Umweltrecht:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main [u.a.]
Fischer-Taschenbuch-Verl. [u.a.]
1997
|
Ausgabe: | Orig.-Ausg. |
Schriftenreihe: | Fischer
13473 : Ratgeber Recht |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | 206 S. |
ISBN: | 3596134730 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 cb4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV011470659 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 20230628 | ||
007 | t | ||
008 | 970728s1997 gw |||| 00||| ger d | ||
016 | 7 | |a 950675679 |2 DE-101 | |
020 | |a 3596134730 |9 3-596-13473-0 | ||
035 | |a (OCoLC)75751354 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV011470659 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rakddb | ||
041 | 0 | |a ger | |
044 | |a gw |c DE | ||
049 | |a DE-739 |a DE-29 | ||
084 | |a AR 29000 |0 (DE-625)8637: |2 rvk | ||
084 | |a PN 794 |0 (DE-625)137724: |2 rvk | ||
100 | 1 | |a Mache, Hans-Michael |e Verfasser |0 (DE-588)115464581 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Umweltrecht |c Hans-Michael Mache |
250 | |a Orig.-Ausg. | ||
264 | 1 | |a Frankfurt am Main [u.a.] |b Fischer-Taschenbuch-Verl. [u.a.] |c 1997 | |
300 | |a 206 S. | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
490 | 0 | |a Fischer |v 13473 : Ratgeber Recht | |
650 | 0 | 7 | |a Umweltrecht |0 (DE-588)4061643-5 |2 gnd |9 rswk-swf |
651 | 7 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |2 gnd |9 rswk-swf | |
655 | 7 | |0 (DE-588)4151278-9 |a Einführung |2 gnd-content | |
689 | 0 | 0 | |a Umweltrecht |0 (DE-588)4061643-5 |D s |
689 | 0 | |5 DE-604 | |
689 | 1 | 0 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |D g |
689 | 1 | 1 | |a Umweltrecht |0 (DE-588)4061643-5 |D s |
689 | 1 | |5 DE-604 | |
856 | 4 | 2 | |m DNB Datenaustausch |q application/pdf |u http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=007717287&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |3 Inhaltsverzeichnis |
943 | 1 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-007717287 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1807865323656839168 |
---|---|
adam_text |
5
INHALT
ABKUERZUNGSVERZEICHNIS
.
15
I.
EINFUEHRUNG:
ENTWICKLUNG
UND
INHALT
DES
BEGRIFFES
UMWELTRECHT
.
.
.
17
II.
ART
UND
GELTUNGSBEREICH
DER
UMWELTSCHUETZENDEN
VORSCHRIFTEN
.
23
1.
REGELUNGSKOMPETENZ
VON
BUND,
BUNDESLAENDERN,
KREISEN
UND
GEMEINDEN
.
23
WER
IST
ZUM
ERLASS
VON
RECHTSVORSCHRIFTEN
IM
UMWELTSCHUTZ
BERECHTIGT?
.
23
WELCHE
ARTEN
VON
RECHTSVORSCHRIFTEN
GIBT
ES
UND
FUER
WEN
GELTEN
SIE?
.
24
WAS
BEDEUTEN
KONKURRIERENDE
GESETZGEBUNG
UND
RAHMENKOMPETENZ?
.
25
2.
EINFLUSS
DER
EU-REGELUNGEN
.
27
WELCHE
REGELUNGSKOMPETENZ
HAT
DIE
EU
BEIM
UMWELTSCHUTZ?
.
27
WELCHE
ART
VON
REGELUNGEN
KANN
DIE
EU
TREFFEN?
.
28
SIND
DIESE
REGELUNGEN
FUER
BUERGER
UND
UNTERNEHMEN
IN
DEUTSCHLAND
DIREKT
VERBINDLICH?
.
'
30
KANN
NATIONALES
RECHT
STRENGER
SEIN
ALS
DAS
DER
EU?
.
32
WAS
BEDEUTET
DAS
EU-UMWELTZEICHEN?
.
33
WELCHE
WIRKUNG
HAT
DAS
CE-ZEICHEN
DER
EU?
.
35
3.
DEUTSCHE
UMWELTZEICHEN
.
36
FUER
WELCHE
PRODUKTE
GIBT
ES
DEN
BLAUEN
ENGEL?
.
36
WER
DARF
DIESES
ZEICHEN
BENUTZEN?
