Der verfassungsrechtliche Grundsatz: "Bundesrecht bricht Landesrecht", angewendet auf die im Grundgesetz und in den Länderverfassungen niedergelegten Grundrechte:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Voll, Otto 1917-2005 (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: 1953
Schlagworte:
Beschreibung:XIX, 308 Bl.

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