Wir Damian Hartrad von Gottes Gnaden, desz heiligen Stuels zu Maintz Ertzbischoff, desz Heil. Röm. Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlar und Churfürst, Bischoff zu Wormbs, Fügen hiermit zu wissen, Als nach absterben Vnsers nechsten Herrn Vorfahren Christ seeligen ahndenckens, verschiedene Revisionssachen unerörtert verblieben, folgendts auch mehrere darzu gewachsen, Wir Vns aber gleich bey antrettung unserer Regierung ein mehrers nicht angelegen sein lassen, dann wie unseren Vnderthanen, auch andern, nach dem denselben, vermög unsers Ertzstiffts Privilegij de non appellandi ...: Gegeben zu S. Martinsburg in unser Residentz Stadt Mäyntz den 2. Augusti 1676
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: [S.l.] [1676]
Beschreibung:[1] gef. Bl. 2 ̊

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