.
38
WELCHE
BEDEUTUNG
HABEN
ANDERE
GUETEZEICHEN?
.
38
WAS
IST
DAS
OEKO-AUDIT
?
.
40
6
INHALT
III.
ORGANISATION
DER
UMWELTVERWALTUNG
UND
ZUSTAENDIGKEIT
DER
BEHOERDEN
.
43
1.
WIE
IST
DER
UEBLICHE
BEHOERDENAUFBAU?
.
43
2.
WORAUS
ERGIBT
SICH
DIE
KONKRETE
ZUSTAENDIGKEIT
EINER
BEHOERDE?
.
45
3.
WELCHE
FUNKTION
HABEN
LANDES
ODER
BUNDESANSTALTEN
UND
LANDES
ODER
BUNDESAEMTER?
.
46
4.
GIBT
ES
EINEN
OFFIZIELLEN
BEHOERDENFUEHRER
FUER
DEN
UMWELTSCHUTZ?
.
47
IV.
PLANUNGS
UND
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
FUER
UMWELTRELEVANTE
PROJEKTE
.
48
1.
OERTLICHE,
REGIONALE
UND
UEBERREGIONALE
PLANUNGEN
.
48
WIE
ERFOLGT
DIE
REGIONALE
UND
UEBERREGIONALE
PLANUNG
VON
INDUSTRIESTANDORTEN
UND
VERKEHRSPROJEKTEN?
.
48
IST
DIESE
PLANUNG
VERBINDLICH
FUER
BUERGER
UND
UNTERNEHMEN?
.
49
WELCHE
MITWIRKUNGSRECHTE
HABEN
DIE
BUERGER
UND
DIE
WIRTSCHAFT?
.
50
2.
IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHES
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
UND
BETRIEBSUEBERWACHUNG
.
51
BEDUERFEN
INDUSTRIE
UND
VERKEHRSPROJEKTE
EINER
BESONDEREN
GENEHMIGUNG?
.
51
WELCHE
BEHOERDE
ERTEILT
DIE
GENEHMIGUNG?
.
53
WIE
ERFAEHRT
MAN
VON
INDUSTRIELLEN
NEUANSIEDLUNGEN
ODER
ERWEITERUNGEN?
.
55
WIE
SIND
OEFFENTLICHKEIT
UND
NACHBARSCHAFT
AM
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
BETEILIGT?
.
56
WELCHE
RECHTE
HAT
DER
ANLAGENBETREIBER
BEI
ABLEHNUNG
SEINES
ANTRAGES?
.
56
INHALT
7
WIE
KOENNEN
SPAETER
AENDERUNGEN
AN
GENEHMIGTEN
ANLAGEN
DURCHGEFUEHRT
WERDEN?
.
57
WIE
ERFOLGT
DIE
LAUFENDE
UEBERWACHUNG
DES
BETRIEBES
INDUSTRIELLER
ANLAGEN?
.
58
WER
IST
FUER
DIE
LAUFENDE
BETRIEBSUEBERWACHUNG
ZUSTAENDIG
UND
WER
TRAEGT
DIE
KOSTEN?
.
59
KANN
DIE
BEHOERDE
BEI
EINMAL
GENEHMIGTEN
BETRIEBEN
VERBESSERUNGEN
BEI
EMISSIONEN
USW.
ANORDNEN?
.
59
WAS
IST
DER
STAND
DER
TECHNIK?
.
60
3.
UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG
.
62
GIBT
ES
EINE
UEBERGREIFENDE
PRUEFUNG
DER
UMWELT
AUSWIRKUNGEN
FUER
INDUSTRIE
UND
VERKEHRSPROJEKTE?
.
62
WELCHE
WIRKUNG
HAT
DIE
UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG
AUF
DAS
GENEHMIGUNGSVERFAHREN?
.
63
V.
EINZELNE
GEBIETE
DES
UMWELTRECHTES
.
64
1.
WICHTIGE
FACHBEGRIFFE
DES
UMWELTRECHTES
VON
A
BIS
Z
.
64
2.
LAERM
.
67
WELCHE
LAERMBELASTUNG
IST
AM
WOHN
ODER
ARBEITSORT
ZULAESSIG?
.
67
MUSS
EINE
GEMEINDE
VORBEUGENDEN
LAERMSCHUTZ
BETREIBEN?
.
