Ains erbern Rats der Statt Augspurg satzung, der Hochzeiten halben [et].: fürgenommen vnd erkannt, Auf XIX Nouembris. Anno [et]c. XXXVI
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Augsburg] [1536]
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:[8] Bl.

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