Processus Juris Teütsch, oder Ordnung der Gerichtsleuffe vnd handlungen, die sich bey den gerichten, auch in[n] vnd ausserhalben derselbigen taeglich erregen vnd begebe[n], fleissig vbersehen, vnd mit verzeychnung der recht, auß welche[n] dyses, so in[n] dem selbigen yetzt genantem Proceß, befunden gezogen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Rotschitz, Georg von -1529 (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Steiner, Heinrich -1548 (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Augspurg Steyner 1532
Beschreibung:Verf. am Ende der Widmung ermittelt
Am Ende 3 gefaltete Blätter beigebunden: Blatt [1] mit einem Stammbaum, der die Verwandtschaftsgrade verzeichnet, ohne den Titel "Agnati ...". - Blatt [2]: mit dem Titel "Agnati. Schwertmagen. Cognati. Spielmagen." sowie: "Dz ist der Baum der angebornenn Mage= || schafft/ vnd des angebornen gebluets/ nach || gemayner Bayrische[n] Teutschen sprache. [et]c." - Blatt [3]: mit dem Titel "Agnati..." sowie: Dz ist der Baum der angebornenn Mage= || schafft/ vnd des angebornengebluets/ nach || gemayner Sechsischer sprache [et]c. Der dritte Baum."
Beschreibung:[8], CLVI Bl., [3] gef. Bl. Titeleinf., Ill. (Holzschn.) 8°

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