70
WIE
WERDEN
KONFLIKTE
ZWISCHEN
LAERMINTENSIVEN
BETRIEBEN
UND
ANWOHNERN
GELOEST?
.
71
HAENGT
DER
SCHUTZANSPRUCH
DAVON
AB,
WER
ZUERST
DA
WAR?
72
WELCHER
SCHUTZANSPRUCH
BESTEHT
GEGEN
VERKEHRSLAERM
UND
BAULAERM?
.
72
GIBT
ES
FESTGELEGTE
LAERMGRENZEN
AUCH
FUER
PRIVATPERSONEN,
Z.B.
BEI
FEIERN,
RADIOHOEREN
ODER
TIERHALTUNG?
.
74
DARF
ZU
JEDER
TAGESZEIT
RASEN
GEMAEHT
WERDEN?
.
75
WAS
BEDEUTET
DIE
BEZEICHNUNG
DB(A)
IM
LAERMSCHUTZ?
.
76
8
INHALT
3.
LUFTVERUNREINIGUNG
.
78
WELCHES
SIND
DIE
WICHTIGSTEN
GESETZLICHEN
GRUNDLAGEN
ZUR
BEGRENZUNG
DER
LUFTVERUNREINIGUNG?
.
78
GIBT
ES
BESONDERE
VORSCHRIFTEN
FUER
DAS
BETREIBEN
KLEINERER
FEUERUNGSANLAGEN
WIE
HEIZUNGEN,
OFEN,
KAMINE?
.
79
WELCHE
BRENNSTOFFE
SIND
IN
KLEINEN
FEUERUNGSANLAGEN
ZULAESSIG?
.
80
IST
ES
ZULAESSIG,
EIGENEN
ABFALL
ZU
VERBRENNEN?
.
82
KANN
EINE
GEMEINDE
DEN
EINBAU
VON
OEL-,
HOLZ
ODER
KOHLEHEIZUNGEN
UNTERSAGEN?
.
84
WELCHE
BESCHRAENKUNGEN
FUER
INDUSTRIE
UND
VERKEHR
GIBT
ES
BEI
BESTIMMTEN
WETTERLAGEN?
.
84
WELCHE
SPRAYDOSEN
UND
FEUERLOESCHER
DUERFEN
NOCH
VERWENDET
WERDEN?
.
85
4.
WASSER
.
87
MUSS
EIN
GRUNDSTUECK
AN
DIE
OEFFENTLICHE
WASSERVERSORGUNG
ANGESCHLOSSEN
ODER
DARF
EIN
EIGENER
BRUNNEN
GENUTZT
WERDEN?
.
87
IST
DIE
ENTNAHME
VON
GRUND
ODER
OBERFLAECHENWASSER
KOSTENLOS?
.
88
KANN
DIE
GEMEINDE
ODER
DAS
WASSERVERSORGUNGSUNTER
NEHMEN
ETWAS
GEGEN
REGENWASSERNUTZUNG
EINWENDEN?
.
88
WO
IST
GEREGELT,
WELCHES
WASSER
ALS
TRINKWASSER
VER
WENDET
WERDEN
DARF?
.
89
WAS
IST
ABWASSER
NACH
DER
RECHTLICHEN
DEFINITION?
.
.
89
UNTER
WELCHEN
VORAUSSETZUNGEN
KANN
ABWASSER
DIREKT
IN
EIN
GEWAESSER
EINGELEITET
WERDEN?
.
90
WIE
IST
DER
UMGANG
MIT
WASSERGEFAEHRDENDEN
STOFFEN
GEREGELT?
.
91
IST
DIE
ABWASSERREINIGUNG
AUF
DEM
EIGENEN
GRUNDSTUECK
ZULAESSIG?
.
91
GIBT
ES
GESETZLICHE
ANFORDERUNGEN
AN
DIE
UMWELT
VERTRAEGLICHKEIT
VON
WASCHMITTELN?
.
92
5.
ABFALL
.
93
GIBT
ES
EINEN
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
MUELL
UND
ABFALL?
93
INHALT
9
WAS
IST
SONDERMUELL
?
.
93
WER
IST
ZUR
ABFALLENTSORGUNG
VERPFLICHTET?
.
94
HAT
JEDER
GEWERBE
ODER
INDUSTRIEBETRIEB
ANSPRUCH
AUF
DIE
OEFFENTLICHE
ABFALLENTSORGUNG?
