Deutschland, eine repräsentative Demokratie, eine constitutionelle Monarchie oder ein blos vollendeter, die Volksrechte und Freiheiten garantirender Bundesstaat?: ein Versuch zum Verständniß und zur Lösung der schwierigen Frage hauptsächlich mittelst Aufklärung über das wahre Verhältniß zwischen Staat und Regierung, Staatsgewalt und Regierungs-Gewalt

Boberach: Uberlegungen uber verschiedene Staatsformen fuhren zum Schlu, da Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Osterreich, Preuen und Bayern alle zwei Jahre alternieren konnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Lander u...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Vollgraff, Karl Friedrich 1794-1863 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Cassel Hotop 1848
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.publ.g. 858 ff
Zusammenfassung:Boberach: Uberlegungen uber verschiedene Staatsformen fuhren zum Schlu, da Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Osterreich, Preuen und Bayern alle zwei Jahre alternieren konnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Lander und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Osterreichs konnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erorterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. fur reprasentative Demokratie; 2. fur konstitutionelle Monarchie; 3. fur einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Handen der gewahlten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich burgerlichen Gesellschaften machen will
Auerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der machtigste Herrscher allein ware der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Furstenhauser, und weder Osterreich noch Preuen kann Deutschland entbehren. Daher nur moglich 3.; auch der alte Bund besa schon Verpflichtungen, die hinuber fuhrten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Osterreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Osterreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeubt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Ubereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wahlt der Senat 50 Mitglieder
Regierungsgewalt von Ostereich, Preuen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeubt: Heerwesen und Auswartiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
Beschreibung:109 S.

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