
2.7.1.3 ANFORDERUNGEN AN ALTANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 86 2.7.2 FESTSTELLUNG UND BEURTEILUNG VON GERUCHSIMMISSIONEN . . .
. . . . 88 2.7.3 L AE RMSCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 2.7.4 ERSCH UE
TTERUNGSSCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . 93 2.7.5 IMMISSIONSPROGNOSE . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 97 2.8 ANLAGENSICHERHEIT . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
2.8.1 ANFORDERUNGEN NACH ST OE RFALLRECHT . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . 99 2.8.2 ANORDNUNG SICHERHEITSTECHNISCHER PR UE FUNGEN .
. . . . . . . . . . . . . . 124 2.9 UMWELTVERTR AE GLICHKEITSPR UE FUNG .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 2.10
ARBEITSSCHUTZ UND SICHERHEITSTECHNIK . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . 146 2.11 BETEILIGUNG DES BETRIEBSRATS . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 INHALTSVERZEICHNIS
10 2.12 BETEILIGUNG VON SACHVERST AE NDIGEN . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 147 2.13 BETEILIGUNG DER OE FFENTLICHKEIT . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 2.13.1
BEKANNTMACHUNG UND AUSLEGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 150 2.13.2 AKTENEINSICHT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 153 2.13.3 ER OE RTERUNGSTERMIN . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 2.14
BETRIEBSGEHEIMNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 156 2.15 ENTSCHEIDUNG UE BER EINEN ANTRAG . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 2.16 AE
NDERUNG GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGER ANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . 157 2.17 WESENTLICHE AE NDERUNG GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGER
ANLAGEN . . . . . . . . . . 161 2.18 BETRIEBSEINSTELLUNG . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
2.19 NACHTR AE GLICHE ANORDNUNGEN NACH § 17 BIMSCHG . . . . . . . . . . .
. . . . . . 166 2.20 VERSCHIEDENE GENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 168 2.20.1 F OE RMLICHES VERFAHREN . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 2.20.2
VEREINFACHTES VERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 182 2.21 VERSCHIEDENE VERWALTUNGSVERFAHREN UND GENEHMIGUNGEN
. . . . . . . . . . 200 2.21.1 VORBESCHEIDSVERFAHREN . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 2.21.2
TEILGENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . 201 2.21.3 (VOLL-)GENEHMIGUNGVERFAHREN . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 202 2.21.4 ANZEIGEVERFAHREN ( §§ 15 U. 67
BIMSCHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 2.21.5 AE
NDERUNGSGENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 203 2.21.6 VERFAHREN ZUR ZULASSUNG VORZEITIGEN BEGINNS . . . . . . . .
. . . . . . 204 2.21.7 GENEHMIGUNGSVERFAHREN AUS NACHTR AE GLICHEN
ANORDNUNGEN GEM AESS § 17 BIMSCHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 205 2.21.8 RAHMENGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH §
6 ABS. 2 BIMSCHG . . . 206 2.21.9 VERFAHREN BEI DER ANORDNUNG DER
SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG . . . . . 206 3. EINZELHEITEN ZUR DURCHF UE HRUNG
DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . 209 3.1 ALLGEMEINES . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 209 3.1.1 VORGESPR AE CHE . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 3.1.2 ANTRAG AUF
ERTEILUNG EINES VORBESCHEIDES . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
3.1.2.1 ANTRAGSUNTERLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 213 3.1.3 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ODER MEHRERER
TEILGENEHMIGUNGEN . . 213 3.1.3.1 ANTRAGSUNTERLAGEN . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 3.1.4 ANTRAG AUF ERTEILUNG
EINER * VOLL * -GENEHMIGUNG. . . . . . . . . . . . . . . 214 * BEI
NEUANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 214 3.1.4.1 ANTRAGSUNTERLAGEN . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 220 A. ALLGEMEINE UNTERLAGEN . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 220 B. SPEZIELLE UNTERLAGEN . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 A) TOPOGRAPHISCHE KARTE. .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 B) BAUVORLAGEN . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 B 1) KATASTERKARTEN,
LAGEPLAN . . . . . . . . . . . . . . . . 224 B 2) BAUZEICHNUNGEN . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 B 3) BAUBESCHREIBUNG,
BETRIEBSBESCHREIBUNG . . . . 228 B 4) NACHWEIS DER STANDSICHERHEIT
(STATISCHE BERECHNUNGEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
229 B 5) BRANDSCHUTZKONZEPT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
C) SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DER ANLAGE . . . . . . . . . . 231 D)
MASCHINENAUFSTELLUNGSPLAN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 E)
ANLAGEN- UND BETRIEBSBESCHREIBUNG. . . . . . . . . . . . 231
INHALTSVERZEICHNIS 11 F) IMMISSIONSPROGNOSE. . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 278 G) PLAN ZUR BEHANDLUNG DER ABF AE LLE UND ZUR
NUTZUNG DER ENERGIE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
C. ANFORDERUNGEN ZUM IMMISSIONSSCHUTZ . . . . . . . . . . . . 279 C 1
ANFORDERUNGEN NACH TALUFT UND TAL AE RM AN AUS- GEW AE HLTEN ANLAGEARTEN
(F OE RMLICHES VERFAHREN) . . 279 C 2 ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH
LUFTREINHALTUNG UND L AE RMSCHUTZ AN AUSGEW AE HLTEN ANLAGEARTEN (VER-
EINFACHTES VERFAHREN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 D.