.
95
MUESSEN
GEBUEHREN
FUER
EINE
MUELLTONNE
BEZAHLT
WERDEN,
AUCH
WENN
SIE
NICHT
GEBRAUCHT
WIRD?
.
95
DARF
GRUENABFALL
IM
WALD
ODER
AUF
BRACHFLAECHEN
ABGELAGERT
WERDEN?
.
96
WELCHE
VERANTWORTUNG
HABEN
INDUSTRIE
UND
HANDEL
FUER
IHRE
PRODUKTE?
.
97
WIE
FUNKTIONIERT
DER
GRUENE
PUNKT?
.
98
KANN
EINE
STADT
EINWEGVERPACKUNGEN
VERBIETEN
ODER
DARAUF
STEUERN
ERHEBEN?
.
100
WIE
WIRD
EINE
ABFALLDEPONIE
ODER
-VERBRENNUNGS
ANLAGE
GENEHMIGT?
.
101
KANN
MAN
WEGEN
MISSACHTUNG
DER
ABFALLTRENNUNG
VON
DER
ENTSORGUNG
AUSGESCHLOSSEN
WERDEN?
.
102
WAS
SIND
ABFALLBILANZEN
UND
-KONZEPTE
UND
WER
ERSTELLT
SIE?
.
103
6.
LANDSCHAFTS-UND
NATURSCHUTZ
.
104
WAS
BEDEUTET
DIE
AUSWEISUNG
EINES
LANDSCHAFTSSCHUTZ
GEBIETES
ODER
EINES
NATURSCHUTZGEBIETES?
.
104
WANN
IST
EIN
EINGRIFF
IN
NATURHAUSHALT
ODER
LAND
SCHAFTSBILD
ZULAESSIG?
.
105
WANN
DUERFEN
AUF
DEM
EIGENEN
GRUNDSTUECK
BAEUME
GEFAELLT
WERDEN?
.
106
WELCHE
VORSCHRIFTEN
REGELN
DEN
EINSATZ
VON
PFLANZEN
SCHUTZMITTELN?
.
107
WELCHER
ABSTAND
MUSS
BEI
DER
BAUM
ODER
STRAUCHPFLAN
ZUNG
VON
DER
GRUNDSTUECKSGRENZE
EINGEHALTEN
WERDEN?
.
.
108
7.
BAURECHT
.
109
DIENT
EIN
BAULEITPLAN
AUCH
DEM
UMWELTSCHUTZ?
.
109
WO
KANN
MAN
ERFAHREN,
OB
EIN
BAULEITPLAN
VORHANDEN
IST
ODER
GERADE
AUF
GESTELLT
WIRD?
.
110
10
INHALT
UNTER
WELCHEN
VORAUSSETZUNGEN
IST
EINE
BEBAUUNG
AUSSERHALB
EINES
BEBAUUNGSPLANES
ZULAESSIG?
.
110
GIBT
ES
EINEN
ERSATZANSPRUCH,
WENN
EIN
GRUNDSTUECK
DURCH
DIE
BAULEITPLANUNG
IN
SEINER
NUTZBARKEIT
EINGESCHRAENKT
WIRD?
.
112
WELCHE
BAUVORHABEN
SIND
GENEHMIGUNGSBEDUERFTIG?.
.
113
IST
DER
(NACHTRAEGLICHE)
EINBAU
EINES
KAMINES
ODER
OFENS
GENEHMIGUNGSBEDUERFTIG
?
.
114
WER
ERTEILT
DIE
BAUGENEHMIGUNG?
.
114
WIE
KANN
SICH
EIN
BETRIEB
GEGEN
HERANRUECKENDE
WOHN
BEBAUUNG
WEHREN?
.
115
GIBT
ES
GEBAEUDEBEZOGENE
VORSCHRIFTEN
ZUM
ENERGIE
VERBRAUCH?
.
116
WELCHE
WICHTIGEN
AUSFUEHRUNGSVORSCHRIFTEN
ZUM
ENERGIEEINSPARUNGSGESETZBESTEHEN?
.
116
8.
UMGANG
MIT
GEFAEHRLICHEN
STOFFEN
.
118
WELCHE
BESTIMMUNGEN
REGELN
HERSTELLUNG
UND
VERKAUF
VON
CHEMIKALIEN?
.
118
WO
IST
FESTGELEGT,
WELCHE
STOFFE
GEFAEHRLICH
SIND?
