Das Reichsoberhaupt:

Wentzke: Volkshaus und Staatenhaus [sind] beinahe festgestellt, es fehlt noch die Krönung. Österreich darf nicht ausscheiden, man muß daher eine Einigung suchen. Für Turnus zwischen Österreich und Preußen, jeweils auf Lebenszeit. Um Hereinziehung der Sonderinteressen zu verhindern, ernennt das Reich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Frankfurt a. M. Krebs-Schmitt 1848
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Bamberg, Staatsbibliothek -- MvO.Misc.Rev.10#14
Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/4 J.publ.g. 1248,2,95
Volltext // 2021 digitalisiert von: Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Zusammenfassung:Wentzke: Volkshaus und Staatenhaus [sind] beinahe festgestellt, es fehlt noch die Krönung. Österreich darf nicht ausscheiden, man muß daher eine Einigung suchen. Für Turnus zwischen Österreich und Preußen, jeweils auf Lebenszeit. Um Hereinziehung der Sonderinteressen zu verhindern, ernennt das Reichsoberhaupt jeweils einen Reichsverweser (einen volljährigen Prinzen), der das Reich am Sitz der Reichsregierung vertritt. Dazu Reichsrat der Fürsten und Städte unter dem jeweiligen Nachfolger in der Reichsregierung
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:11 S. 8°
DOI:10.5282/ubm/digi.3842

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