Bekanntmachung: In Gemäßheit der landesherrlichen Verordnung vom 11ten Julius 1801 bestand die ordentliche Einnahme des Schuldentilgungs-Fonds in ... ; [... bekannt gemacht ... Würzburg am 1ten Junius 1802]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Würzburg] [1802]
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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