ANFORDERUNGEN ZUM ARBEITSSCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . 301 D 1
ANFORDERUNGEN AN ARBEITSST AE TTEN . . . . . . . . . . . . . 301 D 2
ANFORDERUNGEN AN BESTIMMTE R AE UME . . . . . . . . . 304 D 3
ANFORDERUNGEN AN EINRICHTUNGEN IN GEB AE UDEN . . 306 D 4 ANFORDERUNGEN
AN MASCHINEN UND MASCHINELLE EINRICHTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 312 D 5 ANFORDERUNGEN AN ELEKTRISCHE ANLAGEN .
. . . . . . . 313 E. ANFORDERUNGEN ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ . . . . . . . .
. . 313 * BEI WESENTLICHEN AE NDERUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 323 3.1.4.2 ANTRAGSUNTERLAGEN . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 323 3.1.5 ANTRAG AUF ZULASSUNG
VORZEITIGEN BEGINNS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 3.2
GENEHMIGUNGSBEH OE RDEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 327 3.3 AM VERFAHREN SONST BETEILIGTE BEH OE RDEN
UND STELLEN . . . . . . . . . . . . . . 331 3.4 ENTSCHEIDUNG DER
GENEHMIGUNGSBEH OE RDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
3.5 KOSTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 3.6 ABNAHMEPR UE FUNGEN F UE R
GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGE ANLAGEN DURCH EXTERNE SACHVERST AE NDIGE . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 4.
FINANZHILFEN ZUR F OE RDERUNG VON MA SS NAHMEN ZUM UMWELTSCHUTZ . . . . .
. 335 4.1 ERH OE HTE ABSETZUNGEN NACH § 7D EINKOMMENSTEUERGESETZ F UE R
WIRTSCHAFTSG UE TER, DIE DEM UMWELTSCHUTZ DIENEN . . . . . . . . . . . .
. . . 335 4.1.1 WIRTSCHAFTSG UE TER, DIE DER VERHINDERUNG, BESEITIGUNG
ODER VERRINGERUNG VON LUFTVERUNREINIGUNGEN DIENEN . . . . . . . . . .
337 4.1.2 WIRTSCHAFTSG UE TER, DIE DER VERHINDERUNG, BESEITIGUNG ODER
VERRINGERUNG VON L AE RM UND ERSCH UE TTERUNGEN DIENEN . . . . . 338 4.2
VERGABE VON ERP-MITTELN UND GEW AE HRUNG VON ERP-DARLEHEN . . . . . . .
338 4.3 FINANZHILFEN IM RAHMEN VON IMMISSIONSSCHUTZF OE RDERUNGS-
PROGRAMMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 340 4.4 F OE RDERUNG VON MA SS NAHMEN ZUM
UMWELTSCHUTZ BEI DER LAGERUNG TIERISCHER EXKREMENTE, MINDERUNG VON
GERUCHSBEL AE STIGUNGEN UND TIERPRODUKTEN . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 5.
RECHTSFRAGEN DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 343 5.1 GENEHMIGUNGSBESCHEID . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 5.1.1 BEDINGUNGEN UND
BEFRISTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
5.1.2 AUFLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 345 5.1.3 WIDERRUFSVORBEHALT UND VORBEHALT
NACHTR AE GLICHER AUFLAGEN . . . . . 346 5.2 WIDERSPRUCH UND KLAGE . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
5.3 VEREINFACHTE KLAGEERHEBUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 349 5.4 VERPFLICHTUNGSKLAGE . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
INHALTSVERZEICHNIS 12 6. RECHTSFOLGEN AUS RECHTSKR AE FTIG
ABGESCHLOSSENEN GENEHMIGUNGS- VERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
353 6.1 FRISTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 6.2 TERMIN UE BERWACHUNG
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . 353 6.3 UNANFECHTBARKEIT DER GENEHMIGUNG . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 353 6.4 RECHTSNACHFOLGER . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
6.5 ERL OE SCHEN DER GENEHMIGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 354 6.6 WIDERRUF . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
6.7 BESTANDSSCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 355 6.8 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
6.9 STRAFRECHTLICHE FOLGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 359 6.10 ZIVILRECHTLICHE FOLGEN . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
360 7. UMWELTINFORMATIONEN UND UMWELTHAFTUNG . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 363 7.1 UMWELTINFORMATIONEN . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 7.2
UMWELTHAFTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 364 ANHANG I NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHF
UE HRUNG DES BUNDES * IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG UE BER DAS
GENEHMIGUNGSVERFAHREN) * 9. BIMSCHV . . . . . . . . . 369 II BAUVORLAGEN
F UE R DEN BAULICHEN TEIL EINER GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGEN ANLAGE IM
RAHMEN DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS NACH BIMSCHG . . . . . . . 387 III ERL
AE UTERUNGEN ZUM AUSF UE LLEN DER ANTRAGSFORMULARE . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 391 IV MUSTERANTR AE GE GENEHMIGUNGSBED UE RFTIGER ANLAGEN
(AUFGELISTET ENTSPRECHEND DEN KATALOG-NRN. NACH DER 4. BIMSCHV) . . . .
. . . 392 LITERATUR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
STICHWORTVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599 |
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