Liberey Keyserlicher, Auch Teutscher Nation Landt vnd Statt Recht. Das ist: Ordentliche vnd gantz nützliche Beschreibung, Erstlichen, der gemeinen Keyserlichen Recht. Zum andern, Wie an dem Hochlöblichen Keyserlichen Cammergericht gemeinlichen gevrtheilt ... worden ...: Nicht allein allen vnd jeden Ständen vnd Oberkeiten ... zu treffentlicher Nachrichtung, Sondern auch allen Richtern ... nützlich. ... vnd in diese vier Theil verfasset. I. Von Gerichten vnd Gerichtlichem Proceß. II. Von Contracten ... III. Von Testamenten ... IIII. Von Erbschafften ...
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Meurer, Noe 1525-1583 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Heydelberg Spieß 1582
Beschreibung:Titelbl. in Rot- u. Schwarzdruck. - Bibliogr. Nachweis: VD 16 M 5009
Beschreibung:[8], 130, 104, 54, 49, [1] Bl. Ill. (Holzschn.), graph. Darst. - 2 ̊

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