Wir Johann Philipp von Gottes Gnaden, deß Heiligen Stuls zu Mäyntz Ertzbischoff, deß Heiligen Römischen Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlar und Churfürst, ... Thun kund hiemit jedermänniglichen. Ob wir uns wolversehen, es würden unserer im Jahr 1652, den 12. Septembris ergangenen Verordnung gemäß die Außländische, ... Krämer und Handelsleuth sich ferner nicht understanden haben, ihre, so Wüllen als Leinene Tücher ... in unseren Ertzstiffts Aemptern, auff die Wochenmäck zu fäylen Kauff zubringen, ...: geben in ... unserer Stadt Mayntz den 18. Iulij 1671
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Johann Philipp Mainz, Erzbischof 1605-1673 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1671
Beschreibung:[1] Bl.

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