Rechtmässiges Bedencken, vnd ohnvorgreiffliche Vorschläge über etliche bey jetzigem bewusten zerrütten vnd ruinirten Zustand, der Herrschafften vnd Vnterthanen in dem Heil. Röm. Reich, vor den Gerichten vnd Obrigkeiten hin: vnd wider vielfältig vorfallende notwendige Fragen: [1] wie es nemlich so wol in Schuldsache[n] wegen der Capitalien, vnd deren vertagte[n] Interesse bezahlung, als den Herrschafftlichen bereit verfallene[n], vnd noch weiter fallenden Gülten, Zinsen, Steuren, vnd ander Schuldigkeiten zu halten, auch was vor billich vnd practicirliche Mittel vorzunehmen seyen, dardurch den Herrschafften, Vnterthanen vnd gesampten Interessenten, wo nicht völlig, doch in etwas wegen deren vorhandenen Ohnvermögenheit geholffen, vnd das verderbt, öd, vnd unbewohnt liegende Land, allgemach in esse wider bebracht werden möge
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Nürnberg
Dümler
1651
|
Ausgabe: | Editio Secunda |
Online-Zugang: | Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Decis. 150-1/2 |
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