Rechtsentscheide Abraham BenDavids von Posquières:
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Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; Bruxelles ; New York ; Oxfor
Lang
2001
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70 |
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adam_text | IX INHALTSVERZEICHNIS Einleitung XVII A) Entscheidungen zum Eherecht Wie mit Apostaten zu Eherecht dastehen. verfahren ist und wie sie im jüdischen 1 0 Ein junger Mann schwärt einer Mutter, nur ihre Tochter zu ehe lichen, und heiratet dann doch eine andere Frau. Das mit der Sache befaßte jüdische Gemeindegericht unter Einschluß Abra ham Ben Davids erzwingt die Scheidung der zweiten Ehe und prüft die Möglichkeiten einer Schwuraufhebung, um dem jun gen Mann doch noch eine anderweitige Heirat zu ermöglichen. Da nicht geklärt werden kann, ob der junge Mann seinen Schwur mit einer Unaufhebbarkeitsklausel versehen hat oder nicht, kommt das Gericht letztlich zu keinem eindeutigen Ergebnis; es stellt dem jungen Mann aber frei, solche Frauen zu ehelichen, die zum Zeitpunkt seines Schwures aus verschiedensten Gründen noch nicht ehefähig waren, es aber später wurden. 1 0 Ein aus der Fremde zugezogener Bräutigam schwört anläßlich seiner Hochzeit, daß er die nächsten drei Jahre das Land nicht verlassen wird. Nach eineinhalb Jahren aber droht ihm akute Verarmung. Kann er sich von seinem Schwur entbinden lassen und sich ins Ausland zu seinem Vater begeben, um dort wieder zu Vermögen zu gelangen und danach zu seiner Ehefrau zurück zukehren? 29 0 Wird eine Frau beim Eheschließungsritual betrügerisch über rumpelt, so ist die Antrauung rechtsnichtig. Dasselbe gilt, wenn die Zeugen des Vorgangs zeugnisunfähig sind. З3 ❖ Ist die Antrauung einer Frau mit einem geliehenen Ring un gültig oder gültig? 37 0 Man soll sich mit seinen künftigen Schwiegereltern nicht über die Mitgifthöhe streiten.
Heiratet man eine Frau nur um ihres großen Vermögens willen, dann wird die Ehe unglücklich. ❖ Wenn eine Frau ihre Ketubba verloren hat, vom geschiedenen Ehemann die Auszahlung derselben fordert und der Ehemann behauptet, er habe sie ausgezahlt, muß ihm dann diese Be- 39
x hauptung geglaubt werden oder nicht? 41 ❖ Wenn jemand auf dem Sterbebett seiner Frau eine Geldsumme zuspricht, ohne ihre Ketubba-Forderungen zu erwähnen, muß diese Summe dann mit ihren Ketubba-Forderungen verrechnet werden oder nicht? 42 ❖ Auf welche Weise der Ehemann seine Frau vom Schwur be freien kann, den sie bei Fälligkeit ihrer Ketubba-Forderungen nach seinem Tod den Erbennormalerweiseleisten muß. 42 ❖ Zur Prozedur der Vollstreckung gegen das Immobiliarvermö gen eines Mannes bei Unterhaltsklage seiner Ehefrau, bei Gel tendmachung ihrer Ketubba-Forderungen und bei sonstigen Gläubigerforderungen. 45 ❖ Zur Datierung von Ketubba-Urkunden und Scheidebriefen, die am letzten Tag eines 30-tägigen Monats ausgefertigt wer den. 47 ❖ Wie eine geschiedene Frau mit einem nachdatierten Scheide brief trotzdem eine gültige neue Eheeingehen kann. B) Entscheidungen zur Zivilprozeßordnung und Ver wandtes 1) Entscheidungen zur Stellung der Parteien unter be sonderer Berücksichtigung der Schwurgesetzgebung Ruben verlangt von Simon einen Eid über die ordnungsgemäße Verwaltung des Kapitals aus dem gemeinsamen Kompaniege schäft, und will ihn auch noch in adhärierter Form wegen ei ner völlig anderen Forderung schwören lassen. Simon ist be reit, den Schwur bezüglich des Kompaniegeschäfts zu leisten. Zu der anderen Forderung will er keinen Schwur leisten. Er ver langt vielmehr von Ruben, daß er das Bestehen deranderen Forderung selbst beschwören und dann bekommen soll, was er von ihm, Simon, fordert. Ruben besteht darauf, daß Simon über beide Angelegenheiten alleine einen
