Die Organisation der Volksbewaffnung in Deutschland, mit besonderem Bezuge auf Sachsen: eine Denkschrift an die Deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt und an alle deutsche Regierungen ; Auf Grund der Berathungen einer vom Deutschen Vaterlandsvereine zu Dresden berufenen Commission

Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleih...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Röckel, August 1814-1876 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Dresden Adler u. Diezte 1848
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Bamberg, Staatsbibliothek -- MvO.Rev.o.281#3
Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.publ.g. 626 m#Beibd.13
Volltext // 2021 digitalisiert von: Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Zusammenfassung:Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind.
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:27 S. 8°
DOI:10.5282/ubm/digi.3828

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