.
118
WO
SIND
DIE
ANFORDERUNGEN
AN
DIE
KENNZEICHNUNG
GEFAEHRLICHER
STOFFE
FESTGELEGT?
.
119
MUESSEN
DIE
INHALTSSTOFFE
VON
KOSMETIKA
ODER
KOERPER
PFLEGEMITTELN
ANGEGEBEN
WERDEN?
.
120
WELCHEN
PRODUKTEN
MUSS
EIN
SICHERHEITSDATENBLATT
BEIGEGEBEN
WERDEN?
.
120
WELCHE
SCHUTZVORSCHRIFTEN
GIBT
ES
FUER
DEN
UMGANG
MIT
GEFAEHRLICHEN
STOFFEN
AM
ARBEITSPLATZ?
.
121
WELCHER
VORRAT
AN
BENZIN
ODER
ANDEREN
BRENNBAREN
FLUES
SIGKEITEN
DARF
IN
GARAGE
ODER
KELLER
GELAGERT
WERDEN?.
.
.
122
VI.
INFORMATIONSANSPRUCH,
DULDUNGSPFLICHTEN
UND
ABWEHRRECHTE,
HAFTUNG
.
126
1.
UMWELTINFORMATIONSGESETZ
.
126
WO
KANN
MAN
INFORMATIONEN
UEBER
EMISSIONEN,
GENEHMIGUNGEN
USW.
EINES
INDUSTRIEBETRIEBES
ODER
AEHNLICHER
ANLAGEN
ERHALTEN?
.
126
INHALT
11
RICHTET
SICH
DER
ANSPRUCH
GEGEN
DIE
BEHOERDEN
ODER
DEN
BETRIEB?
.
_
.
126
AUF
WELCHE
DATEN
BEZIEHT
SICH
DER
AUSKUNFTSANSPRUCH?
.
127
ERHAELT
NUR
EIN
DIREKT
BETROFFENER
NACHBAR
DIESE
INFORMATIONEN?
.
128
WIE
IST
DAS
GENAUE
VERFAHREN
UND
WELCHE
KOSTEN
ENT
STEHEN
DEM
ANFRAGENDEN?
.
128
ERFAEHRT
DER
JEWEILIGE
BETRIEB
VON
DER
ANFRAGE?
.
129
2.
STOERFALL/VORSORGE
.
130
MUESSEN
INDUSTRIEBETRIEBE
STOERFAELLE
MELDEN?
.
130
MUESSEN
ANWOHNER
UEBER
RICHTIGES
VERHALTEN
BEI
STOERFAELLEN
INFORMIERT
WERDEN?
.
131
3.
GRUNDSTUECKSBEZOGENE
REGELUNGEN
DES
BUERGERLICHEN
GESETZBUCHES
.
131
WELCHE
BEEINTRAECHTIGUNGEN
MUSS
EIN
GRUNDSTUECKSNACHBAR
HINNEHMEN?
.
131
WANN
IST
EINE
BEEINTRAECHTIGUNG
ORTSUEBLICH?
.
132
SCHUETZT
DIE
IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE
GENEHMIGUNG
EINEN
BETRIEB
VOR
ANSPRUECHEN
DER
ANWOHNER?
.
133
4.
SONSTIGE
REGELUNGEN
DES
BUERGERLICHEN
GESETZBUCHES
.
134
FUER
WELCHE
UMWELTSCHAEDEN
MUESSEN
INDUSTRIE
UND
GEWERBE
HAFTEN?
.
134
WIRD
AUCH
FUER
FOLGEN
VON
BETRIEBSSTOERUNGEN
GEHAFTET?
.
.
135
IN
WELCHEM
UMFANG
WIRD
SCHADENERSATZ
GELEISTET?
.
136
KANN
MAN
VON
EINEM
INDUSTRIEBETRIEB
SCHADENERSATZ
FORDERN,
WENN
DAS
ABGESTELLTE
AUTO
DURCH
EMISSIONEN
BESCHAEDIGT
WIRD?
.
137
5.
UMWELTHAFTUNGSGESETZ
.
138
GIBT
ES
EINE
SPEZIELLE
UMWELTHAFTUNG
FUER
DIE
INDUSTRIE?
.
138
GIBT
ES
EINE
HAFTUNG
OHNE
VERSCHULDEN?
.
