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(1708). Kurtze doch gründliche Vorstellung, Warum die beyde Hoch-Fürstl. Häuser Brandenburg-Culm- und Onolzbach, in denen mit der Stadt Nürnberg noch strittigen Zoll-Sachen, mit der ex parte gedachter Stadt, bey dem Hochlöblichen Reichs-Hof-Rath suchenden Execution von Rechts-wegen zu verschonen: Hingegen mit Ihren Rechtmäßigen Begehren ... zu dem Ende hinzuweisen, daß daselbst ... nicht nur behörige Untersuchung geschehen, sondern auch das Cammer-Gericht ... angewiesen werden möge ... denen HochFürstl. Häusern rechtliche Hülffe wiederfahren zu lassen ; Mit Beylagen Num. I. usque 10.

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Kurtze Doch Gründliche Vorstellung, Warum Die Beyde Hoch-Fürstl. Häuser Brandenburg-Culm- Und Onolzbach, in Denen Mit Der Stadt Nürnberg Noch Strittigen Zoll-Sachen, Mit Der Ex Parte Gedachter Stadt, Bey Dem Hochlöblichen Reichs-Hof-Rath Suchenden Execution Von Rechts-wegen Zu Verschonen: Hingegen Mit Ihren Rechtmäßigen Begehren ... Zu Dem Ende Hinzuweisen, Daß Daselbst ... Nicht Nur Behörige Untersuchung Geschehen, Sondern Auch Das Cammer-Gericht ... Angewiesen Werden Möge ... Denen HochFürstl. Häusern Rechtliche Hülffe Wiederfahren Zu Lassen ; Mit Beylagen Num. I. Usque 10. [S.l.], 1708.

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Kurtze Doch Gründliche Vorstellung, Warum Die Beyde Hoch-Fürstl. Häuser Brandenburg-Culm- Und Onolzbach, in Denen Mit Der Stadt Nürnberg Noch Strittigen Zoll-Sachen, Mit Der Ex Parte Gedachter Stadt, Bey Dem Hochlöblichen Reichs-Hof-Rath Suchenden Execution Von Rechts-wegen Zu Verschonen: Hingegen Mit Ihren Rechtmäßigen Begehren ... Zu Dem Ende Hinzuweisen, Daß Daselbst ... Nicht Nur Behörige Untersuchung Geschehen, Sondern Auch Das Cammer-Gericht ... Angewiesen Werden Möge ... Denen HochFürstl. Häusern Rechtliche Hülffe Wiederfahren Zu Lassen ; Mit Beylagen Num. I. Usque 10. 1708.

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