Der Römischen Kay. Mai. und gemeyner Stend deß heyligen Reichs angenommene und bewilligte Cammergerichts Ordnung: zu befürderung gemeynes nutzes, auß allen alten Cammergerichts Ordnungen vnd Abschieden, jetzt vff dem Reichßtag zu Augspurg, Anno Domini M.D.XLVIII. von newem zusammen gezogen, gemehrt vnd gebessert
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Bibliographische Detailangaben
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: Meyntz Schöffer 1550
Beschreibung:178 Bl.

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