138
MUSS
DER
SCHADEN
ZWEIFELSFREI
EINEM
BESTIMMTEN
BETRIEB
ZUGEORDNET
WERDEN
KOENNEN?
.
.
139
12
INHALT
WIE
KANN
SICH
DER
BETRIEB
ENTLASTEN?
.
139
WAS
IST,
WENN
GROSSE
UMWELTSCHAEDEN
DIE
FINANZKRAFT
EINES
UNTERNEHMENS
UEBERSTEIGEN?
.
140
6.
ALTLASTEN
.
141
ENDEN
BETRIEBSGENEHMIGUNGEN
NACH
DEM
BUNDES
IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
MIT
DER
BETRIEBSEINSTELLUNG?
.
.
.
141
WER
HAFTET
FUER
SCHAEDEN,
DIE
VON
EINER
NICHT
MEHR
BETRIEBENEN
ANLAGE
VERURSACHT
WERDEN?
.
141
IST
EIN
EIGENTUEMER
VERANTWORTLICH,
WENN
AUF
SEINEM
GRUNDSTUECK
OHNE
SEIN
WISSEN
ABFALL
ABGELAGERT
WIRD?
.
.
142
WAS
IST,
WENN
SICH
DER
VERANTWORTLICHE
FUER
EINEN
SCHADEN
NICHT
MEHR
FESTSTELLEN
LAESST
ODER
WENN
ES
DIE
FIRMA
NICHT
MEHR
GIBT?
.
143
7.
WASSERHAUSHALTSGESETZ
.
144
WER
MUSS
FUER
EINE
GEWAESSERVERUNREINIGUNG
HAFTEN?
.
.
144
WAS
MUSS
DER
GESCHAEDIGTE
NACHWEISEN
KOENNEN?
.
144
GILT
DIE
HAFTUNG
AUCH
BEI
EINEM
UNFALL
ODER
UNVORHER
SEHBAREN
ANLAGENDEFEKT?
.
145
SCHLIESST
EINE
EINLEITUNGSERLAUBNIS
FUER
GEWAESSER
DIE
HAFTUNG
FUER
VERUNREINIGUNGEN
AUS?
.
146
VII.
RECHTSSCHUTZ
UND
RECHTSWEG
IM
VERWALTUNGS
UND
ZIVILRECHT
.
147
1.
VERWALTUNGSBEHOERDLICHE
VERFAHREN
.
147
IN
WELCHER
FORM
ERGEHEN
ENTSCHEIDUNGEN
DER
VERWALTUNGSBEHOERDEN?
.
147
WER
ERHAELT
DAVON
KENNTNIS
?
.
147
WELCHE
RECHTSMITTEL
GIBT
ES
FUER
DEN
ANTRAGSTELLER
UND
ANDERE
BETROFFENE?
.
148
WELCHE
BEHOERDE
ENTSCHEIDET
UEBER
EINEN
WIDER
SPRUCH?
.
149
KANN
SICH
IM
WIDERSPRUCHSVERFAHREN
DER
URSPRUENGLICHE
BESCHEID
ZU
LASTEN
DES
WIDERSPRECHENDEN
VER
SCHLECHTERN?
.
150
INHALT
13
MUSS
DER
URSPRUNGSBESCHEID
VOR
ABSCHLUSS
DES
WIDER
SPRUCHSVERFAHRENS
SCHON
BEACHTET
WERDEN?
.
150
BRAUCHT
MAN
FUER
DIESES
RECHTSMITTEL
EINEN
RECHTSANWALT?
151
WELCHE
KOSTEN
KOENNEN
ENTSTEHEN
UND
WER
TRAEGT
SIE?
.
152
2.
VERWALTUNGSRECHTLICHE
STREITVERFAHREN
.
154
WELCHE
GERICHTE
SIND
FUER
KLAGEN
GEGEN
BEHOERDLICHE
ENTSCHEIDUNGEN
ZUSTAENDIG?
.
154
WANN
KANN
GEGEN
EINE
BEHOERDLICHE
ENTSCHEIDUNG
GEKLAGT
WERDEN?
.
155
WER
KANN
KLAGE
ERHEBEN
UND
WELCHE
FRISTEN
SIND
ZU
BEACHTEN?
.
155
WO
ERFAEHRT
MAN,
WELCHES
GERICHT
OERTLICH
ZUSTAENDIG
IST?
.
.
