[Verordnung]: die Fortdauer außerordentlicher Staatsbedürfnisse, für welche die in Unsern Verordnungen vom 1. April und 21. October vor. J. ausgeschriebenen Steuern berechnet waren, setzen Uns in die Nothwendigkeit, auch für das Etats-Jahr 1810/11 Folgendes zu verordnen ... ; [Werneck den 12. October 1810]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Werneck] [1810]
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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