zusammenhängenden Eid schwört. Der Rechtsstreit kommt vor ein Gelehrtengre mium, dem unter andern Zerachja Ben Isaak ha-Levi, ein Zeit genosse und erbitterter Gegner Abraham Ben Davids, angehört. Zerachja stellt sich auf Simons Seite, seine nichtgenannten Kollegen vertreten Rubens Standpunkt; und Abraham Ben David erklärt in einer gesonderten Stellungnahme ebenfalls, daß Si- 49
XI mon den adhărierten Schwur zu leisten oder bei Schwurver weigerung die Nebenforderung Rubens zu begleichen habe. 0 Ein Beklagter bestreitet vor Gericht das Bestehen einer For derung mit absoluter Sicherheit. Als er dies beschwören soll, macht er einen Rückzieher und erklärt, er sei sich über das Bestehen der Forderung im Unsicheren. Kann er sich nun mit einem Schwur, in dem er seine Ungewißheit beeidet, von der Zahlungspflicht befreien? 51 61 0 Ein Schuldner verweigert seinem Gläubiger die Zahlung einer von ihm bestrittenen Forderung, woraufhin der Gläubiger ei genmächtig in das Haus des Schuldners eindringt und sich ei nen Wertgegenstand nimmt. Darf der Gläubiger beschwören, daß der entwendete Gegenstand sein rechtmäßiges Eigentum ist, oder darf er das nicht? 62 ❖ Wenn jemand schwört, einen anderen zu beschenken, kann er sich dann ohne Mitwirkung und Zustimmung des anderen von seinem Schwur entbinden lassen? 63 ❖ Schwört ein Schuldner seinem Gläubiger, an einem bestimm ten Termin zu zahlen, so kann sich der Schuldner nur unter Mitwirkung und Zustimmung seines Gläubigers von seinem Schwur entbinden lassen. 0 Schwört jemand, auf ein sittenwidriges Tun bis zu einem be stimmten Zeitpunkt zu verzichten, so darf sich kein Gelehr ter mit seinem Antrag auf vorzeitige Schwuraufhebung be fassen. 65 65 ❖ Ruben fordert von Simon eine bestimmte Summe Geldes in der und der Währung. Simon gesteht, ihm diese Summe in ei ner weniger werten Währung zu schulden. Legt Simon damit ein Teilgeständnis ab und muß er das nicht Eingestandene mit einem Tora-Schwur abweisen, oder legt er
kein Teilge ständnis ab? ❖ Jemand verklagt einen anderen auf die Zahlung einer eigenen Schuld. Der Beklagte erklärt, daß nicht er, sondern sein ver storbener Vater dem Kläger etwas schulde. Handelt es sich dabei um ein Teilgeständnis, das der Beklagte mit einem To ra-Schwur bekräftigen muß? ❖ 66 68
XII Jemand verlangt von einem andern die Rückgabe eines von jenem verwahrten Behälters mit Weizen. Bei der Rückgabe erklärt der Hinterleger, daß der Behälter ursprünglich mit Weizen ganz vollgefüllt gewesen sei, und verlangt diese Men ge zurück. Der Verwahrer behauptet, es seien nur drei Hohl maßeinheiten Weizen darin gewesen. Muß der Verwahrer sei ne Behauptung mit dem Tora-Schwur für Teilgeständnisse bekräftigen, wenn er den geforderten Rest nicht zurückge ben will? 69 ❖ Grundstücksstreitigkeiten unter Juden außerhalb Israels kön nen nicht mit Schwüren nach dem Тога-Recht entschieden werden, wohl aber mit Schwüren der Parteien nach rabbinischem Recht. 71 ❖ Stirbt ein Erblasser, so können die volljährigen Erben aus stehende Forderungen ihres Vaters auch für ihren minderjäh rigen Bruder mit einem Schwur vom Schuldner einkassieren, daß sie noch nicht beglichen seien. Hat der minderjährige Junge einen Vormund, so darf dieser ebenfalls mit einem entsprechenden Schwur vom Schuldner die Forderung für das Mündel eintreiben. 74 0 Jemand verwaltet einen ungeteilten Nachlaß, der ihm und sei nen Brüdern gehört. Wenn der geschäftsführende Bruder noch Nebeneinkünfte aus anderen, offiziell bekannten Quellen be zieht, dann müssen die Brüder den Beweis erbringen, wenn sie behaupten, die und die geldwerte Urkunde auf den Namen des Bruders gehöre zum Gemeineigentum und sei nicht alleiniges Eigentum des Bruders. Dennoch dürfen sie von ihm jederzeit einen Schwur über die ordnungsgemäße Verwaltung des Ge meineigentums verlangen. 77 ❖ Ein Teilhaber, zum Beispiel ein Bruder, behauptet
