Dictatum Ratisbonae, die 28. Octobr. 1802 per Moguntinum: der Röm. Kaiserl. Majestät ... zu gegenwärtiger ausserordentlichen Reichsdeputation verordneten höchstansehnlichen Kaiserl. Gesandtschaft bleibt hiemit von Seiten dieser Deputation gebührend unverhalten: ... Da es Pflicht des Reichs sey, das Schicksal der schuldlosen Opfer des Friedens möglichst zu lindern, und sie irgend einer Willkühr nicht auszusetzen, ...
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Regensburg] [1802]
Beschreibung:[4] Bl.

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