Ains erbern Rats der Stat Augspurg ordnung die hochzeit betreffend: [Von newem angesehen, erkandt vnd erklärt, auff den XIII tag des Monats Januarij. Von der gepurt Christi vnnsers lieben Herren, in dem Fünfftzehenhundert vnd Dreyunddreissigisten Jare]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Augsburg (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Augsburg] 1533
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:[6] Bl.
DOI:10.5282/ubm/digi.870

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