156
WER
KANN
VOR
GERICHT
AUFTRETEN?
.
156
WELCHE
KLAGEARTEN
GIBT
ES?
.
157
ERMITTELT
DAS
GERICHT
DEN
SACHVERHALT
SELBST?
.
158
WELCHE
RECHTSMITTEL
GIBT
ES
GEGEN
EIN
URTEIL?
.
158
WELCHE
KOSTEN
ENTSTEHEN
UND
WER
TRAEGT
SIE?
.
158
3.
ZIVILRECHTLICHE
STREITVERFAHREN
.
160
WELCHE
ANSPRUECHE
MUESSEN
VOR
DEN
ZIVILGERICHTEN
GELTEND
GEMACHT
WERDEN?
.
160
WELCHES
GERICHT
IST
SACHLICH
UND
OERTLICH
ZUSTAENDIG?
.
161
WIE
SIND
DIE
RECHTSMITTEL
GEGEN
EIN
ZIVILURTEIL?
.
161
WER
DARF
VOR
DEN
ZIVILGERICHTEN
AUFTRETEN?
.
162
WAS
MUSS
IM
ZIVILPROZESS
VORGETRAGEN
WERDEN?
.
163
WELCHE
KOSTEN
ENTSTEHEN
UND
WER
TRAEGT
SIE?
.
163
VIII.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
.
164
1.
UNTERSCHEIDUNG
VON
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
UND
STRAFTATEN
.
164
WELCHE
SANKTIONEN
GIBT
ES
FUER
VERSTOESSE
GEGEN
UMWELT
RECHTLICHE
VORSCHRIFTEN?
.
164
WIE
WERDEN
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
GEAHNDET?
.
164
WELCHE
WIRKUNG
HAT
EIN
BUSSGELDBESCHEID?
.
165
WELCHE
RECHTSMITTEL
SIND
MOEGLICH?
.
166
14
INHALT
2.
EINZELNE
ORDNUNGS
WIDRIGKEITEN
.
168
WORAUS
ERGIBT
SICH,
WELCHE
UMWELTSCHAEDIGENDEN
HANDLUNGEN
BUSSGELDBEWEHRT
SIND?
.
168
IX.
STRAFTATEN
.
171
1.
STRAFTATEN
IM
UMWELTBEREICH
.
171
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
BESTEHEN
FUER
EIN
STRAFVERFAHREN
IM
BEREICH
DER
UMWELTSCHAEDIGUNG?
.
171
WELCHES
VERHAELTNIS
BESTEHT
ZWISCHEN
UMWELTSTRAFRECHT
UND
UMWELTVERWALTUNGSRECHT?
.
173
IST
DIE
UEBERTRAGUNG
STRAFRECHTLICHER
VERANTWORTUNG
IN
EINEMUNTERNEHMENMOEGLICH?
.
174
WIE
IST
DER
ABLAUF
EINES
STRAFVERFAHRENS?
.
174
MIT
WELCHEM
STRAFMASS
IST
UMWELTSCHAEDIGENDES
VERHALTEN
BEDROHT?
.
174
WELCHE
RECHTSMITTEL
SIND
MOEGLICH?
.
175
2.
DIE
EINZELNEN
STRAFTATEN
GEGEN
DIE
UMWELT
.
175
§324
STGB
GEWAESSERVERUNREINIGUNG
.
176
§
324A
STGB
BODENVERUNREINIGUNG
.
177
§
325
STGB
LUFTVERUNREINIGUNG
.
178
§
325A
STGB
VERURSACHEN
VON
LAERM,
ERSCHUETTERUNGEN
UND
NICHT-IONISIERENDEN
STRAHLEN
.
179
§326
STGB
UMWELTGEFAEHRDENDE
ABFALLBESEITIGUNG
.
181
§327
STGB
UNERLAUBTES
BETREIBEN
VON
ANLAGEN
.
182
§
328
STGB
UNERLAUBTER
UMGANG
MIT
RADIOAKTIVEN
STOFFEN
UND
ANDEREN
GEFAEHRLICHEN
STOFFEN
UND
GUETERN
.
.
184
§
329
STGB
GEFAEHRDUNG
SCHUTZBEDUERFTIGER
GEBIETE
.
.
186
§
330
STGB
BESONDERS
SCHWERER
FALL
EINER
UMWELTSTRAFTAT
188
§
330A
STGB
SCHWERE
GEFAEHRDUNG
DURCH
FREISETZEN
VON
GIFTEN
.
