Kann durch Observanz oder durch erwerbende Ersitzung ein Gut derartig dinglich belastet werden, daß der jeweilige Besitzer des Gutes zur Kirchensteuer herangezogen werden kann?:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Goebel, Hans-Hilmar (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: 1930
Schlagworte:
Beschreibung:XII, 42 S.

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