Kurtze doch gründliche Vorstellung, Warum die beyde Hoch-Fürstl. Häuser Brandenburg-Culm- und Onolzbach, in denen mit der Stadt Nürnberg noch strittigen Zoll-Sachen, mit der ex parte gedachter Stadt, bey dem Hochlöblichen Reichs-Hof-Rath suchenden Execution von Rechts-wegen zu verschonen: Hingegen mit Ihren Rechtmäßigen Begehren ... zu dem Ende hinzuweisen, daß daselbst ... nicht nur behörige Untersuchung geschehen, sondern auch das Cammer-Gericht ... angewiesen werden möge ... denen HochFürstl. Häusern rechtliche Hülffe wiederfahren zu lassen ; Mit Beylagen Num. I. usque 10.
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Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] [1708]
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Ansbach, Staatliche Bibliothek -- SB 110/X b 99-12
Beschreibung:40 S.

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