188
§
330B
STGB
TAETIGE
REUE
.
189
§
330D
STGB
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
.
.
.
190
ADRESSEN
.
191 |
any_adam_object | 1 |
author | Mache, Hans-Michael |
author_GND | (DE-588)115464581 |
author_facet | Mache, Hans-Michael |
author_role | aut |
author_sort | Mache, Hans-Michael |
author_variant | h m m hmm |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV011470659 |
classification_rvk | AR 29000 PN 794 |
ctrlnum | (OCoLC)75751354 (DE-599)BVBBV011470659 |
discipline | Allgemeines Rechtswissenschaft |
edition | Orig.-Ausg. |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>00000nam a2200000 cb4500</leader><controlfield tag="001">BV011470659</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">20230628</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">970728s1997 gw |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="016" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">950675679</subfield><subfield code="2">DE-101</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">3596134730</subfield><subfield code="9">3-596-13473-0</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)75751354</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV011470659</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rakddb</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">DE</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-739</subfield><subfield code="a">DE-29</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">AR 29000</subfield><subfield code="0">(DE-625)8637:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PN 794</subfield><subfield code="0">(DE-625)137724:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mache, Hans-Michael</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)115464581</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Umweltrecht</subfield><subfield code="c">Hans-Michael Mache</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Orig.-Ausg.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Frankfurt am Main [u.a.]</subfield><subfield code="b">Fischer-Taschenbuch-Verl. [u.a.]</subfield><subfield code="c">1997</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">206 S.</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Fischer</subfield><subfield code="v">13473 : Ratgeber Recht</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Umweltrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4061643-5</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " ind2="7"><subfield code="0">(DE-588)4151278-9</subfield><subfield code="a">Einführung</subfield><subfield code="2">gnd-content</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Umweltrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4061643-5</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="1"><subfield code="a">Umweltrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4061643-5</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="m">DNB Datenaustausch</subfield><subfield code="q">application/pdf</subfield><subfield code="u">http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=007717287&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA</subfield><subfield code="3">Inhaltsverzeichnis</subfield></datafield><datafield tag="943" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-007717287</subfield></datafield></record></collection> |
genre | (DE-588)4151278-9 Einführung gnd-content |
genre_facet | Einführung |
geographic | Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd |
geographic_facet | Deutschland |
id | DE-604.BV011470659 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-08-20T00:45:26Z |
institution | BVB |
isbn | 3596134730 |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-007717287 |
oclc_num | 75751354 |
open_access_boolean | |
owner | DE-739 DE-29 |
owner_facet | DE-739 DE-29 |
physical | 206 S. |
publishDate | 1997 |
publishDateSearch | 1997 |
publishDateSort | 1997 |
publisher | Fischer-Taschenbuch-Verl. [u.a.] |
record_format | marc |
series2 | Fischer |
spelling | Mache, Hans-Michael Verfasser (DE-588)115464581 aut Umweltrecht Hans-Michael Mache Orig.-Ausg. Frankfurt am Main [u.a.] Fischer-Taschenbuch-Verl. [u.a.] 1997 206 S. txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Fischer 13473 : Ratgeber Recht Umweltrecht (DE-588)4061643-5 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf (DE-588)4151278-9 Einführung gnd-content Umweltrecht (DE-588)4061643-5 s DE-604 Deutschland (DE-588)4011882-4 g DNB Datenaustausch application/pdf http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=007717287&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA Inhaltsverzeichnis |
spellingShingle | Mache, Hans-Michael Umweltrecht Umweltrecht (DE-588)4061643-5 gnd |
subject_GND | (DE-588)4061643-5 (DE-588)4011882-4 (DE-588)4151278-9 |
title | Umweltrecht |
title_auth | Umweltrecht |
title_exact_search | Umweltrecht |
title_full | Umweltrecht Hans-Michael Mache |
title_fullStr | Umweltrecht Hans-Michael Mache |
title_full_unstemmed | Umweltrecht Hans-Michael Mache |
title_short | Umweltrecht |
title_sort | umweltrecht |
topic | Umweltrecht (DE-588)4061643-5 gnd |
topic_facet | Umweltrecht Deutschland Einführung |
url | http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=007717287&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |
work_keys_str_mv | AT machehansmichael umweltrecht |