gegenüber den anderen Brüdern und Mitgesellschaftem, eine auf den Namen eines Mitgesellschafters oder auf den Namen des Va ters lautende Forderung sei auf ihn als nunmehr alleinigen Anspruchsberechtigten übergegangen. Diese Behauptung muß er beweisen; ansonsten gilt die Forderung als Gemeingut al ler Gesellschafter. ❖ Wenn jemand einen Schuldschein verkauft und später sagt, daß der Schuldner in der Zwischenzeit die Forderung an ihn, den Altgläubiger, beglichen habe, ist da der Schuldscheinver- 81
XIII kăufer mit dieser Behauptung glaubwürdig oder nicht? 82 ❖ Wenn ein Gläubiger, der selbst Schuldner ist, erklärt, daß der Schuldschein von seinem eigenen Schuldner nur auf Ver trauensbasis ausgestellt worden ist und die Darlehenshinga be an den Schuldner von seiner Seite aus noch gar nicht er folgt ist, dann muß ihm vor Gericht geglaubt werden, wenn der Schuldner und Aussteller des Schuldscheins diese Anga ben bestätigt. 85 0 Wenn ein Gläubiger bei Gericht eine dort hinterlegte Zweit schrift eines Schuldscheins anfertigen läßt, so wird dem Schuldner die Behauptung nicht geglaubt, er habe die Zweit schrift beglichen, sofern er dafür keinen Beweis beizubrin gen vermag. Das Responsum geht dann noch auf weitere Si tuationen ein, in denen dem Schuldner die beweislose Be hauptung, er habe einen Schuldschein bezahlt, nicht geglaubt wird. 87 0 Wenn ein Darlehensvertrag vor oder von den Zeugen mit einem Kinjan bekräftigt, aber nicht verschriftet worden ist, dann kann der Schuldner später nicht ohne Beweis behaupten, er habe die Forderung beglichen. Der Gläubiger kann gegen seinen insolventen Schuldner auf der Basis eines bloß mündlich be zeugten, aber mit Kinjan bekräftigten Darlehensvertrages so umfassend vollstrecken, als ob er einen von Zeugen abgezeich neten Schuldschein (mit oder ohne Kinjanvermerk) in der Hand hätte. 89 О Wie ein Schuldschein formuliert sein muß, damit der Altgläu biger nach Veräußerung desselben an einen Nachfolgegläubi ger gegenüber dem früheren Schuldner auf die Forderung nicht mehr verzichten kann, und die Klagebefugnis voll und ganz auf
den Erwerber der Forderung übergeht. 91 О Ruben verklagt den Simon auf die Zahlung von 100 Währungs einheiten und legt zum Beweis eine von Simon eigenhändig un terschriebene Schuldanerkenntnis vor. Simon bestätigt zwar die Echtheit seiner Unterschrift, behauptet aber entgegen der Aussage in der Urkunde, die Unterschrift unter Nötigung ge leistet zu haben. Weiterhin behauptet er, von Ruben rechts widrig zu Zinszahlungen gezwungen worden zu sein. Abraham Ben David bewertet die Aussagen Simons als versuchten Pro zeßbetrug und verpflichtet ihn zur Zahlung der von Ruben gel-
XIV tend gemachten Forderung. 92 ❖ Ruben gewährt Simon ein Darlehen, sagt dies auch ausdrück lich, und Simon nimmt das Geld schweigend entgegen. Als Ru ben nach einiger Zeit den Simon auf Rückzahlung verklagt, er klärt Simon, er habe das Geld zur Begleichung einer mindes tens identisch hohen Gegenforderung an Ruben verwendet. Muß ihm diese Aussage geglaubt werden oder nicht? 111 ❖ Eine junge Frau fordert von einem Fremden die entschädi gungslose Herausgabe eines oder mehrerer nicht sehr hoch wertiger Grundstücke. Sie gehörten zum Nachlaß ihres Va ters, und ihr Bruder habe die Grundstücke unter rechtswid rigen Umständen an ihn veräußert. Der Beklagte erklärt zu nächst, daß er die fraglichen Liegenschaften selber geerbt habe. Als er mit dieser Behauptung in Beweisnot gerät, ge steht er, sie käuflich erworben zu haben, und erbringt auch den Nachweis dafür. Kann er die erste Behauptung schadlos abändern und bei Einbringung der zweiten Behauptung die Grundstücke behalten? Ո3 2) Entscheidungen zur Stellung der Zeugen und zum Urkundenwesen Wenn Nichtjuden aussagen, Pökelfisch nichtjüdischer Her kunft sei nur mit Wassertieren eingesalzen worden, die nach jüdischem Ritualgesetz rein gewesen seien, so darf man ih nen diese Behauptung nicht glauben. Nichtjuden dürfen bei jüdischen Belangen im Prinzip nicht als Zeugen aussagen. Ո6 0 Eine von Zeugen unterschriebene und ihnen ausgehändigte Quittung wird vom Aussteller widerrufen, bevor sie den Er klärungsempfänger erreicht. Können die Zeugen vor Gericht einfach auf ihre vorgezeigte schriftliche Erklärung verwei sen oder
