Die Reichsgesetze: betreffend: Die vertragsmäßigen Zinsen. Vom 14. November 1867 ; Die Aufhebung der Schuldhaft. Vom 29. Mai 1868 ; Die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns. Vom 21. Juni 1869
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Bezold, Ernst (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Erlangen Palm & Enke 1875
Beschreibung:Aus: Gesetzgebung des Deutschen Reiches mit Erläuterungen
Beschreibung:VII, 137 S.

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