Ein Wohledler, Hoch- und Wohlweiser Herr Kammerer und Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Freyen Stadt Regensburg haben aus verschiedenen erhaltenen Anzeigen zu entnehmen gehabt, daß ein und anderer derer bürgerlichen Müller, der ihme vorgeschriebenen, und jährlich verlesenen Ordnung, auch dahin gehörigen Dekreten uneingedenk, sich darinn verfehlt, und dem gemeinen Wesen beträchtliche Einbußen und Schaden zugezogen hat ...: [beschlossen in Senatu den 18ten Martii 1779]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Regensburg] 1779
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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