Lautere Wahrheit, wodurch sowohl die Baaden-Durlachische aufrichtige Einleitung weiters befestiget, als auch der Acten-mäßige Bericht De Jure Et Modo Praesentandi Assessorem Aug. Conf. Camerae Imper. Et Imperii, mit der darauf nachgefolgten sogenannten gründlichen Bestärckung ausser Krafft gesetzet: nicht weniger damit aller in dem Letztern gefundener gefärbter Schein zunicht gemachet, und zugleich die Baaden-Durl. gründliche Gerechtsame für sich und die Banck-Rechten ingemein bey dem hochlöbl. Schwäbischen Creyß des Mehrern ausgehellet wird
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: S.l. [ca. 1730]
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:220 S. 2 ̊

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