müssen sie zum Sachverhalt noch einmal ausführ lich mündlich Stellung nehmen, bevor sie die Quittung dem Schuldner zukommen lassen? ❖ Ruben vermacht in seinem Testament sein ganzes Vermögen an seine beiden ledigen Töchter und schließt seine beiden verheirateten Töchter von der Erbschaft aus. Simon, der Ehe mann einer der beiden verheirateten Töchter, klagt auf Un gültigkeit des Testaments und auf Herstellung der gesetzli chen Erbfolge, weil ein Zeuge der Verfügung, nämlich Levi, Ո7
XV mit ihm verwandt sei und sich dieses Verwandtschaftsver hältnis auch auf seine Ehefrau auswirke. Ist der Klage Si mons stattzugeben oder nicht? 120 ❖ Ist ein Zeuge einer testamentarischen Verfügung mit dem Testator verwandt, so ist das Testament selbst dann ungül tig, wenn nach dem Tode des Testators keine verwandtschaft lichen Bande des Zeugen zu den bedachten Personen beste hen. 125 ❖ Wenn ein Gläubiger im Beisein von Zeugen seinem Darlehens schuldner erklärt, von ihm eine Teilrückzahlung erhalten zu haben, so muß er die Zeugen nicht förmlich zu ihrem Amt be stellen. Er kann seine Entlastungserklärung auch ohne diese Formalität nicht mehr zurücknehmen und die Wahrnehmung der Zeugen für irrelevant erklären. 125 0 Gegen minderjährige (Halb-)Waisenkinder darf nach jüdi schem Recht in bestimmten Ausnahmefällen vollstreckt wer den. Das Problem besteht darin, daß Zeugen gegen die Min derjährigen die Verbindlichkeiten ihres verstorbenen Vaters an sich nicht aussagen dürften. Die Minderjährigen sind ja nicht prozeßfähig und als Partei somit nicht präsent. Zeugen aussagen dürfen in der Regel aber nur in Gegenwart der be troffenen Parteien gemacht werden. Wie geht man in diesen 126 Fällen bei Gericht vor? 0 Wenn Zeugen behaupten, daß dem von ihnen unterschriebe nen Schuldschein kein wirklicher Darlehensvertrag zugrun deliegt, so soll ihnen diese Behauptung nicht geglaubt wer den, falls der Gläubiger auf Zahlung klagt. 128 ❖ Wann eine Urkunde gültig oder ungültig ist, wenn die Zeugen unterschriften nicht auf vorgeschriebene Weise unter dem Textende stehen, und
wenn die letzte Zeile des Urkundentex tes eine rechtserhebliche, vorher nicht erwähnte Neuigkeit enthält. 132 ❖ Wenn ein Darlehensvertrag in zweifacher Ausfertigung mit jeweils nur einer Zeugenunterschrift vorliegt, so dürfen beide Dokumente nicht wie ein ordnungsgemäß verschrifteter Darlehensvertrag behandelt werden, der nur einfach aus gefertigt worden ist und zwei Zeugenunterschriften auf weist. 137
XVI о Wenn ein Grundstücksverkäufer die Zeugen der Transaktion auffordert, in die Urkunde keine Rechtsmängelhaftung für das Grundstück von seiner Seite her einzutragen, so ist sie dennoch gegeben. Um für Rechtsmängel nicht zu haften, muß der Verkäufer die Haftung expressis verbis ausschließen. 138 ❖ Eine Urkunde, deren Text zweimal die Formulierung auf weist: (Die Angelegenheit) ist gültig und bestandskräftig , verliert nichts von ihrer Gültigkeit. Wenn ein Gläubiger einen Schuldschein mit zwei Zeugenun terschriften vorweist und der Schuldner erklärt, er habe die Forderung bezahlt, kann der Gläubiger nach der gerichtlichen Beglaubigung beider Zeugenunterschriften seine Forderung dennoch einkassieren. Kann er nur eine Zeugenunterschrift beglaubigen lassen, so kann der Schuldner mit einem ToraSchwur die geltend gemachte Forderung als nicht mehr be stehend zurückweisen. 141 0 Die Gewährung verzinslicher Darlehen an Nichtjuden wäh rend der Halbfeiertage einer Festwoche stellt keine Verlet zung der während dieser Zeit geltenden Arbeitsverbote dar. Die Beurkundung der Verträge muß aber bis nach dem Fest ende verschoben werden. 142 Index locorum 144 Index rerum 148 Index geographicus 155 Verzeichnis der zitierten und darüber hinaus tat sächlich benutztenLiteratur 156
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