Demnach Uns seither denen bezogenen Winterquartieren verschiedene Clagten dahin eingelangt, wie daß die Strassen so wohl von Unsern eigenen, als auch denen in diesem Creyß einquartierten Käyserl. Soldaten, unsicher gemacht, und die, nicht allein in Unser, sondern und zu vorderist in der verfasten Käyserl. Ordonance hochverbottene Streiffereyen in solche ohnzulässige Ubung gebracht werden wolten ... Als werden Unsers Hoch Stiffts Würtzburg Ober- und under-Beambte hiemit befelcht ...: Datum auff Unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg den 23. Ianuarij, Anno 1677.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Würtzburg 1677
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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